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gecko
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 06.01.2007 um 21:52:32 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Habe mir vor kurzem neue Felgen geholt.
Der Vorbesitzer hatte sie bei seinem E36 BJ 97 eingetragen gehabt.
Ich habe jetzt einmal das Gutachten der Felgen vorliegen und einmal den kompletten originalen Tüvbericht des vorbesitzer wo die Felgen auf eine 97er E36 eingetragen waren.
Meine Frage, muss ich alles komplett wieder eintragen oder kann ich die Felgen mit dem vorliegenden Tüvbericht in den Fahrzeugbrief eintragen lassen.
Ist ja das selbe Auto, bloß eben anderes BJ und andere Maschine.
MFG GECko

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 06.01.2007 21:52:32
Pixsigner
Du gehst mit dem Gutachten und dem TÜV Bericht einfach hin und läßt es abnehmen - ist kein Thema.
vipng
Hi,
der TÜV-Bericht vom Vorbesitzer nützt die so jetzt wenig.
Du kannst nur Dinge in deinen Brief eintragen lassen die für dein Auto zugelassen sind.
Aber mit dem Gutachten der Felgen brauchst du doch bloß zum TÜVer gehen und es eintragen lassen.
Tschau.
gecko
Das mit dem Gutachten weiß ich ja, wollte wissen ob mir der Tüvbericht des Vorbesitzers etwas nützt, meine damit ob ich damit zum Straßenverkehrsamt gehen kann und die mir das ins Fahrzeugbrief eintragen, wegen der unnötigen kosten wieder.
War ja das selbe FAhrzeug.
MFG GECko
El loco
Die Felgen müssen auf jedem Fahrzeug extra eingetragen werden, auch wenn die Fahrzeuge baugleich sind bzw. aus derselben Modellreihe stammen. Daher kannst Du also nicht den TÜV-Prüfbericht des Vorbesitzers der Felgen in deine Papiere übernehmen lassen.
gecko
Super danke dir, weißt ob es günstiger ist mehrere Sachen auf einmal eintragen zu lassen, z.B. Felgen, Fahrwerk, Spoiler etc.
Nilsen*82
felgen und fahrwerk müssen sowieso in kombination abgenommen werden...
es ist meistens doch auch noch günstiger, wenn man noch andere anbauteile hat, die mit vorzuführen...