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Kobster
Hauptthema:
Hallo,

ich wollte mal fragen was ihr von dem Angebot haltet.

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Sollte man da zuschlagen???
nordlicht
Nö, ist in meinen Augen kein tolles Schnäppchen. Weiße Scheinwerfer, gut...
aber keine M-Teile und viele km für den Preis :-0
und wenn ich das richtig sehe plus USt...
cxm
Zitat:


und wenn ich das richtig sehe plus USt...




Hi,

Auf den 1. Blick betrachtet, wirklich kein Schnäppchen.
520er ohne Navi gibt es mehrere für diesen Kurs.
Mit Navi sieht das schon wieder anders aus.

MWSt ausweisbar heißt, dass ein gewerblicher Kunde (kein privater Käufer) die MWSt beim Finanzamt geltend machen kann.
Geht aber nur bei Fahrzeugen, die der Händler selbst von einer Firma gekauft hat und nicht von einer Privatperson.

Ciao - Carsten
Kobster
Da ich Selbstständig bin trifft es ja auf mich zu.
Was ich aber nicht verstehen ist ob das nun der Endpreis ist oder ob da nun noch die 19% MwSt drauf kommt.

Also ist der 520i nicht so schlecht??

Möchte Navi und Leder haben. Nicht mehr wie 130.000km runter und Preislich bis 15.000€

Vielleicht findet wer ein besseres Angebot.
cxm
Hi,

da das Angebot auch für Privatpersonen gilt, muss der Händler den Bruttopreis in der Anzeige nennen.
Nur bei Waren, Gütern und Dienstleistungen, die sich ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, dürfen Nettopreise angegeben werden.
Hey, Du bist selbstständig - da sollte man sowas wissen...

Ciao - Carsten
Piche_E39
Das Auto ist bestimmt ned schlecht aber ich finde das er etwas zu teuer ist !!

Mfg
nordlicht
Zitat:

MWSt ausweisbar heißt, dass ein gewerblicher Kunde (kein privater Käufer) die MWSt beim Finanzamt geltend machen kann.
Geht aber nur bei Fahrzeugen, die der Händler selbst von einer Firma gekauft hat und nicht von einer Privatperson.
(Zitat von: cxm)



Naja, muss nicht. Denken wir mal an das Thema Differenzbesteuerung...

Zitat:

Da ich Selbstständig bin trifft es ja auf mich zu.


Naja, auch nicht ganz. Du musst ein Gewerbe ausüben, mit dem Du der USt unterliegst.
Sprich Du schreibst Rechnungen, auf denen Du die USt ausweist und an das FA abführst.
Versicherungsmakler z.B. üben umsatzsteuerfreie Umsätze aus und können die Vorsteuer demnach nicht nutzen.

Ruf doch mal an und frage, obs der Brutto- oder Nettopreis ist.
cxm
Hi,

er hat 'ne eigene Firma.
Da kann man gleich mal 19% MWSt runterrechnen, die gibt's nächten Monat vom Finanzamz zurück.
Einen 5 Jahre alten 520i mit Leder/Klima/Navi und der Laufleistung für 11750 netto - zeig mal einen!

Ciao - Carsten
cxm
Zitat:


Naja, muss nicht. Denken wir mal an das Thema Differenzbesteuerung...




habe ich.
Deswegen schrieb ich, dass das nur geht, wenn der Händler den Wagen von einer Firma hat.
Bei Kauf/Inzahlungnahme von privat kommt die Differenzbesteuerung zum Tragen und der Händler kann keine MWSt für das Fahrzeug ausweisen.

Zitat:


Du musst ein Gewerbe ausüben, mit dem Du der USt unterliegst.




Stimmt auch nicht.
Ich bin Freiberufler und unterliege auch der USt.
Meine Tätigkeit ist kein Gewerbe - habe ich jedenfalls so hingebogen und das FA hat das so akzeptiert.

Ciao - Carsten
nordlicht
Ui-ui... wird ein bissl OOT, aber gut. Ist ja interessant. :-)

Zitat:

Zitat:
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Naja, muss nicht. Denken wir mal an das Thema Differenzbesteuerung...

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habe ich.
Deswegen schrieb ich, dass das nur geht, wenn der Händler den Wagen von einer Firma hat.
Bei Kauf/Inzahlungnahme von privat kommt die Differenzbesteuerung zum Tragen und der Händler kann keine MWSt für das Fahrzeug ausweisen.



Sicher??? :-) Der Händler muss USt ausweisen. Punkt.
Wenn er jedoch ohne Vorsteuerabzug einkauft, DARF er die Differenzbesteuerung anwenden (ich glaub seit 1990 roundabout). Auf seiner Rechnung muss er die USt ausweisen. Diese ist jedoch geringer, weil sie sich nach der Differenz aus Verkaufspreis und Einkaufspreis bemisst und nicht nach dem Verkaufserlös. :-)

Zitat:

Zitat:
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Du musst ein Gewerbe ausüben, mit dem Du der USt unterliegst.

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Stimmt auch nicht.
Ich bin Freiberufler und unterliege auch der USt.
Meine Tätigkeit ist kein Gewerbe - habe ich jedenfalls so hingebogen und das FA hat das so akzeptiert.




Ob nun Freiberufler oder Gewerbe, -das hat höchstens einen Unterschied bei Abgabe einer Gewerbesteuererklärung.
Umsatzsteuer hat damit nichts zu tun.
Tätigst Du als Freiberufler oder Gewerbetreibender umsatzsteuerfreie Umsätze, ziehst Du keine Vorsteuer und weist
auf Deinen Rechnungen auch keine aus.
Wenn Du allerdings (egal ob als Freiberufler oder Gewerbetreibender) umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigst, drafst
Du Dir die beim Kauf ausgewiesene Umsatzsteuer in Abzug bringen, musst aber die auf Deinen Rechnungen ausgewiesene USt
an das Finanzamt abführen, die sogen. Regelbesteuerung. Steht aber auch alles im UStG und in den UStR.

Bei Fragen helfe ich gern weiter ;-)