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T H E M A     R Ü C K B L I C K
$hadow
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pimboli am 22.02.2006 um 18:32:51 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hi!
Ich hab mir bei ebay U-Beleuchtung gekauft, und will sie morgen montieren...

Ich weis ja, dass sie im Strassenverkehr nicht zugelassen sind, aber...
Wie hoch fällt eigentlich die Strafe aus, wenn ich erwischt werde?
Is das schonmal jemandem passiert?

MfG $hadow
____________________________


Bearbeitet von - Pimboli am 22.02.2006 18:32:51
Doedelhai159
geldstrafe und punkte. bei netten polizisten nur ne geldstrafe und sofort abbauen. bei allen anderen auto solange stillegen bis die dinger ab sind und ,glaube, 2 punkte.
____________________________
Marco - 320i
Also ich habe damals bei meinem Golf2 GTI
blaue kappen auf die Standlichtbirnen gezogen.
Der Bulle freute sich und sagte das wird teuer.
Letzendlich bekam ich eine verwarnung und 10 DM Geldstraffe. LOL .
Unterbauen darfst das schon aber dich nicht mit der beleuchtung an erwischen lassen.
So teuer kann es nicht sein.
In meiner Stadt fahren einige damit rum, und haben das Teil immer noch drunter ;-)
Teste es doch mal oder frag bei den Helfern nach.
____________________________
<----->Ich liebe BMW<---->
oxford
nur soviel! die polizei darf wenn sie möchte dein Auto sofort aus dem Verkehr ziehen! Da ist es nichtmehr wichtig was es kostet!
Denn ersmal musst das Busticket zahlen!
Dann kommt es wie gesagt auf die Sherriffs an! Wie genau sie ihr Gesetzesbüchlein auslegen!
Kann wenns dumm läuft auf Grobe Verkehrsgefährdung rauslaufen mit 3 punkten und einen Monat laufen!
Kann auch nur 10 euro werden für unangepasste beleuchtung! Aber daran ist zu zweifeln! Bei solchen spielchen sind die im regelfall knallhart!
Mein Kumpel(seines Zeichens Oberwachtmeister)
Lässt die Jungs meis laufen!

Nur soviel wenn sie dich erwischen sei nicht pampig sonder lieb und nett! Das hilft immer!
Sind auch nur (halbe) Menschen!
____________________________
http://oxford.www4free.de/Sixpack.jpg
Starcrunch
Naja, wie schon gesagt wenn sie blöd wollen legen sie dir die Kiste still und lassen dich abschleppen.

Die Dinger haben 0 Zulassung.
Viel schlimmer ist es aber wenn du n Unfall baust und die Teile dran hast. Wegen sowas erlischt die ABE des Autos...

Es gibt solche Lampen mit Zulassung. Aber ich glaube nur in weiß oder so. Zudem sind die dann schweine teuer
____________________________
Compacte Bilder...
Waschtel
Ich dachte immer man darf sie montieren aber nicht im Straßenverkehr einschalten. Wenn man parkt und sie anschaltet dürfte doch nichts passieren oder?
Mal davon ab, das ich das albern finde. Aber na ja, jeder nach seinem Geschmack!
____________________________
www.frauentypen.de

Lieber stehend sterben als kniend leben!

PS gehören an den Stammtisch, Hubraum auf die Autobahn!

cxm
Zitat:


Hi!
...U-Beleuchtung gekauft...
Wie hoch fällt eigentlich die Strafe aus, wenn ich erwischt werde?





Ein TÜV Prüfer auf die gleiche Frage:
"Dann kriegste eins in die Schnauze - und wenn Du fragst warum, gleich nochmal..."

Fand ich köstlich den Kommentar.

Aber montier Du Dir nur Dein Ameisensolarium...

