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T H E M A     R Ü C K B L I C K
bennizone
Hauptthema:
morgen leute grade is mir was passiert!
ich fahre auf dem weg nach hause mit voll besetzten auto vor mir fährt einer für 2 uhr morgens ziemlich langsman also überhole ich ihn.....mein beifahrer war besoffen und zeigt dem beim überholen den stinkefinger....dann fahre ich zu nem kreisel da war uns schon klar das der uns verfolgt ich dreh also 3 runden um den kreisel dann hält der an ich fahre raus über ne rote ampel um ihn abzuhängen (hatte shiß das das irgend welche schläger typen sind. dann holt der uns wieder ein und ich fahre wieder normal zu na tankstelle die alles voller überwachungskameras hat und parke dort ein typ steigt auas mit na taschenlampe holt irgend ne marke raus wo ich nich erkennen kann was drauf steht ich steig aus der sagt führerschein umd papiere und von ihrem beifahrer den ausweis! der meine dann ich höre von der bußgeldstelle und kann mich drauf gefasst machen ein paar monate zu laufen und mein beifahrer bekommt ne strafanzeige wegen beleidigung...

hat jemand schon mal vergleichliches erlbet was sagt ihr dazu? kann der mir überhaubt was nachweisen? 1 aussage gegen 5 und ich bin ja nur über rot gefahren weil wir dachte der verfolgt uns der is voll dich aufgefahren...also für jede antwort bin ich dankbar!!!

liebe grüße bennizone
____________________________
Peppitsch
Rote Ampel 3 Punkte 1 Monat Führerschein weg, dein Kollege richtig Ärger wegen Beamtenbeleidigung.

Dat is schon übel mit den getarnten Ordnungshütern..........

Den Ordnungshütern wird da mehr glauben geschenkt, da kannste deine 4 Zeugen inne Tonne kloppen

a.) die waren besoffen (kommt deinem Kollegen noch zugute)
b.) es sind deine Freunde
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BMW oder Porsche fahren für eine bessere Welt.


Bearbeitet von - Peppitsch am 13.04.2006 06:21:40
Rieger 325
Ja dumm gelaufen !

Also ich kann mir nicht vorstellen das, dass mit der roten Ampel zieht !!!!?
Schließlich muss man da anhalten, ausserdem denke ich, wenn der Dir wirklich was wollte, dann wäre er auch über rot gefahren !

Mit den Aussagen vor Gericht, keine Ahnung, wenn das stimmen sollte mit den 2 STIMMEN eines Polizisten, dann haste ja immernoch 5 gegen 2 Stimmen.Aber da wirste wohl kaum ne´ Chance haben, dein Kumpel wegen Beamtenbeleidigung, naja vielleicht etwas milder wegen Alk. !?

An deiner Stelle würde ich mal schnell mein Kennzeichen in der Fotostory unkenntlich machen, auf einem Bild hast du es vergessen !

Wer weiss, wenn Dir einer Einen rein tun will, kann er es mit DEINEM Beitrag hier tun, Beweismaterial für die Sache !








____________________________
MFG
Rieger

KULT DVD++NEU++ nur 48 STUNDEN zu verkaufen FSK18 !!

Rechtschreibfehler sind die Folge kreativen Denkens !



Bearbeitet von - Rieger 325 am 13.04.2006 06:30:12
Marco535
Was heißt irgendeine Marke. Wars nun ein Polizist oder wars ein Tiergartenwärter?

Und bei einer derartigen Sache könntest, wenn so weit ist, vielleicht sogar noch raus kommen.

