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RECHTSFAHRGEBOT
Hauptthema:
hallo liebe Gemeinde, ich habe folgendes:
was bekommt man für abgelaufenen HU und ASU (bei mir beides am 12 /06 abgelaufen) für strafen und punkte??
Leider konnte ich unter dem bußgeldbescheid - tatbestandskatalog nichts finden.
würde mich freuen wenn ihr mich darüber aufklären oder evtl , ein link setzt wo ich es erfahren oder nachlesen könnte.
vielen dank................
rsgra
Hi, führ die HU oder AU gilt jeweils:
Zwei bis vier Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Also "nicht so schlimm" (finde ich),
was schon unschöner wird, ist Ärger mit deiner Versicherung bei einem verschuldeten Unfall, der auf Mängel am fahrzeug zurückzuführen ist. Evtl. Verlust des Versicherungschutzes...
Uwa
Ja isses denn so schwierig, sein Auto zum TÜV zu bringen?
fat_toni
Ja zum TÜV bringen wird bestimmt net schwer sein, aber durch den TÜV bringen ist manchmal schwer :-)
MR-M
Bei mir ergibt sich folgendes Problem:

Habe meinen BMW übern Winter abgemeldet. Allerdings ist jetz der TüV zum Januar abgelaufen.

Meine Frage ist nun wie es jetz abläuft wenn ich das Auto wieder anmelden will??? Kann ich es anmelden wenn der TüV abgelaufen ist?

Oder muss ich zuerst zum TüV fahren ohne Zulassung mit Doppelkarte?
RECHTSFAHRGEBOT
Vielen dank, für die fixe antwort rsga :-)wo hast du dieses oder im welchem katalog gefunden??

MR-M also wann ist der tüv bei dir abgelaufen??? wenn der im januar auslaufen sollte dann kannst du bis zum ende diesen monats anmelden!!!!

MR-M
Mein Auto steht derzeit in einer Garage bis April. Habe mir extra ein Winterauto angeschafft.

Das ich bis Ende des Monats Zeit hätte habe ich mir schon gedacht, aber es wäre unsinnig jetz für zwei Autos zu Versicherung und Steuern zu zahlen.
RECHTSFAHRGEBOT
dann mache es so wie ich ;) überziehe TÜV und ASU bis märz, oder mach neu tüv!!!
meein roter tester hat sich in den 6 jahren ausgedient!!!!! und ist reif für den umbau:-)
sTeF1102
Zitat:


Bei mir ergibt sich folgendes Problem:

Habe meinen BMW übern Winter abgemeldet. Allerdings ist jetz der TüV zum Januar abgelaufen.

Meine Frage ist nun wie es jetz abläuft wenn ich das Auto wieder anmelden will??? Kann ich es anmelden wenn der TüV abgelaufen ist?

Oder muss ich zuerst zum TüV fahren ohne Zulassung mit Doppelkarte?

(Zitat von: MR-M)





Anmelden ohne TÜV/AU geht nicht! Konnte man früher, jetzt nicht mehr. Wenn du bis zum Januar noch TÜV hast, dann darfst du soweit ich weiß noch den Januar fahren. Mit der Doppelkarte, darf man soweit ich weiß zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren. Auf dem kürzesten Weg natürlich ^^
RECHTSFAHRGEBOT
Wenn tüv und asu in dem monat ablaufen, kann man es sogar am letzten tag anmelden!! sprich 31 01 2006 so geht es bei uns in bawü.............
MR-M
Wenn ich nur riechen könnte ob noch schneien wird oder nicht:-) Wenn es nämlich nicht mehr schneien würd, melde ich Ihn gleich an.
Aber so werde ich abwarten und dann mit der Doppelkarte TüVen und anmelden.

Also ich gehe jetz pennen. Muss um 5 Uhr schon wieder auf in die Arbeit.

Gut n8 Leutz und Danke für die schnellen Antworten
RECHTSFAHRGEBOT
dieses jahr gibt es kein schneeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee:-( und auch keine bergfahrt..............
bmwharry
@ Mr-M
so nebenbei

Wenn du jetzt TüV machst bekommst die Plakette für Januar da du dein Auto ja extra dafür anmelden willst.
(Angenommen du würdest jetzt dein Auto anmelden aber erst im Februar zum TÜV fahren, dann würdest die Plakette rückwirkend für Januar bekommen)

Jetzt überleg mal wenn du erst im April TÜV machst bekommst du, da dein Auto abgemeldet ist, die Plakette April so würdest du immerhin 3 Monate sparen, und du hättest in Zukunft nicht das problem, das dein Auto zum TÜV muss wenn es über den Winter abgemeldet ist.
Und man darf mit einen Abgemeldeten Auto zum TÜV fahren.
Aber nur auf direkten Weg zum TÜV (also vorher keine ehrenrunde drehen), eine ausgefüllte Doppelkarte hat und die Kennzeichen müssen am Auto montiert sein.

RECHTSFAHRGEBOT
JUHU :-) ES GAB SCHNEE UND AUCH EINE GRABENSTECKFAHRT SPRICH ICH WERDE HIER MAL DAS VIDEO REINPOSTEN WENN ICH ES SCHAFFE NATÜRLICH.

Es lebe m 20 moddor :-)

Bearbeitet von - Rechtsfahrgebot am 09.02.2007 03:30:39
michel131
@rechstfahrgebot
fahr das auto gar den winter wenn du keinen tüv mehr machen willst und dann weg das ding. mehr als eine kleines verwarnungsgeld kann dir nicht passieren.

@mr-m
es stimmt auf jedenfall das man mit dem auto incl kennzeichen auf dem es zuletzt zugelassen war und einer doppelkarte zum tüv/la fahren darf.