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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Soulfly132
Hauptthema:
Hallo Freunde,

ich könnte total kotzen. Ich hab euch doch in diesem Thread von meinem Unfall vor 1 ½ Monaten berichtet. Naja, damals Abtrittserklärung unterschrieben, Mietwagen genommen usw. Schaden wurde vom Freundlichen behoben.

Heute rief mich mein Autohaus an, dass ihm die gegnerische Versicherung die KRÜ (Kostenrückerstattungs-irgendwas) zurückgeschickt hätte und dort stehe, dass die Vers. nur 50 % übernimmt. Und nun will das Autohaus natürlich die anderen 50% von mir. Das würde heißen ich bleibe auf ca. 750 Euro sitzen!!!
Nun dachte ich eigentlich, da ich eine Abtrittserklärung unterschrieben habe, dass mich das alles nichts mehr angeht?
Was ist nun falsch gelaufen???
Hätte das AH erst mit der Reparatur warten müssen bis die KRÜ da ist?
Das heißt doch mich trifft keine Schuld, denn das AH hat den Schaden repariert und ich hab aufs AH gehört! Das Autohaus hat doch gleich Termin fertig gemacht und Ersatzwagen besorgt in Vorraussicht die Vers. Bezahlt. Da bin ich doch nicht schuld oder?
Da hätte das AH sagen müssen, nein wir reparieren erst wenn KRÜ da ist oder?

Habe die Gegner. Vers. Angerufen und die meinte die Polizeiermittlungsakten hätten ergeben, dass ich den Unfall hätte vermeiden können, wenn ich weiter rechts gestanden hätte! Geht’s noch, ich stand in ganz normal in der Mitte meiner Fahrspur…Was zum Teufel hab ich falsch gemacht, hätte ich aufm Bordstein stehen sollen??? In weiser Vorraussicht ein LKW kommt um die Kurve gebrettert?

Zusammenfassung: ICH STAND UND WURDE VOM SATTELAUFLIEGER DES LKW GESTREIFT, UND DAFÜR BEKOMM ICH 50 % SCHADENSKOSTEN AUFGEDRÜCKT!!!

Ich habe keinen Rechtsschutz und keinen Anwalt oder sonstiges. Ich bin total fertig und weis nicht was ich tun soll???
Kann mir einer von euch helfen??? DRINGEND!


Ronny

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Beim Fahren gefürchtet,
von Frauen verehrt,
am Glase der Beste,
sein Körper begehrt,
politisch gebildet,
der Schwanz wie ein Bein,
das kann nur ICH sein! ;-)))
piwi2004
mach dich auf dem schnellsten weg zum anwalt wenn du nicht auf den kosten hängen bleiben willst.

da dieser "fall" eigentlich nur zu deinen gunsten verlaufen kann múß der verursacher auch die kosten des anwalts tragen !

...spreche da aus erfahrung :)
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ersguterjunge


.:denn sie haben angst,weil ich hoffnung in den liedern fand:.


Bearbeitet von - piwi2004 am 09.05.2006 18:12:39
Carlo323ti
Ich würde an Deiner Stelle nochmals bei der Gegnerversicherung anrufen und ein wenig bluffen. Sag denen, du wirst Dir über Deine Rechtsschutz (auch wenn Du keine hast...egal!!!) nen Anwalt nehmen. Das würde noch höhere Kosten verursachen, als die läppischen anderen 50%. Und nicht so unsicher daher stammeln, sondern klar und deutliche Ansagen machen ;o) Die tricksen doch auch nur. Und wenn es nicht zieht, auf jeden Fall Anwalt, wie piwi schon sagte. Du stehst mit ziemlicher Sicherheit auf der sicheren Seite. Das soll jetzt keine Garantie sein, nur Hilfe ;o)
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"Wir kommen aus dem Nichts, wir werden zu Nichts, also was haben wir zu verlieren? Nichts!"
Monty Python
Soulfly132
Danke schonmal.

Ich finde das Autohaus hat eine Mitschuld an der Misere.

Der Meister hat auf meine Aussage hin mir eine Abtrittserklärung vorgelegt.
Ich habe unterschrieben.
Das Auto wurde etwas später repariert und in der Zeit habe ich einen Leihwagen bekommen ohne dass von der Versicherung schon eine Bestätígung da war! Das heißt der Meister hat auf meine Aussage (auf gut Glauben) das Auto in Reparatur genommen ohne eine Bestätigung.
Nun kam die Bestätigung und jetzt will das AH von mir natürlich die 50% Restkosten!

Anders gesehen, ich hätte nie mein Auto bei BMW reparieren lassen, geschweigedenn einen Mietwagen genommen, wenn ich gewusst hätte, dass die Vers. nicht die volle Summe zahlt! Da hätte ich mir einen billigeren Lackierer gesucht!

D.h. das AH ist mit Schuld oder? Der Meister hätte auf eine Bestätigung der Kstenüberhahme warten müssen und dann sagen, wir reparieren!

