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T H E M A     R Ü C K B L I C K
straddle
Hauptthema:
Hab folgende Xenon-Brenner bei ebay gefunden. Der Verkäufer sitzt lt. Beschreibung in Marburg.

Link

Er schreibt:

Die Brenner entsprechen den ECE-Standards (ECE approval number is E13*10R00*10R02*2299*00)

dann aber

Achtung: Der Gebrauch dieser Xenon Brenner in nicht zulässig im Bereich des öffentlichen Straßernverkehrs. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt der Käufer, dass er diesen Hinweis zu Kenntnis genommen hat und verpflichtet sich, die Xenon Brenner nur für Zwecke außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs (z.B. Motorsportveranstaltung, Car-Shows, etc.) zu nutzen.


Ich dachte immer ein E-Zeichen reicht, um etwas legal in Deutschland im Straßenverkehr zu benutzen.

Hier

http://www.tigergate.de/xenon-licht-faq/xenon-licht-faq.html

habe ich auch schon gelesen, aber keine Antwort auf meine Fragen bekommen.

Kennt sich jemand aus. ?
Starcrunch
Is immer so ne Sache mit diesen E Zeichen.

Es gibt ja auch komplette Xenon Sets mit E Zeichen.
Allerdings haben da nur die Steuergeräte das zeichen und die Brenner nicht.

Vielleicht haben bei den Brennern die du meinst nur die Fassungen das Zeichen und der Rest nicht?!?

Fakt ist, nachrüsten kannst du legal vergessen (Ausnahme komplette SW)

Wirklich zugelassene SAchen bekommst du nur von den renomierten Herstellern, sprich Osram, Phillips, Hella etc
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Neue Compact Pics
Weiß-Blau-Fan-Rude
Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten

Entweder du rüstest originale Xenon-Scheinwerfer nach, oder du vergißt den Umbau.

Zu den Scheinwerfer mußt du noch eine SWA (Scheinwerferreinigungsanlage) und eine ALR (automatische Leutchtweitenregulierung) nachrüsten.

Einfach nur Xenon Brenner in die Standardscheinwerfer einbauen is nicht.
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Es wird immer nur eine Marke geben mit Freude am Fahren und das ist BMW.
Merlin-9999
Ich möchte eigentlich auch auf Xenon umrüsten,nur nicht mit den häßlichen Dingern von Hella.
Neulich hab ich in der Post einen Flyer von Rameder (www.kupplung.de) gefunden, aufdem zu meinem Erstaunen ein Xenon-Umrüstkit für H7 DE-Scheinwerfer mit TÜV-Gutachten angeboten wurde.

Nach etlichen Mail mit dem Support bei Rameder, gaben sie dann kleinlaut zu, daß es sich gar nicht um ein Gutachten handelt, sondern lediglich um ein Anbaubescheinigung, die auch noch aus Luxemburg stamm und in französisch verfasst ist!!!!

Gleiches gilt somit wohl auch für das von dir beschriebene Angebot.

Ergo, wird im Moment die einzig legale Lösung von Hella angeboten!!!

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Gruß Stefan

Lesen gefährdet ihre Dummheit

verkaufe nagelneuen Plasmatacho-Set von Innopart

straddle
Ich will nicht umrüsten. Habe schon original Xenon. Ich will nur die Brenner gegen solche mit 6000k austauschen. Allerdings mit E - Zeichen.
taissel
das kannst duvergessen denn es gibt halt von BMW keine Freigabe fuer die Brenner
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September 11. we will never forget

Batmobil Photostoryupdate 30.12.2005
straddle
BMW hat überhaupt nichts mit der Freigabe zu tun. Deren Meinung ist unerheblich. Sonst würde BMW wohl nicht eine Freigabe für Drittteile erteilen um die eignen überteuert zu verkaufen. Außerdem passen die Lampen ja wohl in jedes Auto. Sie sind ja genormt.

Die Freigabe beantragt der Hersteller der Lampen. Genau wie bei jedem anderen Tuningteil auch.
taissel
Achso wenn du meinst.

Wenn du in einen originalen Scheinwerfer einen andern Brenner einsetzt erlischt deine Betriebserlaubnis.......und BMW wird dir nie ne Freigabe geben originale Scheinwerfer mit diesen Brennern zu betreiben. Und sonst wird dir schon gar keiner ne Freigabe geben also hat BMW sehr wohl was mit ner Freigabe zu tun.

