Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
AlessandroFashion
Hauptthema:
Hallo Community,

folgendes Problem...ich bin 24 Jahre alt und studiere derzeit an der Fachhochschule Düsseldorf. Dies ist mein erstes Semester - allerdings habe ich vorher 4 Semester an der Uni Wuppertal studiert.

Nun will das Bundesamt für Zivildienst einziegen...

Geht das?
Müssen die nicht warten bis ich das Studium abgeschloßen habe???

Ich bitte um Antwort.

Gruss
Reihensechszylinder-Freund
Wenn die bis jetzt sich bei dir nicht gemeldet haben, können sie dir nichts machen.

Denn: Ab deinem 23 Lebensjahr dürfen sie dich nicht mehr einziehen.

BmW-MoGuL
läßt dir sonst n schreiben ausstellen dass du gerade studierst!
BavariasMostWanted
Zitat:


läßt dir sonst n schreiben ausstellen dass du gerade studierst!

(Zitat von: BmW-MoGuL)




naja, des nützt nicht unbedingt was... ein kumpel von mir haben sie auch aus'm studium rausgezogen...
aber wie gesagt, mit 24 brauchst du deinen dienst nicht mehr ableisten
Richi
se dürfen einen nur rausziehen wenn die person noch nicht weiter als im 2. (oder 3.) semester ist. als drüber wird nicht gemacht.
Münchner
Genau, erst ab einem gewissen Semester dürfen sie dich nicht mehr holen aber da du über 23 bist dürfte das kein problem sein.

mfg
BmW-MoGuL
achso beim studium geht das!?
hatte es damals in der lehre und da ging es mit dem schreiben!
Richi
das mit den 23 stimmt nicht. auch da ist die liegt die grenze höher. als ich damals da war, ich war im 3. semester. da wurde mir gesagt das es möglich ist das die nach dem studium auf mich zu kommen. sei zwar sehr unwahrscheinlich aber möglich.
soweit ich weiss ist das bis 25 möglich.
AlessandroFashion
Also die haben mich angeschrieben.
Nun wollen die von meiner Uni bzw. von meiner Fachhochschule eine Bestätigung, dass ich noch studiere und wie lange ich noch studieren muss.

Richi
ja das musst du machen.
also einfach die studienbescheinigung abgeben.
die ist immer bei mir dabei mit dem studienausweiss jedes semester.
das schickt du denen und fertig.
die frage ist auch.
hast du nen neuen studiengang begonnen oder hast dich umgeschrieben auf ne andere uniß
AlessandroFashion
Habe vorher 4 Semester an der Uni Wtal Wiwi studiert und nun studiere ich an der FH Ddorf - Business Administration - also auch Wirtschaft,
Richi
aber du fängst von vorne an? also sprich es wird dir nichts vom alten gang angerechnet? klausur meine ich.
AlessandroFashion
Nein mir werden keine Scheine angerechnet.
Aber das ist auch nicht ausschlaggebend.
Es geht nur darum, ob ich im gleichen Studiengang studiere.

Wie können die mich denn zum Zivildienst zwingen?
Geht das?
Richi
klar können die dich "zwingen" wenn du nicht gerade einen auf verrückt machst...^^

und das mit dem uniwechsel.
es ist durchaus ausschlaggebend. denn wenn du einen komplett neuen gang anfängst und somit als "ersti" eingestuft bist können die dich aus dem von mir oben schon genannten grund aus diesem gang rausholen.
AlessandroFashion
Also mir ist es um ehrlich zu sein scheiß egal wie die Gesetzeslage ausschaut...ICH werde keinen Zivildienst leisten...die müssen mich dann notfalls abholen kommen ;-)

Studium geht VOR!!!
Richi
die werden dich notfalls abholen.

aber kann dich verstehen und glaube auch nicht.
AlessandroFashion
ach sollen die kommen - mein anwalt freut sich
cptjan
man kann glaub bis zum 28. lebensjahr gezogen werden...

hatte erst vor kurzen zivildienst lehrgang! daher weiß ich das!

die halten als bsp. nen typen gebracht der mit sein arzt studium fertig war und auch erfolgreich abgeschlossen hat!

den habense dann auch als zivi gezogen und er durfte dann auch arzt sein! nur halt mit zivisold...

das mit dem bis zum 24ten lebensjahr gezogen werden ist momentan der regelsatz...

aber

außnahmen bestätigen dir regel!