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XC818
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 29.03.2021 um 13:14:25 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Servus zusammen,

bin neu hier und hoff das die Community mir helfen kann.
Ich fahr ein e46 320d und will die Styling 67 18" eintragen.
VA: et 47
225/40
HA: et 26
255/35

Es ist hinten Gebörtelt worden und sollte soweit passen.
Jtz meinte der TÜV er braucht ein Achsfestigkeitsgutachten bzw. ein Gutachten einer Felge mit der selben ET für die HA.
Hat hier jemand schonmal die Felgen eintragen lassen oder hat ein Gutachten das man Felgen mit et26 auf dem e46 fahren darf?

 

Bearbeitet von: angry81 am 29.03.2021 um 13:14:25
KW-Muffel
Hi XC , du brauchst kein Achsfestigkeitsgutachten, sonder ein Festigkeitsgutachten der Felge mit diesen Maßen .
Da es sich vermutlich um eine BMW Felge handelt, bekommst du das Gutachten von BMW, ob diese Felge aber auf dem e46 gefahren werden darf weiß ich nicht, glaube aber eher nicht !

Evtl. hast du noch eine Chance, wenn du eine Felge vom freien Handel findest mit den gleichen Maßen und für die Reifengröße und diese dann für dein Auto zugelassen ist.

Gruß Peter




 
XC818
Hab evtl. vergessen zu schreiben das ich bereits ein Gutachten für die Traglast der Felge von BMW habe.
Gibt es den eine Felge die für den e46 zugelassen ist mit et26 auch wenn sie eine andere Größe hat? Nur die ET sollte die selbe sein.
 
Old Men
Wechsel den TÜV . Ein Traglastgutachten sollte zur Eintragung reichen.
SHiFTY-59
9" mit ET26 gibts für den E46 nur auf dem M3. Für die AG-Modelle gibt es da nichts vergleichbares - das größte ist wohl die 8,5" ET 50 für die Hinterachse (laut Räderfreigabe - falls die auch für den 320d gelten sollte).

Also mal ausgehend davon, dass der Radlauf für Felge und Reifen passend gemacht wurde und die Traglast der Felgen nachgewiesen ist und der Prüfer sich nicht auch noch daran aufhängt, dass die Reifengrößen für diese Felgen auf dem M-GmbH-Modell - 255/40R18 - eigentlich höhere Flanken vorsieht und nicht dem Raddurchmesser des non-M3 entspricht (also lieber nichtmal erwähnen, wenns bislang egal war):

Dann gehts um die zulässige Spurweite. Bei so breiten Felgen wird die Spurweite um mehr als 2% vergrößert, das ist nur dann zulässig, wenn nachgewiesen ist, dass die Radaufhängung das abkann. 
Ausgehend von der Serienbereifung (da die Spurweite von der Felge abhängt):
205/55R16 auf 7x16 ET46 und Spurweitenangaben für die E46-Hinterachse von 1488 mm
Maximale Spurweite unter 2%: 1488*2% = max. 1517 mm (29 mm pro Achse, 14,5 mm pro Rad)

Edit: Habs nochmal nachgerechnet. Hatte den falschen Ansatz:
Spurweitenänderung mit Styling 67 9x18 ET26: +40 mm pro Achse, 20 mm pro Rad (Rad kommt zwar durch die ET +45,4 mm weiter nach außen, aber durch die Breite Felge und die Tatsache, dass für die Spurweite die Radmittelebene maßgebend ist, fällt die Änderung kleiner aus als gedacht.)
Absolut sind das: 1528 mm (+2,6 %) 
Das sollte jetzt passen. Man muss ja auch berücksichtigen, dass die Achse beide Richtungen breiter wird, auch wenn man exemplarisch nur an einem Rad die Änderung berechnet...
(Werte kamen mir alle radikal groß vor, deshalb nochmal nachgerechnet. War schon spät...)

Ich hoffe das bringt etwas Klarheit. Jetzt muss der Prüfer nur noch wegen der unten genannten 0,35 nicht päpstlicher sein als der Papst.

Nachweise über die Achsfestigkeit hat SCC mal veröffentlicht.
Für den E46: https://spurverbreiterung.de/certificates/bm1_bmw_3er_t_346l_346c_346r_346k_061130.pdf

Ich hoffe ich überlese da jetzt nichts im Gutachten, aber die "größte" Felge dort ist die 8,5 ET20. 9" ET26 ist fast genauso breit, sollte 0,35 mm breiter sein.
Jetzt kann der Prüfer sagen, 0,35 mm "ist mir egal, trag ich ein" oder er sagt, "ist nicht nachgewiesen, mache ich nicht mit".
In dem Fall, vielleicht eher Old Mens Variante fahren und die Prüfstelle wechseln.
Korrigiert mich bitte, wenn ich mich irgendwo verhaspelt habe.