Ausser du hast ein paar Tausend Euro zu viel dann kannst du dir beim Tuev ja ein lichtechnisches Gutachten fuer das Gebastel erstellen lassen
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September 11. we will never forget

Batmobil Photostoryupdate 30.12.2005
HOSS
Zitat:



Die Freigabe beantragt der Hersteller der Lampen. Genau wie bei jedem anderen Tuningteil auch.

(Zitat von: straddle)




Richtig !

Die Brenner oder was auch immer haben von mir aus eine E-Prüfnummer. Na und ?
Deine original BMW-Xenon-SW haben auch eine E-Prüfnummer (OK, evtl. haben die nix mit einer Freigabe zu tun, aber die haben sie,)

Nur sind das 2 völlig unterschiedliche Dinge.

Auch die Gummispoilerlippe vom Golf 2 hat eine E-Prüfnummer.
Oder die 155/70 13er Reifen meines Ex-Polos. Darf ich die deshalb auf meine BMW Felgen aufziehen lassen ? Ich denke nein.

Das ist die alte Geschichte: Kamei Grillspoiler/Lampenspoiler (die unter 30 Jährigen nennen das teilweise Böser Blick, die ganz Jungen BöHser Blick) hat eine ABE. Die original BMW-Scheinwerfer auch. Auch die die Hella etc. haben eine E-Prüfnummer bzw. ABE.

Trotzdem darf ich das Kamei Teil nur mit BMW-Scheinwerfern fahren. Mit Hella Celis oder was weiss ich eben nicht.
Und das ist gut so und auch logisch. Kamei hat die Blenden nie in Verbindung mit irgendwelchen XY-Scheinwerfern, die erst jahre später auf den markt kommen testen lassen.
Klar ?

Gruß
olli
Papa76
@Hoss

1a erklärt.

Aber wie meinst du das:

Zitat:



...Das ist die alte Geschichte: Kamei Grillspoiler/Lampenspoiler (die unter 30 Jährigen nennen das teilweise Böser Blick, die ganz Jungen BöHser Blick) hat eine ABE. Die original BMW-Scheinwerfer auch. Auch die die Hella etc. haben eine E-Prüfnummer bzw. ABE.
...

(Zitat von: HOSS)




heißt das jetzt ich muss meinen Sprachgebrauch in acht Tagen umstellen ;)??
Oder wird mir dann unterstellt, ich würde versuchen mein "fortgeschrittenes" Alter zu verbergen wenn ich weiter meinen bisherigen Wortschatz nutze ;)???

MfG
Papa76
____________________________
>>>>Weniger ist manchmal mehr<<<<

straddle
Lest doch einfach mal diesen Link.

http://www.tigergate.de/xenon-licht-faq/xenon-licht-faq.html

Ich will nicht tunen oder so. Ich will eine Birne wechseln!

Kauft Ihr Eure Blinkerbirbe auch nur bei BMW? ;-)
xRockyx
@papa76 ne lass mal als das rauskam gabs in sachsen grenzbedingt noch nicht so viele bmws ;-)
____________________________
Wer später bremmst ist länger schnell!!
Weiß-Blau-Fan-Rude
Zitat:


Lest doch einfach mal diesen Link.

http://www.tigergate.de/xenon-licht-faq/xenon-licht-faq.html

Ich will nicht tunen oder so. Ich will eine Birne wechseln!

Kauft Ihr Eure Blinkerbirbe auch nur bei BMW? ;-)

(Zitat von: straddle)





Bei Halogenscheinwefer darf man auch nur Birnen verbauen, die die gleiche Wattzahl haben, als die Originalen.

Nur ist hier der Unterschied, das es bei den z.B. 55Watt Halogenbirnen halt mehrere Hersteller gibt, die die 1te ürsprüngliche Version verbessert haben.

Wenn du aber bei dir neue Brenner einsetzt, die eine andere Kelvinanzahl haben, wird dies im Vergleich zum Halogen einer Änderung der Wattzahl entsprechen, und ist somit verboten.
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Es wird immer nur eine Marke geben mit Freude am Fahren und das ist BMW.
Papa76
Zitat:


@papa76 ne lass mal als das rauskam gabs in sachsen grenzbedingt noch nicht so viele bmws ;-)
____________________________
Wer später bremmst ist länger schnell!!


(Zitat von: xRockyx)




Das habt ihr euch doch nur bei uns abgeschaut. Unsere Trabbi´s hatten schon serienmäßig Lampenspoiler ;)))))

MfG
Papa76
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>>>>Weniger ist manchmal mehr<<<<

xRockyx
naja nur is bei uns die lieferzeit in der regel nicht 20 jahre gewesen ;-)
____________________________
Wer später bremmst ist länger schnell!!
Papa76
Zitat:


naja nur is bei uns die lieferzeit in der regel nicht 20 jahre gewesen ;-)
____________________________
Wer später bremmst ist länger schnell!!


