Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Wilhelmidelta
Hauptthema:
Korrigiert mich wenn es falsch ist, aber ein TG sagt doch aus, daß das Teil selbst(z.b. ESD) geprüft/zugelassen ist und nur die richtige Montage noch geprüft werden muss, oder? Beim Auspuff z.b. wegen Dichtigkeit oder Gerappel....
Wenn das Teil also korrekt montiert und eingetragen ist, kann doch ein Poli nicht hingehen und sich darüber hinweg setzen, nur "weil er der Meinung" ist oder nicht?
Es heisst schliesslich TÜV Deutschland und nicht TÜV Mainz oder TÜV Kleinsiehstenicht.
Erklärt mir doch mal bitte genau was ein TG aussagt, sollte ich nicht richtig liegen.

Mfg
rsgra
Zuerst mal das:
§ Anlage19 StVZO
Teilegutachten

Anlage XIX
(§ 19 Abs. 3 Nr. 4)
1 Teilegutachten/Technischer Dienst oder Prüfstelle
1.1 Ein Teilegutachten ist das Gutachten eines Technischen Dienstes oder einer Prüfstelle über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau der begutachteten Teile. Ein Teilegutachten muss den Verwendungsbereich der begutachteten Teile und notwendige Hinweise für die Abnahme des Anbaus durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb sowie Auflagen und Einschränkungen enthalten.
1.2 Technischer Dienst oder Prüfstelle ist ein entsprechend der Norm DIN EN 45 001 (Ausgabe Mai 1990) anerkanntes oder nach den Normen DIN EN 45 001 (Ausgabe Mai 1990) und DIN EN 45 002 (Ausgabe Mai 1990) akkreditiertes Prüflaboratorium. Sie können Teilegutachten nach Abschnitt 1.1 auf Grund von Prüfungen und Prüfungsarten erstellen, für die sie akkreditiert oder anerkannt sind.
1.3 Die Technischen Dienste und Prüfstellen haben bei der Erstellung von Teilegutachten den im Verkehrsblatt mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten "Beispielkatalog über Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen" zugrunde zu legen.
1.4 Die Technischen Dienste und Prüfstellen haben die von ihnen erstellten Teilegutachten dem Kraftfahrt-Bundesamt nach dessen Vorgaben für eine zentrale Erfassung zur Verfügung zu stellen.
2 Qualitätssicherungssystem
2.1 Die Gültigkeit und die Erstellung eines Teilegutachtens nach 1.1 setzen den Nachweis des Herstellers dieser Teile darüber voraus, dass er in Bezug auf die Produktion dieser Teile in seiner Fertigung ein Qualitätssicherungssystem unterhält, das der harmonisierten Norm DIN EN ISO 9002 (Ausgabe August 1994) oder einem gleichwertigen Standard entspricht. Das Teilegutachten muss auf das Vorliegen eines entsprechenden Nachweises hinweisen. Als Hersteller im Sinne des Satzes 1 gilt die Person oder Stelle, die gegenüber dem jeweiligen Technischen Dienst für alle Belange des Teilegutachtens gemäß § 19 in Verbindung mit Anlage XIX sowie für die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion verantwortlich ist.
2.2 Der unter 2.1 genannte Nachweis kann dadurch erbracht werden, dass dieses Qualitätssicherungssystem durch eine benannte Stelle gemäß dem Modul D (QS-Produktion) des Beschlusses des Rates vom 13. Dezember 1990 über die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren (90/683/EWG) (ABl. EG Nr. L 380 S. 13) zertifiziert ist und überwacht wird.

Stellen, die die Einrichtung und die Anwendung von Qualitätssicherungssystemen nach 2.1 zertifizieren und überwachen, müssen gemäß den Normen EN 45 012 (Ausgabe September 1989) und EN 45 002 (Ausgabe Mai 1990) akkreditiert sein (Zertifizierungsstelle für Qualitätssicherungssysteme).

Die Aufgaben der Akkreditierung nimmt das Kraftfahrt-Bundesamt als Akkreditierungsstelle nach der Norm EN 45 003 (Ausgabe September 1989) wahr.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann auch selbst die Aufgaben der Zertifizierungsstelle für Qualitätssicherungssysteme wahrnehmen.

Unberührt bleibt auch die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die durch einen anderen Mitgliedstaat erteilt ist.
rsgra
2.) Sehe ich im grunde genau wie du.
Natürlich darf die polizei jegliche Eintragung anzweifeln, dann muß der Wagen zur Klärung zu einer TÜV-Stelle gebracht werden. Die Eintragung ist also kein offensichtlicher "Freischein".
Hast du da einen konkreten Fall?
Wilhelmidelta
Nein, habe ich nicht, NOCH nicht. Ausschlaggebender Punkt ist daß trotz Eintragung immer noch häufig vorkommende Stilllegen eines Autos aufgrund des Auspuffs, welcher nach Meinung des Polizisten XY zu laut sei. Ich hatte selbst einen Bastuck dran, der schon am Tag der Eintragung 3dB mehr hatte als er gedurft hätte, aber wegen dem TG eingetragen wurde. Er ist danach noch lauter geworden, ich wurde aber nie angehalten, reines Glück nehm ich an. Ich finde nur, daß es eine Frechheit ist, das Geld für die Eintragung zu blechen wenn man dann von irgendeinem mies gelaunten Poli wieder angepisst werden kann. Das ist Wegelagerei und hat NICHTS mit Verkehrssicherheit o.ä. zu tun.

Im übrigen wollte ich nicht den Paragraph wissen, sondern eine "normal" formulierte Antwort. Das Problem mit den Paragraphen ist in meinen Augen nämlich, daß die so verworren ausgedrückt sind, daß ein Kundiger IMMER einen Weg findet um diesen zu Gunsten des Staates auszulegen, sprich man den kleinen Depp der da in der Kontrolle steht immer drankriegen kann.

Mfg
violett
Hallo,

also ein Teilegutachten sagt aus dass das bestimmte Teil immer eingetragen werden muss.

Aber es ist egal ob der Auspuff eingetragen ist du eine EG-Betriebserlaubnis dafür hast (er somit eintragungsfrei ist) oder sonstiges, wenn er zu laut ist muss er wieder weg!!

Im übrigen bräuchtest z.B. an einen E36 gar keinen Bastuck mit EG-Be montieren, der ist wenn du Ihn auspackst schon zulaut, is traurig is aber so!

Bearbeitet von - violett am 30.08.2006 19:48:20
Wilhelmidelta
Also ist es tatsächlich eine Gratwanderung und eigentlich vollkommen unnötig, einen Sportauspuff einzutragen. Bei einer Kontrolle liegts eh im Ermessen des Grünen........toll.
Danke Deutschland, dann frag ich mich aber wieso Ferrari und Co. NIE angeschissen werden, deren Anlagen sind vom Werk aus teilweise schon übelst, DA passiert nichts.

Mfg
E30massder
Zitat:


Also ist es tatsächlich eine Gratwanderung und eigentlich vollkommen unnötig, einen Sportauspuff einzutragen. Bei einer Kontrolle liegts eh im Ermessen des Grünen........toll.
Danke Deutschland, dann frag ich mich aber wieso Ferrari und Co. NIE angeschissen werden, deren Anlagen sind vom Werk aus teilweise schon übelst, DA passiert nichts.

Mfg

(Zitat von: Wilhelmidelta)




Weil die ab werk scho so laut eingetragen sind.
Bei Porsche isses n Klappenauspuff, der nur laut is, wennste voll drauflatschst, ansonsten is der auch net lauter als ein anderes Auto. Und des fahrgeräusch wird bei 50 km/h im 2. höchsten gang in der vorbeifahrt gemessen. beim Porsche is des also im 4 gang. da macht auch der keinen lärm.
violett
Hallo

nicht ganz das gleiche, wenn der Auspuff eingetragen ist und er wird lauter, kriegste meist ne Mängelkarte, du musst ihn halt wegschrauben,leiser machen.....

Wenn du den nicht eintragen lässt ist es eine Änderung nach der deine BE des Fahrzeugs erlischt!

Greetz

Zitat:


Also ist es tatsächlich eine Gratwanderung und eigentlich vollkommen unnötig, einen Sportauspuff einzutragen. Bei einer Kontrolle liegts eh im Ermessen des Grünen........toll.
Danke Deutschland, dann frag ich mich aber wieso Ferrari und Co. NIE angeschissen werden, deren Anlagen sind vom Werk aus teilweise schon übelst, DA passiert nichts.

Mfg

(Zitat von: Wilhelmidelta)


Wilhelmidelta
Ach ja richtig, die BE, daran hatte ich jetzt nicht gedacht. Na dann lass ich ihn wie üblich eintragen damit ich da auf der sicheren Seite bin. Ist zwar meiner Meinung nach alles nur Geldmacherei und Abzocke und hat in fast keinem Fall einen technisch nachvollziehbaren Hintergrund, aber bitte.

Mfg
plax
Hi,

also Hauptsache ist dass er eingetragen is. Wenn dich en Cop anhält kann er höchstens verlangen dass du zum TÜV fährst aber darf dir dein Auto zu 100% nich stilllegen, nur wenn du nix eingetragen hast.
Also einfach zum TÜV, eintragen lassen (Geld in den Rachen schmeißen) und gut is !!!

greetz