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Ic3tea
Hauptthema:
Hallo
ich habe einen e30 320i bj. 87
zu meiner frage ich habe in meinem FahrzeugBRIEF
folgende reifen eingetragen
205er, 195er 65R, 195er 60R und die 175er eingetragen !
in meinem Fahrzeugschein sind jedoch nur die 195er 60R eingetragen is da etwa ein fehler unterlaufen oder passt das dann schon alles ?
weil ich im winter die 195er 65R fahre und im sommer die 205er.
nicht dass es ärger mit den Bullen oder so gibt ?
und dann is meiner ab werk schon fast komplett in M ausgestattet spoiler lenkrad auspuff und dafür hab ich nur eine typgenehmigung für das lenkrad reicht das denn aus ?
oder brauch ich da nicht mehr da ab werk ?
wäre euch für antworten sehr dankbar
mfg Dani
plop
ne das is schon ok so...hab auch nur die 195/65 im schein (zulassung teil2) stehen...die anderen grössen stehen im teil1 (brief)

und bei original-bmw teilen brauchste eigentlich gar nix...sind ja immerhin von bmw originalzubehör...die wurden ja schon tüv-getestet und abgenommen für die baureihe..
Stiffee
Hi , also bei mir is im Schein alles eingetragen . Dachte zwar das wird nicht mehr gemacht aber habe iten voll , Felgen Scheiben (vorne -Hinten ) Auspuff FW ......
Truckerteddy
Die Zulassungsstelle trägt im Regelfall nur noch die Grunddaten, also nur noch eine Reifengrösse in den Fahreugschein, bzw Zulassungsbescheinigung ein. Der Rest fällt weg. Bei einer Kontrolle durch die Polizei muß dir die Polizei beweisen, das etwas nicht für das Fahrzeug zugelassen ist.Also Umkehr der Beweisführung. Gruß Theo

Bearbeitet von - Truckerteddy am 28.11.2006 11:23:54
Insane76
Zitat:


Die Zulassungsstelle trägt im Regelfall nur noch die Grunddaten, also nur noch eine Reifengrösse in den Fahreugschein, bzw Zulassungsbescheinigung ein. Der Rest fällt weg. Bei einer Kontrolle durch die Polizei muß dir die Polizei beweisen, das etwas nicht für das Fahrzeug zugelassen ist.Also Umkehr der Beweisführung. Gruß Theo

Bearbeitet von - Truckerteddy am 28.11.2006 11:23:54

(Zitat von: Truckerteddy)




so siehts aus. ist leider so. Die anderen Größen stehen leider weder in Teil 1 noch in Teil 2. Komischerweise hat meine Zulassungsstelle bei einem Auto die anderen RAd/Reifenkombinationen trotzdem unten reingeschrieben, beim anderen wagen nicht....
ctc
War vor zwei Wochen bei Der Zulassung und da hat man mir gesagt das nicht mehr in den EURO Fahrzeugschein und Brief eingetragen wird. Müsste den alten Bief mit den Eintragungen immer bei mir haben oder eine Kopie.
Dann wäre es kein Problem bei der Polizeikontrolle.
Stiffee
ja das ist so , nur als ich vor 2 Wochen meine Winterkarre angemeldet habe, haben die bei mir alles eingetragen (2Seiten).
Beamte halt tzzzzz
ragtop
also beimir wurden auch alle sondereintragungen im schein vermerkt und die hat sich kopien von den tüv abnahmen gemacht. scheint in jedem landkreis anders zu sein. wobeis mir echt lieber ist dass sies reinschreiben, so kanns wenigstens keinen ärger mit den grünen geben.
Truckerteddy
Du bekommst keinen Ärger mit den Uniformierten, da sie dir beweisen müssen, daß etwas am Fahrzeug nicht eingetragen ist.
Gruß Theo
Uwa
Zitat:


Du bekommst keinen Ärger mit den Uniformierten, da sie dir beweisen müssen, daß etwas am Fahrzeug nicht eingetragen ist.
Gruß Theo

(Zitat von: Truckerteddy)




Und bis sie das beweisen können, wird das Fz stillgelegt?!?

MFG Uwe
rideac1
Habe die Auskunft bekommen, dass die Grünen nachschauen müssen. Bei Originalfelgen musst Du Dir keine Sorgen machen - ansonsten nehm einfach den alten Brief mit - den erhält man speziell wg. diesen Themen.

Gruss
Stiffee
Ja ,ja . Wie mans nimmt war einfach mal wieder ne blöde Idee für beide Seiten .
Wer läßt sich sowas einfallen?
1. Die die alles Eingetragen haben,sind genervt.
2.Die Bullen haben mehr arbeit,
3.Die anderen die nicht`s eintragen, können sich einen Lachen.
Kann ich echts nicht`s mehr zu sagen !!(Deutschland)
PS: Ich bin froh das bei mir alles drin steht.
Rockford Fosgate E30
Zitat:


Habe die Auskunft bekommen, dass die Grünen nachschauen müssen. Bei Originalfelgen musst Du Dir keine Sorgen machen - ansonsten nehm einfach den alten Brief mit - den erhält man speziell wg. diesen Themen.

Gruss

(Zitat von: rideac1)




du meinst sicher den schein...weil den brief trag ich bestimmt nicht mit mir rum...genausoweenig wie ich verpflichtet bin ihn mitzuführen.
ob du den alten schein dabei hast ist egal...wie schon mehrfach gesagt muss dir die polizei sagen das das net geht...natürlich musst abe oder ähnliches für felgen und anbauteile haben - ist ja letztlich kein freifahrtsschein das die zulassungsbehörden tinte sparen wollen.