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b-mw-323
Hauptthema:
Hey Leute,

ein kumpel wurde neulich mit 58 km/h (abzüglich tolleranz usw stand in dem brief) geblitzt. das dumme ist er sollte die 30er kennen, da es bei ihm in der nähe ist. blöd ist auch das es eine 30er vor einem kindergarten ist! die 30er gilt ab 07.00 und er ist irgendwie 07.45 da lang! er dachte das die erst ab 08.00 gilt. hab ihm dann gesagt er soll erst mal anrufen und sich das foto schicken lassen und gucken ob man ihn erkennt. hat er gemacht und die meinten schicken geht nicht, da im polizei pc drinne. und der beamte meinte er sei da drauf gut zu erkennen. (die haben wohl nen foto von ihm im rechner) da mein kumpel dummerweise 18 ist und noch in der probezeit wird das wohl ein teurer spaß! was hat er noch für möglichkeiten??

hab daran gedacht das er vielleicht nen brief schreibt in dem er sagt das es ihm leid tut bla bla bla war mit gedanken bei seiner neuen ausbildung die erst seit kurzem hat und noch bischen bla bla. dann noch das er januar nen fahrsicherheitstraining macht usw usw. hab das damals bei mir auch gemacht und das hat mir nur 35€ verwarngeld eingebracht anstatt punkte, probezeitverlängerung und nachschulung. jedoch warens bei mir 21 zu viel.

was denkt ihr was er am besten machen sollte?
Superstrose
deine 21 zu viel war ja nur knapp an der Verwarnung vorbei, da hamse noch mal ein Auge zugedrückt. Aber bei 28 zu schnell hat er mindestens 60 auf dem Tacho gehabt. Das ist natürlich stramm.
Denke, dass da wohl nichts mehr zu machen ist.
psoli1
sry wenn ich das so sag, aber selber schuld wer meint mit 18 vorm kindergarten lang zu rasen (ja 60 vorm kindergarten ist für mich rasen) hat keine gnade verdient. 40, vllt auch 50 kann jedem mal passieren. aber keine 60 vor schulen oder kindergärten. wenn er rasen will soll er auf die landstraße oder die bahn....
b-mw-323
hab doch geschrieben er war in gedanken bei seinem neuen job. war grade auf dem weg zur arbeit gewesen. und ich wohne ja direkt in der straße wo er geblitzt wurde. ist ganz normal halt dann kommt rechts nen kleines schild und nach 200 meter ist schon wieder vorbei. habs selbst schon oft vergessen obwohl ich da wohne. passiert halt mal. keiner fährt immer zu 100% perfekt.

aber nun ja er wird wohl schön blechen dürfen. es sei denn die haben nachsicht weil es sein erstes mal geblitzt sein ist
Superstrose
mit blechen wirds net getan sein, er ist ja noch in der Probezeit.
Dann käm noch Nachschulung auf ihn zu, da er Punkte dafür bekommt.

Bearbeitet von - Superstrose am 13.12.2006 13:51:14
psoli1
Zitat:


hab doch geschrieben er war in gedanken bei seinem neuen job. war grade auf dem weg zur arbeit gewesen. und ich wohne ja direkt in der straße wo er geblitzt wurde. ist ganz normal halt dann kommt rechts nen kleines schild und nach 200 meter ist schon wieder vorbei. habs selbst schon oft vergessen obwohl ich da wohne. passiert halt mal. keiner fährt immer zu 100% perfekt.

aber nun ja er wird wohl schön blechen dürfen. es sei denn die haben nachsicht weil es sein erstes mal geblitzt sein ist

(Zitat von: b-mw-323)




hab auch nich gesagt das jeder zu 100% richtig fährt ;)
obwohl es falsch ist, versucht es doch über die versicherung, wenn die über die eltern läuft sollen die bezahlen und sich das geld bei dem kumpel halt holen und die sache vergessen

oder wissen die durch den anruf jetzt schon ganz genau wer gefahren ist?
b-mw-323
auto läuft auf ihn und der beamte am telefon meinte schon er ist auf dem foto gut zu erkennen.
cxm
Hi,

am Telefon oder über den Tresen würde ich sowas schonmal gar nicht erörtern.
Schriftliche Anforderung auf Zusendung des Fotos und Nennung des Messgerätes.
Dass Dein Kumpel zu schnell war, ist ja wohl mal Fakt.
Entweder das Foto ist schlecht und man kann es abstreiten oder die Messung für ungültig zu erklären.

