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Winkbomb
Hauptthema:
Moin Leute,

Habe heute meine 19" Felgen eintragen lassen in Kombination mit einem Gewindefahrwerk.
An sich müsste ich einen Tachotest vorweisen aufgrund anderer reifen Größe als im Gutachten.
Alles soweit kein Problem.
Da Fahrwerk wurde von mir eingestellt.
VA halbwegs tief, an der HA Maximal hoch wegen Car Hifi.
Nun hat er mir erklärt er müsse nun die maße Felgenmitte Radhauskante nehmen, damit man das besser kontrollieren kann. Naja, war mir eigentlich egal.
War auch schon spät und sowohl er, als auch ich wollten nach Hause 🤓
Nun hat er in das Erklärungsschreiben für die Berichtigung des Fahrzeugscheins rein geschrieben... VA 360mm und HA 380mm, und zwar von Radmitte (Felgenmitte) bis Radhauskante. Wollte vor Ort messen, da ist er aber nicht mehr drauf eingegangen.
Bin dann Zuhause und hab Mal nachgemessen, (vor allen Dingen vorne, da ich da noch ein bisschen Schmalz mitbekommen habe was die Fahrzeughöhe betrifft) und habe festgestellt das es vorne bis zur Kante 345mm sind und Hinten ebenfalls 345mm.
Nun habe ich erstmal gedacht, hat der DEKRA Mann was falsch gemacht, bin ich blöd oder, oder? Das Fahrwerk verstellt sich ja auch nicht von selbst😂

Nun bin ich komplett genervt da wieder hin zu Eiern, und wollte hier erstmal fragen.
Im Teilegutachten des Fahrwerks steht der Begriff Radhausauschnittskante, was meint er denn nun mit Radhauskante? Halte ich den Zollstock weiter oben an die Wölbung wo eben das Radhaus einfällt passt das eingetragene Maß tatsächlich?
Bin verwirrt😂😂
Old Men
Gemessen wird von der Felgenmitte bis zur Kante des Kotis. Mit Kotikante ist der Teil bezeichnet, wo der Koti zu Ende ist. 
Winkbomb
Dann hat er ja scheinbar einen Fehler gemacht...