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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Nicore
Hauptthema:
Letzten Freitag hab ich was erfahren was ich absolut nicht glauben konnte/wollte.
Als ich auf Arbeit war, war mein Kumpel mit meinem Auto bei der Dekra zwecks Eintragung der Motorhaubenverlängerung. Der Prüfer hatte aber ganz andere Sorgen. Er wollte meinem Kumpel weissmachen, das durch die Tieferlegung nun die Mindesthöhe für Nebelscheinwerfer nicht mehr hinhaut. Gemessen wurd das an der Unterkante und die Mindesthöhe sei 25cm. Entweder die Nebler werden ausgebaut oder abgeklebt damit die untere Lichtaustrittskante bei den vorgeschriebenen 25cm liegt, bei mir warens nur 23cm. Deswegen wollte er auch erst gar nix mehr eintragen bis ihn mein Kumpel überreden konnte das es nicht sein Fahrzeug sei usw. blablabla... Naja, er hat die Haube dann doch eingetragen.

Habt Ihr davon schonmal was gehört? Ich hab mal irgendwie sowas gehört von 27cm Mindesthöhe für Seitenposis... aber 25cm für die Nebler, und dann noch gemessen an der Unterkante? Die sollen doch im Fall der Fälle den Nebel unterleuchten. Viele hier im Forum sind doch sicherlich weit drunter.

Fotostory: Update 10.01.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
sakis
Das heißt wenn ich Pech habe und nächsten Monat vorfahre, ich Probleme haben könnte ?
Habe nämlich gerade nachgemessen und bei mir ist die Unterkante vom Boden 20cm entfernt. Falls ich es richtig verstanden habe. Also vom Boden bis zum untersten Anfang der NSW habe ich gemessen.
Die Seitenposis sind bei gleicher Messung auf 24cm.
Also wenn´s stimmt:
Na dann, Prost Mahlzeit !

Aber vor zwei Jahren hat´s beim TÜV noch gereicht.

Mfg, Sakis
yPoc
ja die regelung gibt es:

4.3 . Nebelscheinwerfer
4.3.4.2 . In der Höhe :
Mindestens 250 mm über dem Boden .

hat man bei meiner FW-Eintragung aber nicht gemessen..nur die lichtaustrittskante!

ich hab an den neblis 20cm... :P

Mein Compact
Nicore
Na ok, dann ist da wohl was dran, aber scheint wohl sonst keiner zu merken was? Damals bei der Einzelabnahme meiner 16 Zoll Felgen hätte es dem doch auffallen müssen. Jetzt war das Auto mit Winterräder da, mit den 16 Zöllern war er vorne 2,5cm tiefer...

Fotostory: Update 10.01.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!

Bearbeitet von - Nicore am 14.02.2005 16:22:34
PT
Das ist unglaublich,daß es sogar dafür ne TÜV Bestimmung gibt.
Wenn de da an nen Spinner kommst,kann er dir das Leben ganz schön schwer machen.

BMW....und Tschüß
sakis
Also wohin nächsten Monat ?
Soll ich zu DEKRA oder TÜV ?

Mfg, Sakis
PT
Das ist die Wahl zwischen erhängen und erschießen.
Eigentlich ist es egal.

Ich geh gerner zur Dekra,aber das muß nichts heißen.

BMW....und Tschüß
yPoc
ich denke die meisten messen nur die lichtaustrittskante, also erstmal keine gedanken machen!

und wenn...neblis raus...eintragen..neblis rein!

kannst ja sagen, die haste dann nachgerüstet... :P

Mein Compact
MStyle
Eventl. zu BMW selber hinstellen?

Ein BMW Gruß aus dem Allgäu!

Mc Murfhy
Zitat:


ja die regelung gibt es:

4.3 . Nebelscheinwerfer
4.3.4.2 . In der Höhe :
Mindestens 250 mm über dem Boden .

hat man bei meiner FW-Eintragung aber nicht gemessen..nur die lichtaustrittskante!

ich hab an den neblis 20cm... :P

(Zitat von: yPoc)




Denke mal das sich die Rennleitung das noch aufspart, die werden das noch früh genug aus der Schublade ziehen. Macht doch keinen Spaß mehr.
Mache ich mir meinen T3 wieder fertig, da ist es nicht so schwirig die mind. Höhen einzuhalten.

