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T H E M A R Ü C K B L I C K
MarcusMai Hauptthema: |
Hallo Leute, habe da nen kleines Problem, und zwar möchte ich eine bestimmte Reifen größe aufziehen, diese größe steht im Gutachten aber mit dem folgenden Hinweis/Auflagen:
""Er ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindkeitsmesser und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen""
Nun stellt sich die frage, wo bekomme ich so einen Nachweis her? Weil soweit ich weiß ist bei nem E46 kein Tachangleichung möglich, aber ist glaube ich auch nicht wirklich nötig.
Differenz zum Original-Rad: 1,65 %
hoffe mir kann da mal jemand weiter helfen. |
autobahnraser83 |
Die Messung sollte eigentlich bei jedem Bosch-Dienst etc. möglich sein (die ja im Normalfall auch die Tachoangleichung durchführen).
Allerdings sollte die Differenz von 1,65% durchaus ohne Tachoangleich passen. Du benötigst ja sicher eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller für die Felgen(größe) - vielleicht steht diesbezüglich ja etwas drin. Setzt dich doch einfach mal mit dem Reifenhersteller in Verbindung. Ich bin sicher die können dir fachlich weiterhelfen, immerhin wollen sie dir ja auch was verkaufen ;-)
MfG |
MarcusMai |
von reifenfreigabe steht glücklicherweise nichts von drin.
wenn ich nur bosch höre wirds sicher teuer...... ;( |
Speed_Triple |
Hallo Ich hatte das gleiche Problem mit 235/35 19 Reifengrösse. Habe eine Tachoprüfung machen lassen.Eine Tachoangleichung war nicht nötig.Diesen Beleg braucht der TÜV Onkel!! Gruss Andi |
MarcusMai |
und was hat dich die tachoprüfung gekostet? |
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