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Tayfun373
Hauptthema:
Hallo Community,

Ich habe mir 19 Zoll Felgen gekauft mit Reifengröße 225/30 R19 für vorne und hinten jedoch habe ich nicht so viel Ahnung. Eben habe ich gelesen das folgende reifen Größen für 19 Zoll nur zulässig ist : VA 225/35, HA 255/30.
Meine Frage ist nun ob ich trotzdem die Reifen einbauen kann oder Bzw. Darf mit 225/35 VA und HA.
Vielen Dank im voraus
Lennox-89
Bei dieser Frage gibt es im Prinzip immer nur eine Antwort:
Und die steht in den Papieren.

Für originale E9X-Felgen in den Fahrzeugpapieren.
Für Drittanbietfelgen in den dazugehörigen.
Original Felgen von einem anderen Modell sind sowieso problematisch.

Also:
Was sind es denn für Räder? 
Original E90?
Welche Dimensionen genau (Maulweite, Einpresstiefe...?)
Sonstige?

Wieso macht man sich die Gedanken nicht vorher?
Tayfun373
Die Felgen habe ich bei felgenshop bestellt und dort werden generell nur felgen angezeigt die auf das Fahrzeug passen jedoch hab ich mich mal erkundigt und erfahren das für mein Auto nur für VA 225/35 und HA 255/30 19 Zoll Felgen zulässig ist. Kann mir jemand erklären was das heißt?
Weil meine bestellen sind vorne und hinten Größe 225/35.
Passen die Felgen nun nicht oder wie läuft das ab?
Und was heißt das ?
rick2601
Das kann sein, dass lt. Gutachten die Felgen mit rundherum 225er zugelassen sind. Abweichend von der BMW-Werksfreigabe. Also schau in das Gitachten zu den Felgen und du weißt Bescheid
Lennox-89
Aller guten Dinge sind ja bekanntlich drei. Also nochmal:

225/35 R19 vorne und 255/30 R19 hinten sind die freigegebenen Größen für werkseitig freigegebene Felgen, z. B. die Performance Doppelspeiche 313 mit 8x19 ET37 vorne und 9x19 ET39 hinten (siehe auch Fahrzeugpapiere).

Du hast nun aber Felgen von einem Fremdanbieter. Ja, grundsätzlich sollten die Reifen darauf den werkseitig freigegebenen ähneln. Die Fahrzeugpapiere spielen hier aber keine Rolle. Entscheidend sind in dem Fall einzig und alleine die Papiere, also die ABE oder das Teilegutachten für diese Felgen. Dort steht drin, welche Reifen du auf welchem Fahrzeug unter welchen Bedingungen fahren kannst/ musst. Da hilft nur sich in die jeweiligen Unterlagen einzulesen.
Tayfun373
In den ABE steht das ich sie fahren darf aber dazu ist die Auflage A01, kann mir jemand diese erklären ?
uli07
Das steht doch in dem Gutachten was A01 ist. Brauchst du doch nur nachlesen.
Tayfun373
So wie ich das verstanden habe muss ich das beim
Tüv vorzeigen aber nicht in den fahrzeugschein eintragen oder ?
uli07
Mit einer ABE, wenn es dann eine ist, brauchst du nicht zum Tüv. Die mußt du nur mitführen.
Tayfun373
Ja die haben eine ABE aber dort drinne ist die auflage A01 bei meinem Auto angegeben und das heißt ich muss das beim tüv vorzeigen.
Ist das richtig ?
rick2601
Was ist denn der genaue Wortlaut unter A01?
uli07
Habe das gerade mal nachgeschaut. Einfach mal Google fragen. Ist für Jedermann zugänglich. Wenn das eine ABE mit A01 ist muß er zum Tüv. Wenn das eine ABE ohne A01 ist dann nicht. Dann bekommt man vom Tüv eine Bescheinigung um das in die Papiere eintragen zu lassen wenn man das nächste Mal beim Straßenverkehrsamt vorbei kommt.
Das heißt also wenn da mehrere Reifengrößen aufgelistet sind steht bei der Reifengröße die eingetragen werden muß ein Sternchen oder sowas und das Sternchen findest du dann bei A01 wieder.

Bearbeitet von: uli07 am 20.02.2021 um 19:11:17
Tayfun373
Okay alles klar also um es zusammenzufassen kann ich meine Reifen und Felgen ohne Probleme einzubauen und muss sie laut ABE nur beim tüv vorzeigen?
uli07
Wenn das so in der ABE steht dann ja. Wenn nicht dann nein. Frag den Tüvmensch was du machen sollst.