Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
simon82
Hauptthema:
hi leute hab ne frage : Warum darf man nicht die original m3 bereifung vom e46 m3 fahren und gibts ne tachoabweichung?? hab die original bereifung auf meinem e46 330i coupe drauf und ich hab keine probleme.
danke im voraus
mfg simon

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 16.05.2007 09:06:09
Joker Diabolo
Sorry,aba ich versteh Dich nicht ganz, Du schreibst, dass man die original M3 Bereifung nicht fahren darf(was mir persönlich völlig neu ist)...und schreibst weiter, dass Du sie drauf hast und keine Probleme hast!?!

Irgendwie entfällt mir dabei der Sinn, aber egal...

Wie kommst Du darauf, dass man die Bereifung nicht fahren darf???

MfG

Joker Diabolo
autobahnraser83
Nein, die Bereifung ist auf dem normalen E46 nicht zulässig - immerhin handelt es sich um 225/40 an der VA und 255/35 an der HA. Zulässig ist aber nur eine flachere Kombi (z.B. 225/35 und 255/30), da der Abrollumfang sonst zu sehr abweicht und dein Tacho falsche Werte ausspuckt (außerdem kann es sein, dass ABS und ESP nicht mehr korrekt regeln!). Würde die Kombi auf keinen Fall einfach so weiter fahren. Immerhin dürfte das Ganze zum Erlöschen deiner Betriebserlaubnis führen - hast du die Räder/Reifen überhaupt eingetragen bekommen?!

MfG
***Ramses***
richtig, die Kombi kannst du nicht fahren - im Fall des Falles - es kracht - na dann viel Spass mit der Versicherung - eingetragen sind sie wohl nicht, jedenfalls nicht mit der Bereifung, das würde mich wundern!
330 Klaus
also soweit ich weiß, haben die M3 Felgen (18 Zoll) doch die gleiche Reifenkombi wie eigentlich alle 18 Zöller von BMW (für den E46), oder?
Nämlich 225/40 R18 und 255/35 R18.

Nur die ETs der Felgen sind halt anders und deshalb kann und darf man diese Felgen nicht ohne Umbauten auf normalen E46 fahren.
T-Kay
so nun würde mich mal interessieren, welche felgen er drauf hat die 18" oder die 19"!!!!

bei den 18" kann man ja die serienbereifung fahren bei den 19" müsste man mal den abrollumfang haben um zu errechnen wieviel % der abroll umfang grösser ist!
autobahnraser83
Ich dachte zwar wir reden von der 19" Bereifung, aber auch die originale M3 18" Bereifung weist eine zu große Flankenhöhe und somit einen "falschen" Abrollumfang auf. Hier handelt es sich nämlich um 225/45 und 255/40...

Schau einfach mal hier...

MfG

Bearbeitet von - autobahnraser83 am 17.05.2007 11:32:43
Armin328
@330 Klaus: Der M3 hat auf den 18-Zöllern 225/45 und 255/40.
Also nix gleich, wie die anderen E46:-)
RS-Carstyling-GmbH
Welche Felgen hast Du drauf ? Wer weiss manche halten die V72 Speiche und die M135 Speiche für M3 Felgen.
SuMo-Driver
Hallo,

der Tacho darf insgesamt 7% voreilen. D.h. wenn der Tacho 100 km/anzeigt, dann fährt man nur knapp 93 km/h. (Hierbei aber möglichst vielel Standarfbereifungen vergleichen, da sich bereits an dieser Stelle Unterschiede ergeben können).

Zu wenig darf er aber nie anzeigen. Ansonsten muss eine Tachoanpassung her.

Am besten hier vergleichen: http://www.kfztech.de/kfztechnik/fahrwerk/reifen/tacho-rechner.htm

Der Unterschied des Abrollumfangs VA und HA sollte / darf wg. dem ABS und Co. nicht größer als 2% sein.

Wenn es also rundum mit 5mm freigängig ist, die Tragfähigkeit ausreicht etc. kann die Radreifenkombination eingetragen werden (dann halt per Einzelgutachten, wenn es keine Freigabe von BMW gibt). Kostet ca. 60 bis 80 Euronen.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 17.05.2007 11:42:09
autobahnraser83
Das kommt dabei raus, wenn man die Wert mal eingibt:

"Wenn der Tacho die Geschwindigkeit von 100 Km/h anzeigt, beträgt die effektive Geschwindigkeit bei der neuen Bereifung 103,5612 Km/h. (Diff: -3.5612 in %)"

Deshalb ist m.E. die Reifenkombi nicht ohne Tachoangleich zulässig - immerhin zeigt er weniger an, als tatsächlich gefahren, was nicht zulässig ist!

MfG
simon82
Hallo ich meine die 19 zöller magnesium schlappen !!! muss von 225/40 nud 255/35 :19 auf 225/35 ,255/30 umsteigen ist das korrekt??????
gruß simon
bitwicht
ja das fehre ich auch so und geht alles klar !

grüße
bit
simon82
hi vielen dank bit für die antwort !!
gruß simon
autobahnraser83
Zitat:


Hallo ich meine die 19 zöller magnesium schlappen !!! muss von 225/40 nud 255/35 :19 auf 225/35 ,255/30 umsteigen ist das korrekt??????
gruß simon


(Zitat von: simon82)




Sind zwar ein paar Zahlendreher drin, aber ich denke mal du meinst das Richtige...

MfG
furious
Zitat:


"Wenn der Tacho die Geschwindigkeit von 100 Km/h anzeigt, beträgt die effektive Geschwindigkeit bei der neuen Bereifung 103,5612 Km/h. (Diff: -3.5612 in %)"

Deshalb ist m.E. die Reifenkombi nicht ohne Tachoangleich zulässig - immerhin zeigt er weniger an, als tatsächlich gefahren, was nicht zulässig ist!
(Zitat von: autobahnraser83)




Stimmt so nicht ganz: das ist der Wert OHNE Beachtung des üblichen Tachovorlaufes, welcher bei 7% liegt. D.h. wenn dein Tacho momentan 7% vorläuft, dann läuft es nach dem Umbau nur noch 7% - 3,56% vor ;)
autobahnraser83
Der Tacho eielt aber keine 7% vorraus - er kann (aufgrund unterschiedlicher Bereifungen) bis zu 7% vorrauseilen. In der Regel sind es aber nicht mehr als 3-4%. Genau in diesem Bereich bewegt sich die Abweichung, weshalb zumindest eine Tachoüberprüfung notwendig ist!

Wenn nicht hier der Grund für die Untersagung der Originalbereifung liegt, dann in der Abweichung des Abrollumfangs - diese beträgt weit über 3%, zulässig sind gerade 2%...

MfG