--------------------------------------------------
Hab noch einen Satz NEUE Autec 8,5x17 und 10x17 für E36/E46/Z3 und Z4 günstig abzugeben.
yPoc
och dann bau ich die nebler raus :P

Mein Compact
Nicore
Hab grad was auf www.verkehrsportal.de unter §52 gefunden.

Zitat:


Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.



Der letzte Teil klingt voll verwirrend... "auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte"... bei mir hat der Prüfer an der Unterkante gemessen... bin nun total verwirrt...

Fotostory: Update 10.01.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
dereinzug
@Nicore
der von Dir gepostete Auszug hat nichts mit der Einbauhöhe zu tun. Eher mit der Neigung des Nebelscheinwerfers und der Reflektorform.
Wenn man 25 m vor einer Wand steht, dann darf auf dieser Fläche ab der Mitte der Scheinwerferhöhe bis nach oben (in den Himmel) nicht mehr als 1 lx vorhanden sein. Das lx steht für Lux und ist die Einheit der Beleuchtungsstärke. Wieviele TÜV-Stellen wohl ein Luxmeter zu ihrer Ausstattung zählen? Aber das ist ja eh uninteressant da bei einem geprüften richtig eingestellten Nebelscheinwerfer es bei diesem Thema eh keine Probleme geben sollte.
Der Teil mit der Einbauhöhe ist was anderes.

mfg Tom

Fotoalbum bei Arcor
BMW - Sheer Driving Pleasure

Bearbeitet von - dereinzug am 15.02.2005 17:11:46
*cobra*
Hallo Nico

du musst wohl immer irgendwie die Leute magisch anziehen die es immer so genau nehmen sei es die Grünen mit deiner Blende oder jetzt die TÜVer.
Ich war mal grad draußen und hab bei mir gemessen und meine Neblerunterkante liegt bei 10,5cm und das mit Winterreifen und das FW etwas hochgedreht also im Sommer bin ich sogar da noch drunter.
Und da hat noch nie jemand was zu gesagt obwohl ich in letzter zeit zig Mal beim TÜV gewesen bin oder angehalten wurde.
Bei uns kriegen die Grünen ja nichtmal mit das meine Front komplett umgebaut ist.


BMW muß mann nicht fahren BMW muß man LEBEN
bmwfans-brandenburg
@*cobra*
Das sind ja auch Dorftrotell bei uns.

-------------------------
--Belehrt mich eines besseren wenn ich falsch liege!--
-------------------------
Da wo VR6 im Roten Temperaturbereich aufhört fängt BMW erst mit Betriebstenperatur an!
Nicore
Das mit der Mindesthöhe hat die Rennleitung bishern noch nie interessiert, es war lediglich dieser ein Prüfer. Aber als mich damals der Typ wegen dern Sonnenblende angepisst hat, hat er meinen Frontumbau auch nicht bemerkt obwohl ich noch die Haube öffnen sollte etc... deswegen hab ich sie nun auch schnell eintragen lassen. :)

Aber der TÜV hier im Landkreis Oberhavel ist verrufen für seine "Art". Kein Wunder das viele nach Berlin oder noch weiter fahren. Bin wegen meinen Felgen damals auch zu ner Tuningbude in Cottbus gefahren. :)

Fotostory: Update 10.01.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
Der_Heiler
Ich glaube ich weiss welchen TÜVer du meinst. So´n alter Sack, wa?! Das war der der als mein TÜVer mein Auto abgenommen hat dazukam und den irgendwelche Vorschriften gemacht hat und blabla hier und blabla da. Und nochmal alles nachkontrolliert hat. Das ging sogar meinem TÜVer auf die Nerven. Der WOLLTE einfach nicht, das ich mit meinem Auto durchkomme. Naja das ende kennste ja.

