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Marius
Hauptthema:
Folgender Fall:

Ich wurde am 15.10.06 geblitzt.

So nun kam am 18.12.06 eine Anhörung auf welche ich nicht reagiert habe.

Heute also am 23.01.07 kam das Bußgeldbescheid.

Nun meine Frage:

Ab wann beginnt die Verjährungsfrist ?

Ab dem Anhörungsbescheid oder ab dem Fotoshooting also dem 15.10.06?

Bitte keine Überschriften/Beiträge komplett in Großbuchstaben schreiben, sonst werden sie im "Müll" entsorgt.

@Marius, du wurdest jetzt schon öfters deswegen verwart, machst du das absichtlich ?





Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 23.01.2007 21:40:04
RM318i
hi,

also falls du auf das 1/4 jahr anspielst wirst eh keine chance haben da das doch auf 1/2 jahr verlängert wurde. so zumindest meine infos.

mfg
Marius
Auf die 3 Monate will ich hinaus.

Weiß da einer mehr soder sicher das es 6 Monate mittlerweile sind?
Swordfisher
was das anhörigungsbogen auf deinem namen??

wenn ja, dann entällt der frist und beginnt ab 18.12. neu!
D4ni
Wenn wir schon beim Thema sind.
Kennt sich jemand noch mit Verjähungsfristen von Ordnungswidrigkeiten aus, die nicht mit Verkehr zu tun haben?
Genauer gesagt betrifft es Unterlassung von Anzeigepflicht §404 Abs. 2 Nr. 26 SGB III.
Marius
Ja der war auf meinen Name.

Harry346
Marius
Das ist Zivilrecht und nicht Verkehrsrecht.

Habe auch schon gegoogelt und verstehe da nur spanisch!!!!
TechN9ne
Nach 3 Monaten ist es in der Regel verjährt!!!
Marius
weiß-blau-fan-rude ????

Sorry jedoch habe ich bisher keine einzige Verwarnung oder Aufforderung dies zu unterlassen erhalten. Selbst nicht per PM.

Warum ich das mache ist einfach nur weil ich dringend eine Antwort auf meine Frage brauche und nicht um jemanden hier zu Ärgern oder sonst etwas.

Also für die Zukunft weiß ich bescheid aber wie bereits oben erwähnt wurde es mir bisher kein einziges mal gesagt weder von dir noch von sonst einem Mod.!
Harry346
Steht doch in dem link oben unter "Verkehrsordnungwidrigkeiten"

Die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) beträgt 3 Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen oder Klage erhoben ist, danach 6 Monate § 26 Abs. 3 StVG.

Bearbeitet von - Harry346 am 23.01.2007 22:28:50

Bearbeitet von - Harry346 am 23.01.2007 22:30:07
rennfrikadelle
Zitat:


Folgender Fall:

Ich wurde am 15.10.06 geblitzt.

So nun kam am 18.12.06 eine Anhörung auf welche ich nicht reagiert habe.

Heute also am 23.01.07 kam das Bußgeldbescheid.

Nun meine Frage:

Ab wann beginnt die Verjährungsfrist ?

Ab dem Anhörungsbescheid oder ab dem Fotoshooting also dem 15.10.06?

Bitte keine Überschriften/Beiträge komplett in Großbuchstaben schreiben, sonst werden sie im "Müll" entsorgt.

@Marius, du wurdest jetzt schon öfters deswegen verwart, machst du das absichtlich ?





Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 23.01.2007 21:40:04

(Zitat von: Marius)




Jetzt bringt da mal nichts durcheinander:

Du wurdest am 15.10. geblitzt und von da an haben sie 3 Monate zeit zu reagieren. Mit der Zustellung am 18.12. haben sie diese Frist eingehalten und ob du darauf reagierst ist denen Schnuppe.

Auf die drei Monate kannst du dich nur dann berufen wenn zwischen Tat und erster Zustellung mehr als 3 Monate vergehen - alles andere (Einspruch, Bußgeldverahren) wirkt Fristunterbrechend.
Nicore
Das mit den 3 Monaten ist wohl mehr eine Richtlinie, aber keine
feste Grundlage. Die können die Bearbeitungsfristen nach Lust und
Laune verlängern... je nach Grad des Vergehens usw...
D4ni
Also ich habe gelesen, daß mit Eingang des Bußgeldbescheids die 3 Monate eingehalten werden müßen.
Das steht so auch bei Wikipedia.