Was kostet mich ein Anwalt?
Ich bin völlig alle............!!!!!!!!
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Bearbeitet von - Soulfly132 am 10.05.2006 13:55:05
Emhelm
Hi, so einfach ist es leider nicht. Die Zession oder Reparaturkostenübernahme sagt nichts anderes aus, als dass die Werkstatt die Kosten direkt mit dem Versicherer abrechnen darf (Du trittst einen etwaigen Anspruch an die Werkstatt ab). Dies hat aber grundsätzlich nichts mit der Haftung oder gar Eintrittsverpflichtung des Versicherers zu tun - zahlt dieser nicht oder gar nur teilweise, bist Du als Auftraggeber der Reparatur in der Leistungspflicht. Es empfiehlt sich daher immer, der Werkstatt ganz klar zu sagen, dass die Reparatur erst nach Vorlage der RKÜ (Kostenübernahmebestätigung durch den Versicherer) erfolgen darf. Hierdurch dürfen aber keine Mehrkosten entstehen, beispielsweise durch längeres Anmmieten eines Ersatzfahrzeuges (Schadenminderungspflicht, d.h. Du müßtest normalerweise sofort und auf eigenen Kosten die Reparatur beauftragen). Was die Mithaftung angeht: diese Quote halte ich für hoffnungslos überzogen! Wir reden hier entweder von Haftung aus Verschulden (§ 823 BGB ff.) oder von der Gefährdungshaftung (§ 7 I StVG ff.). Ein Verschulden vermag ich nicht zu erkennen, Dein Fahrzeug steht, Du hast keine Möglichkeit, auszuweichen. Selbst wenn Du zu weit links gestanden hättest - warum fährt der Gegner dann einfach weiter? Eine Haftung aus der Betriebsgefahr ist auch nicht zu erkennen, diese würde (wenn überhaupt) gegen die höhere Betriebsgefahr des LKW zurücktreten. Hast Du Zeugen? Bist Du Halter des beschädigten Fahrzeuges? Wenn die Darstellung des Unfalles korrekt ist (Gegner fährt in verkehrsbedingt haltendes Fahrzeug), so würde ich mir keine Gedanken machen und sofort einen Anwalt aufsuchen - vorher anrufen, Erstberatung ist i.d.R. kostenlos.
____________________________
Jetzt seid doch mal vernünftig...
Soulfly132
Hallo,

danke für die super Antwort!!! Bist du Anwalt? Die Unfalldarstellung ist absolut korrekt.
Ich bin Halter des Fahrzeuges und habe 2 Zeugen, einmal meine Beifahrerin und einmal die Frau die vor mir grad noch ausweichen konnte.
Was bedeutet wenn in der Polizeiakte (die ich nicht einsehen darf) steht, dass ich zu weit links gestanden habe? Daraufhin erklärt ja die Vers. ihre 50%??? Die vers.-tante will mir irgendwas zuschicken...soll ich warten bis ich zum Anwalt geh oder sofort hin und ihm den Fall schildern!

Was Kostet mich ein Anwalt, d.h. wenns länger dauert?

Gruß
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Emhelm
Hi, nein, Anwalt bin ich nicht (hab das Studium geschmissen), aber ich war jahrelang selbst Schadenregulierer :-) Mittlerweile sitze ich auf Kundenseite und weiss mein Wissen über Tricks und Kniffe der Versicherer natürlich zu nutzen.

Was das bedeutet? Zunächst einmal versucht man Dir damit eine Mithaftung oder gar Mitverschulden anzudichten, aber: diese würde schlicht und ergreifend zurücktreten, da Du still und stumm rumgestanden hast. Auch wenn Du - rein theoretisch - auf der Gegenseite gestanden hättest, gibt das niemandem das Recht, Dich zusammenzufahren (OK, dann müßten wir aber tatsächlich über eine Mithaftung reden :-)). Du hast Zeugen, um so besser! Im Fall einer Klage wärst Du als Halter in der Regel auch der Kläger - somit bist Du Partei und sagst vor Gericht nichts mehr. Ebenso geht es dem Fahrer des LKW - er ist Beklagter und darf auch nichts mehr sagen. Somit bleiben nur noch die Zeugen übrig, und wenn die erst mal erzählen, dass da ein LKW gegen einen stehenden PKW gefahren ist...

Die Anwaltskosten richten sich nicht nach der Dauer des Verfahrens, diese sind klar geregelt und berechnen sich aus dem sogenannten Gegenstandswert (das ist in der Regel der Wert, um den gestritten wird, vereinfacht gesagt). Bei 750 € kostet eine Beratung ca € 42.-, wenn er aussergerichtlich gegen die Versicherung tätig wird ca. € 118.-, wenns gerichtlich wird ca. € 200.-.

Wenn Du gewinnst, muss die gegerische Versicherung Deine Anwaltskosten übernehmen, aber vorsicht: wenn Du verlierst, bleiben die Kosten Deines Anwaltes, die Kosten des gegerischen Anwaltes und die Gerichtskosten bei Dir hängen - das kann u.U. teuer werden.
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Jetzt seid doch mal vernünftig...
Soulfly132
Zitat:


aber: diese würde schlicht und ergreifend zurücktreten, da Du still und stumm rumgestanden hast.

(Zitat von: Emhelm)
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Was meinst du mit zurücktreten??? Ich kann ja sagen, was ich will, das wird die Vers wenig jucken.
Ich werd mir einen Anwalt suchen, das ist glaub ich der einzige Ausweg oder?

Zum einen wird das AH an mich Forderungen stellen und zum anderen die Mietwagenfirma.
Es lief einfach alles falsch, was falsch laufen kann.......
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Emhelm
Wenn Deine Mithaftung oder gar ein Mitverschulden zurücktritt, heisst das, dass das Verschulden des anderen (oder dessen Betriebsgefahr) so groß ist, dass Dein (geringes) Verschulden gar nicht mehr zum Tragen kommt. Hier mit 50 % anzusetzen, ist eine Frechheit! Klar wird das Autohaus und das Mietwagenunternehmen die Differenz von Dir wollen - deshalb: schnellstens Termin beim Anwalt machen.
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Jetzt seid doch mal vernünftig...