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voss_i
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 22.04.2007 um 14:03:46 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hi ,
ich müsste mal wissen (Heute) ob ich auf einer BMW M Felge 8x18 rundrum 225/ 40 /18 Fahren darf !?

Oder muss ich 225 /45 / 18 nehmen ?


Danke .lg Micha

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 22.04.2007 14:03:46
Starcrunch
Wieso solltest du das nich dürfen? Ist ein gängige Größe und wird auch von BMW selbst verbaut
Torty
und im notfall einfach bei bmw nachfragen die helfen dir gerne gruß torty
Pixsigner
Du kannst natürlich jede möglich Größe fahren!
Egal ob 225/45, 225/40, 225/35 etc.
Alles was nicht Werksseitig freigegeben wurde muss via Einzelabnahme eingetragen werden. Hierfür ist dann auch die Reifenfreigabe vom Hersteller erforderlich.

Ich würde hier natürlich ganz klar den 225/35 nehmen, der erspart etwas arbeit an den Radhausschalen innen.

Bearbeitet von - Pixsigner am 22.04.2007 10:54:32
SuMo-Driver
@ Pix: Wie schaut's mit der Tachoabweichung aus ?? M.E. hat der 225/45 eine zu große Tachoabweichung. Daher Tachoangleichung notwendig.

(225/40 oder 225/35 passen aber (habe beide die gleiche prozentuale Tachabweichung, einmal ins positive (240er) und einmal ins negative (235er)).
sternhase
Ich fahre auf meinem E36 8x18 mit 225/40/18 ohne probleme, man kann auch laut Gutachten 235/40/18 oder 245/35/18 fahren, nur zu info, frag aber besser bei BMW nach, manchmal versteckt sich hinter der Felge ein Namhafter hersteller, kriegst Du über KBA nummer auch beim TÜV heraus, die können Dir auch sagen was erlaubt ist.

MFG
Obi-Wan-325coupe
Hi Vosshacke ;-)

Nimm am besten die Kombi die Dir Pixsigner vorgeschlagen hat. Auch wenns mit Einzelabnahme eingetragen werden muss! Sieht am besten aus und is besser wegen Freigängigkeit!

MfG Obi
Pixsigner
Zitat:

@ Pix: Wie schaut's mit der Tachoabweichung aus ?? M.E. hat der 225/45 eine zu große Tachoabweichung. Daher Tachoangleichung notwendig.
(225/40 oder 225/35 passen aber (habe beide die gleiche prozentuale Tachabweichung, einmal ins positive (240er) und einmal ins negative (235er)).


...wir müssen hier von einer Standartgröße des E36 ausgehen, z.B. 225/45/17, denn diese sind Werksseitig freigegeben und entsprechend in der "Tachotolleranz"

Die Differenz des 225/45/17 zu einem 225/45/18 liegt bei -4%, wäre also noch machbar, denn der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig.

Sprich du fährst 96km/h dein Tacho zeigt 100km/h.

Bei allen anderen 225/40 und 225/35 ist es kein Thema.
Der 225/35 hat eine Abweichung von 3% gegebüber der Serie, der 225/40 ist vom Abrollumfang exakt gleich.

Eine Tachoangleichung ist also bei keiner der genannten Größen erforderlich.

Zitat:

Ich fahre auf meinem E36 8x18 mit 225/40/18 ohne probleme, man kann auch laut Gutachten 235/40/18 oder 245/35/18 fahren, nur zu info, frag aber besser bei BMW nach, manchmal versteckt sich hinter der Felge ein Namhafter hersteller, kriegst Du über KBA nummer auch beim TÜV heraus, die können Dir auch sagen was erlaubt ist

... bei dir schleifen die nicht bei vollem Lenkeinschlag in den Kunststoffradhausschalen? Halte ich für unwahrscheinlich beim E36! Die bei BMW haben diesbezüglich doch keine Ahnung und es ist nunmal Fakt, das jede Kombi möglich ist - ob die von BMW freigegeben ist oder nicht.
Ich mein wer einen 235/40 auf eine 8x18 montiert gehört sowieso gestraft :-)
pixel
was kostet eigneltich ne einzelabnahmen wenn man z.b. 8x18 zöller mit 225/35er reifen fahren will und nur ne reifenfreigabe für die reifen hat?
Obi-Wan-325coupe
Ich meine ~70Euro. Ist aber nur eine ungefähre Angabe.