Ciao - Carsten


____________________________
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
mariusbul
Hmm ja, denke auch dass es je nach Polizist anderst laufen kann... aber Geldstrafe aufjedenfall und je nach dem Punkte oder im extremfall LAUFEN ;-)

Deshalb würd ich sowas nicht montieren, nicht nur aus Gründen der zulässigkeit... :-) den rest kann man sich dazu denken
____________________________
Starcrunch
Zitat:


Ich dachte immer man darf sie montieren aber nicht im Straßenverkehr einschalten. Wenn man parkt und sie anschaltet dürfte doch nichts passieren oder?
Mal davon ab, das ich das albern finde. Aber na ja, jeder nach seinem Geschmack!
____________________________
www.frauentypen.de

Lieber stehend sterben als kniend leben!

PS gehören an den Stammtisch, Hubraum auf die Autobahn!



(Zitat von: Waschtel)



Stimmt so nicht ganz.
Die mit Zulassung darfst du montieren. Sie müssen aber so verkabelt sein, daß sie ausgehen, so bald der Motor läuft.
Also änhlich dem Innenlicht.
Aber ich denke mal das will jemand der sich so Dinger montiert nicht :-)
____________________________
Compacte Bilder...
Casper`s Touring
Um das Thema abzuschließen..
Die IM der Länder haben ein Schreiben rausgegeben, dass die Fzg. stillzulegen sind! Wenn Polizei korrekt arbeitet, ist das erst mal Dein Ergebnis - zu Fuß laufen. Dann kommt Strafe, Punkte und vorführen beim TÜV gegen Gebühr. Also wieder verkaufen. Ansonsten kannst Du die MIT Zulassung montieren, sie dürfen nur bei eingeschalteter Zündung nicht funktionieren und im öff. Verkehr (also auch im Stand) nicht angemacht werden. Nur auf Privatgelände und bei Shows.
Ähnlich auch die blöden blauen Scheibenwaschdüsen und andere Lichter, die nach Außen sichtbar sind. (Blaue LEDs an der A-Säule, auf Heckablage etc.) Alles verboten, weil Vorschrift die Lichtfarbe weiß, orange und rot vorgibt, je nach Richtung.
____________________________
Selber machen, da weiß man irgendwann, wo die Freude her kommt!
SirHanSolo
man darf die dinger über den türkontakt laufen lassen! mehr nicht!

also dürfen die nur leuchten, wenn die tür offen ist, gilt dann als "ausstiegsleuchte"
alles was darüber hinaus geht ist einfach nur verboten!
____________________________
und immer eine freie Bahn

mfg
Christoph
Syndikat Region NRW
Meiner einer
verkaufe E36 Streamline Felgen&Reifen
kredenschel
Na endlich mal einer aus Gemünden und net immer nur aus dem Umkreis.

Kennst du mich?! (siehe Link zum Auto links neben dem Posting).

Zum Thema:

Kennst du den Völkel!?
Der hat seit bestimmt 2 Jahren ne Unterbodenbeleuchtung daheim liegen und baut sie aus gutem Grund auch net drunter.
Es is auch mal einer ne ganze Zeit mit ner schwarzen E36 limo durch Gemünden gefahren, der blaue UBB hatte. Hat sie inzwischen auch nicht mehr drunter.


Bearbeitet von - kredenschel am 22.02.2006 13:37:35
loudlos
in wievielen foren wurde dieses Thema nun schon bequatscht?!?!

Nix über Türkontakt anschließen... dies gilt nur die Beleuchtung im Fahreuginneren...

Ein Unterbodenbeleuchtung, aber auch jegliche Beleuchtung unter und um das Auto ist verboten - egal wann sie an ist! Da helfen auch keine E Zeichen.

Der Brabus hatte mal eine weiße Unterbodenbeleuchtung, die wurde auch abgesegnet weil dabei sehr viele Messungen zu gemacht worden sind...

Wie gesagt euch hakelt eine Stilllegung, Punkte und Geldstrafe... genauso fahrt ihr ohne Versicherungsschutz - das letztere wäre mir am wichtigsten...

Mir wärs echt nicht wert... zudem die Dinger sauschnell undicht werden und jeden Steinschlag abbekommen und ruckzuck hinüber sind.
____________________________
_____________________
loudlos.net.tc
Cino
Man darf die Teile garnicht mehr montieren. Und ihr macht euch einen Kopf drum ob die angehen oder nicht.
Marco535
Über Türkontakt ist es, soviel mir bekannt ist, auch nicht ganz Zulässig. Muss wohl tatsächlich über Zündung gesteuert werden.

Einzige mir bekannte, legale Möglichkeit ist das Zeug von FoliaTec:

http://carstyling.azoshop.com/shu_shop/index.php?kid=96&oka=3|3|8|96|&sid=c7251675ecf9da01d27db3d4d8e9cd77


____________________________
***Klingonen-Kreuzer Kapitän***

Meine kleine Homepage
QP 325
da die nicht zugelassen sind, beckommst du stess mit bullen, die sehen ja toll aus aber wenn mann jeden abend los fährt, hat mann ja jedes mal zu rechnen das irgendwan gepackt wirst.
____________________________
new comer
Maveric
Das man die gar nicht montieren darf stimmt so nicht!!! Es gibt z.b. bei Conrad Electronic ca 40cm blaue und grüne Röhren mit Prüfzeichen, wo ausdrücklich die erlaubnis erteilt wird, diese über die Türkontakte zu schalten und so auch in der Stvo Zone zu benutzen. Diese dürfen aber nur im Schwellerbereich angebaut werden und nicht vorne und hinten. Also eine Einstiegsbeleuchtung mit blauem Licht und den richtig schön hellen Röhren. :)

Ich werd mir sowas auch mal holen. Aber wiklich wegen Einstiegsbeleuchtung. Wenn ich hier aufm Bürgersteig Parke muss ich immer erst abends mit der Taschenlampe abchecken ob ich net wo rein trete. :) Das würde mir das Leben etwas erleichtern. :) Ausserdem siehts coool aus. :D Meine Meinung.
____________________________
Ich mag Dich!
Mit freundlichen Grüßen


Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!

Der mit dem Auto OBEN OHNE.
BenE36
Warum zum Teufel stilllegen ?
Die Betriebserlaubnis eines Kfz. erlischt bei einer der folgenden Varianten:

1.) Die Gefährdungsvariante
=> andere VT werden durch den Umbau (un-)mittelbar gefährdet.
2.) Die Abgasvariante
=> Das Abgasverhalten des Kfz ändert sich
3.) Die Typenvariante
=> aus Pkw wird Lkw

ich kann keine der drei Varianten erkennen.
Verwarngeld 10 Euro und der Drops ist gelutscht.
____________________________
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hillstar
Hallo,
bin ziemlich neu hier. Habe mich zu dem Thema aber auch mal im Internet umgeschaut und habe irgendwo mal was gefunden nachdem die Unterbodenbeleuchtung WENN dann nur im Türbereich montiert werden darf. Ist dann, wie hier schon beschrieben, als Einstiegsbeleuchtung zu betrachten. ABER in dem Artikel stand auch, dass die dann per Sonderabnahme beim TÜV eingetragen werden müssen. Ansonsten ist es nicht zulässig und kann die Stillegung bedeuten. Hier mal vielleicht etwas, was Licht ins Dunkel bringen könnte:
http://www.tuev-nord.de/21761.asp
http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=434&nodeid=434&_language=de

Und das was ich meinte mit TÜV betrifft die LEDs von Foliatec, die aber extremen Bedingungen beim TÜV unterworfen sind!
Maveric
Zitat:


Warum zum Teufel stilllegen ?
Die Betriebserlaubnis eines Kfz. erlischt bei einer der folgenden Varianten:

1.) Die Gefährdungsvariante
=> andere VT werden durch den Umbau (un-)mittelbar gefährdet.
2.) Die Abgasvariante
=> Das Abgasverhalten des Kfz ändert sich
3.) Die Typenvariante
=> aus Pkw wird Lkw

ich kann keine der drei Varianten erkennen.
Verwarngeld 10 Euro und der Drops ist gelutscht.
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(Zitat von: BenE36)




Nein das ist totaler Schwachsinn!!!
Bitte nicht solche Sachen verbreiten, da sowas sonst noch ernst genommen wird!
Zeige mir wo das in einem Gesetzestext steht! :)
Alle nicht genehmigten Änderungen am Fahrzeug bedeuten das erlischen der Betriebserlaubnis!
Wenns nur 10€ wären würd ich schön längst mit ner selbst gezimmerten Auspuffanlage durch die gegend fahren!

____________________________
Ich mag Dich!
Mit freundlichen Grüßen


Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!

Der mit dem Auto OBEN OHNE.
E36-Freak
Das ist so aber nicht ganz korrekt, nicht jede nicht genehmigte Bauartveränderung zieht automatisch ein Erl. der BE. und somit auch die Zwangsstillegung nach sich. Lediglich der "Gefährdungstatbestand", d.h. Änderungen der normalen Lichtanlage, Bremsen, Fahrwerk, unter Umständen ist dann der Einzelfall gefragt.
____________________________
Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Maveric
ja das stimmt ist net 100% richtig ausgedrückt. Aber ich wollte keinen Roman schreiben. :)
Man kann ja auch alles nach lesen, was erlaubt ist und was nicht.
Änderungen am Handschuhfach wird sicherlich keinen interessieren. :)
Aber eins ist mit sicherhet klar: So ZIEMLICH jede nicht genehmigte Veränderung/Hinzufügung an der Karosserie, der Aufhängung und der Lichtanlage lässt die Betriebserlaubnis erlöschen! (Also fast alles was man aussen macht.:) )
Ich für meinen Teil würde nicht darauf hoffen das der Herr Waldmeister so nett ist und nur ne Verwarnung ausspricht.
Denn die Sache mit dem Unfall ist da ja auch noch... Der mit der Unterbodenbeleuchtung hat GANZ GANZ schlechte Karten wenn ein Unfall mal vor Gericht geht.
____________________________
Ich mag Dich!
Mit freundlichen Grüßen


Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!

Der mit dem Auto OBEN OHNE.
BenE36
@ Maveric

ich zitiere:
"Wenns nur 10€ wären würd ich schön längst mit ner selbst gezimmerten Auspuffanlage durch die gegend fahren!"

Die 10 Eus beziehen sich auf die mangelhafte Beleuchtung.
Du mit deinem selbstgezimmerten Auspuff unterliegst der Gefährdungsvariante Nr.2, da sich das Abgasverhalten ändert und somit die Betriebserlaubnis des Kfz. erlischt.

WO das im Gesetzestext steht zeige ich Dir gern:

§ 19 (2) Satz 2 StVZO
Es erlischt die Betriebserlaubnis wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird.
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
- oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Von der Beleuchtung ist dort keine Rede, folglich ist als "Strafe" ein Verwarngeld von 10 Euro und eine Mängelkarte zu erwarten.
Die Mängelkarte impliziert natürlich das Wiederherstellen des ordungsgemäßen Zustandes des Kfz + die Vorführung.

Noch Fragen ? :-)
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Maveric
Fühl Dich doch nicht gleich angegriffen.

Wenn Du weiterhin glaubst, dass es nur 10 € kostet wenn man mit UBB erwischt wird, dann kann ich auch nicht helfen.
1. Wo ändert sich das abgasverhalten bei selbstgemachten Endrohren?
2. Lies das Gesetz nochmal genau durch und interpretiere nicht Deine persönliche Meinung!
Es heißt : "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"
- ich hab jetzt keine Lust zu suchen wo beschreiben steht, was nicht darunter fällt bzw. was darunter fällt
- das eine nicht erlaubte Lichtanlage als Gefährdung anzusehen ist und auch !so angesehen wird! ist Dir hoffentlich klar.

Ich will mich net streiten, ich will das nur klar stellen, nicht das jemand deswegen eine böse Überraschung erlebt.

Davon mal abgesehen, kenne ich viele Beispiele wo das so passiert ist und oft hätte es mit der/einer Beleuchtung zu tun.

Mfg
____________________________
Ich mag Dich!
Mit freundlichen Grüßen


Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!

Der mit dem Auto OBEN OHNE.
E36-Freak
Frage mich offengestanden, wo Du die Info mit den 10 Eus herhast. Es gibt da übrigens noch die Ausführungsbestimmungen zur StVZO. Das mit der Gefährdung ist im Übrigen alles eine Begründungssache. Wenn Du mit dem Hobel und eingeschalteten Unterbodenlampions im Dunkeln erwischt wirst, dann kannst Du den Hobel vor Ort abstellen, wenn es der Kollege drauf ankommen läßt, so einfach ist das
____________________________
Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
BenE36
@ Maveric

ich fühle mich nicht angegriffen - im gegenteil, macht mir sogar spaß zu diskutieren. dafür ist das forum u.a. ja auch gedacht ;-)

"das eine nicht erlaubte Lichtanlage als Gefährdung anzusehen ist und auch !so angesehen wird! ist Dir hoffentlich klar."

Mach Dir doch mal die Mühe und suche in der juristischen Fachliteratur die Definition für "Gefährdung" raus.
Ich sage Dir: Du wirst zu dem Ergebnis kommen das eine Unterbodenbeleuchtung im juristischen Sinne KEINE Gefährdung ist

Änderungen, DURCH DIE EINE GEFÄHRDUNG ZU ERWARTEN IST, liegen vor, wenn durch den Ein- oder Anbau oder die andere Gestaltung von Teilen oder deren Kombination negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu erwarten sind. Kann die Erwartung der Gefährdung nicht durch eine Teilegenehmigung oder ein Teilgutachten, ggf. i.V.m einer Änderungsabnahme durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einen Prüfingenieur einer amtl. Überwachungsorganisation entkräftet werden, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges

Bis hierhin alles klar. EInfach ausgedrückt bedeutet das:
Für eine zusätzliche Lichtquelle brauchen wir eine Abnahme, sonst erlöschen BE
-> Gefährdung

Was ist eine Gefährdung ?

Eine GEFÄHRDUNG ist insbesondere zu erwarten, wenn (ACHTUNG AUFGEPASST !) in Teil B des Beispielkataloges "Erlöschen der Betriebserlaubnis" eine Teilegenehmigung, Teilegutachten bzw. Begutachtung entsprechend § 21 StVZO gefordert wird. Die bloße Befürchtung, eine Gefährdung könne verursacht werden, genügt seit Anfang 1994 nicht mehr (sog. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)

Schauen wir in den o.g. Beispielkatalog, Teil B so ist festzustellen dass,
durch den Anbau zusätzlicher lichttechnischer Einrichtungen die Betriebserlaubnis NICHT erlischt (siehe Beispielkatalog Teil B, Gruppe 2, Unterpunkte 2.1, 2.2)...


Zu dem Endrohrbeispiel muss ich jetzt nicht wirklich etwas sagen, oder ?

Ich hoffe das jetzt klargeworden ist, dass eine U-Bodenbeleuchtung KEIN Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich zieht.

P.S. Quelle: StVZO + Erläuterungen
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E36-Freak
Du willst es anscheinend nich kapieren, es brauch keine konkrete Gefährdung vorliegen, sondern nur eine abstrakte, da ist die Begründung entscheidend und das geht bei der Bußgeldstelle auch so durch. Also wie Maverik schon sagte: Glaubs oder laß es, bringt ja nix drüber zu streiten

Quelle: 25 Jahre Polizeidienst
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
BenE36
@ E36-Freak

10-Euro-Quelle: aktueller Bußgeldkatalog
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E36-Freak
Ja war mir schon klar, ich meinte es jetzt auch auf den speziellen Fall der UBB bezogen
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
BenE36
es spielt keien rolle ob abstrakte oder konkrete gefährdung, denn:

Die bloße Befürchtung, eine Gefährdung könne verursacht werden, genügt seit Anfang 1994 nicht mehr (sog. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)
OLG Düsseldorf (zitierfähig)

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BenE36
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:


-die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

-die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

-bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

-das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

-Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Gefährdungsvariante trifft nicht zu, bzw. mit Hilfe der gern betriebenen "Rechtsbeugung" Auslegungssache....
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BenE36
Ich revidiere mich....
keine 10 Euro + Mängelkarte sondern Nicht zulässige Beleuchtungseinrichtung = 20 Euro
(+Mängelkarte)
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E36-Freak
Zitat:


Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:


-die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

-die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

-bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

-das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

-Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


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(Zitat von: BenE36)




Finde ich irgendwie gut, das Du die Begründung die für ein erl. der Be. sprechen schonmal exemplarisch aufgeführt hast
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
BenE36
kein ding, will ja argumente die gg. die von mir vertretende meinung sprechen nicht einfach ausblenden.
die aufgeführten gründe führen trotz allem noch nicht zur erlöschen der BE.
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Marco535
Letzlich wird doch vor Ort von Polizisten entschieden, ob eine Gefährung vorliegt oder nicht. Wenn er nur 20 Euro aufbrummt ist es ja o.k.

Aber wenn die Kiste doch stillgelegt wird hat man einfach die Rennerei und erst mal Kosten. Evtl. muss dann in diversen langwierigen Verfahren geklärt werden ob da tatsächlich eine Gefährung vorlag. Und wir wissen alle, dass Recht haben und Recht bekommen 2 Paar Stiefel sind.
Es kostet Zeit und Geld wenn man erst mal in der Spirale drin hängt. Mit ungewissen Ausgang.
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BenE36
m.E. ein schönes Schlusswort ;-)
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Greis
Zitat:
...diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Also gar nich dranhaben. AHA

Ich überlege nur immer wieder wieviel Menschen pro Jahr in den USA durch Unterbodenbeleuchtung im Strassenverkehr einen Unfall haben...
____________________________
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TOOL TIME!
copy
@BenE36

...vielleicht solltest du anwaltsgehilfe (tätigkeitsschwerpunkt "VERKEHRSRECHT") werden! ;-)

unabhängig davon, finde ICH persönlich, unterbodenbeleuchtung sowas von lächerlich und prollig............*kopfschüttel*!!!

wenn ich "grüner anscheisser" ;-) wäre, würde ich aus diesem grunde schon den wagen stilllegen(<---3xL? hmmm...*amkopfkratz*), und mind 100€ geldstrafe wegen-->a)verunstaltung des KFZ b)geschmacksbelästigung, und demzufolge eine gefährdung anderer verkehrsteilnehmer durch erbrechen im strassenverkehr und c) PIMP my RIDE-style am deutschen wertgut.........verlangen!

naja...ist halt geschmackssache! *pfui*

____________________________
ERST LESEN---> Wenn ich es PERSÖNLICH meine, schreibe ich es dazu!!!




Bearbeitet von - copy am 27.02.2006 22:21:10
$hadow
nanana... das war ja wohl ma mehr als beleidigend!!!

Schön oder hässlich... das is ja wohl mal relativ!
ich persönlich finde die amerikanische regelung um einiges besser... hier wird einem doch nur das geld aus der tasche gezogen wo es nur geht... und ma ehrlich: wer zur hölle is von ner u-beleuchtung so dermaßen irritiert und verwirrt, dass es zu einem unfall kommt? das ist doch totaler schwachsinn...
____________________________
Greis
Das is doch kein Schwachsinn...das is DEUTSCHLAND

DU BIST DEUTSCHLAND^^

:-D
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BenE36
@ copy

wenn du mal nen rat brauchen solltest....ich bin immer für dich da ;-)
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TechN9ne
Und wenn du noch in der Probezeit bist, ist der Lappen weg!!!!
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http://www.pagenstecher.de/v_profile.php?userid=7377

Einfach auf Nickpage u. Gästebuch klicken
copy
Zitat:

nanana... das war ja wohl ma mehr als beleidigend!!!


wat...wie.......beleidigend??? hääääää *amkopfkratz*



Zitat:

Schön oder hässlich... das is ja wohl mal relativ


ich bitte in der satzstellung meines vorangegangenen postings, den eingeschobenen absatz " finde ICH persönlich"zu beachten!!!!klar ist DAS relativ, aber...."PERSÖNLICHE MEINUNG" trifft es da besser!



@BenE36

...gut zu wissen ;-)!!!!!!!!!!

____________________________
ERST LESEN---> Wenn ich es PERSÖNLICH meine, schreibe ich es dazu!!!






Bearbeitet von - copy am 06.03.2006 21:12:52
Träumer
grüßt euch...ich wollt mal zum irritieren der anderen Verkehrsteilnehemer sagen das ich xenonlicht oft wesehntlich irritierender finde als ne ub
$hadow
stimmt!
jeder, den ich kenne, sagt, dass xenonlicht eher verboten werden sollte, als ub!
Nicore
Wäre auch dafür! :)
LatteBMW
Zitat:


Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pimboli am 22.02.2006 um 18:32:51 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hi!
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Ich weis ja, dass sie im Strassenverkehr nicht zugelassen sind, aber...
Wie hoch fällt eigentlich die Strafe aus, wenn ich erwischt werde?
Is das schonmal jemandem passiert?

MfG $hadow
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Bearbeitet von - Pimboli am 22.02.2006 18:32:51

(Zitat von: $hadow)




Allein wer sich unter seinem BMW ne U-Beleuchtung schraubt, sollte bestraft werden *gg*

Bearbeitet von - lattebmw am 08.09.2006 18:24:35
Nicore
Dann gibs mir! ;o)
Maveric
XENONlicht ist TIGHT ALTER! ! ! :)

UBB ist sowas von out ALTER! :D :D :D
Greis
Zitat:


XENONlicht ist TIGHT ALTER! ! ! :)

UBB ist sowas von out ALTER! :D :D :D

(Zitat von: Maveric)




Die is so tight...tightER gehts nich!

:-D :-D
Maveric
Ey Krass alter... ey schäkst de dit nich alter?
Du bist nurn Gungster mit XELIZZle zu fizzle for schizzle my nizzle.
Mit einer Straßenausleuchtanlage biste sowas von Knäckebrot! :D
Born_to_Drive
muhahahaha, *lachendambodenlieg* ihr habt doch alle einen an klatsche, und das is auch gut so... :-)
$hadow
schönheit ist immernoch ansichtssache!

ich finde ub cool, und es ist mir egal, was ihr alle dazu sagt

macht euer ding, und ich mach mein ding

und wenn kritik, dann konstruktiv, und nicht so dumm daher geredet bitte
Maveric
???
Bleib mal locker. :)
Das war Spaß... oder denkst Du dass ich immer so ne Texte schreibe. Wenn Du mich hier schon etwas kennen würdest, dan wüsstest Du ausserdem das ich die Tolleranz in Person bin. :)
Mir ist es egal was sich wer ans Auto macht.

Davon mal abgesehen würde ich mir auch grüne UBB ran machen wenn es erlaubt wäre. Hab zwar einen ders mir eintragen würde.. aber naja.. ausserdem ist mir das Geld net wert. :)

Mfg
BMW_Pilot_austria
Zitat:


Zitat:


XENONlicht ist TIGHT ALTER! ! ! :)

UBB ist sowas von out ALTER! :D :D :D

(Zitat von: Maveric)




Die is so tight...tightER gehts nich!

:-D :-D

(Zitat von: Greis)




nicht wenn ein fetter aluspoler und aufkleber drann sind
Maveric
???
am Xenon? oder an der UBB?
Hast Du vielleicht aus versehen falsch zitiert. :D :D :D
Greis
Ihr habt alle nicht verstanden worauf ich mit meinem Satz hinaus wollte...hat den keiner Mario Barth gesehen? -.-
$hadow
ok... aber grüne unterbodenbeleuchtung eingetragen bekommen?

ich glaube, wenn dich die bullen damit schnappen, bringt dir eintragen auch nichts...
was verboten ist, ist nun mal verboten, ob eingetragen oder nicht!
Maveric
1. das stimmt so nicht
2. bau ichs mir eh nicht ran

mfg
P3rf3ct10n
Ich äuußer mich mal auch kurz zum Thema:
Möchte mal vorweg nehmen, dass es bloß gut viele verschiedene Geschmäcker gibts, sonst wär das Leben ja langweilig ... für mich wärs nichts, da ich finde, dass das in richtung Japa-Style geht, aber egal ...

Zumindest:
Soweit ich weiß bekommt man dies als Ein- und aussteigehilfe (-beleuchtung) eingetragen. Dazu muss das halt über den Türkontakt geschlaten sein, so dass es nur Leuchtet wenn die Tür offen ist und so. Darf zumindest dann nicht beim fahren verwendet werden ...

DIe Realität sieht dann so aus, das man das auch so macht und sich zusätzlich einen Schalter versteckt einbaut. Wenn man dann von der Rennleitung erwischt wird, sagt man dass man die Tür nich richtig zu hatte^^

so würde dass jednfalls mir erzählt ...
Maveric
Zum Thema Japantuning:
Aber das ist es nur, weil es den Film TFTF gab.Man stelle sich vor, das in dem Film nur getunte Deutsche Wagen gewesen wären. Dann würde sich fast jeder sowas runter machen. :)
Zum Glück habe ich noch nie einen BMW gesehen der Konsequent bis zjm Schluß wien Supra oder so getunet wurde. :D
Sonst würd ich den nächsten Tag nicht merh erleben. :D
$hadow
also P3rf3ct10n

ich hab letztes jahr, als ich zum tüv musste nachgefragt...

die sagten, dass eintragung NUR möglich ist, wenn:
1. Farbe: Nur weis
2. Position: Nur unter der fahrer-und beifahrertür
3. Nur bei geöffneter tür

fazit für mich damals: entweder illegal, oder garnicht!
BMW_Pilot_austria
Zitat:


???
am Xenon? oder an der UBB?
Hast Du vielleicht aus versehen falsch zitiert. :D :D :D

(Zitat von: Maveric)





nene.. ich meinte schon die unterbodenbeleuchtung :)
Maveric
Das was Shadow sagt ist teilweise richtig.
Fakt ist auf jeden Fall, dass es auch auslegungssache ist. Wenn Du einen Tüvprüfer findest der Dir das in blau einträgt, weil Du ihm glaubwürdig rüberbringen kannst warum Du des in blau brauchst, dann ist das kein Problem. Denn es liegt auch im ermessen des Prüfers ob etwas gefährlich ist oder nicht. :)
firefighter21
Moin leute,

jemand was aktuelles was Strafe angeht?
Gruß
187
also ich habs damals bei meiner 125er gemacht. der bulle hat mich angehalten mir 5 euro abkassiert und ich musste es abmachen... das wars.. beim auto ka.. aber denke mir mal so teuer wirds nit.. aber ich weiss nit wofür sich die arbeit machen? sieht eh scheisse aus...