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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Paty
Hauptthema:
Hallo Zusammen,

Ich habe mir Styling 172 in 8,5x19 mit 245/35 19 rundum drauf gemacht.
Dann hatte ich tüv Prüfung und der tüv Heini sagt zu mir wo ist das Gutachten zu den Felgen? Welches Gutachten.....Es sind originske bmw styling 172....da gibt es kein Gutachten. Ich darf die Felgen nicht fahren sagte er.
Ich zum freundlichen und siehe da es gibt kein Gutachten....und laut Datenblatt darf ich auf dem e61 530d nur 18 zoll fahren. Sie stellen mir auch nichts aus.
Sogar bei Leebmann bekommt man die Felgen zu kaufen mir dem Hinweis das sie nicht eintragungspflichtig sind auf dem e61.

Ich blick nichts mehr.

Hat einer von euch ne Idee?

Danke schonmal.

🤙🏻
rick2601
Hast du die COC zu deinem Auto? Da müssten die 19-Zöller drin stehen.

Oder hast du einen Allradler?

Bearbeitet von: rick2601 am 13.04.2021 um 19:06:43
Paty
Nein die coc habe ich leider nicht.
Beim freundlichen haben sie gesagt sie stellen nichts mehr aus. Ich mis beim Kundenservice anrufen.
Das habe ich getan....die sagen ohne coc können sie mir nicht helfen....🤨
Paty
Nein habe einen normalen 530d.
Habe gerade mit vin bei leebmann geschaut....da steht mit ihrem Fahrzeug nicht kompatibel. Das muß man nicht verstehen.
Lennox-89
Jetzt mal langsam.

Du hast also rundum die Variante 8,5x19 ET18 drauf mit 245/35 R19?

Dann sei erst mal beruhigt, weil damit zu 100% alles seine Richtigkeit hat.
Diese Räder sind so beim E61 über die EG-Betriebserlaubnis abgedeckt.
Das wüsstest du, wenn du dein COC hättest. Schade wenn du es nicht hast. In dem Fall ein Stück weit selbst schuld, aber ist jetzt nun mal so.

Die Räder sind trotzdem "eingetragen", auch wenn du den Nachweis nicht hast.
Eine separate Eintragung ist daher natürlich Schwachsinn und obsolet. Traurig, dass es immer noch bzw. gefühlt sogar immer mehr Prüfer gibt, die das nicht wissen...

Zu dem Hinweis von Leebmann mit VIN: Dort wird ausschließlich vom Auslieferungszustand ausgegangen. Sprich hatte dein E61 die Räder nicht ab Werk drauf, kommt eben der Hinweis "nicht kompatibel". Den kannst du getrost ignorieren.
Um das vielleicht zu verdeutlichen: Wir reden ja vom ETK. Angenommen, dein E61 wurde ab Werk mit der M Doppelspeiche 135 ausgeliefert. Nun ist davon eine Felge defekt. Du brauchst also Ersatz. Dafür geht man in den ETK. Wählst du dort nun die M Doppelspeiche 135 aus käme kein Hinweis, weil das ja passt um den Serienzustand wieder herzustellen. Wählst du aber die M Doppelspeiche 172 aus, muss der Hinweis "nicht kompatibel" erscheinen, weil eine 19" Felge (172) nicht zu den drei anderen 18" Felgen (135) passt, die in der Ausstattung zur VIN hinterlegt sind. Ich hoffe das ist verständlich und macht es nicht nur noch komplizierter.

Was kannst du jetzt tun?
Also erstens: Wechsel den TÜV! Kompetente Prüfer und Stellen wissen besser, dass die Räder werkseitig zugelassen sind und händigen dir auf Nachfrage ggfs. auch einen entsprechenden Ausdruck aus ihrer Datenbank aus, der das belegt.
Zweitens wäre natürlich die Beschaffung des COC optimal. Die kann BMW auch nachträglich ausstellen. Kostenpunkt aber wohl über 100 €. Viel Geld für ein Blatt Din-A4. Für mich aber umso unverständlicher, wieso man das nicht hat und nicht drauf achtet.
Wo hast du das Fahrzeug gekauft? Vielleicht ist der Verkäufer ja noch in der Lage das wichtige Dokument nachzuliefern.
Paty
Dann bin ich ja schon mal beruhigt.
Werde mal zu nem anderen tüv fahren .