Fahre in solchen Fällen lieber zum Kutschi. Die sind cool drauf und mit´nem bissl Glück an nem sonnigen Tag bekommste vielleicht sogar nen Lob für deine saubere und tolle Arbeit. ;-)



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Nicore
Sagt Dir der Name "Friedrich" was? Ich kann das aussehen jetzt nicht beschreiben, mein Kumpel war ja mit meinem Auto da, nicht ich. Aber mein Kumpel meinte das dieser "Friedrich" voll korrekt sei und mit dem kann man auch mal über eventuelle Vorhaben reden und vorher abklären... ist ja sonst nicht so der Fall bei der Dekra, die wollen einen ja nicht helfen.

Fotostory: Update 10.01.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
Der_Heiler
Ist das nicht der vom Kutschi?! oder war das Fiedler. Ich verwechsel die beiden immer. Kenn sie aber auf jeden Fall beide.

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Mc Murfhy
Zitat:


Hallo Nico

du musst wohl immer irgendwie die Leute magisch anziehen die es immer so genau nehmen sei es die Grünen mit deiner Blende oder jetzt die TÜVer.
Ich war mal grad draußen und hab bei mir gemessen und meine Neblerunterkante liegt bei 10,5cm und das mit Winterreifen und das FW etwas hochgedreht also im Sommer bin ich sogar da noch drunter.
Und da hat noch nie jemand was zu gesagt obwohl ich in letzter zeit zig Mal beim TÜV gewesen bin oder angehalten wurde.
Bei uns kriegen die Grünen ja nichtmal mit das meine Front komplett umgebaut ist.


BMW muß mann nicht fahren BMW muß man LEBEN

(Zitat von: *cobra*)




Brauchst nur mal in die richtige Stadt kommen, dann gehste Nachhause ;-)))

Wärste nicht der erste ...

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Hab noch einen Satz NEUE Autec 8,5x17 und 10x17 für E36/E46/Z3 und Z4 günstig abzugeben.
Sven
Muß das Thema nochmal hervorkramen, da mir selbiges beim Eintragen meiner Fahrwerksfedern (Eibach Sportline 45-50/30mm) passiert ist. Durfte mich sozusagen zwangsweise mit diesem Thema auseinandersetzen ;-)

Also, es geht um die Lichtaustrittskante der Nebelscheinwerfer, die wie schon richtig geschrieben 250mm über Boden sein muß.
Állerdings! Die Lichtaustrittskante ist nicht mit dem unteren Rande des Nebelscheinwerfers gleichzusetzen. Vor Ort liegt es daher etwas im Ermessen des Prüfers, ob er wohlwollend einem einige mm schenkt oder genauer schaut.

Bei mir hat es trotz scheinbar ordnungsgemäßer Betrachtungsweise (ca. 10mm oberhalb der unteren Nebelscheinwerferkante, also der Lichtaustrittskante) nicht gereicht, d.h. liege bei 225mm (Anmerkung: der Compact mit serienmäßigen 20mm tieferen M-Technik Sportfahrwerk liegt damit schon bei um die 250mm-260mm und damit an der unteren Grenze).

Eintragung der Fahrwerksfedern habe ich anstandslos bekommen, jedoch wurde mir ein schöner Mängelbericht ausgehändigt, in dem eben die Höhe der Lichtaustrittskante der NSW als geringfügiger Mangel beanstandet wurde, d.h. welcher nun von mir selbst schnellstmöglich zu beheben, aber eine erneute Prüfung beim TÜV nicht erforderlich ist.

Der Mangel kann von mir durch folgende Varianten behoben werden:
a) Nebelscheinwerfer ausbauen
b) Nebelscheinwerfer abklemmen UND eine Abdeckung kaufen oder mit lichtundurchlässiger schwarzer Fabre lackieren.
c)Lichtaustrittskante um 25mm anheben, durch z.B. Verbauen einer anderen Front oder schmalerer Nebelscheinwerfer...

Die interessante Frage, ob man den unteren Teil des Nebelscheinwefers zuspachteln oder abkleben darf, kam mir erst später, als ich wieder vom TÜV weggefahren. Denke aber nicht...


]ZD[
Ich raff immer noch nicht den Zweck der hinter der Regelung steht, welche Gefahr entsteht denn wenn Lichtaustrittskante der NSW tiefer ist ?
Sven
Genau weiß ich es auch nicht, könnte mir aber vorstellen, daß es um Reflektionen auf der Fahrbahn geht (z.B. bei Nässe, Schnee, etc.), die den Gegenverkehr stören könnten.

Jedenfalls je tiefer der Scheinwerfer sitzt, desto kürzer ist die Entfernung zum Punkt vor dem Fahrzeug an dem das Licht bei bestimmter Witterung reflektiert (der maximale Lichtaustrittswinkel ist übrigens auch in der ECE-R-48 auch definiert und mit Sicherheit darauf abgestimmt).

Das bedeutet nun, je kürzer der Abstand zum Reflektionspunkt (also je tiefer der Schweinwerfer), desto stärker die mögliche Beeinträchtigung des Gegenverkehres, da der Abstand, bei welchem die Lichtstrahlen die Sichthöhe des Gegenverkehrs kreuzen, geringer wird (Abstand zwischen eigenem Fahrzeug und Gegenverkehr). Je näher beide Fahrzeuge beieinander sind, desto geringer die Streuung und damit umso höher die Intensität und damit die Beeinträchtigung.

Aber wie geschrieben, keine Ahnung ob das stimmt, wäre halt so eine Herleitung von mir... :-)








Bearbeitet von - sven am 11.01.2007 16:45:23
]ZD[
Ja das könnte schon hinkommen, aber ich kann mir vorstellen dass man diesem Effekt mit der Einstellung der NSW auch entgegenwirken könnte, aber ist e egal, da es eine Regelung dafür gibt, die ich vorher noch nie gehört habe und auch noch keinen kannte der damit Probleme bekommen hat.
Nicore
Tjo, die Reglung gibt es aber in der StVo. und mich hatte es damals erwischt.
Frag mich was mein "Lieblingsprüfer" mit mir macht, wenn ich nun mit dem Gewinde
da hinkommen, das Auto ist ja jetzt noch 3cm tiefer vorne.

Aber die Mindesthöhe der NSW ist echt schwachsinnig, der Winkel der Austrahlung
ist entscheidender. Ich meine, selbst wenn die bisl nach oben leuchten, die
Beeinträchtigung ist bei weitem geringer, als das normale Abblendlicht eines
VW oder Mercedes Transporters... die Dinger blenden einen generell.
michel131
auf die höhe der nsw schaut doch im großen und ganzen keiner, die geilen sich doch viel mehr mit der höhe des scheinwerfers auf. da liegt ja der e36 mit m fahrwerk schon fast an der grenze der 50cm. falls es doch mal einer enger sieht und auch noch mit den nsw anfängt mach ich die birnen und schalter raus, man darf sie ja eh fast nie einschalten, wie oft hab ich schon 10eu dafür zahlen müssen.
King Cornflakes

soo dann lass ich mal den CH wahnsinn freien lauf ...

ich hatte damals den 540 von einem freund gekauft
und der hatte enorme probleme sein FW einzutragen
und zwar nicht wegen dem FW sondern den nebler !!

bei uns gilt die gleiche regelung 25cm nebler
50cm SW und die höhe der nummer, seitenposi, etc.

nun waren die nebler bei 20cm, bei einer tieferlegung
von 40 mm, d.h. die nebler waren schon ab werk bei 24cm

und somit vom band her eigentlich schon zu tief !!

nachdem er zum 2. mal nicht durchkam, fagte er was er machen soll
so kann es ja nicht angehen, darauf meinte der "experte"
sie können die nebler ausbauen oder fernschwerfer einbauen
mein kumpel : wieso fernscheinwerfer, versteh ich nicht,
die sind gleich tief wie die nebler, was soll das bringen ???
er : ja wissen sie, die FSW haben keine mind. tiefe ....

ihr seht, bei uns tanz der bär, wenn wir prüfen gehn lach

über sinn oder unsinn zu diskutieren mit den typen bringt nichts
schlagt sie mit ihren eigen waffen, dem gesetzt, den vorschriften !!

es heisst : lichtaustrittskante, nicht unterkante vom SW !!!!
in meinem fall vom montag, musste mein cabi vorführen
brachte es fast 3cm, da ich die DE linse habe hehehehe

dann noch die vorderreifen auf 4 bar pumpen, die hinteren 1.8 und volltanken
das bringt nochmals ein wenig und zack war mein SW über den 50cm mind. höhe

die nebler waren unter den 25 cm, das hat ihn aber überhaupt nicht interessiert
auch dass ich meine scheibenwischer düsen gecleant hatte und fehlten war egal
mein sebring auspuff war nicht der leiseste und die nummer darauf war auch weg
und auch das war wurst, es kommt immer darauf an, wenn man erwischt und wo man prüft

in münchenstein, insider wissen was ich meine, wär ich wohl erschossen worden !!!

dafür hatte er darauf bestanden meine M-tech verspoilerung, die ab werk daruf ist
einzutragen mit nummer etc., was bei uns nicht nötig ist .... schmunzel


gruss K.C.
rennfrikadelle
Zitat:


Aber wie geschrieben, keine Ahnung ob das stimmt, wäre halt so eine Herleitung von mir...





...interessante Herleitung...

Eine Mindesthöhe ist für alle Scheinwerfer vorgeschrieben welche bei Gegenverkehr verwendet werden dürfen und somit über einen abbgelendeten Bereich verfügen müssen - z.B. Fahrlicht. Da Fernlicht nur in Fahrsituationen verwendet werden darf in der es keinen Gegenverkehr gibt, welcher geblendet werden könnte, gilt diese Regelung für sie nicht - ne Maximalhöhe gibt es aber glaube ich.

Diese Regel entstand in einer Zeit in noch niemand wußte was ein Nebelscheinwerfer ist und das ihn mal jemand erfinden könnte. Als er dann aufkam, fiel dieser nunmal auch unter diese Regelung - auch wenn sie für ihn nicht so viel Sinn macht.

Wir hatten bis heute noch keinen einzigen Prüfer der sich darüber aufgeregt hätte. Blenden dürfen sie halt nicht...
Sven
In einem Kommentar für die ECE-R-48 steht, daß die Beleuchtungsanlagen vieler, insbesondere veränderter, Kraftfahrzeuge nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Prüfer jetzt gesondert darauf achten sollen, damit in Europa ein einheitlicheres Bild entsteht.

Über Sinn und Unsinn läßt sich streiten. Sehe das auch skeptisch, zumal es wirklich nahe liegt, daß hier irgendwelche Bürokraten oder Juristen am Werk waren. Scheinbar sehen das viele Prüfer auch noch so... ABER Ansichten von anderen oder von mir sind doch vollkommen egal. Gesetz ist Gesetz und Vorschrift ist Vorschrift. ENDE. Danach haben sich alle zu richten, sonst sind nämlich alle Vorschriften für den A**ch.

Wer etwas ändern möchte, dem bleibt der Weg zu klagen... allerdings ziehe ich es dann lieber vor mir eine komplett neue Fahrzeugfront zu entwickeln. Das dürfte billiger werden, geht schneller und die Aussicht auf Erfolg ist wahrscheinlich auch noch größer.


@rennfrikadelle

Deine Infos klingen sehr vernünftig. Probiere im Moment Unterlagen über den Gesetzesentwurf zu bekommen. Schon diverse Bekannte aus dem Juristenkreis angehauen. Ggf. läßt sich ja doch etwas ändern bzw. direkt beim Prüfer über eine Einzelabnahme. Muß mal abwarten was der Grund für diese Regelung ist.

Bearbeitet von - sven am 13.01.2007 13:14:04