MfG Obi
Pixsigner
Zitat:

was kostet eigneltich ne einzelabnahmen wenn man z.b. 8x18 zöller mit 225/35er reifen fahren will und nur ne reifenfreigabe für die reifen hat?


...kommt komischerweise darauf an. Habe schon alles mögliche gehört. Ich habe immer (nur Reifen) um die 40,- Eus bezahlt.
Obi-Wan-325coupe
Zitat:

..kommt komischerweise darauf an. Habe schon alles mögliche gehört. Ich habe immer (nur Reifen) um die 40,- Eus bezahlt.



Ja stimmt scheint wirklich ein Unterschied zu sein wo man hinfährt. Wobei 70 Euro (war bei nem Kumpel) für Felgen und Reifen sich ja mit Pixsigners 40 Euro nur für Reifen halbwegs deckt.

MfG Obi
SuMo-Driver
@ Pix, aber genau der Fall <<kein km/h zu wenig>> tritt doch bei den 225/45/18 ein.

Der Abrollumfang ist bei den 18ern 2012mm und bei den 17ern 1935 mm.

Das heißt Dein Tacho zeigt 100 km und Du fährst echte 104 km/h.

Liegt das nun innerhalb der Toleranz oder nicht ??
Pixsigner
Zitat:

@ Pix, aber genau der Fall <<kein km/h zu wenig>> tritt doch bei den 225/45/18 ein.
Der Abrollumfang ist bei den 18ern 2012mm und bei den 17ern 1935 mm.

Das heißt Dein Tacho zeigt 100 km und Du fährst echte 104 km/h.

Liegt das nun innerhalb der Toleranz oder nicht ??

...aaahhhh *vordenkopfhau* ...ok es ist Sonntagmorgen und ich sitz hier mit nem Keks und Cola und nem dicken Schädel :-)

Hast natürlich vollkommen recht, bei dem 225/45/18 sind es ++++++ 4% und nicht -4 also MUSS der Tacho natürlich angeglichen werden!!!

Ist aber auch egal, denn wer montiert denn einen 225/45/18? ;-)

Gäääähhhn...
SuMo-Driver
@ Pix:

Pixsigner
*lol* ...BAYER macht HEUTE das Geschäft seines Lebens :-)
voss_i
Ok ,danke Erstmal .Allein die Optik 225/35/18 würde mir schon zusagen .
Aber wenn ich des jetzt richtig verstanden habe ,geht das nur mittels einzelabnahme.

Und die 225/40/18 ohne Probs ,richtig?


Es handelt sich um die M felge 136 vom E46
voss_i
SORRY,
M Doppelspeiche 135 .

Unter BMW Felgenkatalog .
Da steht das bei den 8 x 18 225/40/18 zu fahren sind ,und bei den Hintern in 8,5x 18 255 ,aber so ne walzen will ich atürlich nicht ,am liebsten ,,rundum ,, 40 er oder 35 er .


LG
daniel.krueger
Die hier gemachten Betrachtungen zum zulässigen Unterschied im Abrollumfang sind so nicht richtig. Man kann sich nicht einfach irgendeinen Reifen raussuchen, der werksseitig verbaut war und da 7% abziehen und hat dann die zulässige Toleranz, das funktioniert überhaupt nicht.

Als erstes mal muß man alle werksseitig möglichen Räder betrachten, da diese ja schon alle unterschiedliche Abrollumfänge haben.

