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cxm
Hauptthema:
Hi,

habe ich im Internet gefunden:

"Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Mess-Stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aas) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden."

Ich verstehe das so:
Ist das Fahrzueg nicht verkehrssicher, so kann die Polizei anordnen, dass der Wagen rechts rangefahren wird und der Mangel (z.B. lasierte RLs) vor der Weiterfahrt behoben wird.
Alternativ abschleppen oder Transport auf dem Trailer durch den Fahrzeugbesitzer.

Ob nicht eingetragene Räder ein Auto verkehrsunsicher machen, darüber kann man sicherlich endlos diskutieren.
Eine zu lauter ESD macht ein Fahrzeug bestimmt nicht verkehrsunsicher.

Vielleicht kann der eine oder andere Polizeikollege mal was dazu sagen, sind ja einige hier.

Ciao - Carsten
stargate
Des kannste so ned pauschal sagen.

Unser Rechtssystem ist ziemlich kompliziert. Da reichts bei weitem ned 1 - 2 Gesetzestexte zu zitieren.

Da wirken soviele andere Sachen noch mit und die müsste man erst alle wissen.

Außerdem waren manche Gesetze schon immer mit einer gewissen persöhnlichen Auslegung verbunden.

Ich hab zwar das Strafrecht nicht gelernt aber ansonsten doch viel damit zu tun gehabt während meiner Ausbildung.

Es gibt glaub ich nix komplexeres als das Deutsche Rechtssystem.
Teilweise waren sich ja unsere Lehrer ja nedmal untereinander einig
BMWM3Racer20!
Ich hab es mal so erfahren bei nem 325er coupe, ausgeräumten ESD und Scheinwerfer mit blauen LED'S. Der Polizist hat sich ziemlich gut ausgekannt war vielleicht um die 28 Jahre selber Hobbytuner. Hat ihn nur mit zwei zugedrückten Augen nen Mängelschein verpasst und 80€ Strafe + 3 Punkte.

mfg
michael
Marco - 320i
Hallo
also ich hatte mal felgen drauf die nicht eingetragen waren.
Und mein Auspuff war viel zu laut und auch nicht eingetragen.
Für beides keine abe dabei.
Ich bekam 4 Punkte Pro reifen einen und der Auspuff Geräusch pegel wurde beim Tüv geprüft war 125 DB also auch einen anderen drunter bauen. Ich hatte eine Woche zeit und durfte mit dem Wagen sogar wieder nach hause fahren.
Maveric
wat 4 punkte pro Reifen? Das wären dann ja 16 !!! Geht doch gar nicht... dann biste so gut wie den Führerschein los! Ab 18 is ende. Oder nach Ermessen.
MrFreeze
@Maveric
Zitat:



Hallo
also ich hatte mal felgen drauf die nicht eingetragen waren.
Und mein Auspuff war viel zu laut und auch nicht eingetragen.
Für beides keine abe dabei.
Ich bekam 4 Punkte Pro reifen einen und der Auspuff Geräusch pegel wurde beim Tüv geprüft war 125 DB also auch einen anderen drunter bauen. Ich hatte eine Woche zeit und durfte mit dem Wagen sogar wieder nach hause fahren.

(Zitat von: Marco - 320i)




er schreibt 4 punkte, pro reifen 1nen.
Maveric
ups...
...wenn das gehirn langsamer wie die augen ist. :)
rennfrikadelle
Zitat:


Ich bekam 4 Punkte Pro reifen einen und der Auspuff Geräusch pegel wurde beim Tüv geprüft war 125 DB also auch einen anderen drunter bauen. Ich hatte eine Woche zeit und durfte mit dem Wagen sogar wieder nach hause fahren.




Du bekamst vier Punkte für erhebliche Mängel am Fahrzeug und nicht pro Rad einen. Dies wäre sonst Tateinheit und dann zählt die höchste Punktzahl.

Beispiel:
Du wirst geblitzt wie du zu schnell eine rote Ampel überfährst. Zwei vergehen in Tateinheit - die höchste Strafe zählt.

Beispiel zwei:
Du fährst über eine rote Ampel und wirst 20 Meter dahinter mit zu hoher Geschwingikeit geblitzt -> keine Tateinheit, die Strafen kumulieren sich.

Es wird immer wieder probiert bei Verkehrskontrollen die einzelnen Verstöße zu kumulieren - in diesem Fall nicht mit dem Polizeibeamten anlegen, sondern zum Anwalt.
Marco535
Letzlich isses doch so, Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel.

Selbst wenn der Polizist vielleicht nicht im Recht sein sollte, die Schererein hat man dennoch. Egal ob man vielleicht Recht hat oder nicht.

BenE36
Zitat:

Selbst wenn der Polizist vielleicht nicht im Recht sein sollte, die Schererein hat man dennoch. Egal ob man vielleicht Recht hat oder nicht.



Röchtöööööch !