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h4rd
Hauptthema:
Hi,
wollte mal fragen, ob man die Lenkeinschlagbegrenzer bei E36 Compact guten gewissen selbst einbauen kann, ohne eine anschließende Spurvermessung oder ähnliches vornehmen zu müssen.

mfG Björn
____________________________
Schüler !!!
=
lowbugettuner
Airborne
Ich musste meine Spur net einstellen nach dem Einbau.
Hab ihn nachn Einbau auf meinen Meßstand gestellt und hat alles gepasst.

MfG
____________________________
loewe
Verstellt sich ja nichts durch den Einbau die sind genau so dick wie die orginalen am anbausitz,ist ja nur außen eine erhöhung(Halbmond form) dran,die eben das einlenken reduziert.
____________________________
h4rd
jo danke ...
hat alles einwandfrei funktioniert...jetztmüssen die Räder nur noch eingetragen werden..pics gibts bal in meiner foto story

mfg Björn


____________________________
Schüler !!!
=
lowbugettuner
Elvis
Mahlzeit !

Ich häng mich mal in den Thread rein !!

Kann man sich die LEB selber einbauen (E36 Limo Bj 91)? Hab keine Vorstellung wie die Dinger aussehn bzw. was sie kosten !!

Auf www.realoem.com hab ichs noch nicht entdecken können ?!

Bitte um Hilfe !

Gruß, Elvis

Bearbeitet von - elvis am 24.03.2007 15:41:44
Galaxis3
Zitat:


Mahlzeit !

Ich häng mich mal in den Thread rein !!

Kann man sich die LEB selber einbauen (E36 Limo Bj 91)? Hab keine Vorstellung wie die Dinger aussehn bzw. was sie kosten !!

Auf www.realoem.com hab ichs noch nicht entdecken können ?!

Bitte um Hilfe !

Gruß, Elvis

Bearbeitet von - elvis am 24.03.2007 15:41:44

(Zitat von: Elvis)




Hi,

LEB kostet ca. 10€ beim Freundlichen.
Selber bauen geht wenn man das Richtige Werkzeug hat.(Hebebühne sehr vom Vorteil)

Achsvemessung muß nicht neu gemacht werden.

Ciao
Airborne
Kuck mal hier:



Das Teil welches du brauchst ist die Nummer 4 "Securing Plate", und zwar 2x!
Hat die Teilenummer:32 11 1 140 464

Einbau ist ganz easy:
Zuerst die Schellen "2" und "3" öffnen, diese gehen dabei kaputt, brauchst also neue!

Dann die Manchette "1" nach aussen vom Lenkgetriebe abziehen.

Dann siehst du, wo die Spurstange am Lenkgetriebe befestigt ist.

*Schau dir alles genau an, wie die Einzelteile dort sitzen, ich kanns hier sehr schlecht beschreiben!*

Um diese vom Lenkgetriebe zu lösen brauchst du entweder einen 32´er Gabelschlüssel (diesen musst du ggfls etwas zuschleifen) oder aber ne Rohrzange, geht beides!

Also, die Spurstange am Sechskant lösen (nach links drehen), bis du Sie vom LG abnehmen kannst.
Der alte, schmale Lenkanschlag fällt dabei von alleine heraus.
Nun den neuen, dickeren Sinngemäß einsetzen und die Spurstange wieder festziehen...dabei unbedingt drauf achten, das der LW-Begrenzer richtig in der Aussparung sitzt, die dicke Seite Richtung Mitte Lenkgetriebe!!!

Danach die Spurstange sichern, indem du die dünne Ecke/Kante/Seite des Lenkanschlages auf das Sechskant umlegst (z.B. mit leichten Hammerschlägen).
Wie das aussieht hast du dir hoffentlich, wie schon gesagt, vorher angeschaut.
Musst nur aufpassen, das du der Zahnstange keinen verpasst!

