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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Liteon
Hauptthema:
Folgendes:

Wenn ich ein Fahrzeug hier stehen habe, das nur noch bis Januar TÜV hatte, ich es aber nun wieder anmelden will, wie läuft das?

Sprich wie muss ich es anmelden und wann muss ich den TÜV machen?

Eine Plakette werde ich beim Straßenverkehrsamt ja nicht bekommen, da der TÜV runter ist.

Was muss ich also machen?
oxford
genau genommen mit roter nummer zum tüv dann anmelden!
Anmelden kannst ein Auto nur mit gültiger AU und Tüv!
SuMo-Driver
@ Oxford, bist Du Dir da sicher ??

Wenn Du ein Auto zulassen willst, ist erstmal das Wichtigste eine Deckungskarte. Somit ist das Fahrzeug bereits versichert, auch wenn es noch gar nicht zugelassen ist.
Aber halt nur für die Fahrt zur Zulassungsstelle (auf dem direkten Wege, also keine Umwege).
Wenn der TÜV so wie bei uns direkt an die Zulassungsstelle angeschlossen ist, dann ist das ja quasi ein Abwasch auch den TÜV zu erledigen.
Beim Abmelden darf man ja auch abgemeldet nach Hause fahren, egal ob mit oder ohne TÜV.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 27.02.2007 17:41:34
oxford
ein auto welches längeren zeitraum abgemeldet war darfst du auch ohne kennzeichen zu tüv und Zulassungsstelle fahren! dazu benötigst du auf jeden fall aber die Versicherungskarte!
Zum zulassen brauchst dann diese Versicheungskarte, brief AU und Tüv bescheinigung! ideal natürlich wenn Tüv und zulassung an einer stelle sind!

SuMo-Driver
Jetzt verwirrst Du aber LiteOn.

Erst schreibst Du "mit roten Nummern" und nun geht's auch ohne ??

Das man für die Zulassung eine gültige AU und TÜV benötigt ist klar (Schilder alleine mit TÜV Siegel reichen definitiv nicht !!).

Und mit einer Deckungskarte darfst Du auch zur Zulassungstelle fahren, wenn der Wagen nicht zugelassen ist. IMHO
LatteBMW
Jo, Anmelden nur mit gültiger TÜV und AU Bescheinung. Stempel der alten Kennzeichen reicht auch nicht.

Mike 316i
Und das mit den roten Nummern iss auch nicht so einafch, da ich mein Auto ach mit roten Schilder geholt habe weis ich, das bein Fahren mit roten nummern die HU(also TÜV) GÜLTIG sein muss, da du dich ja im öffentlichen Strassenverkehr bewegst!!!

MfG Mike
SuMo-Driver
@ Mike, wer hat Dir denn das erzählt ??

Die Dinger sind doch gerade dafür da, Fahrzeuge ohne TÜV zu fahren.

Hier kannst Du gucken, daß nichts weiter, als Kohle und Versicherung für Kurzzeitkennzeichen notwendig sind: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen__import/abgasverhalten/kurzzeitkennzeichen

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 27.02.2007 20:08:35
Mike 316i
@ SuMo: So stand das in dem Begleitheft,das Bei den roten Nummernschildern Mitgeführt werden muss! Kein Scheiss aber mit den Kurzzeitkennzeichen weiss ichs nich, das sind ja die mit den gelben feldern an der Seite. Da kanns sein das ohne Tüv a geht?! Wie gesagt nicht ganz sicher

MfG Mike
SuMo-Driver
Hallo,

schon komisch. Auf den Begleitzettel der Kurzeitkennzeichen steht auf jeden Fall kein Hinweis zur HU etc.

Mike 316i
Ahso!!! dann hammer etz an uns vorbeigeredet!
Ich dachte wegen dem ROTEN überführungskennzeichen.
Weil da brauchst du 100&ig nen gültigen TÜV.

Sorry!

MfG Mike
oxford
Zitat:


Jetzt verwirrst Du aber LiteOn.

Erst schreibst Du "mit roten Nummern" und nun geht's auch ohne ??

Das man für die Zulassung eine gültige AU und TÜV benötigt ist klar (Schilder alleine mit TÜV Siegel reichen definitiv nicht !!).

Und mit einer Deckungskarte darfst Du auch zur Zulassungstelle fahren, wenn der Wagen nicht zugelassen ist. IMHO

(Zitat von: SuMo-Driver)



ich sagte ja oben genau genommen! Aber es wird auch geduldet diese gänge ohne schild durchzuführen! Gesetzlich steht das aber meines wissens niergens niedergeschrieben!
cxm
Hi,

die roten Überführungskennzeichen für Normalverbraucher gibt es schon seit 10 Jahren nicht mehr.
Die wurden durch die Kurzzeitzulassung (mit dem gelben Datumsfeld rechts) abgelöst.
Rote Kennzeichen sind für Oldtimer mit eingeschränkter Nutzung (07er Nummer) und Händler-Kennzeichen (06er Nummer).

Für die o.g. Zulassungen braucht das Fahrzeug keinen gültigen TÜV oder AU.
Der Fahrzeughalter ist für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Andersherum prüft der TÜV keine Fahrzeuge ohne Zulassung.
Eine der o.g. Zulassungen oder abgelaufener TÜV sind ok.

Die Fahrt ohne Zulassung zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle ist nicht erlaubt.
Ob sie geduldet wird, weiß ich nicht.
Wenn was passiert, möchte ich jedenfalls nicht der Fahrzeughalter sein.
Ich habe auch schon Leute erlebt, die haben ein gerade gekauftes Auto mit gültigen Kennzeichen von einem anderen Fahrzeug abgeholt.
Alles eine Frage der Hemmschwelle...

Ciao - Carsten

Bearbeitet von - cxm am 28.02.2007 05:48:00
Maveric
Zitat:


Ich habe auch schon Leute erlebt, die haben ein gerade gekauftes Auto mit gültigen Kennzeichen von einem anderen Fahrzeug abgeholt.
Alles eine Frage der Hemmschwelle...

Bearbeitet von - cxm am 28.02.2007 05:48:00

Also das würde ich dann nicht machen! Gerade bei nem auto was "neu" ist oder man nicht so gut kennt ist die gefahr da, dass man nen Unfall baut!
Wenn das passiert ist scheiße... der Versicherungsschutz bezieht sich nämlich nicht auf die Nummernschilder! :)

(Zitat von: cxm)


weichei65
Kann ich nur von abraten, ist schon so wie CXM
sagt; rote Nummer dran (oder Kurzzeit), ab zum
Tüv und dann zulassen. Diese Kennzeichen sind für Probe-, Überführungs und Prüfungsfahrten und der Inhaber gewährleistet mit seiner Unterschrift die Verkehrssicherheit. Bloss nicht ohne oder mit anden losfahren.....kann richtig teuer werden!

Mfg
SuMo-Driver
Man darf mit einem nicht zugelassenem Fahrzeug zur Zulassungstelle fahren !!.

Doppelkarte mitnehmen und natürlich den Brief und fertig.

In §23(4) StVZO steht: .. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen – Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen – oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind..

Edit: Die Schilder müssen sich natürlich am Fahrzeug befinden. Damit man auch noch ein Knöllchen bekommen kann :-))

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 28.02.2007 18:35:24