Leider hat der Verkäufer nichts mehr. Habe alle Papiere inkl Service Heft.
Nur die was ich brauche fehlen natürlich.
Aber danke für den Hinweis.
Werde die Tage mal beim TÜV vorbei fahren.
🤙🏻
Lennox-89
Zur Klarstellung: COC = EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Letzteres steht deutlich größer drauf.
Wäre nicht das erste mal, das jemand denkt er hätte die nicht weil er verzweifelt das Blatt mit dicker Überschrift COC sucht und nicht findet.
Paty
Hab es jetzt doch gefunden zwischen den ganzen Rechnungen.
Leider steht drinnen nur bis 8x18 ET20
Und 7,5x17 ET20 und 7x16 ET20.
Also das selbe was in meinem Fahrzeugschein steht.
😪
Lennox-89
Deine Aussagen verwirren mich.
Im Schein steht doch nur eine Größe.
Und auch im COC steht auf der Vorderseite unter Ziffer ~32 "Räder und Bereifung" nur eine Größe, der Rest findet ergänzend unter Ziffer 50 "Anmerkungen" auf der Rückseite Erwähnung.
Ganz sicher auch die 8,5x19 ET18.

Wo hast du denn die dritte Größe bitte her?
Tatsächlich gelten Räderfreigaben neuerdings nicht mehr pauschal für alle Fahrzeuge einer Baureihe. Aber das war beim E61 noch lange nicht der Fall.
Paty
Unter Ziffer 32 stehen die 7x16
Unter Ziffer 50 stehen 7,5x17 8x18
Es stehen bei mir keinev19 Zoll drinnen.
Ich befürchte fast das 19 Zoll nicht drinnen stehen weil ich eine AHK vom Werk aus verbaut habe.
Lennox-89
Das wäre ein Stück weit plausibel wegen den Traglasten, habe ich aber noch nie gehört.

Kannst du davon bitte mal ein Bild hochladen.
Man lernt ja schließlich nie aus.
Paty
Leider kann ich über die App keine Fotos hochladen.
Merlin-9999
Also die Felgen dürftest du schon fahren, aber es gibt halt keinen 245/35x19 Reifen der eine passende Traglast für den Anhängerbetrieb hat !!
Paty
In der Liste steht mein 530d nicht drinnen. Oben steht nur der 520d
Merlin-9999
 

In der Liste steht mein 530d nicht drinnen. Oben steht nur der 520d

(Zitat von: Paty)


  Das ist egal. Liste gilt für alle 4 und 6-Zylinder.
Paty
Ok.
Ich fahr die Tage mal zum TÜV und werde hier beti
Paty
Werde hier berichten 🤙🏻
Merlin-9999
Benutzt die AHK überhaupt ?
Paty
Ja habe einen 1,7t Wohnwagen
Merlin-9999
 

Ja habe einen 1,7t Wohnwagen
(Zitat von: Paty)


  Dann kannst das vergessen mit den 245/35x19, da nicht genug Traglast!!

Musste an der HA die 9,5" Felge mit 275/30 montieren, der hat einen LI von 96  = 710 Kg.
Somit wärst du bei 1420Kg max Achslast, das sollte mit einer Ablastung funktionieren.
Paty
Da verwechselst du was.
Der Anhänger hat eine Stützlast von 78kg meine 530 darf 90kg mit li 93.
Das Gewicht des Anhängers liegt ja nicht komplett auf der Achse des Autos.
Merlin-9999
Das ist schon klar,
Dennoch hast du eine eingetragene max. Achslast von 1430 Kg an der HA bei Nutzung der AHK und das hält der 245/35 eben nicht !!!!
Paty
Also in meinem Schein steht auch bei den 18 Zoll li 93. Und mit denen darf ich 2000kg Anhänger ziehen. Also reicht li 93 aus.
Lennox-89
Hast du keinen Zugang zu einem Laptop oder Rechner?
Es wäre nämlich immer noch sehr aufschlussreich, wenn du uns deine Papiere mal zeigen könntest.
Über Umwege geht das auch mit dem Handy.

Ich hatte an meinem E61 keine AHK. Aber ich traue @Merlin-9999 da bezüglich der Achslast.
Selbst wenn es nur 1300 kg wären, würde LI 93 nicht ausreichen. Meiner Meinung nach ist es also ausgeschlossen, dass LI93 in deinen Papieren steht.
Oder wurde die AHK vielleicht doch nur nachgerüstet? Das wiederum widerspräche den nicht eingetragenen 19".
Also irgendwas passt hier nicht.

