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CabrioFahrer77
Hauptthema:
hallo,
ich wollte an meinem e36, auf die 8j 17"felgen hinten 235er bereifung draufpacken.in den papieren der felge ist dies zulässig, nur der tüv hat die radabdeckung bemängelt... kann man da ne neue radabdeckung kaufen, oder doch selber etwas dran machen?
würd mich freuen wenn ihr mir paar tipps geben könntet...
danke
reaver
Was für eine Et haben denn die Felgen?

MFG: Sven
CabrioFahrer77
Die ET ist 25
Pixsigner
Wechsel den TÜV!
Natürlich steht das Rad bei einer ET von 25mm ein wenig weiter heraus, nur wenn nichts schleift ist das absolut lächerlich bei einer 8" Felge.

Was soll ICH sonst sagen wegen der Radabdeckung *lol* :-)
Es muss die Lauffläche vollständig abgedeckt sein. Normalerweise etwa bis zur Mitte des Rades vorne und hinten. Dies liegt aber im Ermessensspielraum des Prüfers. Felge und Reifenflanke dürfen darüber hinausstehen!

Soviel zum Thema Radabdeckung - und ich war ganz normal beim TÜV. Allerdings war der Prüfer auch sehr aufgeschlossen :-)




Bearbeitet von - Pixsigner am 21.02.2007 12:56:02
CabrioFahrer77
ja der typ meinte steht in der abe der felge so, dass man umbauarbeiten an der radabdeckung nehmen muss. aber meiner ist 60/40 tiefer, meinst du der könnt da schleifen?
Pixsigner
Wenn nicht gebördelt wurde an den Radläufen wird er bei 8" ET25 mit 235/40 sicherlich ein wenig schleifen!

Das sollte aber der Prüfer gecheckt haben indem er das Fahrueig diagonal aufbockt, oder kamst du erst gar nicht soweit :-)
TD
früher gabs mal die Regel, dass die Lauffläche des Reifens 15 oder 20cm oberhalb der Achsenmitte komplett abgedeckt sein musste. Die tatsächliche Lauffläche wurde so ermittelt, dass etwas Wasser auf der Strasse verteilt wurde und der Wagen da durchgeschoben wurde. Man konnte sich also mit einigen "schmalen" Reifenmarken durchmogeln.