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T H E M A     R Ü C K B L I C K
RoyJonesJr.
Hauptthema:
Hallo an alle!
Habe 2 Tage nachdem ich mir den E 46 Coupé Facelift gekauft festgestellt, dass das Fahrzeug einen Lackschaden am hinteren Türschweller hat.
Der Verkäufer hat mich auf diesen Schaden nicht hingewiesen, er sagte immer, dass das Fahrzeug keine Kratzer hätte usw.,
Ist mir leider nicht aufgefallen, obwohl der Lackschaden nicht so klein ist...
Im Kaufvertrag steht "Keine Unfallschäden lt. Vorbesitzer bekannt" (Fahrzeug hat 1 Vorbesitzer).
MUSS der Verkäufer diesen Lackschaden nachbessern, oder hab ich Pech gehabt, da es mir beim Kauf nicht aufgefallen ist?!?!
MFG
emjey
welches baujahr??? wenn der verkäufer ein arsch ist, wirst du es nicht einfach haben das auf kulanz zu bringen. aber ein gespräch müsste drin sein..
RoyJonesJr.
Bj.2003/Wie sieht es den Rechtlich aus, er hat mich nicht darauf hingewiesen+Kaufvertrag? Vielleicht gibt es hier ein Paar juristen unter uns BMW'ler ;-)
emjey
könnte arglistige täuschung sein...

d.h. dich bewusst auf vorhandene mängel nicht hingewiesen. such dir einen anwalt aus und einfach mal telefonisch fragen... kostet nichts.... weil ich rechtlich nicht so gewandt bin

mfg


EDIT...

normaler weise kannst du es reklamieren. d.h. ohne weiteres dem verkäufer einen besuch abstarten und es bemängeln...

ansonsten wenns nichts bringt, schnell beim anwalt telefonisch auskunft einholen

Bearbeitet von - emjey am 27.07.2006 15:30:29
Dom
wenn sich wirklich rausstellt, das der wagen einen unfallschaden hatte, dann ist das eine arglistige täuschung und das ist strafbar!
Du kannst 1 oder 2 jahre nachdem sich rausstellt, das der Wagen eienn unfall hatte dem käufer das sagen oder eien anzeige machen und dann muss der Verkäufer was machen entweder den schaden berichten oder nen Preisausgleich anbieten


Hab nochwas im internet gefunden:

Arglistige Täuschung bei Kauf eines Gebrauchtwagens

Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann das Fahrzeug zurückgeben, wenn ihn der Verkäufer über den wirklichen Umfang eines Unfallschadens arglistig getäuscht hat.

Ein Gebrauchtwagenhändler hatte den Käufer im Kaufvertrag nur auf einen Seitenschaden rechts hingewiesen, obwohl das Auto bei einem schweren Unfall mit einem LKW beinahe einen Totalschaden erlitten hatte. Dies hatte der Verkäufer bewußt verschwiegen. Das OLG Koblenz entschied, daß der getäuschte Gebrauchtwagenkäufer das Auto zurückgeben kann. Der KFZ-Schaden sei derartig groß, daß eine stärkere Wertminderung bestand, als der Kunde erkennen konnte. Ein Autoverkäufer ist verpflichtet von sich aus über das Ausmaß von Unfallschäden zu informieren. Es ist nicht Aufgabe des Käufers, den Umfang und Ausmaß des Schadens durch Fragen zu ermitteln.