Dann die Manchette wieder aufs Lenkgetriebe ziehen, die Schellen einhaken und dann mit ner Beißzange zusammenquetschen....lass dir evtl beim Händler zeigen, wie das mit den Schellen geht, ist aber net schwer (nur halt blöd zu beschreiben ;-)

MfG



Bearbeitet von - Airborne am 24.03.2007 19:03:13
spitzel
mh schöne erklärung.
hab folgendes problem möchte mir 7jx16zoll ET46 hohlen, bei mir sind im alten brief die 7 j x 15 Zoll eingetragen.
1. in einem thread hab ich erfahren dass man dafür LEB braucht, in einem anderen stand dass bei dem m-technik fahrwerk, welches ich serie habe, keine brauche da schon verbaut. weis da jemand genauer bescheid? muss ich jetzt umrüsten oder nicht?
2. muss ich die felgen eintragen lassen im schein, vom tüv, oder was brauch ich alles(hab den neuen schein)? sind original felgen von bmw.
ach ja 320i touring e36 ´10.96.
Elvis
@Airborne : VIELEN DANK !!
Das hilft mir enorm weiter ! Hab inzwischen auch noch von Polysofty die bebilderte Einbauanleitung gefunden ! Das werd ich hinkriegen !

@Spitzel : Hab die gleiche Felgengröße wie Du und mich deswegen auch bisserl informiert. 1)Also wenn ichs richtig verstehe sollten die LEBs bei dir schon vorhanden sein, aber das sieht der Mechaniker oder der TÜVler wahrscheinlich sofort ! Fahr doch da einfach mal hin !
2)Die Felgen muss ich eintragen lassen da ein Sportfahrwerk drin ist und die 225er nicht serienmäßig auf dem Wagen sind. Dass es Original BMW felgen sind spielt da keine rolle laut meinem TÜVler. Ich geh davon aus dass du deine auch eintragen lassen musst !

Noch ne Frage :
Könnte ich die LEB vielleicht umgehen indem ich vorne 205er Reifen aufziehe ? Kreuzspeiche 42, 7x16, laut realoem aba keine 205er möglich !?

Bearbeitet von - elvis am 24.03.2007 20:06:45
spitzel
also wenn man so nach den 7j x 16 sucht findet man auch die möglichkeit die 205 drauf zu machen aber mit 55er höhe wegen dem abrollumfang.
hab mal gehört man bekommt bei bmw sone bestätigung für die reifen, sone art abe damit man nicht zum tüv muss gilt halt nur mit dem serienfahrwerk.
dass man die räder eintragen muss beim sportfahrwerk ist mir ja bekannt aber bei mir bleibt alles serie.
kann mir nicht vorstellen dass hier keiner so richtig drüber bescheid weis???????????
@ elvis hab die woche ja mal ne mail an meine vertragswerkstatt geschickt leider bekam ich noch keine antwort. mh schon doof, aber morgen ist ja offener sonntag bei dem werd dann vielleicht dort mal vorbei schauen und fragen
BmW-MoGuL
die 225 brauchst eigentlich nicht eintragen. dafür haben die e36 ne freigabe, soweit ich weiß. fahre die auch noch auf doppelspeiche.
SuMo-Driver
Hallo,

die Reifenfreigaben findest Du hier: http://rapidshare.com/files/21197432/E36_-_Reifenfreigaben.pdf

Leider konnte noch nicht geklärt werden, ob die dort aufgeführten Rad/Reifenkombinationen auch ohne Begutachtung durch den TÜV gefahren werden dürfen. (Vermutung ist Nein).
Weiß-Blau-Fan-Rude
Es gibt auch eine Anleitung, die schon oft hier im Forum gelinkt wurde: "Rechtklick" und "speichern unter"
spitzel
so heute kam die email vom händler ich kopier das mal hier rein.

> anbei die Auflagen für die Ümrustung auf die von Ihnen genannte
> Rad-/Reifenkombination.
>
> Mit freundlichen Grüssen
>
> Michael Klebing
>
> Auflagen für die Rad-/Reifenkombinationen der Modellreihe 3 (E36)
>
> Nach § 36, Abs. 9, Pkt. 3.1 bestehen keine Bedenken gegen den Ersatz
> von
> VR- und ZR-Reifen durch W-, oder Y-Reifen.
>
> Eine Änderung der Kfz-Papiere nach § 27, Abs. 1 ist n i c h t
> erforderlich!
>
> Achtung! Bei Verwendung werkseitig nicht freigegebener
> Mischbereifungen
> (Vorder- und Hinterachse mit verschiedenen Reifengrößen) ist eine
> Fehlfunktion von ABS/ASC möglich - Unfallgefahr!
>
> 1 Keine Schneeketten zulässig!
>
> 2 Nur mit Lenkanschlagbegrenzung (Serie ab 09.98). Reifengröße 235/40
> ZR 17 nur mit M-Technik-Sportfahrwerk. Reifengröße 215/45 ZR 17 und
> 225/45 ZR 17 bei Compact-Modellen nur mit M-Technik-Sportfahrwerk.
>
> 3 Bei den Reifengrößen 225/55 R 15, 225/50 R 16, 215/45 R 17, 225/45 R
> 17 und 245/45 R 17 ist bei 316i-, 318i-, 320i-, 325i Limousine bis
> 05.91 eine Karosserie-Nacharbeit erforderlich. 316i-, 318i-, 325td
> Lim. bis 02.93 nur mit geändertem Nachschalldämpfer (Serie ab 3.93).
> 320i-, 325i Lim. u. 318is-, 320i-, 325i Coupé bis 12.91 nur mit geänd.
> Nachschalldämpfer (Serie ab 01.92).
> Bei Compact-Modellen bis 09.97 ist eine Karosserie-Nacharbeit im Radhaus
> hinten links erforderlich.
>
> 4 Nur hinten zulässig!
>
> Hinweis:
>
> Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch
> den Anbau von in der Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht
> aufgeführten Rad- /Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis
> des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
> gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und
> bestätigt wird
> oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
>
> Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter
> Vorlage der vorliegenden Anlage zum Teilegutachten Nr.
> 06-00219-CP-GBM-00 unverzüglich einem amtlich
> anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle
> oder einem
> Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur
> Durchführung und
> Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
>
> Mitführen von Dokumenten:
>
> Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung
> über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und
> zuständigen Personen auf
> Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der
> Fahrzeugpapiere.
> Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
> Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber
> zurückgestellt.
> Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung
> mit den
> Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
>

Für mich heist das jetzt übersetzt ich brauch die lenkeinschlagsbegrenzer und ich muss zum tüv oder wie sieht ihr das?
spitzel
hoch schieb
keiner ne ahnung?
spitzel
hoch
daniel.krueger
Zum Thema Lenkeinschlagbegrenzer:

Die haben erstmal nichts mit dem Fahrwerk zu tun, auch Fahrzeuge mit M-Technik Fahrwerk haben also nicht zwingend LEB´s drin. Generell sind LEB´s laut BMW bei Originalrädern bei allen Reifengrößen ab 215er Breite vorgeschrieben (geht ja auch aus der Reifenfreigabe hervor), ABER ältere Modelle haben z.T. 225er Reifen ab Werk bzw. als zulässige Bereifung in den Papieren eingetragen, ohne daß LEB´s verbaut wurden. (Ist bei meinem z.B. der Fall gewesen.) Ab einem gewissen Baujahr (ich weiß leider nicht wann) wurden dann LEB´s verbaut, wenn die entsprechenden Reifengrößen ab Werk montiert wurden bzw. in den Papieren stehen. Fahrzeuge ohne LEB´haben seit diesem Zeitpunkt dann nur noch 205er Bereifung eingetragen. Ab 9/98 sind die LEB´s übrigens Serie.


Zum Thema Eintragung bzw. Tüv-Abnahme:

Seit der Einführung der neuen Fahrzeugpapiere nach EU-Standard und der damit einhergehenden Gesetzesänderung zum 01.10.2005 dürfen generell alle Rad-Reifenkombinationen gefahren werden, die werksseitig freigegeben und im Rahmen der Fahrzeugbetriebserlaubnis oder einem Nachtrag dazu enthalten sind, auch wenn die Größe nicht in den Papieren eingetragen ist. Eine technische Abnahme oder Eintragung ist nicht nötig. Etwas unklar ist, ob diese Regelung nur für Inhaber der neuen Papiere oder auch für die alten gilt, da dies nirgendwo explizit geregelt wird, man kann aber die alten Papiere bei der zuständigen Zulassungsstelle problemlos gegen die neuen umtauschen.
Um herauszufinden, welche Rad-Reifenkombinationen in der Fahrzeugbetriebserlaubnis enthalten sind, ist es am sinnvollsten, sich unter Angabe der Fahrgestellnummer an die Kundenbetreuung zu wenden, man bekommt die Unterlagen dann zugeschickt.
Sämtliche Rad-Reifenkombinationen von Fremdherstellern müssen auch weiterhin eingtragen werden.

PS: Nicht alle laut Umrüstkatalog für ein Fahrzeug möglichen Rad-Reifenkombinationen sind auch in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis enthalten.