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Lanzi
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 02.01.2007 um 22:00:57 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hi!

Ich spiel mit dem Gedanken meinen E46 (EZ 2001 )bald auf Xenon umzurüsten und da habe ich von Leuten gehört das man seit kurzen Xenon auch ohne die Scheinwerferwascheinheit verbauen darf. Das würde na klar die Umrüstung um einiges attraktiver machen.
Also was ist nun dran an diesem Gerücht?

Schwachsinn oder stimmt das?!

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 02.01.2007 22:00:57
good news
wäre mir neu. Habe auch Xenon, aber von diesem "Gerücht" habe ich noch nichts gehört.
Gruß good news
NIB
Soweit ich das mit bekommen habe ist und bleibt es Pflicht.
Mitch83
Also das halte ich auf jedenfall für ein Gerücht.
Bei XENON braucht man seit jeher immer eine Scheinwerferreinigungsanlage damit eine XENON Nachrüstung vom TÜV abgenommen wird.

...und wenn du dir nicht sicher bist gehe zum TÜV und frage selber nach.
new320d
Scheinwerferreinigung + automatische Höhenregulierung erforderlich!

mfg
black--cell
Ist erforderlich und wird es auch bleiben.

Liegt daran das Xenonscheinwerfer, wenn sie schmutzig sind, unglaublich blenden können. Die Automatische Ausrichtung wird ebenso als Blendschutz für den Gegenverkehr vorgeschrieben...

An dem Gerücht ist also mit Sicherheit nichts dran!
Lenny Clubsport
Aha. Man lernt nie aus. Und ich habe mich immer gewundert, warum bei jedem zweiten mal Scheibe reinigen, immer die Scheinwerfer mitgereinigt werden (natürlich nur, wenn das Licht an ist). Ich ärgere mich jedes mal weil mein Waschwasser immer so schnell leer ist und da mache ich beim Scheiben reinigen immer das Licht aus, damit nicht wieder die Scheinwerfer mitgereinigt werden...
Sunshinedriver
also ich hab in meinem e30 weder wischer noch automatische höhenregulierung und 8000K xenon eingetragen... :)
Gonzalez
Zitat:


also ich hab in meinem e30 weder wischer noch automatische höhenregulierung und 8000K xenon eingetragen... :)

(Zitat von: Sunshinedriver)



dann kennst du wohl jmanden beim tüv ;-)
Sunshinedriver
... ^^
black--cell
Wäre bei uns Nie möglich... Kenne auch niemanden der das hätte - die Gründe sind in dem Fall für mich auch nachvollziehbar...
Weiß-Blau-Fan-Rude
Zitat:


Ist erforderlich und wird es auch bleiben.

Liegt daran das Xenonscheinwerfer, wenn sie schmutzig sind, unglaublich blenden können. Die Automatische Ausrichtung wird ebenso als Blendschutz für den Gegenverkehr vorgeschrieben...

An dem Gerücht ist also mit Sicherheit nichts dran!

(Zitat von: black--cell)




Ein weiterer Grund für die Waschanlage der Scheinwerfer ist, das Schnee nicht weggeschmolzen werden kann am Scheinwerfer, da die nicht die Wärme entwickeln wie z.B. Halogenscheinwerfer.
Ein Halogenscheinwerfer hält sich sein Glas weitestgehend selbst frei bei einer fahrt bei Schneetreiben, der Xenon ist nach ein paar KM zu.
Serial-Thriller
Jop Wascheinheit und autom. leuchtweitenregulierung...

Liest man öfter auf seiten wo man xenon nachrüstkits kaufen kann.

Was mich nur letztens verwundert hat das man diverse wagen die von werk aus xenon haben keine reinigungsanlage haben.

Bei irgend nem ford van hab ich das gesehen a la galaxy aber ka welches modell genau und bei nem mercedes...

Aber vielleicht sind da die ganzen scheinwerfer anders konzipiert das dieses nicht erforderlich ist.... keine ahnung ;)

Was ich nur bisher mitbekommen habe von par kollegen von treffen.. das man es ohne autom. leuchtenweitenregulierung eingetragen bekommt. Wenn die scheinwerfer so tief eingestellt sind, dass wenn der wagen voll beladen ist nicht über ne gewisse lichthöhe kommt...wie weit man dann nun bei "lehrer" fahrt was sieht weiss ich nicht ;)



mfG
Serial-Thriller

Bearbeitet von - Serial-Thriller am 03.01.2007 10:00:01
rennfrikadelle
Zitat:


also ich hab in meinem e30 weder wischer noch automatische höhenregulierung und 8000K xenon eingetragen... :)

(Zitat von: Sunshinedriver)




Entweder eingetragen vor dem 1.4.2000 oder die Eintragung ist Illegal.

Entscheidend ist nicht ob es eingetragen ist. Wenn es eingetragen ist und man dich erwischt, nutzt dir die Eintragung überhaupt nichts. Die BE ist erloschen mit dem Unterschied das auch auch der TÜV-Prüfer eines auf den Deckel bekommt.

Da scheinen einige falsch zu verstehen: Eine Eintragung ist keine rechtliche Absicherung, sondern ein Beleg dass das eingetragene System bei einer Prüfstelle vorgeführt wurde. Maßgeblich ist das Gesetz, nicht der Fahrzeugschein/Brief!

Was das OT betrifft:
Es ist ein Gerücht.

Sind hier Änderungen geplant gehöre ich normalerweise zu einer der ersten die das mitbekommen.

Bearbeitet von - rennfrikadelle am 03.01.2007 10:19:20
Snake696
es ist 100% Pflicht...
Pug
könnten die vielleicht zusatzscheinwerfer für fernlicht gemeint haben?
rennfrikadelle
Zitat:


könnten die vielleicht zusatzscheinwerfer für fernlicht gemeint haben?

(Zitat von: Pug)




Nein.
Pug
Zitat:


Zitat:


könnten die vielleicht zusatzscheinwerfer für fernlicht gemeint haben?

(Zitat von: Pug)




Nein.

(Zitat von: rennfrikadelle)




???

Zitat:

und da habe ich von Leuten gehört das man seit kurzen Xenon auch ohne die Scheinwerferwascheinheit verbauen darf.



rennfrikadelle gehörst du zu diesen leuten? :-)
woher weist du, dass sie keine zusatzscheinwerfer für fernlicht gemeint haben?
bmw318i
soweit ich weiß darf xenon nur mit der scheinwerferreinigungsanlage betrieben werden
rennfrikadelle
Zitat:



rennfrikadelle gehörst du zu diesen leuten? :-)
woher weist du, dass sie keine zusatzscheinwerfer für fernlicht gemeint haben?

(Zitat von: Pug)




Weil "Zusatzscheinwerfer fürs Fernlicht" nicht erlaubt sind.
TechN9ne
Warum muss eigentlich ne Scheinwerferwascheinheit verbaut sein?
black--cell
Zitat:

Warum muss eigentlich ne Scheinwerferwascheinheit verbaut sein?



Lies genauer! Hab`s oben schon geschrieben!
Pug
Zitat:


Zitat:



rennfrikadelle gehörst du zu diesen leuten? :-)
woher weist du, dass sie keine zusatzscheinwerfer für fernlicht gemeint haben?

(Zitat von: Pug)




Weil "Zusatzscheinwerfer fürs Fernlicht" nicht erlaubt sind.

(Zitat von: rennfrikadelle)





Hella hat mehrere im programm und da steht nichts davon, dass die keine zulassung hätten.
rennfrikadelle
Zitat:


Hella hat mehrere im programm und da steht nichts davon, dass die keine zulassung hätten.




DAS ist der entscheidende Satz:

>>Jetzt ist auch Xenon-Fernlicht an Fahrzeugen mit serienmäßigem Xenon-Abblendlicht realisierbar.<<

Das Ding hat eine Zulassung - aber nur für Fahrzeuge die bereits mit Xenon-Licht fürs Fahrlicht ausgerüstet sind, aber das Fernlicht konventionelle Halogentechink ist (z.B. E46 VFL)

Pug
das hat hella dann aber schlecht beschrieben, bei den comet 200 xenon steht davon z.B. garnichts.

auch im prospekt steht nichts von bedingungen bzw. voraussetzung für xenon zusatzscheinwerfer.
du meinst bereits verbautes xenon ist bedingung?
rennfrikadelle
Zitat:


das hat hella dann aber schlecht beschrieben, bei den comet 200 xenon steht davon z.B. garnichts.

auch im prospekt steht nichts von bedingungen bzw. voraussetzung für xenon zusatzscheinwerfer.
du meinst bereits verbautes xenon ist bedingung?

(Zitat von: Pug)




Ich kann es dir nich genau sagen - dazu müsste man die Bauartprüfung kennen.

Wenn man sich die Dinger montiert, amn ne Anzeige bekommt und man sich an Hella wendet und man denen erklärt das dies gar nicht erlaubt sei, dann schreiben die "Wir haben geschrieben für Fahrzeuge mit serienmässigen Xenon-Licht."

Bitte bedenken:
Es ist nur dann für den Hersteller oder Händler Pflicht darauf hinzuweisen das der Betrieb nicht erlaubt ist wenn das Produkt keinerlei Zulassung hat und der Betrieb grundsätzlich illegal ist - z.B. Xenonscheinwerfer ohne Bauartzulassung.
Dieses Teil hat aber eine Zulassung - sollte diese nicht in jedem Fall gelten, muss der Hersteller darauf nicht hinweisen. Die Verpflichtung das alle Anbauteile eines Fahrzeuges den Zulassungsbestimmungen entsprechen trägt der Halter - nicht der Zubehörhersteller.

Vorsicht Vermutung:
Ich denke das Teil hat eine BE für Fahrzeuge mit serienmässigem Xenon-Licht.


Aber für solche Machenschaften ist Hella eigentlich nicht bekannt...
SaMö
Also ohne den gebildeten Gockel zu spielen, aber in solchen Fällen ist das lesen von Gesetzestexten sehr aufschlussreich. Bei allen Fragen des Umbaus kann man sich in der StVZO schlau machen (online unter http://www.stvzo.de) und so wird man auch in diesem Fall fündig:

StVZO, §50 Abs.10:
"Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein."

Die Fassung ist vom 1.10.2006 - ich wüsste nicht dass es eine neuere gibt. Also anstatt auf "irgendwelche" Leute hören - besser einen Blick in dieses Machwerk des Bösen wagen!
rennfrikadelle
Danke!

So genau kannte ich den Text nicht.

Ps.:
Was hat das mit eingebildetem Gockel zu tun wenn man auf eine Frage eine stichhaltige Antwort liefert?
SaMö
Die Antwort auf die Frage war recht simpel und die Thematik dafür doch recht langatmig auifgebohrt...
rennfrikadelle
Zitat:


Die Antwort auf die Frage war recht simpel und die Thematik dafür doch recht langatmig auifgebohrt...

(Zitat von: SaMö)





...manchmel geht es aber nicht nur um die reine Antwort - ein bischen Smalltalk darfs schon auch sein...
SaMö
That's right... ;)