(Zitat von: xRockyx)




Wenn man auf den Neupreis noch was drauflegte konnte man auch nen guten Gebrauchten von privat kaufen. Auf den musste man keine 20 Jahre warten. Den konnte man dann sofort mitnehmen ;) Inclusive Lampenspoiler ;))))))

MfG
Papa76
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>>>>Weniger ist manchmal mehr<<<<

Starcrunch
Zitat:


Lest doch einfach mal diesen Link.

http://www.tigergate.de/xenon-licht-faq/xenon-licht-faq.html

Ich will nicht tunen oder so. Ich will eine Birne wechseln!

Kauft Ihr Eure Blinkerbirbe auch nur bei BMW? ;-)

(Zitat von: straddle)



Entweder du kannst ooder du willst es nicht verstehen.
Wenn die Brenner anders sind als die originalen dann darfst du sie nicht verbauen. Punkt, aus, Ende!

Deine original Brenner sind doch nicht von BMW.
Die baut Phillips oder Osram.
Wenn du also Geld sparen willst, dann kannst du dir Phillips oder Osram Brenner bai ATU oder sonstwo kaufen.

Aber sowie der Brenner anders ist, sprich zB eine andere Lichtfarbe, dann DARFST du ihn nicht einbauen.

Wäre zu vergleichen mit einer 100 Watt Halogen Birne. Die darf man nunmal auch nicht verbauen.
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Neue Compact Pics
King Cornflakes

ich denke ihr, straddle, starcrunch, habt beide recht *g*

was wohl staddle will, ist einfach mehr licht auf der strasse
wie wir "steinzeitleute" die noch mit H4 rumfahren *gg*
und von 55W auf mehr umrüsten, was auch nicht LEGAL ist, klar
starcrunch hat recht, wenn er sagt, dass es geht, aber nicht legal ist

klar haben alle teile E zeichen, doch man kann sie nicht beliebig untereinander tauschen !
die brenner die straddle verbauen will, haben zwar wohl ein E zeichen,
doch diese sind zugelassen auf den entsprechenden SW

schlussendlich kann man wohl den brenner tauschen, aber man verliert dann die betriebserlaubnis
weil zwar ein E geprüftes teil an bord ist, aber halt nicht auf diesen SW

schwieriges thema, vieles ist möglich, aber wenig ist erlaubt ...

gruss K.C.
____________________________
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
Starcrunch
Zitat:

was wohl staddle will, ist einfach mehr licht auf der strasse


Das stell ich mal in Frage.
Er will 6000K Brenner, also mehr blau.
Die sind nicht heller wie 4500K sondern eben nur mehr blau.

ABER je blauer, desto weniger Licht.
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Neue Compact Pics
King Cornflakes

Zitat:

Ich will nur die Brenner gegen solche mit 6000k austauschen.



@ starcrunch


GRINS ... wer lesen kann, ist ....

6oook OK ... stimmt haste recht


gruss K.C.

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... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
straddle
Stimmt genau. Die STVO verlangt weißes Fahrlicht. Nun stellt sich mir die Frage wieviel Kelvin Farbtemperatur wird ist noch weiß?
Ich möchte halt einen grenzwertigebn Brenner.
Dann hätte ich zwar Brenner ohne E-Zeichen eingebaut, aber noch solch einen, der eine Zulassung bekommen würde, wenn der Hersteller sie beantragen würde.
Im Falle eines Unfalles spielt das eine entscheidende Rolle!
Starcrunch
Zitat:

Dann hätte ich zwar Brenner ohne E-Zeichen eingebaut, aber noch solch einen, der eine Zulassung bekommen würde, wenn der Hersteller sie beantragen würde.


Wenn ich, tät ich, hätt ich könnt ich....
Im Fall eine Unfalls (soweit man was nachweisen kann) bist du so oder so dran.

Wenn die Teile nicht zugelassen sind haste Pech.
Wenns dir das Wert is, nur weil du meinst, es ist cooler ein bleueres Licht zu haben, dann bau sie ein.

Ich habe lieber Xenon wegen der geilen Ausleuchtung und nicht wegen der "Coolnes" eines blaueren Lichtes
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Neue Compact Pics
straddle
Das ist Unsinn.

Mann bekommt nur Ärger mit der Versicherung, wenn der nicht genehmigte Umbau
(Gefahrenerhöhung lt. VVG) ursächlich für den Unfall war. Wenn dies nicht der Fall ist,
besteht der volle Versicherungsschutz. Ich weiß nicht warum in vielen Foren immer so etwas geschrieben wird,
wo doch ein Blick in VVG sowie ins Internet Klarheit bringt.
Glaubst Du ernsthaft Deine Versicherung kann sich weigen, den Schaden den Du bei einem Auffahrunfall verursacht
hast, wegen eines zu lauten Endschalldämpfers zu zahlen? ;-)

Hier mal nur ein paar beispielhafte Link, z.T. mit Urteilen.

Mobile



Urteile

Bearbeitet von - straddle am 06.01.2006 22:15:44

Bearbeitet von - straddle am 07.01.2006 03:37:09
fred feuerstein
Bin zwar neu hier, erlaube mir aber ein Urteil über "Unsinn":
Versichererungstechnisch ist das Thema eher theoretisch. Da muss zuerst was passieren, dann jemand draufkommen usw.....

Der Unsinn hier ist eher der, dass man im Dunklen sofort sieht, dass am Licht "gedreht" wurde. Dann stellt Dir ein "Techn. Kommissar der Rennleitung" Deine Rutsche aufs TÜV-Gelände und nach 2 Wochen bekommst Du sie als Bausatz wieder. Auch wenn sich hinterher rausstellt, dass es eigentlich passen könnte, trotz anderer K-Zahl hast Du Ärger am Hacken.
Wenn es Dir das Wert ist, dann bist Du ECHT COOL.
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Papa76
@straddle

Ich glaube langsam auch du willst es nicht verstehen. Wenn dein Gegenverkehr durch dein Licht geblendet/irritiert wird, dabei den Fußgänger übersieht der am Straßenrand läuft, ihn überfährt, der Fußgänger nach monatelanger Behandlung und anschließender Reha querschnittsgelähmt bleibt, dann bist DU am Arsch. Weil DU unbedingt gemeint hast, dass DU ein grenzwertiges Licht brauchst, nur damit DU etwas cooler bist. Zum Zeitpunkt des Unfalls war dein Licht an deinem Wagen nicht zugelassen und ursächlich für den Unfall. Und damit trägst du die Schuld am Unfall und dessen Folgen. Auch wenn du den Fußgänger nicht selber überfahren hast. Außerdem ist es völlig Banane ob deine Brenner E-Prüfzeichen haben oder nicht. Gelbes Franzosenlicht hat auch ein E-Prüfzeichen und ist in Deutschland nicht zugelassen. Ebenso 100Watt Lampen. Die sind auch mit nem E-Prüfzeichen versehen, trotzdem sind sie in Deutschland zwar für Bootsscheinwerfer, jedoch nicht im Straßenverkehr zugelassen. Ein E-Prüfzeichen bedeutet doch nicht, dass man alles und jeden Scheiß an sein Auto bauen kann. Zumal das Zeichen ja so wahnsinnig fälschungssicher ist.

Was ist denn das außerdem für eine Argumentation:Zitat
"Dann hätte ich zwar Brenner ohne E-Zeichen eingebaut, aber noch solch einen, der eine Zulassung bekommen würde, wenn der Hersteller sie beantragen würde.
Im Falle eines Unfalles spielt das eine entscheidende Rolle!"


Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der -meinetwegen taiwanesische- Hersteller für dich eine Zulassung beantragt, nur weil du dich nicht damit abfinden kannst, dass es nicht zugelassen war/ist?

Ich habe übrigens deine Links mal gelesen, mir erschließt sich aber nicht der Zusammenhang zwischen Leistungssteigerung am Mopped, abgefahrenen PKW-Reifen und dem von dir beabsichtigten nichtzugelassenem Licht. Wenn das als Begründung für eine Nichtverweigerung der Zahlung durch eine Versicherung gelten soll, hättest du dir vielleicht die Fälle auch mal genauer anschauen sollen. Dort ging es jeweils darum, ob die Leistungssteigerung oder die abgefahrenen Reifen ursächlich für den Unfall waren oder ob die Unfälle zu verhindern gewesen wären, wenn keine Leistungssteigerung vorhanden gewesen wäre bzw. die Reifen in Ordnung gewesen wären. Wenn dir aber nachgewiesen wird das dein Licht die Hauptursache für einen Unfall waren, dann wird die Versicherung erstmal auch keine Zahlung -an das Unfallopfer- verweigern. Im Anschluss wird Sie jedoch dich in Regress nehmen und sich die Kohle von dir zurückholen. Zumal es garantiert mindenstens ebensoviele Fälle geben wird bei denen zugunsten der anderen Seite entschieden wurde. Herzlichen Glückwunsch.

MfG
Papa76

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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell