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udosch
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pimboli am 23.03.2005 um 15:45:00 in dieses Forum verschoben.

Hallo Fans,
Die DEKRA will mir den Einarmwischer von HARTGE nicht eintragen. In der Begründung heißt es " Der Bericht von 02/82 sei nicht mehr gültig, es können nur noch Teile mit einem "technischen Gutachten" eingetragen werden. Obwohl ich alle Anforderungen erfülle geht das nicht. Nach Anfrage bei der Fa. HARTGE wurde mir mitgeteilt, das es im Saarland keine Probleme mit diesen älteren "Berichten" gibt. Soll ich erst von Thüringen ins Saarland fahren um eine Eintragung zu bekommen? Hat jemand Erfahrung bei einem solchen Fall?

mfG.
udosch

Bearbeitet von - Pimboli am 23.03.2005 15:45:00
4everE30
Hey das Problem mit der Dekra kenne ich!
Wenn sie das Gutachten oder was auch immer nicht anerkennen, kannst du ihn auch nach §21 STVZO eintragen lassen (ermessen des Tüv-Prüfers). Und in den STVZO steht zum Scheibenwischer nur, das er das gesammte Sichtfeld des Fahrers "wischen" muß. Und das wird er ja wohl hin bekommen. Zum Thema Scheibenwischer kannst du in der STVZO nachgucken. Gibts auch kostenlos im Netz. Mußt du mal in Google suchen.
Hoffe ich hab dir geholfen!

Gruß
4EverE30