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public
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator taissel am 08.01.2006 um 11:19:05 in dieses Forum verschoben.

Hey Leute wer kann mir sagen ob ne blaue Innenraumbeleuchtung erlaubt ist oder nicht. Und wenn ja unter welchen Umständen.
MFG

Bearbeitet von - taissel am 08.01.2006 11:19:05
Nicore
Also das es 100%ig erlaubt ist kann ich nicht bestätigen. Bisher wurde das nie bei mir bemängelt wenn ich angehalten wurde oder beim TÜV. Ist wohl so eine Kulanzsache. Aber wenn das Auto abbrennt wegen einer eigenwilligen LED Konstruktion kann es mit der Versicherung Probleme geben.
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Fotostory: Update 20.07.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
Florida Rolf
Wen sollte das denn stören? Normal hat man doch die Innenraumbeleuchtung während der Fahrt aus...
public
einem Freund von mir is es passiert das ihn die Grünen aufgehalten haben und gemeint haben das das nicht erlaubt ist, sofern die "neue" Innenraumbeleuchtung heller ist als die "alte". Bei ihm war´s heller aber da sonst alles iO war haben sie Gnade walten lassen ...
Black_Devil_316
Während der Fahrt muss es aus sein. Aber sonst ist es erlaubt. Helligkeit ist glaub egal.
PT
Mir ging es dabei wie *Nicore*
Weder Rennleitung oder TÜV haben mich bisher darauf angesprochen.


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Si Senor das machen wir perfekt und schnell.
Die Jungs vom Syndikat sind enorm professionell
nrg8888
hi
mich hatten auch die grünen angehalten wegen blaue innenbeleuchtung.hatte vor dem kino paar freunde aussteigen lassen und bin weiter gefahren (die beleuchtung hatte ich ganz kurz wärend der fahrt angehabt)da waren schon die grünen hinter mir und haben mich angehalten.haben mich nur verwarnt wollten mir aber erst 3 punkte und 50.- strafe geben dassselbe hätte der fahrzeughalter bekommen.die grünen meinten da ich für die led sofitten kein abe habe und das ich es nur als fußraumbeleuchtung benutzen darf
360Daniel
hi

also soweit ich weiss ist es nur verboten die Innenraumbeleuchtung während der Fahrt an zu haben. Da isses dann egal ob blau oder gelb oder normal, is alles gleich verboten.
Wenn man steht ist das Licht im Innenraum erlaubt.
Fazit:
während der Fahrt => 100% verboten
im Stand => 100% erlaubt
chris_s
dazu wurde doch schon einmal ein gesetzestext gepostet.

es ist egal was im innenraum verbaut ist. es darf nur nicht nach außen strahlen und während der fahrt angeschaltet sein. (fußraumbeleuchtung. innenraumbeleuchtung etc. pp.)

es gibt ja diesen wunderschön hässlichen schaltknauf mit den 5 blauen leds. dann wäre diese auch verboten....
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mfg
chris
yPoc
wir stehn immer abends bei uns anner hauptstraß auf nem parkplatz und labern..jeder seine blauen kaltlichtkathoden der innenraumbeleuchtung an und keiner hat was gesagt... als innenraumbeleuchtung kannste alles verwenden was licht macht, solangs wärend der fahrt aus is...wenn de stehst kannste die teile anlassen, bis die batterie leer is :)
als ich ma nachts kontrolliert wurde hat a keiner was gesagt...warum auch
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Mein Compact
RaverOnDope
Aber wen interessiert es schon ob erlaubt oder net ;) Ich mach meine LEDs im Fußraum im dunklen auch während der Fahrt an. Solang das net nach außen dringt, juckt das doch eh keinen :D Den meisten Ärger würd es geben, wenn es blaue sind, ansonsten sind die Männer in Grün recht kulant! (Ist meine Erfahrung)
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Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...

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Nicore
Als ich angehalten wurde und der eine Beamte mich mit dummen Fragen nervte, fragte der andere Polizist übers Funkegerät, ich hörte nur "blaue Innenbeleuchtung" aber es kam dann nix... keine Ahnung was er aös Antwort bekommen hat. Die Innenbeleuchtung hat man aber dann und wann schonmal an wenn der Beifahrer in die Karte guckt oder in der Handtasche wühlt...
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Arbeitsloser Mediengestalter sucht Aufträge (Webdesign | PHP+MySQL | Drucksachen)
chris_s
Zitat:


Die Innenbeleuchtung hat man aber dann und wann schonmal an wenn der Beifahrer in die Karte guckt oder in der Handtasche wühlt...
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Arbeitsloser Mediengestalter sucht Aufträge (Webdesign | PHP+MySQL | Drucksachen)


(Zitat von: Nicore)




für das gibts die kleinen funzeln die sich leseleuchten schimpfen ;)
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mfg
chris
peppy1002
hatte in meinem alten wagen auch alles auf blau umgebaut, hat niemnden gestört, weder die polizei, noch der tüv
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Wieso rede ich überhaupt mit dir? Meine Anlage hat mehr gekostet als dein ganzer Wagen!
mercedes
HI HI
Normalerweise ist laut STVZO keinerlei zusätzliche Beleuchtung außer der serienmäßig verbauten erlaubt. Schon gar nicht in BLAU, denn diese Farbe ist allein den Einsatzfahrzeugen der Polizei,Rettungswägen und Feurwehren vorbehalten. Des weiteren müssen wenn doch farbige LEDS oder Leuchtstoffröhren zu Showzwecken verbaut worden sind,diese bei eingeschaltener Zündung ausgehen...
Naja im endeffekt ist das manchmal schon kulanzsache von den Grünen,aber man kann sich bei ner Routinekontrolle schon mal auf Punkte im vorraus einstellen wenns entdeckt wird.Hab selber welche im Auto verbaut und fang immer das schwitzen an wenn ich im Rückspiegel grüne Minna seh..würg ;-)
muckel019
Hi @ll,

das stimmt,was mercedes sagt! blaue Innenraumbeleuchtung ist eigentlich verboten, da es sogar bei manchen Sofitten auf der Verpackung steht "Nicht zugelassen in der STVZO" aber wie die Polizei drauf reagiert ist immer relativ, man kann halt Pech haben oder auch Glück! Die machen das nach Lust und Laune! Ich wurde mal angehalten, weil ich Seitenbegrenzungsleuchten am Auto hatte und die Polizei meinte, dass die verboten seien! nur das stimmte nicht, weil diese orange geleuchtet haben und das ist erlaubt.

Gruß, andreas
yPoc
paragraph wo das geschrieben steht mit der beleuchtung..ich hab ne stund die stvzo durchsucht und nix gefunden, dass man andersfarbige oder zusätzliche innenraumbeleuchtung anbringen darf...somit is das nicht verboten,hirnrissig sowas

so sieht das jedes wochnend bei uns aus :P


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Mein Compact


Bearbeitet von - ypoc am 10.08.2005 16:48:43

Bearbeitet von - ypoc am 10.08.2005 16:50:10
Dying
Bei mir oder meinem Vater hat auch niemand die weiße Nierenbeleuchtung (von innen) bemängelt, dabei haben es zumindest viele Polizisten nachts gesehen. Beim Tüv kann es sein, dass die zu schwach waren, als das man die entdeckt, jedoch hätte man die Birnensockel in der Abdeckung entdecken müssen.

Eigentlich ist blau als Innenbeleuchtung nicht zulässig und ein Kollege musste die an Ort und Stelle gegen die Standardbirnen wechseln, als die Polizisten es verlangten.
Ihr seht, es ist eher Willkür, ob die Polizei oder der TÜV auf den Rückbau bestehen oder nicht.

P.S.: Aufgemotze BMWs werden seltener von der Polizei angehalten als manch andere aufgemotze Karren (VW, OPEL...), zumindest in NRW. Da kann man viel Glück haben.
RaverOnDope
Zitat:


HI HI
Normalerweise ist laut STVZO keinerlei zusätzliche Beleuchtung außer der serienmäßig verbauten erlaubt. Schon gar nicht in BLAU, denn diese Farbe ist allein den Einsatzfahrzeugen der Polizei,Rettungswägen und Feurwehren vorbehalten. Des weiteren müssen wenn doch farbige LEDS oder Leuchtstoffröhren zu Showzwecken verbaut worden sind,diese bei eingeschaltener Zündung ausgehen...
(Zitat von: mercedes)




Fast! Wie gesagt, sie sind nur verboten, wenn sie nach außen scheinen! Wenn sie etwas weiter im Fußraum verbaut sind, ist das nicht der Fall ;) Außerdem sieht es eh bescheiden aus, wenn man die Röhren an sich sieht *g
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chris_s
und das ganze steht auf den verpackungen drauf wegen absicherung. es gibt halt immer welche die das halt während der fahrt einschalten oder weils keine e-zulassung hat.

das is wie in amerika. da muss man auch explizit sagen das das wohnmobil nicht ohne fahrer fährt ;)
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mfg
chris
herr_welker
Hi,

ich bin grad dabei zu überlegen ob sich sowas rentiert, falls ich echt wegen ein paar blauen Led's so ne Strafe zu erwarten hätte.

