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McClane
Hauptthema:
Hi Leute,

hab mir vor 2 Jahren eine DigiCam für 230€ gekauft. In 15 Tagen ist sie 2 Jahre alt. Wollte sie heute zu Minolta schicken und die sagen mir doch glatt, dass die Cams von denen nur 1 Jahr Garantie haben. Die 2 Jahre Gewährleistung die es gibt, muss der Händler tragen. Hab sie aber aus einem Onlineshop und der will nichts machen. Is klar, in 2 Wochen is eh vorbei :-( Also Hinhaltetaktik.
Bin echt stinkig, dass ich ne Cam jetzt 2 Jahre habe, einmal schon Reparatur und jetzt ist sie wieder kaputt. Das nenn ich mal, 230€ verschenkt.

Kann ich sie nicht einfach zu dem Laden schicken und sagen, ich möchte sie repariert zurück?
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MfG
Thorsten

91er Limo
Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast
Region NRW
ATAQE E30
der händler muss sie dir reparieren oder eine neue geben, da wir in deutschland eine 2-jährige gewährleistung haben .....wenn er absolut nicht reagiert musst du dir wohl einen anwalt nehmen, falls du keine rechtschutzversicherung hast dann würde ich es gleich lassen da es viel viel teurer wird. oder du fährst persönlich zu dem typen und stellst ihn zur rede, wenn er immer noch nicht einlenkt dann schnappste dir irgendwas von ihm das den gleichen wert hat ... ganz einfach !
simon1707
Tach!

Ich befürchte, dass es schlecht aussieht, wenn der Onlineshop nicht besonders kulant ist. Es ist zwar richtig, dass der Privatmann in Deutschland seit 2002 einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch hat, jedoch ist die Rechtslage so, dass nach sechs Monaten die Beweislast auf den Kunden fällt.
Wenn der Betreiber des Onlineshops sich eh schon quer stellt, dann wird er mit Sicherheit auch darauf bestehen, dass du ihm beweist, dass der Mangel ein Sachmangel an der Kaufware ist. Und das wird sicher schwer.

Um aber nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen, würde ich mal ein Schreiben schicken, in dem du auf den Mangel aufmerksam machst und mit Nachdruck und Verweis auf §434 BGB (Sachmangel) hinweist. Das ganze per Einschreiben und mit Fristsetzung.

Vielleicht lassen die Jungs sich ja dadurch überzeugen.

Viel Erfolg!
Simon
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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)
McClane
Welch ein Glück :-)
Der Onlineshop hat auch ein bekannten Ladenlokal (100Jahre alte Firma).
Dadurch, dass meine Kamera schonmal so einen Fehler hatte und ich noch die Reparaturrechnung hatte, konnte ich heute morgen meine Kamera an den Laden schicken. Dieser regelt alles mit Minolta und ich bekomme sie repariert oder Ersatz.

Jetzt bin ich erstmal Glück, dass doch noch alles geklappt hat. Vor allem, dass ich den Ladenlokal gegooglet habe und direkt per Telefon alles klären konnte :-D
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MfG
Thorsten

91er Limo
Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast
Region NRW
ATAQE E30
ach und das konntest du heute morgen noch nicht regeln oder wie ??? irgendwie unverständlich ...
McClane
Wie denn???
Minolta hat gesagt, ich habe nur 1 Jahr Garantie, der eBay Shop hat mir per Mail geschrieben, dass die nichts machen können und Garantie nur direkt über Minolta abgewickelt werden kann.
Da Simon mich netterweise über meine Möglichkeiten aufgeklärt hat (auf diesem Weg, Danke, an Simon :-) ), hab ich mit den Daten den Ladenmitarbeiter belabert. Nach etwa 10min mit mehrfacher Rücksprache mit dem Chef habe ich dann die Bestätigung bekommen, dass ich denen die Kamera schicken kann. Die reparieren die.
Ohne Simons Antwort wäre ich locker abgewimmelt worden, konnte mich dann aber mit seiner Antwort wieder ins Spiel bringen :-)

Verständlich genug Ataqe?
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MfG
Thorsten

91er Limo
Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast
Region NRW
simon1707
Zitat:


auf diesem Weg, Danke, an Simon :-)
(Zitat von: McClane)



Dafür nicht, man tut was man kann ;-)

Simon
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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)