Bearbeitet von - Dom am 27.07.2006 15:41:58
emjey
welche art von lackschaden hast du??? kannst du ein foto posten????

damit wir uns ein bild davon machen können...wäre angebracht, weil blinde ferndiagnose und vermutungen..

setzt ein bild rein bitte
Chris D.
Hallo,
nachdem Du Lackschaden schreibst, gehe ich mal nicht von einem Unfallschaden aus, den der Verkäufer angeben muss. Halt nem Kratzer, oder so.
Würde daher sagen, dass es sich wahrsch. um einen Fehler handelt, der vom Käufer entweder vor'm Kauf gesehen wird oder hinterher an ihm haften bleibt. Der Verkäufer schliesst lt. Vertrag ja Unfallschäden während seines Besitzes aus, und wenn es kein Unfallschaden ist... es sei denn, er hat einen UNFALLSCHADEN verschwiegen.
Gebrauchtwagenkauf von privat mit entsprechendem Vertrag - da wird sich nichts machen lassen, auch wenn's ärgerlich ist. Oder war's ein Händler? Der macht viell. was auf Kulanz.

Bin zwar kein Jurist, hatte aber mal beim Motorradkauf etwas ähnliches und hab mich beraten lassen - da wird nichts zu machen sein :-(

MfG
Chris
Dom
Bei Privat wird es schlecht aber wenns vom Händler kommt kann man immer was machen die wollen ja nicht Ihre Kunden verärgern.
Weil wenn der eien Kunde sagt die haben mich beschissen und das hören andere vielleicht aus dem bekantenkreis die werden da dann bestimmt kein auto kaufen!

RoyJonesJr.
Habe das Fahrzeug von einem BMW Händler gekauft. Der machte mir aber nicht den Eindruck, dass er was aus Kulanz machen würde...
Dom
Zitat:


Habe das Fahrzeug von einem BMW Händler gekauft. Der machte mir aber nicht den Eindruck, dass er was aus Kulanz machen würde...

(Zitat von: RoyJonesJr.)





hast du garantie?
Aber wenn sich das rausstellt dann droh mit der arglistige täuschung der weiß was das bedeutet
emjey
der Händler hat ja den Wagen ja auch eingekauft(vom vorbesitzer) dem entsprechend hat der vorbesitzer auch weniger geld für sein alten bekommen, den du jetzt hast. Der Händler will natürlich auch an dem Wagen das meiste verdienen und los werden(davon lebt er ja). Jedoch hat der Verkäufer auch seine Pflichten, die er ja definitiv verletzt hat. Das ist ein verstoss und somit hst du eigentlich ein leichtes spiel. Dir steht sogar wandlung zu.

Dass er dich erstmal einschüchtert, ist doch klar weil er seine autos mit minimum aufwand zu hohen prisen loswerden will. Das er sich drücken will, stellt sich aus deiner beschreibung als offensichtlich..

Du musst ihn auf kulanz ansprechen und du musst ihm es auch sagen dass du darauf bestehst, was auch dein recht ist(natürlich unauffällig freundlich)... Falls er darauf nicht eingehen sollte, dann anwalt nehmen, wo du sowieso gute karten hast. Arglistige Täusching liegt vor, damit macht er sich strafbar....

hab neulich bei google einiges gelesen. einfach durchGOOGLEN....
Ljack
Habe vor 2 Wochen auch meinen "neuen" Gebrauchten bei unserer BMW-NL abgeholt und dabei vom Händler Folgendes erfahren:
- jeglicher reklamationsfähiger Schaden muss im Kaufvertrag deklariert sein; dazu zählen insbesondere auch Lackschäden; nicht reklamationsfähig sind lediglich Anbauteile (wie z.B. Außenspiegel, Zierleisten, etc.);
- andernfalls kann jeder nicht im Kaufvertrag niedergeschriebene Schaden reklamiert werden;
- der Wagen ist in so einem Fall (Lackschaden) nicht mehr unfallfrei, da auch bspw. das versehentliche Verkratzen der Lackoberfläche durch äußere Einwirkung einen Unfall darstellt;
- "nicht unfallfrei" ist nicht gleichzusetzen mit "Unfallfahrzeug", da ein "Unfallfahrzeug" im Allgemeinen nur als solches bezeichnet wird, wenn tragende Teile verzogen wurden, bzw. Schweißarbeiten an solchen Teilen ausgeführt werden mußten;
- 99% aller abgeschlossenen Kaufverträge (zumindest bei Privatverkäufen) sind insofern mangelhaft und reklamationsfähig und würden einer Überprüfung nicht standhalten;
- der Passus "gekauft wie besehen" ist grds. nicht ausreichend, um sich aus jeglicher Verantwortung zu stehlen;

Also, REKLAMIEREN - REKLAMIEREN - REKLAMIEREN.
Ist nur die Frage, wie es mit dem Nachweis aussieht, dass der Lackschaden auch schon vor dem Kauf vorhanden war...

Mfg
Lukejack
RoyJonesJr.
Sollte der Verkäufer lügen und behaupten, dass ich innerhalb der letzten Tage den Lackschaden verursacht habe, gibt es doch die Möglichkeit einen Gutachter einzuschalten, ich glaube diese können doch feststellen, wie lange ein Lackschaden ungefähr am Fahrzeug vorhanden ist, oder ??!!
RS-Carstyling-GmbH
Du hast ihn vorher nicht bemerkt , gut also wer sagt dann das der Lackschaden vom Verkäufer stammt. Übel sich da an den Verkäufer zu richten - bald muß wohl auch eine Privatperson noch garantie auf seine Kiste geben.
RoyJonesJr.
ÜBEL?!?!
Das ich nicht lache! Jeder ordentlicher Verkäufer hätte diesen Lackschaden im Kaufvertrag festhalten müssen! Es ist nicht die Pflicht des Käufer, über Fragen an der Verkäufer, Mängel am Fahrzeug zu erfragen!!!
RS-Carstyling-GmbH
Man kuckt ein bißchen vorher und nicht nur unterschreiben und weg.
RoyJonesJr.
Alles klar, jetzt ist es schon meine Schuld, dass der Verkäufer mir vorsätzlich Mängel am Fahrzeug unterschlägt.
Wie ich Ihrer Rechtsform entnehme sind Sie auch ein Unternehmen. Da sind wohl augenscheinlich die Sympathien auf der Unternehmerseite...!
buffda
Hallo

Na gleich mit Gutachten drohen ,ob das die Sache wert ist ??

Wenn du den Schaden nicht sofort bemerkt hast kann er ja nicht so groß sein,was der Verkäufer dir erzählt und das was du Schriftlich hast sind zwei Sachen.

Nach nem Unfall hört sich das für mich nicht an,das hätte er im Kaufvertrag vermerken müssen,vieleicht wurde bei der Inzahlungnahme von B.M.W wirklich vergessen den "Schaden" aufzunehmen.

Sprich ihn gezielt drauf an , ob ein Unfall bei dem Auto bekannt ist.

Ich an deiner Stelle wäre hin gefahren und hätte ich gefragt was man da machen kann,das du es jetzt erst bemerkt hast ...bla bla bla

Mit Drohen erreichst du gar nichts,man kann doch auch nicht jeden Kratzer im Kaufvertrag vermerken und von wegen "Täuschung" na na na wegen so einer Lapalie,wenn ds so einfach wäre,würde nie wieder ein Auto verkauft werden.

Ich verstehe deinen Ärger,versuch dich mit dem B.M.W Autohaus zu einigen,ich kann mir nicht vorstellen das die sich Sturr stellen,wenn du es aber drauf ankommen lässt,denke ich ziehst du den kürzeren.

Viel Glück

Gruß buffda

RoyJonesJr.
Der Lackschaden ist nicht klein. Ich stelle heute Abend die Fotos hier rein.
buffda
Warst du den jatzt schon mal da ??

gruß buffda
RoyJonesJr.
Nein, noch nicht. Ich werde mich morgen mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.
Wie kann ich die Fotos hier reinstellen?
Wie erstelle ich eine URL, habe natürlich nur .jpg als Fotos?!
RoyJonesJr.
Ich krieg das Foto hier nicht rein. Wer kann mir helfen?!