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Seno20
Hauptthema:
mal ne evtl blöde Frage:

Wie ist es wenn z.b. nen Lufi eingetragen ist, ich aber im mom den Originalen drin habe ? machen da Tüv oder Rennleitung Stress ?

BMWStreetracer
Hi ,

quatsch auf Serienteile kannst du immer wieder ohne weiteres umbauen bzw zurückrüsten !!
Insane76
Würd mich jetzt au interessieren. Stimmt das?
BMW_Pilot_austria
ne stimmt nicht.. es gibt zb leute die haben 5-6 verschiedene sätze alus eingetragen.. wie soll denn das gehen die alle gleichzeitig oben zu haben :)
BMWStreetracer
Zitat:


ne stimmt nicht.. es gibt zb leute die haben 5-6 verschiedene sätze alus eingetragen.. wie soll denn das gehen die alle gleichzeitig oben zu haben :)

(Zitat von: BMW_Pilot_austria)




Hehe das ist ein gutes Beispiel ^^

Aber das ist ja jetzt auch Luxus dank dem neuen schein 5 6 Sätze eingetragen zu haben ;-) !
E30massder
Zitat:


Zitat:


ne stimmt nicht.. es gibt zb leute die haben 5-6 verschiedene sätze alus eingetragen.. wie soll denn das gehen die alle gleichzeitig oben zu haben :)

(Zitat von: BMW_Pilot_austria)




Hehe das ist ein gutes Beispiel ^^

Aber das ist ja jetzt auch Luxus dank dem neuen schein 5 6 Sätze eingetragen zu haben ;-) !

(Zitat von: BMWStreetracer)




Du musst nur auf der Zulassung sagen, dass du's drinstehn haben möchtest, dann müssen dir des auch reinschreiben.
rsgra
Hi, so einfach sehe ich die ganze Sache nicht. Ich denke das hängt von der Art der Eintragung ab. Das Bsp. oben mit Alus ist nachzuvollziehen, aber...
Gegenbeispiel: Ich baue die Rücksitzbank um so das dort keiner mehr sitzen kann (konkrets Bsp. mein Motorrad von 2 in 1-Sitzer durch kürzung des Rahmens).Ergibt Änderung im Fahrzeugschein. Jetzt halten mich die Grünen an und ich habe den PKW wieder rückgebaut aber im Fahrzeugschein steht noch 2 Personen.
Wenn ich das am Motorrad mache muß ich den Rahmen ja wieder anschweißen und das will der TÜV vorher sehen!
Ich denke mal es ist also eine Grauzone, ob der Rückbau wieder vom TÜV abgenommen werden muß oder nicht. Alu's zu wechseln trauen die einem schon zu ;)
Wenn du dann noch einen pingeligen Bullen hast, dem du blöd kommst, behauptet der: "In der Betriebserlaubnis steht K&N Lufi, der ist aber nicht verbaut also erlöscht die Betriebserlaubnis (weiterfahrt untersagt!)" - gut das ich nicht an "miesen Tagen" bei der Polizei bin ;)

Bearbeitet von - rsgra am 14.09.2006 08:46:41
oxford
denke auch das man im regelfall rückrüsten kann aber es gibt sicherlich ausnahmen! Ausnahmen welche sich auf andere Teile mit beziehen! wie die sitzgeschichte oder gibts sicher auch im fahrwerksbereich komponenten die auf andere sachen einfluss haben! Bremsanlage z.B. Hast ne Bremsanlage verbaut und willst wieder serien 15" drauf machen! passt aber nicht wegen der 16" Bremsanlage...
rennfrikadelle
Zitat:


mal ne evtl blöde Frage:

Wie ist es wenn z.b. nen Lufi eingetragen ist, ich aber im mom den Originalen drin habe ? machen da Tüv oder Rennleitung Stress ?

(Zitat von: Seno20)




Wenn die Nachrüstung oder Umrüstung auf Basis eines Gutachtens eingetragen, dann ja.

Bei Felgen ist es eine Ausnahme, weil hier nur eine zugelassene Größe, nicht aber eine bestimmte Felge eingetragen ist.

