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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Serkan20
Hauptthema:
Hallo,

wie ich vor langer zeit geschrieben hatte hatte ich vor knapp einem jahr ein unfall!
als sache unklar war machte ich Anwaltlcih anzeige.
Nach langem briefverkehr und langer pause bekam ich Post das ich als zeuge gerufen werde:

Strafverfahren gegen B.....Ya... wegen Nötigung
Ladung zur vernehmung als Zeuge .......

So ich war noch nie im Leben bei einer gerichtsverh. gar weis ich überhaupt nicht wie das abläuft.

Ich hatte jetzt erwartet das ich nicht als zeuge sondern als Kläger gerufen werde, denn das mit zeuge iritiert mich schon.

Ich muss auch dazu sagen das bei dem fall die Person zum schluss auch sagte als die polizei in fragte -ob er unnötig bremmste und er übereinstimmte ! Kann es sein das dies hier von der stadt aus eine klage ist und noch garnicht mein fall ist ?

E30massder
wie's aussieht hat ihn die behörde verklagt und du musst agierst dann in diesem fall lediglich als zeuge..

d.h. du gehst ins gericht hörst dir des an, beantwortest die fragen die dir gestellt werd und kassierst dafür noch geld.
Serkan20
danke für antwort ..ist jetzt in diesem fall meine klage mit drin oder kommt die extra nochmal ?
BMW_E46_COUPE
du kommst in einem raum mit nem richter und noch 2 vom gericht die beobachten dich die ganze zeit zumindest war es so bei mir voll der abturner naja is nix großes zu erwarten.
Insane76
In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Beklagten erhoben. Damit wirst du automatisch als Zeuge berufen und musst somit erstmal nur aussagen.

Was meinst du mit "deiner" Klage? Durch die Anzeige der Staatsanwaltschaft wurde der Fall "amtlich" (mir fehlt jetzt das richtige wort dafür :-( ). Ich glaub nicht, dass du da dann nochmal extra klagen musst.
E30massder
insane rechtgeb.
du hast ihn, wenn ich des richtig verstanden habe angezeigt. durch deine anzeige hat sich die staatsanwaltschaft dessen angenommen und ihn daraufhin verklagt. deswegen bist du nur zeuge. evtl könntest du noch als nebenkläger auftreten, aber was bringt's? wenn er geständig is, bekommt er so oder so eine auf'n deckel. da brauchste net nochmal zusätzlich klagen.
Serkan20
ja klar des größte problem an der sache ist meine Anwälte meinten ich komme da ned durch erstens wegen den beweisen....
2. steht ich bin erst 2 tage nach unfall zum artzt wegen schädelhirntrauma ( ps: sowas merkt man bei dem shok ned am unfall erst paar tage späte rkommen die schmerzen)
3. meine aussage gegenüber den anderen würde ned übereinstimen- wobei ich sagen muss das es klar ist das die andere seite sich abspricht und gegen mich spricht ich hatte ein freund dabei.

Achja ich bekam büßgeld weil ich hinten aufgefahren bin habe dagegeb gehalten mit der begründung ,,er hat unnöig gebremst´´ dann wurde ich zum gericht eingeladen aber später kam post vom gericht darin stand verfahren wird eingestelle also musste ich nicht hin.

jetzt werde ich halt nochmal gerufen wegen der nötigung?
E30massder
also wenn ich des richtig versteh, dann hat die staatanwaltschaft in zwei richtungen ermittelt.

zum einen in deine richtung als vermeindlicher unfallverursacher, was aber eingestellt wurde.

und zum anderen in die andere richtung weil der dich durch des unnötige bremsen genötigt hat und in dem verfahren bist du dann eben der zeuge, weil die anklage eben von der staatsanwaltschaft kam.

des mitm schleudertrauma is ganz normal, dass des erst 1-2 tage später schmerzen verursacht. des weiß auch jeder richter und jeder anwalt.
Serkan20
hm..ok ...nehemen wir an er ist halt dann schuld wegen unötigem bremsen..was passiert dann wie geht es weiter.

Ich lese hier gerade im brief wo versschieden sachen stehen das nicht fü rmich spricht wie zb :
das ich mein fehlverhalten eingeräumt hab das ich aufgefahren bin.
als mich die polizei fragte ob ich es bestätige das ich hinten drauf bin ist es ja klar das ich ja sage den mein wagen war vorne kaput..aber was ich ned verstehe ist das die des gleich auch als einverständnis vernommen haben ich wollte das aber nicht als fehlverh. bestätigen.

E30massder
hmm.... des is immer so ne sache. ich sag grundsätzlich nix, wenn mir die polizei was unterstellen will.

in deinem fall hätte ich auf die frage des polizisten, ob du dem hinten drauf gefahren bist gesagt, dass er es rausfinden soll, immerhin isses sein job. weil wenn du sagst ja, dann zählt des unter umständen als schuldeingeständnis.

da musste echt aufpassen was du sagst.
Serkan20
hm..aber ich musste ja sagen den es war ja Bildlich klar das ich vorne und er hinten ein schaden hatte...ich wollte nur ja sagen mit das ich hinten drauf bin aber dieses ja sollte nicht zu dem fehlverhalten zustimmen abe ride dachten ich bejaa beides !
E30massder
grad wenn's offensichtlich is, sag ich nix dazu. weil wenn's offensichtlich is, kann der sich die frage ja sparen. hast du gleich vor ort gesagt, dass du zwar draufgefahren bist, aber der unnötig gebremst hat oder haste des erst beim einspruch angegeben?
Serkan20
Also gleich an unfall ort sagte ich ich bin zwar hinten drauf aber er hat unnöig gebremst und ich sehe meien schuld mit ,,zu wenig abstand nicht ein´´ er so ok ich vernehme es so!

Das beste das alles passiert innerorts auf linke spur!

Kurz : Von einem ort ins andere beim ersten kreisverkehr raus er vor mir aber 25 K/mh ich schere zum überholen aus fahr meine ca 55 k/mh...er fühlt sich proviziert kommt mit vollgas angeschossen schert vor mir ein bremst mich total ab ich konnt grad da den unfall verhindern!

Ich lasse abstand da ich denk er ist bescheuert, er bemerkt es und fährt weit vor mir zick zack bremst mehrmals...dadurch komm ich wieder näher an ihn ran er steht fast ich blink geh auf linke spur beschleunige ..was macht er , er gibt voll gas kommt linke spurz rüber bremst voll ab und gleichzeitig lenkt er auf recht espur zu so das e rmit beifahrer reifen auf rechte spur wieder wa....
Als ich sah er lenkt recht ries ich lenker nach links das ich ganz ausen ausweichen kann aber dadurch das er auch auf linke spur zum stehen kam blumbs...
E30massder
alles klar. du hast gesagt du hattest nen kumpel dabei. wurde der auch vernommen und is der auch geladen? wieviele insassen waren in dem andern auto?

Bearbeitet von - e30massder am 09.11.2006 01:21:24
Serkan20
Ja er war auch dabei und er wird auch als zeuge vernommen.

Ps noch was lol .. als wir alle austiegen kam seine freundin zu mir beschimpfte mich und spuckte ins gesicht ,,ihr wisst ja wie weibe rspucken .-)´´ ich hob meine hand hoch wollte klatschen mein freund aber meinte lass sonst bekommst ärger sie soll ärger bekommen ...
E30massder
haste des auch angegeben, dass die dich angespuckt hat?

und wieviele saßen etz in dem andern auto? nur der macker und seine alte, oder noch mehr?
Serkan20
Und die mutter also drei ! ja habe ich die wurde von der staatsanw. irgenwie bestraft mit std abschaffen oder irgendwie so aber ich hab davon nichs mehr gehört auch nichs bekommen.

Breche jemanden bein muss enschädigung nicht an geschädigten zahlen sondern bei staat irgendwas leistung...toll was hat der andere davon?
E30massder
des sind zwei dinge!

wenn du jemanden des bein brichst, dann kann der dich anzeigen wegen körperverletzung, somit geht des auch zur staatsanwaltschaft und die verklagen dich zu sozialstunden, geldstrafe oder was auch immer.

derjenige, dem du des bein gebrochen hast, muss aber gleichzeitig über seinen anwalt auch noch ne klage auf schmerzensgeld gegen dich einreichen (zivilklage)

somit kommt der dann an sein schmerzensgeld.

zurück zum unfall:
also stehts praktisch 2 gegen 3 aussagen.

hmm.. etz kommts halt noch auf die geluabwürdigkeit der gegnerischen partei an. aber wenn die alte dir ins gesicht gespuckt hat und deswegen auch verknackt wurde, hat ihre glaubwürdigkeit schon mal gelitten..
Serkan20
Hm .. ich habe ja uach extra anzeige gemacht wegen dem spucken es kam nur bis dahin merh ned !
E30massder
naja... allein schon die tatsache, dass sie dich angespuckt hat, zeugt von einem gewissen assozialem verhalten. und solche leute werden vor gericht i.d.R. nicht als besonders glaubhaft eingestuft.