Wenn ich mich nicht irre, gab es auf dem E36 folgende Reifen:

185/65 R15 (1953mm)
205/60 R15 (1970mm)
225/55 R15 (1974mm)

205/55 R16 (1985mm)
225/50 R16 (1984mm)

215/45 R17 (1964mm)
225/45 R17 (1993mm) => größter Umfang
235/40 R17 (1947mm) => kleinster Umfang
245/40 R17 (1972mm)

(Ich hoffe mal, ich habe alle Größen berücksichtigt und alle Umfänge richtig berechnet, aber zur Erklärung reichts allemal.)

Anhand dieser Auflistung kann man erkennen, daß es einen gewissen Bereich für den Abrollumfang gibt, der innerhalb der erlaubten Abweichung von 7% des Tachoendwertes liegt, der ja bereits von den werksseitig verbauten Reifen schon ausgenutzt wird, man kann also nicht einfach den kleinsten (oder irgendeinen) Reifen nehmen und von dessen Umfang nochmal 7% abziehen.
Außerdem ist es zumindest beim E36 so, daß laut Teilegutachten verschiedener Felgen z.B. auch noch 225/40R18 (deren Abrollumfang größer ist, als der, des größten werksseitig verbauten Reifens) ohne Tachoangleichung gefahren werden darf, was wiederum bedeutet, daß dieser Reifen (bzw. Reifen bis zu einem gewissen Abrollumfang) von BMW bereits berücksichtigt wurden, ohne daß sie werksseitig montiert wurden. (Im Prinzip wäre es das sinnvollste, bei BMW nachzufragen, welchen Abrollumfänge in dem Bereich liegen, für den BMW die korrekte Anzeige des Tachos innerhalb des Toleranzbereiches garantiert, wobei ich nicht weiß, ob die mit dieser Information so rausrücken würden.)

Außerdem sollte man noch beachten, daß ja auch der Tacho selbst eine gewisse produktionsbedingte Streuung haben kann, die in diesen 7% zulässiger Abweichung auch noch drin sein müssen und die Reifen selbst haben auch noch eine Streuung, sowohl produktionsbedingt als auch durch zunehmende Abnutzung, das muß alles beachtet werden.

SuMo-Driver
Hallo,
so oder so kommst Du mit den Felgen nicht um eine Einzelabnahme drum herum.

Welche Reifen Du dann aufziehst, ist eigentlich egal (sofern die Toleranz nicht überschritten wird und alles abgedeckt sowie freigängig ist und die Bescheinigung vom Reifenhersteller bzgl. Tragfähigkeit vorliegt (bei extremen Kombinationen)).

Die Angaben im Felgenkatalog gelten nur, wenn das entsprechende Fahrzeug angegeben ist. (In Deinem Fall mit der Styling 135 Felge ist der E36 aber nicht angegeben). Für diesen Fall liegt IMHO bei BMW ein Gutachten für die Rad/Reifenkombination vor. (Einfach zum Freundlichen und dort nachfragen).

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 22.04.2007 12:52:55
SuMo-Driver
@ daniel.krueger

Soweit alles plausibel, aber woher soll ich / der TÜV Prüfer wissen, wie groß nur die tatsächliche Tachoabweichung bei dem speziellen Fahrzeug ist ??

Angenommen der Tacho reizt schon die 7% völlig aus, dann dürfte ja keine Kombination aufgezogen werden, die auch nur 0,1 % Abweichung in die gleiche Richtung bedeutet.

Da muss der TÜV Prüfer abschätzen und vielleicht ein "Mittelwert" bilden.

Ansonsten müssten alle Fahrzeuge mit anderen Rad/Reifen-Kombinationen auf den Prüfstand, oder :-))

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 22.04.2007 12:58:49
Pixsigner
Zitat:

Die hier gemachten Betrachtungen zum zulässigen Unterschied im Abrollumfang sind so nicht richtig. Man kann sich nicht einfach irgendeinen Reifen raussuchen, der werksseitig verbaut war und da 7% abziehen und hat dann die zulässige Toleranz, das funktioniert überhaupt nicht.
Als erstes mal muß man alle werksseitig möglichen Räder betrachten, da diese ja schon alle unterschiedliche Abrollumfänge haben.

Wenn ich mich nicht irre, gab es auf dem E36 folgende Reifen:

185/65 R15 (1953mm)
205/60 R15 (1970mm)
225/55 R15 (1974mm)

205/55 R16 (1985mm)
225/50 R16 (1984mm)

215/45 R17 (1964mm)
225/45 R17 (1993mm) => größter Umfang
235/40 R17 (1947mm) => kleinster Umfang
245/40 R17 (1972mm)

(Ich hoffe mal, ich habe alle Größen berücksichtigt und alle Umfänge richtig berechnet, aber zur Erklärung reichts allemal.)

Anhand dieser Auflistung kann man erkennen, daß es einen gewissen Bereich für den Abrollumfang gibt, der innerhalb der erlaubten Abweichung von 7% des Tachoendwertes liegt, der ja bereits von den werksseitig verbauten Reifen schon ausgenutzt wird, man kann also nicht einfach den kleinsten (oder irgendeinen) Reifen nehmen und von dessen Umfang nochmal 7% abziehen.
Außerdem ist es zumindest beim E36 so, daß laut Teilegutachten verschiedener Felgen z.B. auch noch 225/40R18 (deren Abrollumfang größer ist, als der, des größten werksseitig verbauten Reifens) ohne Tachoangleichung gefahren werden darf, was wiederum bedeutet, daß dieser Reifen (bzw. Reifen bis zu einem gewissen Abrollumfang) von BMW bereits berücksichtigt wurden, ohne daß sie werksseitig montiert wurden. (Im Prinzip wäre es das sinnvollste, bei BMW nachzufragen, welchen Abrollumfänge in dem Bereich liegen, für den BMW die korrekte Anzeige des Tachos innerhalb des Toleranzbereiches garantiert, wobei ich nicht weiß, ob die mit dieser Information so rausrücken würden.)

Außerdem sollte man noch beachten, daß ja auch der Tacho selbst eine gewisse produktionsbedingte Streuung haben kann, die in diesen 7% zulässiger Abweichung auch noch drin sein müssen und die Reifen selbst haben auch noch eine Streuung, sowohl produktionsbedingt als auch durch zunehmende Abnutzung, das muß alles beachtet werden.

...sehr schön erklärt!

Die hier gannte Größe war nur ein Beispiel du kannst genauso einen 205/55/16 nehmen etc. und wirst feststellen, das diese alle +/- in der gleichen Tolleranz liegen, daher kann man dies sehrwohl als Ansatz nehmen.

Wenn jeder Prüfer aberdiese gennanten Punkte (bei denen ich die absolut recht gebe) bei der Einzelabnahme in Betracht ziehen würde, gäbe es keine Einzelabnahmen mehr oder Sie wären aufgrund des Aufwandes nicht bezahlbar.

Wie soll der Prüfer denn die im Fahrzug befindeliche, tatsächliche Abweichung des Tacho bei der Einzelabnahme ermitteln? In dem Falle geht er einfach von den im Schein eingetragenen Größen aus und vergleicht diese mit der Neuen Größe und der Freigabe. Stimmt dieses Verhähältnis, steht dem nichts im Wege.
Zumindest bei Eintragungen unserer örtlichen Prüfer.

Daher ist dies vereinfacht ausgedrückt schon so wie ich es beschrieben habe.

Bearbeitet von - Pixsigner am 22.04.2007 13:09:43
voss_i
Lollegen ,ich find es super das sich hier ,,welche ,, so damit auskennen.

Nur ich habe kein schnall ,welche Reifen ich kaufen muss !

Ich möchte hinten keine walzen ,und eine riesen reifen seitenflanke ebenfalls nicht.

Also rund um 225/40/18 würde mir schon passen .

Wobei es hinten eine 8,5 er felge ist .

Also vorne 30er und hinten 40 ?


Obi-Wan-325coupe
Zitat:

Also vorne 30er und hinten 40 ?



Nein das geht nicht, wegen Abrollumfang. Ich weiss aber was du meinst^^
Vorne schmalere, hinten breitere, so dass es dann mit unterschiedlichem Querschnitt ist und sich vorne und hinten gleich zieht.
Warte mal am besten auf ne antwort von Pixsigner. Der ist hier der Rad/Reifen Pro ;-)

MfG Obi
daniel.krueger
@ Pixsigner:

Der Ansatz stimmt ebend nicht unbedingt. Man kann zwar in bestimmten Fällen mit dieser 7%-Regelung feststellen, daß garantiert eine Tachoangleichung nötig ist (nämlich wenn der Abrollumfang 7% größer als die kleinste werksseitige Bereifung oder 7% kleiner als die größte werksseitige Bereifung ist) aber nicht, daß eine Angleichung nicht nötig ist, wenn die Abweichung innerhalb der 7%-Grenze liegt. (Größen, die zwischen der größten und der kleinsten werksseitigen liegen, die sind natürlich immer möglich, aber das sollte ja klar sein.)
Liegt der Abrollumfang außerhalb der werksseitigen Freigaben gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten zu prüfen, ob die Größe tatsächlich zulässig ist:

1. Anfrage beim Fahrzeughersteller, ob der Abrollumfang im zulässige Toleranzbereich liegt. (TÜV/DEKRA könnten diese Angaben u.U. auch haben)
2. Suche nach einem Vergleichsgutachten einer beliebigen Felge, aus dem hervorgeht, daß die gewünschte Reifengröße auf den gewünschten Fahrzeug ohne Tachoangleichung gefahren werden darf. (Wenn ein entsprechendes Gutachten für die gewünschte Felge vorliegt, wird natürlich kein Vergleichsgutachten benötigt)
3. Tachokontrolle bzw. Justierung

Wenn Prüfer einen Reifen ohne die nötigen Prüfungen eintragen, dann heißt das noch lange nicht, daß dies auch legal ist.

Pixsigner
Zitat:

Man kann zwar in bestimmten Fällen mit dieser 7%-Regelung feststellen, daß garantiert eine Tachoangleichung nötig ist (nämlich wenn der Abrollumfang 7% größer als die kleinste werksseitige Bereifung oder 7% kleiner als die größte werksseitige Bereifung ist) aber nicht, daß eine Angleichung nicht nötig ist, wenn die Abweichung innerhalb der 7%-Grenze liegt. (Größen, die zwischen der größten und der kleinsten werksseitigen liegen, die sind natürlich immer möglich, aber das sollte ja klar sein.)
Liegt der Abrollumfang außerhalb der werksseitigen Freigaben gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten zu prüfen, ob die Größe tatsächlich zulässig ist:



In der Theorie gebe ich dir absolut Recht, aber wenn dies immer zu 100% der Fall wäre, gäbe es wohl 85% der im Forum vertretenen Rad-/ Reifenkombis nicht!
Somit stellt sich für mich die Relevanz, die eine Angleichung eines sowieso nicht perfekt funktionierenden Tachos mit sich bringt.

In der Praxis sieht dies aber tagtäglich und Deutschlandweit anders aus und ich rede hier nicht von illegalen Eintragungen oder geschmierten Prüfern!

Zitat:

warte mal am besten auf ne antwort von Pixsigner. Der ist hier der Rad/Reifen Pro ;-)



...vielleicht frägste besser den Daniel ;-)


Aber um dir weiterzuhelfen: Bei gleicher Felgengröße auf VA und HA würde ich KEINE Mischbereifung fahren, ist völlig sinnfrei. Ich rate dir nach deinen Wünschen definitiv zu 225/35/18 rundum. Dann kannst die Reifen auch mal Achsweise tauschen.
Und das geht OHNE Tachoangleichung 110%ig!

Bearbeitet von - Pixsigner am 22.04.2007 22:49:11