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Denyo
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Alex am 21.05.2006 um 23:44:39 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Habe für meine Front, und Heckstoßstange je eine Östreichische ABE... ist dies hier in Deutschland gültig?

Im Gutachten steht:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von $19(2) StVZO nicht zu erwarten ist.
Eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist deshalb nicht erforderlich.

Die ABE ist vom
Tüv-Österreich
Geschäftsbereich Kraftfahrtechnik und Verkehr
Prüfzentrum Wien
A-1230 Wien
Deutschstraße 10

Das heisst ich muss damit nicht zum Tüv und bekomm bei ner Kontrolle keinen ärger mit den Grünen?!?!

MfG
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Hier sollte Ihre Werbung stehen! ;o)



Bearbeitet von - Alex am 21.05.2006 23:44:39
BMW_Pilot_austria
ja. denn deutsche tüvgutachten sind ja auch in österreich zulässig
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Regionalteam Niederbayern.... wir sind unter euch...


Tuning heist, sich Autoteile zu kaufen die einem nicht gefallen, von einem Geld das man nicht hat, um Leute zu beeindrucken die man nicht mag..

stefan323ti
Hmm, frag lieber beim TÜV oder Dekra nach.

Sicher ist sicher. Und fragen kostet nix.
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sanituning
der tüv oesterreich ist mittlerweile seit einigen jahren voll anerkannt in deutschland.die eu machts moeglich.

gruss sascha
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www.sanituning.de und www.chromparadies.de
Starcrunch
richtig.
Geht ohne weiteres.
Mein K&N wurde auch mit einem Gutachten vom TÜV Österreich eingetragen
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Neue Bilder in der Fotostory KLICK
328iTouring/MH
also soweit ich weiß gilt das nur für EG-Betriebserlaubnisse, TÜV Gutachten aus anderen Ländern dürften eigentlich nicht erlaubt sein, da es in anderen Ländern auch andere TÜV- Vorschriften gibt.
Bei EG- Erlaubnis ist es wurscht, das zählt in ganz Europa
ollit
Das Hauptproblem ist, das man anhand der Fragestelle nicht weis was für ein Gutachten das jetzt ist.
Also kann man auch schlecht sagen ob es gültig ist oder nicht.

olli
E30massder
KLar is die in D gültig. Des sagt allein scho der satz
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von $19(2) StVZO nicht zu erwarten ist.

Ich glaub kaum, dass der §19(2) StVZo in Österreich genau so heißt wie bei uns.
Somit isses ne Bestätigung, dass es is D zugelassen ist
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern
k_floi
Es heißt ja TÜV, und wenn es ein TÜV absegnet, dann ist es in jedem Land gültig! Es gibt nicht verschiedene TÜV-Gesetze, nur die Verkehrsordnungen sind anders, und da ist halt bei uns z.B.: eine Bodenfreiheit von 110 mm einzuhalten. Wenn ich mir Felgen kaufe, die aus Italien oder Deutschland komme, ist das TÜV Gutachten auch aus D oder I und es gilt bei uns, wenn man dann zum Typisieren vorfährt.
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einmal BMW, immer BMW

mfg k_floi
zachy69
Das heißt, ich kann meine Teile in Polen oder Rumänien den dortigen Prüf-Behörden vorführen?
Wenn die keine Einwände haben, dann kriege ich eine Genehmigung auch für Deutschland???

Da ergibt sich ja ein völlig neues Geschäftsfeld: Eintragungstourismus in den Osten!
E30massder
Zitat:


Das heißt, ich kann meine Teile in Polen oder Rumänien den dortigen Prüf-Behörden vorführen?
Wenn die keine Einwände haben, dann kriege ich eine Genehmigung auch für Deutschland???

Da ergibt sich ja ein völlig neues Geschäftsfeld: Eintragungstourismus in den Osten!


(Zitat von: zachy69)




Des wird net klappen, eintragen lassen musst du es in dem Land in dem dein Auto zugelassen ist. Es geht hier darum, in welchem land das Teilegutachten ausgestellt wurde
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sanituning
da der oesterreichische tüv bis vor einigen jahren noch nicht in deutschland anerkannt war halte ich das fuer ein gerücht.
ich kenne noch gut die zeiten als die kn kits mit nem oesi gutachten ausgeliefert wurden was vom deutscehn tüv nicht anerkannt wurde.

eg genehmigungen ece bescheinigungen und eu übereinstimmungsbescheinigungen ahben europaweit gültigkeit da sie nach entsprechenden normen udn vorschriften erlassen wurden.

laenderreigene gutachten oder abes haben erstmal nur dort gültigkeit.es sei denn der jeweilige landestüv ist von unserem anerkannt.

welche nicht deutscehn tüvs anerkannt sind udn welche grundlagen dafuer erfüllt werden müssen kann ich allerdings nicht sagen.
fakt ist das unsere papiere in oesterreich gültigkeit haben und die oesterreichischen bei uns.

im zweifelsfalle einfach beim tüv nachfragen.

die abes und teilegutachten werden eh mehr und mehr durch eg genehmigungen ersetzt.
bestes beispiel sind anhaengekupplungen die mittlerweile nahezu alle(ausser alte lagerbestaende)mit e kennzeichnung ausgeliefert werden und nicht mehr eintragungspflichtig sind.
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peppy1002
Meine Heckschürze vom CMC wurde auch mit nem österreich gutachten geliefert, hatte damit keine probleme beim eintragen, war wie die deutschen papiere auch.
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Wieso rede ich überhaupt mit dir? Meine Anlage hat mehr gekostet als dein ganzer Wagen!

Mein Schatz
zachy69
Schon klar, aber Denyo wollte ja wissen, ob er mit seinen österreichischen Papieren gar nicht zum TÜV muß.

Und das galube ich nicht.

Er wird es leichter haben, seine Teile eingetragen zu bekommen, aber eintragen lassen muß er sie schon.
sanituning
ob man mit den paieren zum tüv muss oder nicht steht immer drin.man sollte sich das ganze einfach durchlesen.

steht ein passus drin aehnlich diesem:

ist der sachgemaesse anbau durch einen amtlich anerkannten sachverstaendigen zu begutachten....

muss es eingetargen werden.das gilt auch fuer abes.abe bedeutet nicht eintragungsfrei,auch da muss man lesen.
bestes beispiel sind sportlenkraeder mit abe.da steht dann drin das bei serienmaessiger rad reifen kombination nicht tüv abgenommen werden muss.bedeutet aber gleichzeitig wenn keien originalraeder drauf sind muss es eingetragen werden trotz abe.

einfach mal durchlesen dann klaert sich eigentlich alles auf.

gruss sascha
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