Wie gesagt: Ein Foto deiner Papiere wäre Gold wert.
Paty
Paty
Hoffe der Bildlink geht. Mein onedrive spinnt schon wieder.
Die 18 Zoll stehen eindeutig mit 93Y drinnen.
Lennox-89
Das funktioniert nicht. Porbier es mal mit abload.de
Paty
[img][/img]" target="_blank" rel="nofollow" onClick="gtag('event', '_http://http://
Paty
Jetzt hab ich es gleich 3 mal drinnen🤣
Paty
Aber dennoch muß ich sagen das die Stützlast des Anhängers ausschlaggebend ist.
Die Stützlast hat nichts mit dem Gewicht des Anhängers zu tun.
Es liegen nur 78kg Stützlast auf der Anhängerkupplung.........also auch auf der Hinterachse.
Das Gewicht des Hängers liegt auf der Anhänger Achse!!!!!!!
Merlin-9999
Ich versuch´ es jetzt noch einmal.

Lt. deinen Fotos hast du "nur" 1400 Kg max. Achslast an der HA bei AHK-Betrieb.
Sprich du darfst die Beladung der HA so ausreizen, dass die Reifen so ausgelegt sein müssen, dass jeder 700 Kg tragen kann.
Im Umkehrschluss heißt das, dass der minimal LI     96 ( = 710Kg )  bei AHK-Betrieb sein muss.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob du die max. Achslast tatsächlich erreichst.
Der springende Punkt ist, du könntest/dürftest es.

Wenn du nun aber Reifen mit einem LI93 aufziehst und die max. Achslast im AHK-Betrieb voll ausschöpfst, handelst du grob fahrlässig.
Dies könnte dir im Falle eines Unfalls zur Last gelegt werden.

Daher wird dir ein umsichtiger Prüfer auch keinen 245/35 mit LI93 an der HA eintragen.

Bearbeitet von: Merlin-9999 am 15.04.2021 um 22:21:17
Lennox-89
 

Aber dennoch muß ich sagen das die Stützlast des Anhängers ausschlaggebend ist.
Die Stützlast hat nichts mit dem Gewicht des Anhängers zu tun.
Es liegen nur 78kg Stützlast auf der Anhängerkupplung.........also auch auf der Hinterachse.
Das Gewicht des Hängers liegt auf der Anhänger Achse!!!!!!!
(Zitat von: Paty)


Darum geht es hier aber nicht mehr.
Die zulässige Achslast hinten liegt bei dir wie gezeigt bei 1.400 kg, zumindest im Hängerbetrieb. Die kann auch mit Gepäck etc. im Kofferraum erreicht werden.
Die Reifen müssen bezüglich Loadindex immer mindestens der zulässigen Achslast entsprechen.
LI93 ist da einfach nicht ausreichend. Du bräuchtest mindestens LI96.

Die Beschränkung, dass das nur für den Hängerbetrieb gilt überrascht mich. Das sehe ich das erste Mal. Genauso, dass sich die Angaben in deinem COC dahingehend widersprechen (also Achslast zu LI).
Darüber hinaus wäre ich mir jetzt sicher, dass die 19" wirklich wegen der nicht ausreichenden Tragkraft fehlen. Umso verwirrender ist es aber, dass bei den 18" wirklich nur LI93 steht. Das macht keinen Sinn, weil es dann keinen Grund gibt die 19" nicht auch aufzuführen.
Noch eine Stufe weiter gedacht, könnte das vielleicht mit den zu machenden Abschlägen durch den Speedindex zusammenhängen. Aber auch das macht keinen Sinn, weil es auch die 245/40R18 LI93 mit Speedindex W und Y gibt.

Wie du siehst: Die Sache verwirrt und erstaunt mich. Ich beschäftige mich mittlerweile seit Jahren, teilweise sehr intensiv mit allem rund um das Thema Rad/ Reifen, aber das habe ich noch nie gesehen.

Halten wir trotz allem nach Papierlage fest:
- Im Hängerbetrieb brauchst du mindestens Reifen mit LI96.
- Ohne Hänger kannst du tatsächlich LI93 fahren.
- Die 19" sind so oder so tatsächlich nicht in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis enthalten. Sprich hast du die drauf, hast du keine Betriebserlaubnis. Um die zu erlangen bedarf es einer Einzelabnahme und Eintragung. Das wiederum wird wahrscheinlich an den Traglasten scheitern.

PS: Ich wäre dir sehr verbunden, wenn du noch ein Bild von der Vorderseite deines COC bzw. zumindest von den Ziffern 14.X hochladen könntest.
Merlin-9999
Ein LI93 ( =650 Kg)  passt solange, wie keine AHK-Betrieb stattfindet, dann ist die max. Achslast mit 1300Kg angegeben.
 
