XBMWx325ix Hauptthema: |
Bin angehalten worden und einen anzeige von den grünen bekommen weil ich meine felgen nicht eingetragen habe und bin noch in der probezeit wird was mit meinen führerschein passieren?????
gruss Serkan |
Colonia |
nein ist nur ne bagatelle im verwarngeldbereich. haste mängelschein bekommen? wenn ja, dann zum tüv, räder abnehmen lassen, mit den unterlagen zur zulassungsstelle und eintragen lassen, basta. dann kannste bei den günen wieder vorfahren und nachweisen, dass der mangel behoben ist.
zudem läufst du ohne eintragung gefahr, dass dir eine teilschuld bei einem nichtverschuldeten unfall gegeben wird. obwohls abgenommen ist, aber nicht in den papieren eingetragen. ich hatte vor einiger zeit sogar so nen peniblen tüv-prüfer, der hat mir sogar die plakette verweigert weil die felgen und die scheinwerferblenden nicht in der zulassung eingetragen waren, obwohl abgenommen. |
Toxin |
ick glaube nix! wirst ne strafe bezahlen müssen aber glaub nicht das was mit´n führerschein passiert,wäre mir neu... |
Nicore |
Also uneingetragene Felgen wären bei uns 150€ + 3 Punkte wie mir berichtet wurde. Wüßte aber nun auch nicht was mit dem Führerschein passiert in der Probezeit.
Bearbeitet von - Nicore am 10.10.2006 15:06:39 |
Sc[A]rY |
Egal wieviele Punke in der Probezeit. Auch wenn du nur einen bekommst. Nachschulung ca 300-350€ und 2 Jahre Probezeitverlängerung.
Bearbeitet von - Sc[A]rY am 10.10.2006 14:47:29 |
Hirse |
genau.... |
stop |
RICHTIG!!! Jedes Verkehrsvergehen, egal welches, was mit einem oder mehr Punkte bestraft wird, führt innerhalb der Probezeit zu einer Nachschulung (ca 300-500euro)!!! Den Führerschein mußt du aber erst dann abgeben, wenn du an dieser Nachschulung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit NICHT teilnimmst! ;o) |
Colonia |
vorausgesetzt er bekommt Punkte, was ich bei nicht eingetragenen felge bezweifle. Er muss wahrscheinlich 50 Tacken berappen und den Mangel abstellem. Aber zum Thema Mängelkarte hat er sich ja bisher nicht geäußert bzw. was ihm der Bulle gesagt hat. |
Maveric |
Bei "50 tacken" gibt es schon nen Punkt!
Die Nachschulung wird wahrscheinlich das thema #1 sein. |
E36-Freak |
Zitat:
Also uneingetragene Felgen wären bei uns 150€ + 3 Punkte wie mir berichtet wurde. Wüßte aber nun auch nicht was mit dem Führerschein passiert in der Probezeit.
Bearbeitet von - Nicore am 10.10.2006 15:06:39
(Zitat von: Nicore)
Erlöschen der BE. müssten 50 Euro Busgeld (also Anzeige) plus Verwaltungsgebühr sein......150 niemals....ach ja und 3 Punkte... Bearbeitet von - e36-freak am 10.10.2006 17:31:56 |
AliBaby |
moment moment........ Ich wurde in meiner Probezeit von der Polizei angehalten, und habe wegen einem nicht eingetragenem Lenkrad auch einen Punkt bekommen, und Verwarngeld. Jedoch keine Nachschulung.Ist aber auch ca. 3 Jahre her.
Gruss |
BMW_E46_COUPE |
zu 99% musst du zur einer nachschulung ab ein punkt muss man da schon hin :-S |
fechti2000 |
100%ig musst du zur Nachschulung und bekommst drei Punkte. |
AlessandroFashion |
Moment...man bekommt für nicht eingetragene Felgen 3 Punkte?! Das kann doch nicht sein...ich guck mal im Bußgeldkatalog nach.. |
Ch3ckZ |
Ab 1 nem Punkt musst du zur Nachschulung, wie es vor 3 Jahren war weiß ich nicht.
Schon mit dem Handy am Steuer haste einen Punkt also dann viel Spaß. |
Shadow |
Also ich musste vor 4 Jahren zur Nachschulung als ich nen punkt bekommen habe und das war eigentlich schon länger so |
Maveric |
jepp ist schon länger so. Mann kann glück haben, dass man durchs raster fällt. :D |
gt678 |
Vielleicht hat er ja Glück und die ganze Sache fällt nach beheben des Mangels unter den Tisch, hatte ich mal mit ner voll Aufgemotzten Vespa, war alles eingetragen (21 Eintagungen :-)), bis auf den Auspuff. Originalen drunter hingefahren, nie wieder was gehört. |
ThaFreak |
Zitat:
Moment...man bekommt für nicht eingetragene Felgen 3 Punkte?! Das kann doch nicht sein...ich guck mal im Bußgeldkatalog nach..