Und was willste denn mehr? sie hat ihr strafe bekommen. und wenn alles glatt läuft bekommt ihr macker auch noch eine auf'n Deckel
Serkan20
Also wenn gericht mir glaubt und cih recht bekomme lade ich hier alle ein zu ner party von dem geld was ich bekommen sollte für den ganzen schaden ca 15 000€ oder gar mehr....
Ich will nur das er bestrsft wird für den schei.. den er gemacht hat und mir viel zeit nerven udn geld geraubt hat.. Wegen ihm hatte ich lange schlafstörungen schlaflose nöchte der wagen stand ehwig in garage alles war krass wegen so ein macker
E30massder
da nehm ich dich etz aber beim wort!

haste des beim arzt damals auch angegeben, bzw. biste zu nem psychologen gegangen deswegen?

sowas bringt nämlich richtig dick schmerzensgeld, wenn du nen geistigen schaden davonträgst
Serkan20
Habe es zum artzt gesagt aber psyh. ist mir garnicht in frage gekommen...aber wenn ich ganz erhlich bin in mein ganzen leben habe ich an diesen schei..unfall grosse schäden genommen..jeden tag ist der schei.. bei mir im kopf schlafen kann ich nicht heute nicht mal wie ihr seht ich muss um 5 aufstehen bin wach weil mich die sache nicht in ruhe lässt.
Alleine der eigene wieder aufbau hat mich geistig kaput gemacht ich hatte träume vom den unfall also des ned übertrieben aber jeder meiner freunde weis es das so ist
E30massder
dann solltest doch noch zum psychologen gehen und dir des bescheinigen lassen...
weil für des schleudertrauma bekommst net viel. Pro woche die du deswegen krank bist etwa 200€.
für geistige schäden ein vielfaches.
vor allem, wenn se langanhaltend sind.
Serkan20
wenn ich ganz erhlich bin ich hät lieber des im kopf weg als des geld.....mir geht in der sache nicht ums geld....mich stört es bis heute was für gestige störung ich immer noch habe wegen der sache..vorallem wenn ich an meinen wagen noch an dem blöden kotflügel den alten schaden noch sehe kommt alles wieder hoch
Serkan20
aber wenn ich jetzt noch zum psy. gehe bringt es ja auch nicht viel kurz vor verhandlung da meinen die eher ich veräppelt die ect.!
E30massder
versteh ich scho. kann deine situation nachvollziehen. hatte anfang des jahres auch nen unfall und bin seitdem leicht gehbehindert. hab bis etz 5000€ dafür bekommen, dafür hat mir der unfall jedoch meine karriere bei der bundeswehr versaut.
des geld kann keine schäden heilen, nur in gweisser weiße lindern.
Serkan20
ja ist auch so ..5000€ zu wenig....ich kann dir nur eins sagen nie aufgeben......

Was einem am meisten dann auch noch geistig belastet ist das wenn man weis das man nicht schuldig ist aber mom. auf halb halb weg steht laut staatsa/ eigener anwalt ärgert man sich am meisten ...man fängt auch schon an mit sich selbst zu reden und redet immer das gleiche vor sich wie es passiert ist und warum nun mehr nicht die schuld auf den anderen gegeben wird.

Wenn ich schuldig wär hät ich ohne wenn aber meine versicherung ihm das geld ausgezahlt aber warum wenn man nicht schudig ist das nervt!
E30massder
genau so isses.
naja ich bekomm ja noch geld... zumindest so lange bis ich wieder arbeit habe/ wieder arbeiten kann. solange bekomme ich die differenz zwischen ALG 1 und dem gehalt welches ich bei der Bundeswehr bekommen würde ausbezahlt.