FRY
wenn am auto alles dran sein müsste was eingetragen ist, dann würde ich mit 16 rädern am auto rumfahren.
das wäre sicherlich nicht besonders gut :o)

mfg FRY
Starcrunch
Kann ich nur zustimmen.
Hab meinen K&N zwar eingetragen aber momentan auch nicht verbaut.
Wüsste nich wieso das zu Problemen führen sollte
phil_e36
Ich hatte mal nen Heckdiffusor ( ja ich weiss ich werde es nie wieder tun, war auch net lange dran ) und ne Rieger Lippe vorn, hab das Zeug wieder weg gemacht und beim Tüv gefragt, der Mann meinte es sei egal, muss ich net extra hingehen ...
kwadde
es kommt halt darauf an ob was davon beeinflusst wird.
wenn ich mir 9x19"alus eintragen lass und das alles passt
dann nen gewindefahrwerk mit 9x17", so die 19er normal nich mehr eingetragen würden, weil zu wenig platz
dann mit den 19er rumfahren weil ja fahrwerk un felgen eingetragen sind, wäre das aber sicherlich trotzdem nicht rechtens
is halt die frage in wie weit der tüv bei sowas die alte eintragung rausnimmt, bzw auf wiedervorstellung besteht
Starcrunch
Wenn du ein Fahrwerk eintragen lässt, wird das immer in Verbindung mit den aktuell vorhandenen Reifen gemacht.
So hat sich deine annahme also schon erledigt.

Wenn du neue Felgen eintragen lässt, steht in den Papieren in VErbindung mit Fahrwerk XY.
Andersrum genauso.

Es besteht ja manchmal der Irrglaube, das man das Fahrwerk im WInter mit den Winterreifen eintragen kann und dann im Sommer einfach die dicken Alus dazu.
Das ist so eigentlich nicht erlaubt. Und wenn der Prüfer ein ordentlicher ist, dann will er die anderen Alus auch sehen.
Sonst musst du das ganze jahr mit den WInterreifen rumfahren :-)
Bei
SuMo-Driver
Hallo,

also Teile die eingetragen sind, müssen auch vorhanden sein !!

Ausnahme sind Reifenkombinationen. Früher stand im Brief dann immer "WAHLWEISE auch".

Somit kannst du dann die verschiedenen Kombinationen fahren.

Aber angenommen Du baust Dir eine Webervergaseranlage ein und lässt diese eintragen, dann muss die auch drinnen sein und Du darst nicht auf die Einspritzung zurückrüsten ohne den Kram wieder auszutragen.

Aber es gibt hier eine sehr "elegante" andere Möglichkeit.

Laß Dir einfach nichts eintragen, sondern fahr mit den TÜV-Gutachten vom TÜV-Prüfer (d.h. die Vorführungsbestätigung oder wie das Dings heisst, nicht das vom Hersteller !!) rum. Man ist nicht verpflichtet, ein TÜV Gutachten eintragen zu lassen. Erst bei dem nächsten "Anfassen" der Papiere (d.h. z.B: neuer Halter) muss das eingetragen werden.

Tja und wenn dann etwas nicht mehr eingebaut hast, dann benötigst Du das Gutachten ja auch nicht mehr :-))
und lässt es zuhause bis zum nächsten Einbau.
Ich denke das ist die einfachste Methode :-))
Papa76
Zitat:




Aber es gibt hier eine sehr "elegante" andere Möglichkeit.

Laß Dir einfach nichts eintragen, sondern fahr mit den TÜV-Gutachten vom TÜV-Prüfer (d.h. die Vorführungsbestätigung oder wie das Dings heisst, nicht das vom Hersteller !!) rum. Man ist nicht verpflichtet, ein TÜV Gutachten eintragen zu lassen. Erst bei dem nächsten "Anfassen" der Papiere (d.h. z.B: neuer Halter) muss das eingetragen werden.


(Zitat von: SuMo-Driver)




Das ist so auch nicht richtig. Ein Gutachten nach § 21 verfällt nach 1,5 Jahren ab Ausstellungsdatum. Womit du dann wieder ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist. Kann man -zumindest bei der Dekra- auf jedem Gutachten auf der Rückseite nachlesen.

MfG
Papa76