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humanica
Hauptthema:
Hallo,

 

ich habe am 17.3.2021 mein Fahrzeug zum Airbagaustausch im Zuge einer Rückrufaktion abgegeben. Mir wurde gesagt, ich könnte das Fahrzeug noch am gleichen Tag wieder abholen.

Später am Nachmittag habe ich einen Anruf bekommen, dass mein Airbag eingeschickt werden muss und die Reparatur 5-10 Werktage dauert. Da diese Frist Anfang dieser Woche abgelaufen ist, habe ich mich erneut bei der Werkstatt gemeldet.

Der Versprochene Rückruf vom Werkstatt Meister ist leider nicht passiert.

Daher habe ich gestern erneut angerufen. Der Servicemitarbeiter teilte mir mit, dass die Airbags im Moment nicht lieferbar seien und er mir nicht sagen könnte, wann mein Auto fertig wird. Er konnte bzw wollte auch nicht ausschließen, dass es noch Monate dauert.

Daraufhin habe ich die Herausgabe des Fahrzeuges verlangt. Das Fahrzeug hat aktuell keinen Airbag verbaut, ich habe allerdings noch ein Drittanbieter Lenkrad inkl Airbag im Keller. Daher wollte ich einen Abschleppdienst damit beauftragen, mein Auto in eine andere Werkstatt zu bringen um dort das andere Lenkrad einbauen zu lassen.

Die aktuelle Werkstatt hat mich allerdings auf BMW verwiesen und verweigert die Herausgabe.

Ich bin grade etwas hin und hergerissen. Vielleicht mache ich mich hier verrückt wegen ein paar Tagen Wartezeit. Andererseits macht es mich unglaublich wütend, dass mich die Werkstatt weder informiert hat, noch einen Leihwagen anbietet.

Sollte ich hier schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen oder überreagiere ich?

In Corona Zeiten dauern Dinge natürlich etwas länger, aber darf man deshalb die Herausgabe meines privates Eingentum verweigern?

Bearbeitet von: humanica am 03.04.2021 um 14:15:59
Bilzebub
Ja dinge dauern länger das ist halt so. Aber es ist dein auto dein eigentum einbehalten ist da nicht drin. Du willst es und es steht dir zu so einfach ist das. Fahr zur werkstatt sag du willst den wagen rücken die den nicht raus ruf die polizei und ende.
Old Men
Du bist nicht verpflichtet, in dieser Werkstatt dein Auto reparieren zu lassen. Sage dem Werkstattleiter, du willst das Auto so wie es ist mitnehmen und es in einer anderen Werkstatt reparieren lassen. Du alleine bestimmst, welche Werkstatt repariert. Eine Werkstatt die auch ihre Kunden zufrieden stellen will, hätte dir einen Leihwagen angeboten. So kenne ich es von meiner Werkstatt. 
Maninblack
Das ist wirklich eine Frechheit.
Da es sich um eine Rückrufaktion handelt würde ich tatsächlich direkt einen Anwalt konsultieren.
Einfach mal 2,5 Wochen das Fahrzeug dort behalten, weil die es nicht hinkriegen die Teile zu besorgen,
und dich dann auch noch vôllig im Dunkeln zu lassen, wann du denn dein Auto mal wieder haben kannst… unfassbar.

Hast du schon mal den Serviceleiter oder ggf den Geschäftsführer des Händlers gesprochen? Das bewirkt häufig Wunder!
uli07
Gefühlt ist das ne Frechheit. Wie sieht das gesetzlich aus? Darf eine Werkstatt einen defekten Airbag wieder einbauen und das Fahrzeug rausgeben? Ich glaube nicht.
Bilzebub
Er lässt ihn in eine andere werkstatt schleppen steht ja oben. Selbst ohne airbag muss der wagen rausgegeben werden er gehört ja auch nicht unserer werkstatt nur weil er aufm hof steht. Der besitzer ist für den zustand verantwortlich vor fahrbeginn nicht wir. Und wenn er abgeschleppt wird ist das rechtlich garkein problem unter bestimmten umständen müsste sogar die werkstatt kosten tragen
MIKE46
da diese Rückrufgeschichte nun schon Jahre alt ist und der Lieferant Tanaka schon längst pleite ist ist da einiges schief gelaufen
Der Hersteller der zum Rückruf verpflichtet wurde haftet nur wenn es auf Grund des Fehler zu einem Unfall kommt.
Leihwagen oder Nutzungsausfall muss er nicht bezahlen.
Wenn die Werkstatt nun unglücklichrerweise den airbag ausgebaut hat ohne Ersatz zu haben ist das natürlich bedauerlich aber wenn Du auf vorherige Rückgabe bestehst muss er das der Behörde  melden und die legt dein Fahrzeug  still.
Du kannst in diesem Fall nur hoffen daß er die Teile bald bekommt, also halte die Füße sill und lass das mit dem Anwalt, das führt zu nichts.

Eine andere Werkstatt wird auch kein Material haben und was von Dir aus dem keller mitgebrachtes wird Dir ein seriöser Händler nicht einbauen, wer sollte das auch abnehmen und dann dem KBA Vollzug melden.

Bearbeitet von: MIKE46 am 05.04.2021 um 14:01:31
thbo0508
Da der Werkstatt das Auto nicht gehört, darf sie die Herausgabe nicht verweigern.
Das wäre dann Unterschlagung.
Geh hin, wenn sie sich weigern, ruf die Polizei und erstatte Anzeige wegen Unterschlagung. Kostet Dich nichts, anders als wenn Du zum Anwalt gehst.
MIKE46
so ein Unsinn
die erste Amtshandlung der Polizei wäre, daß sie das fahrzeug aus dem Verkehr zieht, dann darfst Du das Fahrzeug abschleppen lassen und das wars dann.....
KW-Muffel
Hi , es gibt doch bestimmt Airbags auf dem freien Markt die eine Zulassung für das Auto haben und diese könnte man dann verbauen. 
Rechtlich gesehen gesehen müssen sie das Auto rausgeben, du unterschreibst das mit dem Auto nicht gefahren wird ( fehlt ja der Airbag ) und kannst ihn zu einer andere Werkstatt transportieren , welche dir das Auto Rep. .

Wie das Rechtlich gehandhabt wird , kann dir ein Anwalt sagen, eine Beratung darüber kostet nicht die Welt und wenn du Rechtschutz hast schon garnicht .

Mann muss sich mal vorstellen die Werkstatt Rep. nicht, weil es das Originalteil nicht gibt und weigern sich eines aus dem freien Handel zu verbauen , dann kannste evtl. fast 2 Jahre warten und dann ....... ? !
Ich finde es schon eigenartig von der Werkstatt, das sie das Teil ausbauen, ohne das Neue zu besitzen , aber die Aussage treffen , heute abend bekommen sie das Auto wieder - aber dazu kann dir der Anwalt mehr dazu sagen !

Gruß Peter 

 
Bilzebub
Dann würd ich mein audi 80 nie wiederbekommen. Und doch die werkstatt ist verpflichtet dir einen leihwagen zu geben in diesem falle ist das bmw zwecks rückruf aktion. Oder es wird der ausfall gezahlt. Hättest du den tausch privat in auftrag gegeben sähe das anders aus
MIKE46
bevor hier weiter einige Protagonisten haltlose Behauptungen in die Welt setzen, bitte erstmal vorher schlau machen und nicht einfach irgendwas behaupten

Recht haben und Recht kriegen ist so oft 2Paar Stiefel

https://www.kfzgewerbe.de/index.php?id=113552&type=9910

Bitte lesen




 

Bearbeitet von: MIKE46 am 06.04.2021 um 14:39:33
Bilzebub
Darauf darf sich der hersteller gerne berufen bevor die zugesichter frist abgelaufen ist! Und das ist sie ja anscheinend längst da sieht die sache dann plötzlich nämlich ganz anders aus. Das wüsste man auch wenn man nicht nur den ersten google beitrag copy und paste wo reinhaut. Nach ablauf der frist und ein pasr toleranz tagen ist das fahrzeug auf eigene gefahr raus zu geben natürlich mit meldung ans kba oder ein ersatzfahrzeug für die restliche zeit zu stellen. Nach rausgabe liegt die nachweispflicht beim halter dieser hat dann dafür zu sorgen das besagte reperatur entweder in einer bmw werkstatt durchgeführt wird oder in einer der zugelassenen werkstätten des adac oder tüvs. Man ist nicht generell an eine bmw werkstatt gebunden in diesem fall.
Ob es sinn macht es dann so zu machen sei jetzt mal dahin gestellt...
KW-Muffel
Hi , ich kann nur nochmal sagen: ein Fachanwalt kann hier helfen !

Gruß Peter
Mr.Low
MIKE46
wäre mal interessant wie der Fall weiter ging
Ratschläge gabs ja genug

Bearbeitet von: MIKE46 am 20.04.2021 um 09:47:08
Tibu
Unseriös!
1. Man bekommt einen Termin für den Check welcher Airbag genau verbaut wurde.
2. Dann wird bestellt und du erhältst einen Termin zum Tausch (Dauer mit Test max 1 Std) und alles Ist fertig
3. Fzg muss herausgegeben wenn es per Trailer etc abgeholt wird. Es sei denn es sind kosten entstanden die bezahlt werden müssten!
4. Wenn du ein Ersatz Airbag hast, anschließen , einrasten fertig! Es sei denn es ist ein gesperrter 🤷🏻‍♂️
5. Such dir in Zukunft ne anständige BMW Werkstatt bei Garantie Austausch etc. Kostet nix und wird meist fachgerecht erledigt.
elvis35m
Ich hatte die gleiche Airbag Geschichte mit meiner Mum ihrem Benz , da lief das mit Termin und allem drum dran extrem schnell und seriös ab , aber was die BMW Buzze da abzieht is ja wohl echt ne Frechheit ,,,,Wenn da keine Kommunikation hilft dann ab zum Rechtsverdreher,,,,
KW-Muffel
Hi Patrik , den hätte ich schon sofort bei der ersten Verweigerung beauftragt, ohne mich auf weitere Diskussionen mit so einer Werkstatt einzulassen !
Solche Werkstätten muss man zeigen wie man freundlich mit Kunden umzugehen hat .

Gruß Peter