Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
untermieter1
Hauptthema:
Hallo Leute!
Ich hatte gestern einen Unfall. Mir ist mit ca.60km/h jemand hinten drauf gefahren. Gestern hatte ich keinerlei Schmerzen, nichts...
Seit heute morgen merke ich es doch an den Halswirbeln. War auch schon zur ausführlichen Untersuchung beim Arzt, der gab mir Schmerztabletten und meinte, rötgen müsse man nicht es sei nichts gebrochen.

Meine Frage nun: Kann man denn irgendwie Schmerzensgeld bekommen oder ist sowas nicht möglich??

ps.: Polizei war nicht am Unfallort weil es ne Eindeutige Situation war und meine Schmerzen kamen erst heute morgen. Eine Verkehrsrechtsschutz habe ich auch.

Wäre super wenn mir jemand Tip´s geben kann oder eigene Erfahrungen hat!
MaPaXa
Hallo!

Habe es selber auch hinter mir!
Ja, du kannst da Schmerzensgeld verlangen, du musst es bei der Gegnerischen versicherung melden und dein Arzt muss es bestätigen, bzw. bescheinigen.
So genau weiß ich das gar nicht mehr, ist schon 5 Jahre her... Weiß nur das ich da 750€ bekommen hab ca. ...

Gruß
MaPaXa
____________________________
->!!!R.I.P. BMW-Freek!!!<-
xer
polizei wäre besser gewesen... aber auf alle fälle gutachten machen lassen vom doc und halt zum anwalt,,, aber weiß nich wie sich das verhält wenn keine polizei dabei war...
____________________________
mit PS kuschelt es sich besser als mit gfk
E36-Freak
Zitat:


polizei wäre besser gewesen...
____________________________
mit PS kuschelt es sich besser als mit gfk


(Zitat von: xer)




Du kannst den Unfall noch nachträglich bei der Polizei melden. Der Verursacher muß sich drauf einstellen, das er ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommt. Wenn Du nicht ausdrücklich Strafantrag stellst, wird es zu 99% aber eingestellt, ist halt eine Verfahrensvorschrift. Unberührt von der Unfallaufnahme ist jedoch Dein Schadenersatzanspruch bezgl. des Schmerzensgeldes (hat mit der Unfallaufnahme nix zu tun), den Du unter Einreichung eines ensprechenden Attestes bei der gegnerischen Versicherung geltend machst. Die Höhe enspricht in etwa des von MaPaXa genannten Betrages
____________________________
Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Pug
Zitat:

rötgen müsse man nicht es sei nichts gebrochen


das hört sich nach einer story von "der doktor und das liebe fieh an!"
ich kann dazu nur sagen, dass ich auch schon mal einen auffahrunfall hatte und noch jahre lang probleme mit den halswirbeln hatte.
ich merkte allerdings gleich beim unfall, das "mein körper unter dem kopf wegrutschte", am abend war mir kotzübel und hatte nackenverspannungen.
auf dem rötgenbild konnte man sehen, dass die halswirbel nicht mehr direkt übereinander waren. ich war beim chiropraktiker, massage, KG. welche auch geld kosten!
das schmerzensgeld richtete sich hauptsächlich nach den kranheitstagen, sprich verdienstausfall.
ich würde das an deiner stelle nochmal von einem orthopäden untersuchen lassen, nicht das du später auf den kosten sitzenbleibst.
____________________________
Nu mal los....
Marco - 320i
hi ich hatte das auch mal,
rönntgen ist sehr wichtig. Wie will der Arzt sehen, was mit deinem Rücken los ist.
Ich hatte auch die Wirbel schief.
bekam 200 Euro schmerzensgeld.
Dauerte aber 1 Monat.

Wenn Du etwas einklagen willst, geh zum Verkehrsanwalt.
Der macht alles für Dich den Anwalt muss die Gegb´nerische Versicherung zahlen.


____________________________
<----->Ich liebe BMW<---->


Bearbeitet von - Marco - 320i am 18.02.2006 19:09:54
Emhelm
Hi, MaPaXa und E36-Freak haben das sehr richtig dargestellt. Es ist halt das ureigene eines HWS-Beschleunigungstraumas, dass man es sehr oft erst Stunden oder Tage später richtig merkt. Wichtig ist es, dass der Arzt diese Sache nicht so lapidar aufnimmt, wie es Deiner anscheinend gemacht hat - kann bei falscher Behandlung wirklich unangenehme Spätfolgen haben. Polizeilich melden braucht man die Sache nicht unbedingt, wichtig ist es, dass Du es der gegnerischen Versicherung meldest und der Arzt das Ganze ordentlich attestiert (da schickt aber die gegn. Versicherung i.d.R. einen entsprechenden Fragebogen). Lass das Thema auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt abhandeln - die Versicherer versuchen leider immer wieder die "Privatperson" um Ihren Anspruch zu bringen.
Was die Höhe des Schmerzensgeldes angeht - das ist abhängig davon, wie lange Du behandelt wirst, wie lange Du unter Umständen arbeitsunfähig bist und welche Verletzungen Du davongetragen hast (also in hohem Maße davon, ob Dein Arzt eine gute Bescheinigung erstellt). Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich oft nach einschlägigen Urteilen, hier orientiert man sich meistens nach Tabellen (wie z.B. von Hacks/Ring/Böhm), in Deinem Fall kann das zwischen 500 und 1500 € liegen (solltest mal mit Deinem Doc reden :-)).
____________________________
Jetzt seid doch mal vernünftig...