(Zitat von: AlessandroFashion)
Warum kann das nicht sein??? Erlöschen der Betriebserlaubnis -> 3 Punkte + Strafe (50€ + Gebühren) -> fertig! EDIT: Und in diesem Fall zusätzlich: Nachschulung Bearbeitet von - ThaFreak am 11.10.2006 12:34:56 |
Nicore |
Zitat:
Moment...man bekommt für nicht eingetragene Felgen 3 Punkte?! Das kann doch nicht sein...ich guck mal im Bußgeldkatalog nach..
(Zitat von: AlessandroFashion)
Warum kann das nicht sein???
Erlöschen der Betriebserlaubnis -> 3 Punkte + Strafe (50€ + Gebühren) -> fertig!
EDIT: Und in diesem Fall zusätzlich: Nachschulung
(Zitat von: ThaFreak)
Wie gesagt, das mit den 150€ + 3 Punkte wurde mir von meinem Nachbarn erzählt den es erwischt hatte. Kann aber auch sein das noch mehr ausser den Felgen bemängelt wurde. Das derbe war aber, das Auto ist ja auf seinen Vater zugelassen (Zweitwagenregelung) und sowohl er als auch der Vater hätten die Punkte bekommen. Ist das so richtig, oder ist das absoluter Quatsch? Bearbeitet von - Nicore am 11.10.2006 13:42:50 |
BMW_E46_COUPE |
Zitat:
Zitat:
Moment...man bekommt für nicht eingetragene Felgen 3 Punkte?! Das kann doch nicht sein...ich guck mal im Bußgeldkatalog nach..
(Zitat von: AlessandroFashion)
Warum kann das nicht sein???
Erlöschen der Betriebserlaubnis -> 3 Punkte + Strafe (50€ + Gebühren) -> fertig!
EDIT: Und in diesem Fall zusätzlich: Nachschulung
Bearbeitet von - ThaFreak am 11.10.2006 12:34:56
(Zitat von: ThaFreak)
genau so siehts aus! |
cxm |
Hi,
das hätte man gleich anders anfangen müssen. Mich wollten die auch wegen nicht eingetragener Räder dran kriegen. Ich habe dann gesagt, wenn Eure Kollegen von der Zulassungsstelle das nicht gebacken kriegen, die Freigaben vom alten Brief in den neuen KFZ-Schein zu übertragen, dann ist das ein Behördenproblem, nicht meins. Den mir vorgeworfenen Verstoß habe ich natürlich nicht zugegeben, eine Vorführung habe ich abgelehnt, irgendwelche Verwarnunggelder auch. Wenn die was von mir wollen, sollen die mich anschreiben. Soll die Verwaltung erstmal ihre Hausaufgaben machen, bevor die mir ans Bein pinkeln...!!! Ob das jetzt juristisch haltbar ist, war mit in dem Moment auch egal. Jedenfalls hat es funktioniert. Ist schon ein halbes Jahr her - nix mehr gehört davon.
Ciao - Carsten |
mb100 |
Zitat:
Das derbe war aber, das Auto ist ja auf seinen Vater zugelassen (Zweitwagenregelung) und sowohl er als auch der Vater hätten die Punkte bekommen. Ist das so richtig, oder ist das absoluter Quatsch?
(Zitat von: Nicore)
Is afair richtig so, denn der Fahrzeughalter hat dafür zu sorgen, dass das (zugelassene und im Straßenverkehr bewegt werdende) Fahrzeug über ne Betriebserlaubnis verfügt bzw. nichts dran hat, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Und der Fahrzeugführer hat sich ebenfalls vor Fahrtantritt von der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zu überzeugen. @cxm: Ich denk net, dass da noch was nachkommt. Im Moment siehts so aus, dass es eigentlich ganz gut ist, wenn man den alten KFZ-Brief und kopiert, wenn man das neue Zeug will oder kriegt. Und dann in so nem Fall eine Kopie mitschickt. Weil die Situation momentan mit den Zulassungsbescheinigungen is ja ne Zumutung für alle Beteiligten... Bearbeitet von - mb100 am 11.10.2006 13:57:12 |
^WeEeDsMoKeR_PuFf^ |
joa schon ärgerlicher spaß,verwaltungsgebühren dürften so um die 26,50 € oder so liegen und dann kommt ja noch das nötige gutachten etc dazu,wenn es eintragen lässt ;-) |