Ein vergleichbarer Fall zum Thema Spurweitenänderung durch Felgen (E36):
https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic395107_E36_Pandem_spurplatten_.html&SearchTerms=

Bearbeitet von: SHiFTY-59 am 30.03.2021 um 23:35:16
XC818
Danke für die informative Zusammenfassung Shifty. :) Hilft mir schon um einiges weiter!

Der Prüfer meinte glücklicherweise das ich mir für die Felgen auf der HA die 255/35 18" besorgen muss.
Eigentlich alles soweit nachgewiesen: Traglast passt, die genaue Reifengröße für die Felge (255/40) ist dem Prüfer erstmal nicht aufgefallen, Radlauf ist gebörtelt und sollte mit "temporärer" Kotflügelverbreiterung 20mm beim TÜV durchgehen soweit ich das so gehört habe. (die Kiste ist Tiefergelegt VA 55mm; HA 35mm deswegen schafft er keine ganze 180Grad Laufflächenabdeckung 15cm über der Radmitte)

ich denke jetzt kommt es wie du es gesagt hast auf den Prüfer selbst an.
Er wollte dieses Achsfestigkeit Gutachten (er meinte "Felgengröße ist egal" ist nur die ET von 26 sollte ein Gutachten für den e46 haben, Achsfestigkeitsgutachten) und ob die Freigängigkeit geben ist beim Verschränken + die 180Grad Laufflächenabdeckung 15cm über Radmitte.

Läuft wohl am Ende auf ein kleines Glückspiel raus.

PS: der Link zu dem TÜV Gutachten über die Spurverbreiterung = Nachweis über die Achsfestigkeit. Hab ich das richtig verstanden?
 
SHiFTY-59
Da die Eintragung, insbesondere nach §21, einen gewissen Ermessenspielraum aufweisen kann, könntest du damit durchkommen.
Dein Prüfer scheint da eher noch Realist zu sein.

Das verlinkte Gutachten ist eigentlich das Teilegutachten für die SCC Spurplatten für den E46.
Auf der PDF-Seite 10 steht die Bemerkung, dass für Spurweiten größer 2% vom Serienstand der Nachweis über ausreichende Betriebsfestigkeit erbracht wurde. Dazu wird das Dokument 3551-554-98 FBTP genannt. Das ist die eigentliche Prüfung der Betriebsfestigkeit.
Entweder verlässt sich der Prüfer jetzt darauf, dass dieses Gutachten existiert und gültig ist oder er will es vorgelegt haben.
Was er, meiner Auslegung nach, nicht bräuchte, da die Achsfestigkeit ja für alle Spurplattenmaße und daraus resultierenden effektiven ETs, wie sie im Teilegutachten gelistet sind, geprüft sein muss. Sonst wäre das Gutachten ja überflüssig und keine der Spurplatten mit über +2% Spurweite eintragbar.

Falls er das Achsfestigkeitsgutachten selbst haben möchte muss man dafür bei SCC anfragen (oder man bekommt es von anderen im Netz).

Auf Seite 12 stehen die geprüften Rad/Reifenkombinationen mit der "effektiven" ET. Die wurden eben bis zur besagten 8,5" ET 20 geprüft. Das ist deine beste Referenz. 
8,5" ET20 steht nur 0,35 mm weniger tief im Radhaus, verglichen mit deiner 9" ET20 (wäre für die Freigängigkeit relevant, die interessiert uns hier ja aber nicht). Aber durch die schmalere Felge ist die Spurweite der 8,5" ET20 größer (1540 mm). Also ist die Achsfestigkeit bis zu diesem Maß auch nachgewiesen (laut SCC) und deine Felge wird somit auch abgedeckt.

Das muss man jetzt nur so dem Prüfer erklären, bzw. er muss das Gutachten lesen und zum selben Schluss kommen. Oder ihm das explizite Achsfestigkeitsgutachten von SCC vorlegen. 
Hessenspotter
Kauf bei SCC einfach das Gutachten für die Achsfestigkeit und gut ist. Kostet zwar was. Aber dafür ist es Safe.