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Steffene46
Hauptthema:
Hallo freunde
ich bin heut durch nen tunnel gefahren wo 60km/h war...
und ich bin 100km/h gefahren...
autobahnpolizei ist dann hinter mir her und hat mich rausgeholt...
sie hatten die überschreitung aber nicht auf band(video) wie man es kennt..
sondern meinten sie wären 500m hinter mir her gefahren und können das dann so bestimmen das ich hundert gefahren bin....
jetzt sagt er sie ziehen 15% ab so das ich 25kmh zu schnell wär...
das wären 65€ und 1 punkt in flensburg...
nun meine frage...
dürfen die mir einfach das geld abnehmen obwohl sie keine beweise haben??also kein video etc...
oder zählt halt die aussage der zwei bullen gegen mich?(war allein im auto)
gruß Steffen
rumpel666
Zitat:


oder zählt halt die aussage der zwei bullen gegen mich?(war allein im auto)
gruß Steffen
(Zitat von: Steffene46)




So siehts leider aus - du kannst versuchen mit nem Anwalt dagegen vorzugehen, das sehe ich aber als Geldverschwendung an :(
P3rf3ct10n
Joa bezahl lieber die 65€ und nimm den einen Punkt hin und ersapr dir viel Ärger. Schließlich sagst du doch selber, dass du zu schnell warst, also wurdest du nicht ungerecht behandelt.

Nimm es, obwolhl es ärgerlich ist, einfach hin
pharao325
hi
ich dachte immer das die austria das einzige land is wo die polizei schätzen darf
P3rf3ct10n
Nene, die müssen eine gewisse Strecke hinter dir mit relativ konstanter Geschwindigkeit nachfahren. Glaub die müssen aber auch zuzweit sein!
theblade
Zitat:


Zitat:


oder zählt halt die aussage der zwei bullen gegen mich?(war allein im auto)
gruß Steffen
(Zitat von: Steffene46)




So siehts leider aus - du kannst versuchen mit nem Anwalt dagegen vorzugehen, das sehe ich aber als Geldverschwendung an :(

(Zitat von: rumpel666)




naja außer der eine Punkt ist für dich gravierend. Dann würde ich das schon in Betracht ziehen. Und 65öcken sind ja nun auch nich wenig.

Die Rechtsverdreher bekommen Sachen wieder ausgebügelt - das glaubt man garnicht! xD

Da die eh keine Beweise haben, siehts somit noch besser aus (und für dein anwalt).

Bearbeitet von - theblade am 04.01.2007 13:43:02
chrischy79
Also wir müssen bei uns bei einer Messung der Geschwindigkeit durch Nachfahren sage und schreibe 20 % Toleranz abziehen.
Da muss also einer schon richtig auf´s Gas treten. Das heißt dann bei ner Messung in einem 120er Bereich und einer Geschwindigkeit (laut Tacho) von 200 km/h eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 160 km/h. Ist doch nen Witz oder wie ?!

Die Videofahrzeuge sind natürlich mit geeichtem Tacho ausgerüstet, die ziehen wesentlich weniger ab.

Gruß
Christian
BavariasMostWanted
dachte eigentlich, dass wenn sie dir hinterher fahren und es kein kamerawagen ist, dann müssen sie dir 20km/h abziehen...

aber dann werden sie sagen dass du laut ihrem tacho 105km/h gefahren bist, und dann bist du wieder bei deinen 25 zu schnell!

falls du rechtsschutz versichert bist, würd ich mich auf alle fälle an den anwalt melden!!! dafür hat man ja so eine versicherung...
E36-Freak
20% Toleranz werden abgezogen, die Geschwindigkeit muß dabei gleichbleibend sein und mindestens 500 Meter Strecke. Wenn die Kollegen schlau sind, dann lassen sie den Streifenwagen anschliessend nochmal Lasern, dann hat der Rechtsverdreher null Chance
P3rf3ct10n
Wie, die lassen sich lasern?
ZerOne
Zitat:


Wie, die lassen sich lasern?

(Zitat von: P3rf3ct10n)




ich glaub Blitzen lassen und dann schauen wie genau der tacho geht... *glaubichmal* :D
E36-Freak
Zitat:


Zitat:


Wie, die lassen sich lasern?