- falsche Uhrzeit, wenn das Limit erst um 7:00 gilt
- Messung ungültig weil 2. Auto im Messbereich
- Messung ungültig weil Messgerät nicht in den letzten 12 Monaten geeicht wurde
- Messung ungültig weil Bedienungspersonal nicht geschult wurde

Die letzten beiden punkte lassen sich nur per Anwalt in einem Verfahren klären.
Die Info rücken die so nicht raus.

Ciao - Carsten
b-mw-323
ok danke für die tips!
rennfrikadelle
Zitat:


hab doch geschrieben er war in gedanken bei seinem neuen job. war grade auf dem weg zur arbeit gewesen. und ich wohne ja direkt in der straße wo er geblitzt wurde. ist ganz normal halt dann kommt rechts nen kleines schild und nach 200 meter ist schon wieder vorbei. habs selbst schon oft vergessen obwohl ich da wohne. passiert halt mal. keiner fährt immer zu 100% perfekt.
(Zitat von: b-mw-323)





...ist schon richtig...aber...

Die Eltern der Kinder sollten sich schon darauf verlassen können das die Autofahrer schon mit den Gedanken beim Fahren, nicht sonst wo sind und ein Limit beachten - gerade dann wenn sie die Strecke kennen.

Die doppelte Geschwindigkeit ist in meinen Augen nicht mehr als Versehen zu entschuldigen.

Vor meiner jetzigen Tätigkeit habe ich nach dem Studium eine Zeit als Gutachter gearbeitet. In diesen drei Jahren, in denen ich zu Beurteilung vom Gericht dazugezogen wurde gab es ganze vier Fälle im Anzeigenbereich (+20 IO, +25 AO) in denen man von einer entsprechenden Strafe absehen konnte.

Ich denke es sit am besten das Ganze als zugegebenermaßen teuren Denkzettel zu betrachten und sich das nächste mal doch innerhalb der Verwarnungsbereiches zu bewegen.
Pixsigner
Das sollte stimmen:

» Eingabe: [ 28 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 28 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

Bußgeld: 60,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
Punkte: 3 Punkte
Probezeitmaßnahmen: Ja

Info:
Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.

Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!

Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!


Gruß Alex

Bearbeitet von - Pixsigner am 13.12.2006 15:49:38
b-mw-323
na dann kann er sich ja freuen =)
Superstrose
Zitat:



- falsche Uhrzeit, wenn das Limit erst um 7:00 gilt
- Messung ungültig weil 2. Auto im Messbereich
- Messung ungültig weil Messgerät nicht in den letzten 12 Monaten geeicht wurde
- Messung ungültig weil Bedienungspersonal nicht geschult wurde
(Zitat von: cxm)




Ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei um ein mobiles, von der Polizei bedienstes Radarmessgerät handelt.

Die werden nicht von normalen Streifenpolizisten eingesetzt, sondern von einem sog. Verkehrsüberwachungstrupp. Bei denen ist mit Sicherheit jeder geschult.

Genauso wird es sich mit dem Eichen des Gerätes verhalten.

Bei diesen Radargeräten ist außerdem der Messbereich extrem gering. Da passen glaub ich kaum 2 Autos rein.

Und das eine falsche Uhrzeit eingetragen wird, darauf würde ich jetzt mal nicht hoffen.

Man kanns natürlich mit dem Anwalt probieren, nur wenn man keine Rechtschutz hat, könnte es unter Umständen teuer werden.

Gruß Strose