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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Serious Sam
Hauptthema:

Ich habe die hinteren Kopfstützen zwecks besserer Aussicht ausgebaut. Heute war ich bei BMW und wollte für die verbliebenen Löcher ein paar Blindstopfen holen. Der Mitarbeiter meinte, es gibt keine Blindstopfen weil die Kopfstützen nicht ausgebaut werden dürfen. Angeblich wären Kopfstützen im Fond schon seit Jahren Vorschrift.
Kann doch gar nicht sein, denn bei meinem E36 Coupe, Bj. 6/98 waren die Kopfstützen noch Sonderausstattung.

Hab ich da was verpennt?
Ist es nun Vorschrift, seit wann und für wen gilt das ?

Grüße

Andreas
hero182
es wär mir auch neu, dass amn hinten kopfstützen haben muss...es amcht zwar schon sinn, aber hab nix gehört, dass es jetz vorschrift wäre.
stefan1208
SERVUS

Sind meines Wissen nur Vorschrift wenn diese ab Werk drin waren
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Wenn ich weiß das ich was weiß , dann weiß ich das ich nix weiß !
toka187
Ist wahrscheinlich genauso wie mit 3. Bremsleuchten etc. wenn die ab Werk verbaut wurden, dann müssen sie auch drinn sein bzw. funktionieren.
Sieht aber doch auch viel besser aus, mit Kopfstützen hinten, finde ich jedenfalls, wenn man von hinten ins Auto schaut, und da keine verbaut sind, wirkt das irgendwie immer als wenn da was fehlt un richtig störend sind se doch auch nicht =)

Mit freundlichen Grüßen
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*Project187-NU PIXXX-Pleaz vote*
Gatorator
Ich kann mir auch nicht vorstellen das das vorschrift wäre. dann müssen ja viele Oldtimer Fahrer ihr auto umbauen, früher gab es ja zum teil noch nicht mal vorne Kopfstützen und ich denke das wird kein oldtimer fahrer machen, die sind ja stolz drauf ihr auto orginal zu haben.
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Ist die Gruppe noch so klein, einer muß das Arschloch sein

www.wie-ich-zum-g.com
toka187
Es sieht folgendermaßen aus, wenn die Kopfstützen Serie sind, dann müssen se auch drinn sein, wenn Sie nicht Serie waren/sind, dann müssen sie/können sie auch nicht vorhanden sind. Ich bezweifel das es irgend jemanden bei Kopfstützen im Fond intressiert.
Beispiel, es gibt Autos mit Nebelleuchten und welche ohne, wenn du deine jetzt kaputt sind, kannst du ja auch nicht einfach sagen, ja is doch egal, es gibt doch auch autos die keine haben, die müssen also funktionieren.
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*Project187-NU PIXXX-Pleaz vote*
Pug
also vorne sind kopfstützen seit 1999 bei neuzulssungen pflicht, eine nachrüstpflicht besteht nicht!
von hinten hab ich noch nie was gehört, bzw. gelesen.
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Nu mal los....
Kemot
Zitat:


SERVUS

Sind meines Wissen nur Vorschrift wenn diese ab Werk drin waren
(Zitat von: stefan1208)




Stimmt! Ich weiß nicht ob es sich geändert hat, aber bis in die 90er Jahre waren nicht mal Kopfstützen vorne Vorschrift. Allerdings wenn Teile in der ABE drin stehen, dürfen sie nicht entfernt werden.

Gruß
ts