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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Predator1
Hauptthema:
Hi, mal ne juristische Frage.

Folgender Sachverhalt: Privat A verschickt an Privat B per Post versichertes Paket über e-aby Auktion mit 8€ Versankosten & Info das Versand als versichert über Post als Paket verschickt wird sowie 16€ Warenwert. Paket kommt nicht an. Nachverfolgungsantrag erfolglos. Lt. AGB Post keine Portoersattung nur der Warenwert ist versichert. Jetzt will B auch das Porto erstattet haben (Warenwert wurde von A überwieden). Frage muß A auch das Porto zurücküberweisen? Lt. der Post AGB ist je "nur" der Warenwert versichert, nicht das Porto oder die Verpackung usw. ? Bezieht sich die Art der Vesendung bei e-bay "versichertes Post Paket" hier auch auf das Porto oder wie in den AGB's der Post nur auf den Inhalt bzw. den Warenwert?

Gruß
Cleaner
Warum hat A nicht einfach zur Post gesagt das der Warenwert im Päckchen ein Wert in höhe von 24 Euro hat?
Predator1
Gute Frage...Wär eine gute Möglichkeit gewesen. Die ist jetzt aber vorbei...Warenwert ist mit 16€ angegeben worden.
rdy
wieso hat a nicht einfach 280€ gesagt z.b und damit richtig gewinn gemacht ??? lol