Bei uns gabs einen Fall, bei dem ein Rollerfahrer vor der Polizei durch die Fußgängerzone geflüchtet ist. Der bekam keine Strafe, weil die Polizei sich nicht zu erkennen gab und der Rollerfahrer vermuten musste, dass ihm aus dem Verfolgerfahrzeug Gefahr droht. Nötigung usw.
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***Klingonen-Kreuzer Kapitän***

Meine kleine Homepage
Rieger 325
..mmh mit iregendeiner Marke habe ich überlesen !
Hat der Typ denn nicht seinen Namen gesagt, das sollte er eigentlich tun !?
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MFG
Rieger

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Karthager
Erstens wuuste dein Freund nicht das es ein Polizist war und zweitens gibt es keine Beamtenbeleidigung!!!
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DAS LEBEN IST ZU KURZ UM GESCHLOSSEN ZU FAHREN
Bmwflo20
pass auf :

du sagst keinem bullen das du über rot gefahren bist das streitetst du ab , und da lass dich auch nichts einreden, du bist im kreisverkerh gefahren und dann zur tanke aber nicht über rot.
dein beifahrer war betrunken alos nicht zurechnungsfähig, du hast nichts getrunken kann dir auch nichts nachweisen weil er keinen alkotest gemacht hat, den wäre er im dienst gewesen hättest du ins krankenhaus zur blutentnahme müssen oder einen pustetest machen müssen.
hat er aber nicht er war wahrscheinlich nicht mehr im dienst.
sag dein beifahrer zahlt die verwarnung von 35 € ic hweiss was das kostet :-), und fertig fahr zur dienststelle und zahl das sofort , dann is die sache meist erledigt.
und du bist nicht über rot !
sonst is dein schein weg ...
oder du gibst alles zu entschuldigst dich bei dem beamten gibst ihm das geld sagst es tut dir echt leid und es war ein riesen fehler un du hast angst vor schlägertypen gehabt und bist dann zur tanke da die kamaras haben dann kriegste auch ne verwarung oder so .

probiers is wirklich kein scheiss was ich dir hier sage..
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E36-Freak
Zitat:


und zweitens gibt es keine Beamtenbeleidigung!!!
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DAS LEBEN IST ZU KURZ UM GESCHLOSSEN ZU FAHREN


(Zitat von: Karthager)




Interessant :-) seit wann?
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CoupeDriverLA
Hi,

also wenn der Polizist nicht im Dienst war und du ihn auch so nicht erkennen konntest, kann er dir nicht viel anhaben.
Wenn er im Dienst war, dann wirst dich in den nächsten Tagen sportlich bewegen müssen.

Deine Zeugen kannst vergessen. "Alkoholeinfluss". Außerdem wird einem Polizisten immer mehr geglaubt als Tätern, ist ja auch verständlich.

Würde auch von der Ampel jetzt nichts erwähnen, erst wenn dich ein Polizist anspricht.

Hat der Polizist gesehen oder vielleicht schon behauptet das du über Rot gefahren seist?

Weiß-Blauer Gruß
____________________________
BMW Freude am Fahren

Niederbayern


Bearbeitet von - CoupeDriverLA am 13.04.2006 09:05:45
retsi
seit wann is die polizei allein in nem auto unterwegs? dachte immer die müssen zu zweit sein?

ich will da auch mal nicht ausschließen dass sich da irgendwer nen spaß aus dem ganzen macht..
aber du kannst soweit ich weiß immer wenn dich jemand kontrolliert nach dienstmarke und namen, dienstnummer usw. fragen .. wäre da vllt auch ganz sinnvoll gewesen.
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Touri Normi
Zitat:

Außerdem wird einem Polizisten immer mehr geglaubt als Tätern, ist ja auch verständlich.


so ein quatsch. würde es zu einer verhandlung kommen ist es meist so lang her dass die bullen selber passen müssen. man muss wirklich sagen dass die polizei bei sowas einen sehr undankbaren job hat wenn sie rowdies die über rote ampeln fahren nich mehr drankriegen könnnen. richter und polizei arbeiten zusammen, ich lach mich tot!!! ich kann das auch nur wiedergeben da mein engster so ein bulle ist und wir oft darüber qwuatschen

Beamtenbeleidgung gibts ansich nichtmehr aber doch noch
Bsp: du darfst sagen "bullen kotzen mich an"
du darfst nicht sagen "bullen wie SIE kotzen mich an"
so einfach ist das und so ist es nunmal in bayern.

wenn der wannabe alleine war hast ma überhaupt kein stress, erhzat keine zeugen. desweiteren hast du dir die marke (sowas gibts doch gar net in BRD) nichma angeschaut. also sollte dir auch nichts passieren.

thema ampel: die is bestimmt nich umsonst da und dafür hab ich kein verständnis. nachts laufen auch fussgänger rum oder es fahren andere autos. mal drüber nachdenken.
und wenn man das macht dann muss man eben mit den konsequenzen rechnen und sie auch wegstecken. sei lieber froh dass es kein unfall mit verletzten gab.

in diesem sinne und halt uns mal auf dem laufenden was hier weiter passiert.
gruß Norman
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Understatement ist alles



BenE36
@ E36-Freak

gab´s noch nie :-)
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Je hoeher die Nummer desto kleiner der Hummer !
CoupeDriverLA
Hi,

Zusammenarbeit Richter und Polizist hab ich nicht angesprochen, ich hab gesagt das die Glaubwürdigkeit eines Polizisten vor Gericht höher ist als von einem angeblichen Täter.
Außerdem wird so ein Vorfall schriftlich aufgenommen, somit fällt ein Aussage eines Polizisten meist vor Gericht weg, da eine gewisse Glaubwürdigkeit des Richters besteht. Es muss somit dann vom Täter bewiesen werden dass er das nicht getan hat und dies wird sehr schwer.

@ Touri Normi
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BMW Freude am Fahren

Niederbayern
E36-Freak
Zitat:


@ E36-Freak

gab´s noch nie :-)
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Je hoeher die Nummer desto kleiner der Hummer !


(Zitat von: BenE36)




Den Tatbestand der "Beamten"-Beleidigung wohl nicht, sehr wohl aber die Umschreibung mit der entsprechenden Ahndung
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E36-Freak
Es kommt halt immer auf den Richter bzw. auf die sachbearbeitende Bußgeldstelle an und natürlich auf die Aussage des Kollegen. Natürlich hat die Aussage des Kollegen vor Gericht mehr Gewicht, das soll aber wiederum auch nicht heissen, das die Aussage unumstößlich ist. Hat der "Kollege" sich dann die Personalien notiert oder nur in die Papiere geglotzt, bist Du sicher, das es ein Kollege war? Das mit zwei Mann im Streifenwagen ist Nonsens und die Aussage mit dem Überfahren des Rotlichts zieht wohl auch nicht, wenn man mal die Vorgeschichte bedenkt, die Sache mit dem "Stinkefinger" ist halt dumm gelaufen, zur falschen Zeit am falschen Ort......
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juhy84
LOL

Alles abstreiten!!!!!!

Wenn ein Grüner ohne grüne Kleidung allein im Auto ist und alles larifari über die Bühne bringt war er nicht im Dienst! Er war zu 100% nicht im Dienst und nur als Privatmann unterwegs, dann stehen 5Aussagen gegen 1! Sag dein Beifahrer war besoffen, die anderen 3 nicht, wer will dir was anderes beweisen? Steht dann halt 4gegen1!
Rote Ampel abstreiten
Beifahrer hat sich gerade beschlagenes Fenster geputzt oder irgend ein schwachsinn, denn beleidigung im Straßenverkehr ist beleidigung! Egal ob Beamter oder Ziviler Mensch! Und man sollte nicht unbedingt zahlen, wenn sich einer dieser Bullen auch nach Dienstschluss noch so "aufführen" muss!

Und wenn er nicht im Dienst war, ist es ein "normaler" Mensch wie du und ich! Der kann dir im Privatleben nix anhaben..........(spreche aus erfahrung)!

Lass dich net unterkriegen, einer (vielleicht nur vom Ordnungsamt) hält dich an, verlangt deine Papiere (die du nie hättest rausgeben sollen) und will dich Anzeigen, vergiss es! Wie will er das machen gegen 5 Leute? Ein ganz abgehobener und selbstsicherer ha? So ein ******
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RegionalteamNiederbayern

Mitglied des verruchten Regioteam Niederbayern.

LANDSHUT CANNIBALS
bennizone
ja so wie ihr sehe ich das auch!
der war alleine und ich weiß nich ob das ein bulle war oder nich der fuhr ne alte klapper kiste und fuhr voll dicht auf! er meinte auch ich kann mich bei meinem nachbarn bedanken und das ich mir ja das bußgeld mit dem teilen kann! von daher hätte er mich nie verfolgt wenn mein kolege nich den stinkefinger gezeigt hätte! ich meine ich habe ihn föllig gefahrlos und nicht rasand überholt da er sehr langsam fuhr und als ich über rot gefahren war das war auch an na stelle wo man sehen konnte das keiner kam war ne kreuzung in Y form und ich bin langsam ran gefahren und das hätte ich auch nie gemacht wenn ich gedacht hätte das ich verfolgt werde was ich ja offentsichtlich wurde!und später ist man immer schlauer ich hätte dem nich mein führerschein und sonstiges zeigen sollne hätte lieber mal fragen sollen was der will und was der sich rausnimmt mich zu verfolgen!
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Touri Normi
@ coupe driver:
kommt es zu einer verhandlung wird der/die polizist/-en ganz normal geladen.

und stimmt ein polizist ist niemals alleine unterwegs, und auch net zivil.

und ob das freunde sind die für den benni aussagen oder nur zeugen, es darf dir keiner unterstellen dass diese 4 freunde für einen lügen...=> fazit: im zweifel für den angeklagten oder mangels beweislage wird verfahren eingestellt.

ich meine die haben bei mir schon wegen illegalem waffenbesitz, (ich holte meine schreckschuss von der reperatur nach silvester ab und hatte sie im auto und genau zu diesen tagen trat das neue waffengesetz in kraft, nur so am rande) das verfahren eingestellt aus mangel an beweisen obwohl sie die waffe eingezogen hatten....da war einfach das ganze drumherum mit beweisen, klage etc zu kostspielig sagte mir zumindest der anwalt damals.

benni sei froh dass nix passiert is und es wird auch nix passieren, ausser er hatte ne videocam dabei, und lern draus

grüße norman
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Understatement ist alles



E36-Freak
Super, ich bin hier wohl im Expertenforum:
Im Regelfall sind es zwei, sagt aber nicht, das es nicht auch ein Kollege sein kann, der alleine im Dienst ist bzw. alleine mit einem Zivilwagen fährt und ein Kollege kann sich jederzeit in den Dienst versetzen, auch wenn er als Zivilperson unterwegs ist!!! Und wie gesagt, die Entscheidung darüber, ob ein Urteil gesprochen wird oder nicht fällt im Gerichtssaal und da fallen halt verschiedene Faktoren zusammen: Welche Aussage denn nun glaubwürdiger ist. Es mag sein, das es Fälle gibt, wor das Verfahren den Bach runter geht, das kann man aber nicht verallgemeinern!
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bennizone
@e36 freak wenn du immer von kolegen sprichts gehe ich mal davon aus das du polizist bist! dann frage ich dich ob sich ein polizist nich ordentlich ausweisen muss weil ich bis jetzt keine ahnung habe ob das ein polizist war oder ein hochstapler außerdem ist der voll dicht aufgefahren ohne das ich wusste wer er ist...
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Christopher05
An Deiner Stelle würd ich mir nen guten Anwalt suchen und den "Polizisten" wg. Nötigung oder sonstigen Sachen anklagen!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt sein soll. Harmlose Zivilisen nachts einfach zu verfolgen und sich weder mit Blaulicht noch mit anderen Zeichen erkenntlich zu machen! Da hätte Gott weiss was passieren können. Also da würd ich mich beim Anwalt erkundigen.
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E36-Freak
Klar gibt es immer zwei Seiten der Medaille und klar gibts auch immer wieder Kollegen, die es drauf ankommen lassen. Die Ausweispflicht ist davon natürlich nicht ausgenommen, gerade oder erst recht in Zivilkleidung. Deshalb war ja meine Frage, ob es denn nun wirklich ein Polizist war oder ob es sich evtl. um einen miesen "Scherz" von irgendeinem Hansel gehandelt hat.
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bennizone
@ 36-freak der typ hatte so ne marke an na kette aus der hosentasche geholt die war rund und in messing farbe haben polizisten sowas?
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Bodensee_BMWler
LOOOL....Polizei fährt NIEMALS alleine Streife !

Also,passt schon...wenn mir eienr nen stinki zeigt verfolge ich den auch immer ;) !

Hab ich mal mit meinem Dad zusammen gemacht, wir in der E-Klasse und die in nem GOlf....LOOOOL die 4waren so klein wie ein hut als wir sie hatten
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www.michaelgeyer.de
E36-Freak
Zitat:


LOOOL....Polizei fährt NIEMALS alleine Streife !

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(Zitat von: Bodensee_BMWler)




Ist so einfach nicht richtig, aber was solls
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Greis
Also ich finde das lächerlich..lass dir da bloß nichts anheften...4 Aussagen gegen eine...die ganzen Sachen muss dir erstmal einer nachweisen...lass dich bloß nich durch irgend welche dummen Aussagen später eventuell einschüchtern...haben se bei mir auch versucht mit dingen die Teilweise gar nicht stimmten!!!

So w ie ich mich kenne, hätte ich erst mal zurückgepöbelt...er hätte dich ja verhafen können...wer weiß wer ihm geglaubt hätte das man ihn angepöbelt hat...
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If you smeeeeeeeeeeeell....

WHAT THE ROCK IS COOKING!!!
332i-Machine
Bin zwar kein Experte oder sonstiges, aber soviel ich weiß kann dir doch ein einzelner gar nichts anhaben... kann auch sein das ich mich täusche...

Aber ich würd das mit der Verfolgung usw. auf jeden Fall sagen... Evtl. geht ja was wegen Nötigung, Bedrohung oder so...
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www.bh-remix.com
Bodensee_BMWler
@E36 freak

das sagst du doch nur,weil du selber ein Cop bist oder ?

Soweit ich weis,müssen die auch Mützchen tragen und wenn die das nciht tun können die einem auch nichts ;D !

naja,aber das die immer zu 2. sind ist ja wohl fakt besonders nachts....LOOOL

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E36-Freak
Ich sag das nicht, weil ich selber bei dem Verein bin (wäre doch wohl auch ziemlich lächerlich). Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, das es kein Indiz dafür ist, das es sich um KEINEN Polizisten gehandelt hat. Bei uns hier kommt es sehr wohl vor, das mal ein Kollege auch nachts alleine unterwegs ist, zu 99% sind wir natürlich zu zweit.
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E36-Freak
Aber der mit der Mütze ist gut, werde ich mir merken (hab den häßliche Deckel eh nie auf)
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Bodensee_BMWler
stimmt das also nicht ?
Naja,aber das ist doch ein erkennungsmerkmal....



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Lars_wars
[quote][gray]
@ E36-Freak

gab´s noch nie :-)

§1 Grungesetz: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich! Ob nun Beamter, Bettler oder BMW-Fahrer
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Lenk mit dem Heck, dann biste schnell ums Eck..
E36-Freak
Zitat:


[quote]
@ E36-Freak

gab´s noch nie :-)

§1 Grungesetz: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich! Ob nun Beamter, Bettler oder BMW-Fahrer
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Lenk mit dem Heck, dann biste schnell ums Eck..


(Zitat von: Lars_wars)




Türlich sind sie alle gleich, aber nen Polizisten zu beleidigen, ist nunmal teurer
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Wilhelmidelta
Öhm *räusper*, hab ich das jetzt richtig verstanden? Ne Messingmedaille an einer Kette als Beweis/Ausweis, daß er ein Polizist ist ?????????????????????????
Gibts sowas in Deutschland????? Ich dachte die haben hier alle so grüne Dinger in Checkkarten Format !!????

Mfg
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E36-Freak
Die Messingmarken gibt es wohl teilweise noch, aber teilweise sind es auch Fakes, da sie bei schneller Betrachtung nicht erkennbar sind, deshalb ja auch mein Einwand, ob es tatsächlich ein Polizist war. Grundsätzlich ist Ausweis der grüne Dienstausweis
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nefertari320
ich würde einfach mal abwarten ob überhaupt was von der bußgeldstelle kommt. wenn was kommt kannst du auf dem formular das dabei sein sollte immer noch einspruch einreichen
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