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crazydid
Hauptthema:
Hi leudz. Bitte eine Runde mitleid für mich :-(

Heute auf der Autobahn. Naja Autobahn kann man das gar nicht nennen...

Bin von Heiligenhaus nach Essen gefahren. Das ist nur nen kurzes Stück autobahn wo 100 KM/H und dann 80 KM/H im Tunnel erlaubt sind. Soweit sogut. Dann ist für nen stückchen unbegrenzt...Also Gas gegeben bis 200 KM/H. Dann näherte ich mich der Baustelle. Also schön ausrollen lassen. In den 4. Gang wegen Motorbremswirkung so spar ich ja nen bisschn Bremsbelag ;-). Also hin zur Baustelle ( wo mal ebend gesagt nie gearbeitet wird wenn ich dran vorbeifahren, komisch...) geht es von den Zulässigen KM/H abstufend runter. 120,100,80,60 und dann....40 KM/H. So direkt nach dem 40er Schild stand er, ein netter Van mit einem Blitzgerät im Kofferraum, welcher mit geblitzt hatte. Und das dumme dabei ist, ich hatte ca. 100 KM/H drauf. Normalerweise ist dieser Streckenabschnitt konstant 100-120 Km/H. Es wird halt zur Baustelle hin von 120 auf 60 runtergegangen und dann für 50 Mehtern auf 40 KM/H. Hab mich voll erschrocken und bin dann im Schock nach haus gefahren mit 80 KM/H und mit 40 in der 50er Zone..:-(.

Was komisch ist, darf der Van überhaupt so nah an dem 40er Schild stehen ? Und 2. war seine Heckscheibe komplett schwarz, also man konnte gar nicht reinsehen...

Die kleinen Sachen, die nur Geldstrafe geben oder mal nen Pünktchen übernimmt zum Glück mein Vater, da der Wagen auf ihn läuft. Aber wenn dann jetzt ein Fahrverbot kommt, dann kann ich persönlich ihm das auch nicht zumuten. Andernfalls beträgt mein Schulweg 30 KM. Für diese 30 KM brauche ich ca. 30 Minuten. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bräuchte ich zur Schule ca. 1,5 Stunden. Diese Schule ist ja in einer ganz anderen Stadt. Hoffe ihr könnt mir helfen :-(

PS : Bitte denkt nich, ich wäre irgend ein Raser. Ich habe meinen Führerschein nun schon 1,5 Jahre und habe seid dem noch nichtmal einen einzigen Strafzettel wegen falsch parken, was aber auch heisst, dass ich NOCH nen halbes Jahr Probezeit habe...:-(

Bearbeitet von - crazydid am 07.09.2006 15:53:08
Tobi&Sony
Hi,

kann dir zu dem Van nicht viel sagen.

Kann dir nur sagen wenn du 60km/h zuviel hattest in einer Baustelle ist der Lappen weg!!! Und die Geldstrafe wird auch nicht billig!!

Gruß Tobi
Rieger 325
ja dumm gelaufen, aber ist halt passiert !

Ja da wirste wohl 1nen Monat laufen müssen, 3 Punkte und um die 150€ wirste wohl auch los.

Berichtigt mich ruhig, wenn meine Angaben falsch sind.
Tobi&Sony
Ich nochmal,

hab ich auf die schnelle gefunden, Baustelle stand nicht dabei, hier in geschlossener Ortschaft, also kannst bei dir nochwas drauf rechnen! Muss dich mal genau informieren, will dir keine Angst machen.

Gruß Tobi


Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 175 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch
kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie
zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden,
damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
in Ihre Urlaubszeit verlegen.

Bearbeitet von - Tobi&Sony am 07.09.2006 16:03:16
Raphy83
würde dir jetzt gern was Positives sagen aber:
du bist bestimmt auf dem Bild zu erkenne, dein Vater wird die Punkte gar net nehmen können. ( Wenn du noch Probezeit hast)Du wirst nachschulung machen müssen, verlängerte Probezeit, Geldstrafe 4Wochen lappen weg.
Ich hab mal was gehört von 150m sollen sie nach dem 40km/h schild stehen.
crazydid
Hm. Also zum Thema erkennen : Sonnenblende war runtergeklappt, da es sehr sonnig war.

Ok, nun ist es passiert, dann heisst es Schadensbegrenzung :

Sehe ich das richtig so, dass ich nach der Aufforderung meinen Lappen wegzugeben 4 Monate Zeit habe ihn abzugeben um ihn dann zb. in den Ferien abzugeben.

Ausserdem war es ausserorts, also nicht innerhalb geschlossener Ortschaften..:-(

Edit : Was passiert eigentlich, wenn mein Vater angibt, dass er nich weiss, wer gefahren ist ? Bekommt er dann sofort ein Fahrtenbuch aufgebrummt oder wie ist das ? Doch erst bei mehrmaligen vergehen oder ?

Bearbeitet von - crazydid am 07.09.2006 16:16:14

Bearbeitet von - crazydid am 07.09.2006 16:18:15
Raphy83
Ja, du kannst es aussuchen wann du dein lappen abgibst, hast du noch Probezeit?
crazydid
ja hab noch nen halbes Jahr probezeit..
Raphy83
also wenn du auf dem Bild nicht zu erkennen bist, würde ich an deiner stelle mit deinen dad mal reden, da sonst die Probezeit auf von 2 auf 4 Jahre verlängert wird.
Insane76
wegen dem Abstand des Vans zu dem 40 KM/H schild würde ich mich auch mal erkundigen. da gibt es so mindestabstände, soviel ich weiß. Hab mal was von 200m gelesen. Erkundige dich mal in dieser richtung, vielleicht hilfts was. Soll ja doch öfters mal vorkommen, dass die Grünen bei ihren messungen auch "Fehler" machen..... wünsch dir auf jeden Fall viel glück!
rumpel666
Das mit dem Mindestabstand zwischen Temposchild und Blitzer ist falsch, zumindest für die Autobahn - es gibt keinen vorgeschriebenen Abstand. Ab Schild gilt das Gebot und ab da darf geblitzt werden. Manche Blitzer sind einfach nur "fair", wenn sie erst 200m später Blitzen.
Insane76
Also, hab mal nachgeschaut. Es gibt tatsächlich Richtlinien bez. des Abstandes zw. Radarfalle und Schild. Diese sind aber leider je nach Bundesland unterschiedlich. Guggst du z.b. unter www.radarfalle.de
Inwieweit die sich daran halten müssen/sollen, weiß ich aber nicht...
Ist schon unfair, wenn die gleich hinter dem schild blitzen....


Bearbeitet von - insane76 am 07.09.2006 17:02:55
autobahnraser83
Wenn das Schreiben kommt ab damit zum Anwalt (hoffe du hast Rechtsschutz?!) Oftmals lassen sich Bußgelder dank Protokollfehler o.ä. abwenden. Wenn dieser nichts findet kannst du immer noch deinen Vater fragen, ob er einspringt, allerdings ist dann die WSK höher, dass sie das Bild prüfen (da du ja evtl. schon einen Anwalt eingeschaltet hattest)...

Ach und übrigens: du alter Raser! *kopfschüttel* ;-P

MfG
crazydid
Also wenns echt zu einem Fahrverbot kommt wird zu 100 % ein Anwalt eingeschaltet. Zuerst wird mir mein Vater die Hölle heiss machen, aber egal. Das Fahrverbot muss umgewandelt werden können in eine Geldstrafe. Habe ebend nachgeschaut nach den Fahrplänen :

Mit dem öffentlichen bräuchte ich 1 Stunde zur Schule. Mit dem Auto knappe 30 Minuten...

Ja, wir werden sehen.
ThaFreak
Zitat:


Das Fahrverbot muss umgewandelt werden können in eine Geldstrafe.
(Zitat von: crazydid)




Warum muss es umgewandelt werden? Wenn du vor einem Richter stehst und sagst, dass du sonst eine halbe Stunde länger zur Schule brauchst, dann wird er dich (zurecht) auslachen!

Ausserdem soll die verlängerte Probezeit (in Verbindung mit der Nachschulung) und das Fahrverbot eine erzieherische Maßnahme sein!

Bei deinen bisherigen Aussagen sehe ich in keinsterweise ein Nachdenken über die "Tat" (Ordnungswidrigkeit) die du begangen hast! Die einzigsten Sorgen sind die Folgen und der längere Schulweg...

60KM/h sind ne Menge Holz! Egal ob du die Begrenzung für Sinvoll hälst oder nicht!


P.S. Ich hatte selber 4 Jahre Probezeit...
Pug
Zitat:

Das Fahrverbot muss umgewandelt werden können in eine Geldstrafe.



das funzt nur, wenn du darlegen könntest, dass du ohne führerschein kein geld mehr verdienst und deine 4 kinder dann von der sozialhilfe leben müßten und damit der allgemeinheit auf der tasche liegen.
so einfach ist das nicht, da sind die auch schon drauf gekommen, dass da viel mißbrauch getrieben wurde.
aber erstmal abwarten, evtl. standen sie ja hinter dem 40 schild messen aber in der 60er zone.
compactMike
Hi,

muss auch mal mein Senf loswerden. Also im grunde bin ich der selben meinung wie "ThaFreak". Überleg einfach mal die gefühlte differenz zwischen 40 Km/H und 100 Km/H.

Aber. Wie schon auf www.radarfalle.de beschrieben, muss der Blitzer einen mindestabstand halten (aber kannst du das im nachhinein beweisen?)

Ich würde ganz ganz lieb mit Papa sprechen und betteln, das er es übernimmt. Überleg mal was alles auf DICH zu kommen würde (Probezeit verlängern, Nachschulung, Bußgeld, Punkte).

PS: Du armer. Eine stunde schulweg. So schlimm hat es bestimmt sonst niemand!
crazydid
Ich zeige mich sehr wohl einsichtig und weiss, dass es nicht gerade Vorbildlich war, so schnell zu fahren, aber diese Reue lässt mich schon den ganzen Tag nicht los. Nur weil ichs dies nicht hier schreibe heisst das nicht, dass ich mich nicht einsichtig zeige. Ich habe hier im Forum ja diesen Thread eröffnet, damit ihr mir helfen könnt, nicht damit ich dauernd erzähle wie dumm ich bin...

Und andererseits wird mein Vater das nicht in Kauf nehmen können, da er Arzt ist und zu seiner Praxis kommen muss. Er benutzt garantiert keine öffentlichen Verkehrsmittel 1 Monat lang. Naja we will see.
Skelloader
mein beileid

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 150 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

-----------

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.

marueg
Zitat:



Ich hab mal was gehört von 150m sollen sie nach dem 40km/h schild stehen.

(Zitat von: Raphy83)





...ist Ländersache. In NRW gibt es bespielsweise gar keine Mindestabstand d.h. die können direkt am Schild stehen.

Dein Vater könnte die Angabe des Fahrers ablehnen. Dann müßte die Polizei den Fahrer ermitteln (sollte in deinem Fall aber recht einfach sein). Zusätzlich muß dein Vater damit rechnen zukünftig ein Fahrtenbuch führen zu müsen.

b.t.w. für 'nen Schulweg von lediglich einer Stunde kannst du hier wohl kaum Mitleid erwarten.
hero182
also bei ortsschildern oder so darf ein blitzer nicht direkt am schild stehn, wie es bei normalen begrezungen ist, weis ich nicht.
da du in der probezeit bist reichen schon mehr als 20km/h zuviel, um ein aufbauseminar zu bekommen. ob du da überhaupt fahrverbot bekommst, weis ich nicht!
zur not muss halt bus und bahn herhalten, is scheiße, aber hilft halt nix...