Ich hab mir überlegt, da einen kleinen Tastschalter (original BMW) einzusetzen un falls die mich anhalten, einfach mal kurz den zu drücken (unaufällig). So der Taster hat die Aufgabe den Stromkreis der Innenbeleuchtung Kurzschließen un dadurch die Sicherung vorne durchbrennen zu lassen. Dann würde hal die Beleuchtung gar nemma gehen, aba is ja keine Vorschrift das die gehen muss, oda

Was haltet ihr davon?
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Hammam
löl wegen ner polizeikontrolle n kurzschluß produzieren. finde das n bißchen lächerlich.

wenn du dir schon n schalter einbaust kannse auch n schalter einbaun der den stromfluß unterbricht, dann leuchtet die lampe auch nicht
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Ac Schnitzer E36 Compact
herr_welker
Ja okay, aber bevor ich mit denen so ein geschiss hab, verbrat ich lieber so ne Sicherung.

Wenn man des so macht wie du gemeint hast Hammam, dann müsste man allerdings irgendwo des Kabel suchen und auftrennen. Also is hal mehr Arbeit........
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Logan
Und am Ende fackelt die ganze Karre ab.
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HUPE : Akustisches Kommunikationsinstrument unter Autofahrern.
Benutzt der BMW-Fahrer selten,lieber macht er von der Lichthupe Gebrauch.

Licht ist ja schließlich um einiges schneller als der Schall!
herr_welker
Naja, okay, wenn des passiert dann is blöd geloffen.
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kwadde
hajo, wenn die es gesehn haben und dir deswegen ans bein pinkeln wollen, denken die wieder du willst se verarschen und dann gucken se solange bis se irgendwas anderes am auto finden, mal davon abgesehn das die ja eh immer zu 2. sind und da wird schwierig mit gegenargumentieren. einfach so einbauen, das man se von außen nicht sieht, am besten kein blau (find ich eh weich und haben die meisten..) und dann sollts kein prob sein
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Andale
Ich habe mich mit diesem Thema auch schon mal auseinandergesetzt und hab (auch) folgendes herausgefunden:

Laut der DEKRA Tuning Infobroschüre:

Link

Innenbeleuchtung erlaubt, wenn sie abschaltbar ist und nicht
nach außen abstrahlt

Und wenn man sich die StVZO ansieht:

StVZO§ 30 (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein,

1. dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

... auch habe ich bis jetzt wirklich nur finden können, dass folgende Lichtanlagen geregelt sind:

•§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht,
•§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten - Die Vorschrift über Begrenzungsleuchten gilt nicht für Krafträder ohne Beiwagen und Kfz < 1000 mm Breite
•§ 51 a Seitliche Kenntlichmachung - Gilt nicht für Personenwagen und Kraftfahrzeuge bis 6 m Länge
•§ 51 b Umrissleuchten - Gilt für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m
•§ 51 c Parkleuchten, Park-Warntafeln - Für welche Fahrzeuge und wann Parkleuchten und Park-Warntafeln vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 17 StVO
•§ 52 a Rückfahrscheinwerfer
•§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler,
•§ 53 a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage - Gilt nicht für Krafträder
•§ 53 b Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen
•§ 53 d Nebelschlussleuchten - Gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 60 km/h bbH
•§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger

und warum :D?

Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen (sind meiner Meinung nach, wenn man sich den ganzen Mist mal durch liest, nur dann lichttechnische Einrichtungen, wenn sie nach Außen strahlen). Solange nichts nach Außen strahlt (während der Fahrt) oder ein falsches Signalbild sendet (Blaulicht oder n Blitzer) oder andere stöhrt, würde ich sagen funzt des. Also man darf jetzt keine Riesenstrahler in seinen Tacho einbauen, auf die man nach dem Daraufschauen erblindet oder ein Blitzlicht wovon du vom hinschauen schon blöd wirst.

Was sagt ihr dazu?