(Zitat von: P3rf3ct10n)




ich glaub Blitzen lassen und dann schauen wie genau der tacho geht... *glaubichmal* :D

(Zitat von: ZerOne)




richtig, entsprechende Messung wird dann schriftlich dokumentiert (macht aber eigentlich für mich persönlich nur bei "wirklichen" Geschwindigkeitsüberschreitungen Sinn)
P3rf3ct10n
Ich versteh noch nicht ganz wie das funktioniert. Kann die Geschwindigkeite eines Streifenwagens genau zu einem Zeitpunkt von der Bordelektronik abgerufen werden? (Als Vergleich zu den Laserwerten)

Die Rennleitung kann doch auch nur einen Tachowert schätzen ...
theblade
Zitat:


20% Toleranz werden abgezogen, die Geschwindigkeit muß dabei gleichbleibend sein und mindestens 500 Meter Strecke. Wenn die Kollegen schlau sind, dann lassen sie den Streifenwagen anschliessend nochmal Lasern, dann hat der Rechtsverdreher null Chance

(Zitat von: E36-Freak)




na die werden bestimmt nich so ein aufwand betreiben. In der Regel werden dann die verfahren eingestellt. gefahrensituation oder extreme überschreitung bestand ja nun auch nicht
E36-Freak
Nein, die Werte können nicht abgerufen werden und die (meisten) normalen Streifenwagen sind eh nicht geeicht, da bleibt halt nur die Aussage und die entsprechenden Richtwerte für die Messungen über. Der gemessene Laserwert (wird bzw. sollte unmittelbar nach der entsprechenden Geschwindigkeitsmessung gemacht/gemacht werden) sagt aber zumindestens aus, wie genau (oder nicht) der abgelesene bzw. angegebene Tachowert ist, um evtl. Einsprüche gleich vor vornherein endgültig abzubiegen. Die Messtoleranzen beim Hinterherfahren sind ja eigentlich schon so hoch, welcher heutige Wagen hat bei 100 km/h denn 20% Abweichung? Noch nicht mal unsere Dreckskisten von VW.......
Superstrose
Vielleicht haben sie ja gemessen, ohne zu filmen (weiß gar nicht, ob das geht).
P3rf3ct10n
@e36-freak

Haßt wohl recht, die ganzen abweichung (ob nu theoretisch oder praktisch) sind ja in den 20% eingerechnet ...

Edit: Müssen es mind. 2 Polizisten bei so einer Messung sein?
Müssen die 2 in dem Wagen Polizisten sein? Denn ich hab schon mal gehört, dass ein Polizist privat ein Auto angehalten hat und seine freundin als zeuging nahm, oder is das qautsch?

Können einen Polizisten, welche nicht im Dienst sind kontrollieren und anhalten?

Bearbeitet von - P3RF3CT10N am 04.01.2007 17:51:18
E36-Freak
Müssen nicht 2 sein, ist aber sinnvoll...was anderes macht meines Erachtens auch keinen Sinn.

Mit dem "privat angehalten und kontrolliert"...naja da stellen sich mir eigentlich ein wenig die Nackenhaare auf, das sind dann meistens diejenigen, die Thema des Geplauderers in diesem Forum werden. Sicherlich kann sich ein "privat" umherfahrender Kollege in den Dienst versetzen und es müssen auch nicht immer 2 sein. Bei einer evtl. Gerichtsverhandlung später kommt es dann immer drauf an, um was es eigentlich ging (stinknormale Ordnungswidrigkeit oder Straftat) und natürlich auch auf den Staatsanwalt bzw. Richter. Deshalb ist es immer schwierig zu sagen ob der Aussage der Beifahrerin (Freundin) des Kollegen in Deinem Fall glauben geschenkt wird-bei so einem sagen wir mal "Pimmelwitz" wie die Geschwindigkeitsmessung durch Hinterfahren in diesem Thread wohl eher nicht....
Steffene46
Also was sagen jetzt die Polizisten hier im Forum?
soll ich einfach bezahlen oder es drauf ankommen lassen..
ich bin meiner meinung nicht rechtschutz versichert..
P:S:gruß an chrischy79 der mit schonmal erzählt hat was für nen coolen job hat ;)
TechN9ne
Zitat:


hi
ich dachte immer das die austria das einzige land is wo die polizei schätzen darf

(Zitat von: pharao325)




Leider Nein!
In Schland darf die Polizei auch Geschwindigkeit schätzen
Steffene46
Falsch!
weiß aus sicherer quelle das die polizei hier nur schrittgeschwindigkeit schätzen darf...
P3rf3ct10n
Du direkt schätzen dürfen die in Deutschland sicher nicht ...
E36-Freak
Schätzen ist bei uns nicht erlaubt......auch nicht die Schrittgeschwindigkeit, zumindestens was einen Gerichtsverwertbaren Vorwurf zur reinen Höhe anbelangt.

Das Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren ist genau festgelegt. Wenn alle Faktoren eingehalten worden sind (und das sind sie wohl offensichtlich), dann wird Dir kein Anwalt der Welt der raushelfen, das ist mein Erfahrungswert nach nunmehr 25 Jahren bei dem Verein.

Bearbeitet von - e36-freak am 04.01.2007 20:17:30
Steffene46
gut danke Freak
dann werd ich wohl blechen müssen...
lang lebe die Polizei ;)