Matthias_P
Hi , mal eine frage ... ich hoffe ich habe nichts überlesen .

Styling 172 in 8,5x19 mit 245/35 19 rundum ??? muss ja lustig aussehen ;-)
Da weiß ich das es definitiv nicht zugelassen ist weil es diesen satz so nie in der kombi gab . M172 ist für den E61 auch nicht mit gewalt einzutragen ..

Die traglast reicht nicht bzw. ist an der grenze und da wird sich nichts ändern beim e61 ... ich fahre die gleichen felgen ( original kombination ) mit fahrwerk auf der limo und mit Wohnwagen und ist das kein Problem .

wenn du glück hast , trägt dir das jemand ein .

Fahrzeug ein Reimport ?

Ich denke das der tüv wegen der kombination schief geschaut hat .


Gruß Matthias


 

Bearbeitet von: Matthias_P am 16.04.2021 um 19:00:07

Bearbeitet von: Matthias_P am 16.04.2021 um 19:06:10
Lennox-89
 

Styling 172 in 8,5x19 mit 245/35 19 rundum ??? muss ja lustig aussehen ;-)
Da weiß ich das es definitiv nicht zugelassen ist weil es diesen satz so nie in der kombi gab .
(Zitat von: Matthias_P)


Was soll daran lustig aussehen?
Ich habe auf meinem E61 LCI genau die selben Dimensionen gefahren. Warum? Weil es so, und zwar NUR so der Werksfreigabe für den E61 entspricht.
Von daher finde ich es auch recht amüsant, wenn Leute etwas ach so definitiv wissen wollen, damit aber nachweisbar falsch liegen...
Da ich den E61 nicht mehr habe, habe ich auch die Papiere dazu nicht mehr. Einen entsprechenden Nachweis liefert aber z. B. auch der ETK:
https://www.leebmann24.de/bmw-ersatzteile/view/btdetail/?series=e61n&typ=pu71&og=02&hg=36&bt=36_0814
Man beachte die Verbaumenge.

Deine Pauschalaussage

M172 ist für den E61 auch nicht mit gewalt einzutragen ..
(Zitat von: Matthias_P)


ist auch falsch, weil die Räder grundsätzlich in besagter Dimension mit dem E61 homologiert wurden und ab Werk eingetragen sind!
Der hier betrachtete Fall des TE ist eine Ausnahme wegen der AHK.

Ansonsten ist doch schon lange geklärt, dass der TÜV wegen der Kombi schief geschaut hat. Sie ist auf dem Wagen nicht zugelassen, punkt. Der TÜV hat also alles richtig gemacht.

Bearbeitet von: Lennox-89 am 16.04.2021 um 20:42:17
Matthias_P
ohh merke schon geht schon wieder los mit den angreifen hier . TOP

Die Räder gab es nicht ab werk für den e61 und das ist fakt !

Du kannst auch holz räder fahren und das hat genau den gleichen sinn wie der jetzige stand ist .....

zb. dürfen reimport Fahrzeuge haben auch andere regeln aber das wusstest du ja sicherlich auch schon .

wundert mich nicht das dieses forum TOT ist ......

 

Styling 172 in 8,5x19 mit 245/35 19 rundum ??? muss ja lustig aussehen ;-)
Da weiß ich das es definitiv nicht zugelassen ist weil es diesen satz so nie in der kombi gab .
(Zitat von: Matthias_P)


Was soll daran lustig aussehen?
Ich habe auf meinem E61 LCI genau die selben Dimensionen gefahren. Warum? Weil es so, und zwar NUR so der Werksfreigabe für den E61 entspricht.
Von daher finde ich es auch recht amüsant, wenn Leute etwas ach so definitiv wissen wollen, damit aber nachweisbar falsch liegen...
Da ich den E61 nicht mehr habe, habe ich auch die Papiere dazu nicht mehr. Einen entsprechenden Nachweis liefert aber z. B. auch der ETK:
https://www.leebmann24.de/bmw-ersatzteile/view/btdetail/?series=e61n&typ=pu71&og=02&hg=36&bt=36_0814
Man beachte die Verbaumenge.

Deine Pauschalaussage

M172 ist für den E61 auch nicht mit gewalt einzutragen ..
(Zitat von: Matthias_P)


ist auch falsch, weil die Räder grundsätzlich in besagter Dimension mit dem E61 homologiert wurden und ab Werk eingetragen sind!
Der hier betrachtete Fall des TE ist eine Ausnahme wegen der AHK.

Ansonsten ist doch schon lange geklärt, dass der TÜV wegen der Kombi schief geschaut hat. Sie ist auf dem Wagen nicht zugelassen, punkt. Der TÜV hat also alles richtig gemacht.

Bearbeitet von: Lennox-89 am 16.04.2021 um 20:42:17
(Zitat von: Lennox-89)


 
Paty
Du hast Recht.....ich glaube das läuft ziemlich aus dem Ruder hier.

Fakt ist das ich die 18 zoll in den Papieren stehen habe mit li93 die auch für den Anhänger Betrieb frei gegeben sind.
Und wenn ich jetzt 19 zoll mit dem selben li93 drauf mache ändert sich rein garnichts an der zulässigen Achslast.

Folglich hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

Fakt ist auch das die Felgen bei Leebmann verkauft werden in 8,5x19 für den e61 rundum.
die 9,5x19 sind nur für den e60 zu kaufen.

Also ist meine Meinung nachdem ich hier die Fakten zusammen getragen habe.........die Felgen gab es 2005 noch nicht zu kaufen und sind somit nicht Werksseitig eingetragen..........beim LCI stehen sie in den coc weil die Felgen da erst auf den Markt gegkommen sind.

Werde es nächste Woche mal beim TÜV erfragen und schauen was er sagt.
Theoretisch kann er sie nachtragen wenn ich ein Vergleichsgutachten bzw die Papiere vom LCI vorlege, da es am Fahrwerk kein Unterschied gibt.

Danke und ein schönes Wochenende.
Lennox-89
Meine Güte.
Ein Forum leidet einzig und allein an Leuten wie dir, die
1. keine Kritik vertragen,
2. sich von allem und jedem angegriffen fühlen, was nicht zu ihrer Meinung und/ oder ihrem Sachstand passt und
3. die nachweisliche falsches trotz Beweisen nach wie vor als Fakten darstellen wollen.

Die Frage des TE wurde abschließend beantwortet und alles wichtige erläutert. Der Thread war somit quasi abgeschlossen.
Dann kommst du um die Ecke, stellst zum einen eine Vermutung an, die mit den letzten Beiträgen schon geklärt wurde und hast obendrauf noch Falschaussagen raus, die einfach nur unnötig sind.

Auf den nett gemeinten Hinweis meinerseits darüber wird dann empfindlich reagiert.
Naja... Leuten, die nachweislich falsches trotz Gegenbeleg immer noch als Fakten bezeichnen kann mMn eh nicht mehr geholfen werden...

Bearbeitet von: Lennox-89 am 16.04.2021 um 21:41:11
Lennox-89
 

Also ist meine Meinung nachdem ich hier die Fakten zusammen getragen habe.........die Felgen gab es 2005 noch nicht zu kaufen und sind somit nicht Werksseitig eingetragen..........beim LCI stehen sie in den coc weil die Felgen da erst auf den Markt gegkommen sind.
(Zitat von: Paty)


Nette Theorie. Stimmt aber ebenfalls nicht.
Ich habe vor dem Kauf meines E61 LIC auch einen E61 Bj 2006 Probe gefahren und mir dabei die Papiere zeigen lassen. Auch da waren die 8,5x19 ET18 rundum schon eingetragen. Und selbst wenn es die M172 noch nicht gegeben haben sollte, wurden die eben nachgetragen. Beweis: abermals der ETK:
https://www.leebmann24.de/bmw-ersatzteile/view/btdetail/?series=e61&typ=nj31&og=02&hg=36&bt=36_0814

Wie gesagt: Ich vermute, dass die 19" wegen der AHK fehlen. Dass es keinen Sinn macht, gerade wegen LI93 auch bei den 18" habe ich auch schon gesagt. Aber sowas muss auch nicht immer Sinn machen. Die Homologationsverfahren kosten schließlich auch Geld. Eventuell wurde an der Stelle einfach nur gespart.

Jedenfalls ist gerade in Anbetracht der 18" mit LI93 nicht auszuschließen, dass du sie doch eingetragen bekommst.
Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg damit!
Merlin-9999

Fakt ist das ich die 18 zoll in den Papieren stehen habe mit li93 die auch für den Anhänger Betrieb frei gegeben sind.
Und wenn ich jetzt 19 zoll mit dem selben li93 drauf mache ändert sich rein garnichts an der zulässigen Achslast.

Folglich hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

Du hast rein gar nichts verstanden !!!