Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Snake2k
Hauptthema:
Hallo,
wie sieht es eigentlich mit den TÜV-Eintragungen aus?
Die sind ja nicht immer zu 100% gültig oder?
Sprich, wenn ich z.B. nen extremen Auspuff eingetragen habe und die Polizei sagt, der ist zu laut, der muss raus, dann hat ja u.U. die Eintragung keine Bedeutung mehr...
Mit welchem Recht und zu welchem Zweck, werden denn dann solche Eintragungen überhaupt vorgenommen und für was bezahlt man dann überhaupt, wenn das sowieso ungültig ist?

Wie sieht es bei Sicherheitsrelevanten Teilen aus, die eigentlich illegal wären, jedoch eingetragen wurden und es passiert ein Unfall bei dem die Ursache auf das entsprechende Teil zurückzuführen ist. Wer trägt dann hier die Schuld? Ich oder der TÜV? Ich kann ja theoretisch nicht wissen, dass ich das Teil nicht dranhaben darf. Aus diesem Grund war das Auto ja beim TÜV und der hat es als "in Ordnung" befunden, indem es eingetragen wurde, oder?

Bearbeitet von - Snake2k am 24.04.2006 12:48:47
Maveric
Das würd mich ja auch mal interessieren. Aber grundsätzlich ist es leider so, dass wenn die Bullen meinen es wäre eine Gefahr oder ähnliches, dann muss es so gemacht werden wie die meinen. Da stehen die leider drüber "zum Schutz der Bevölkerung". Das ich nicht lache...
____________________________
Ich mag Dich!
Mit freundlichen Grüßen


Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!

Der mit dem Auto OBEN OHNE.
Beamer328
Sehr interessantes Thema.
Will ich auch endlich mal wissen.

Eigentlich müßte ja an ner Eintragung nur zu rütteln sein wenn ein TÜV Gutachten zurückgezogen wurde oder wenn man nach der Eintragung noch irgendwas manipuliert hat?

Weiß da jemand bescheid?
____________________________
greetz
Beamer328


mein BMW
E30massder
wenn die polizei den verdacht hat, dass bei der eintragung irgendwas net mit rechten dingen zugegangen is (getönte frontscheibe, lackierte rülis, zu lauter auspuff usw.) dann können die die eintragung für nichtig erklären.
____________________________
Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern
greentouring
Soweit ich weiß darf die Polizei nix für "Nichtig" erklären..sie dürfen es maximal anzweifeln,und Dich nochmals zum Tüv beordern!Sei es mit "Mängelschein" oder gleich per Eskorte..
Wenn was eingetragen ist darf nur ein Tüv es wieder rausstreichen,in keinem Fall die Polizei!
____________________________
Live your Dreams..but dont dream on your life!!

Neue Fotos vom GFK-Ausbau in meiner Fotostory!!
332i-Machine
So ist es, Polizei darf keine Eintragung rückgängig machen, höchstens nochmal überprüfen lassen beim TÜV, sonst nichts...

Wie das mit den Unfällen ist, wenn der TÜV etwas illegales einträgt und aufgrund dessen ein Unfall passiert, würde mich jedoch auch interessieren...
____________________________
www.bh-remix.com
325Bilo
Bin auch der Meinung das die Polizei es nur anzweilfeln kann, schlißlich sind das ja leute die ingenieure sind die es eintragen und nicht du selbst.
____________________________
Jage nichts, was du nicht töten kannst...
King Cornflakes

teile eintragen darf ja nur ein fachmann, sprich TÜV/DEKRA also fachleute !

die polizei hat, mal hart gesagt, eine funktion wie reporter,
die dürfen was komentieren, anzweifeln, in frage stellen,
ABER das urteil spricht ein anderer, in unserem fall der TÜV/DEKRA mann

sie können dir eine mängelkarte geben, direkt zum TÜV oder stilllegen, aber mehr können sie nicht *g* !
____________________________
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
sanituning
ist vollkommen korrekt.anzweifeln ja,aber nicht entscheiden.auf dme gebiet sidn sie keien experten.

fakt ist das jede und sei es noch so regulaere eintragung jederzeit von nem polizisten angezweifelt werden darf.
ein scahverstaendiger entscheidet dann ob rechtmaessig oder nicht.

eine eintragung kann also fuer fehlerhaft,falsch oder unzulaessig erklaert werden.dann ist man erst einmal am a...
dann kann man selber wieder gegenüber dem eintragenden klagen das kosten übernommen werden müssen etc.

gerade bei eintragungen die mit nem zugedrückten auge erfolgt sidn kann das problematisch werden.die prüfer haben einen gewissen ermessenspielraum den jeder unterschiedlich auslegt.

der sachverstaendige siehts vieleicht enger udn schon hat man den salat.

im prinzip braucht man keien eintargung mehr wenn eh alles angezweifelt werden kann udn sei es nur aus schikane.
der polizei kann man nichts,die sind ja ekien fachleute udn schleppen einen deshalb zu nem sachverstaendigen.

ist alles ok ists prima udn man kann keien ansprüche geltend machen.das muss man als guter bürger in kauf nehmen weil man ja die polizei unterstützen muss.

das sowas in schikane ausarten kann ist klar,aber wir haben ja gute polizisten die sowas nicht aus schikane sondern wenn überhaupt zum wohl der öffentlichkeit machen.

in einigen grosstaedten wird ja mittlerweile die starsse egsperrt udn sind gleich sachverstaendige und abschlepper mit dabei.

stren genommen ist in so einem fall selbst eine regulaere abnahem erstmal nichts wert.

da kann man allerdinsg nichts machen.

wer natürlich mit extrem auffaelligen umbauten rumfaehrt muss halt damit leben das er öfter rausgewunken wird.

gruss sascha
____________________________
www.sanituning.de und www.chromparadies.de
Snake2k
Erst mal danke für die vielen Antworten.
Wie ist es denn mit den kosten?
Wenn die Polizei das jetzt anzweifelt und ich nochmals zum TÜV muss, der aber sagt, dass das so in Ordnung ist, wie es im Brief steht (mitlerweile glaub ich ja nur noch im Schein oder?), wer bezahlt dann den TÜV und das ganze?
Und wie sieht es mit einer *beideaugenzudrück* "illegalen" Eintragung aus, aufgrund deren ein Unfall passiert (hofft ja keiner und wünsch ich auch keinem aber passieren kann ja immer was). Wer ist hierfür dann verantwortlich? Normalerweise doch der TÜV bzw. der Sachverständige der das eingetragen hat oder?
E30massder
Zitat:

So ist es, Polizei darf keine Eintragung rückgängig machen, höchstens nochmal überprüfen lassen beim TÜV, sonst nichts...



So hab ich des gemeint.


[qoute]ist alles ok ists prima udn man kann keien ansprüche geltend machen.das muss man als guter bürger in kauf nehmen weil man ja die polizei unterstützen muss.[/qoute]

Wenn se dir des auto entstempeln und im nachhinein festgestellt wird, dass doch alles ok is, dann kannste ansprüche geltend machen. z.B. in der form, dass die die wiederanmeldung zahlen müssen.

____________________________
Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern