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E_28muc
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 15.12.2020 um 09:25:59 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.

Servus,

Ich möchte demnächst bbs rc-090 auf meinen lachssilbernen e28 klatschen und bin mir sehr unsicher was die Eintragung anbelangt da ich ein H Kennzeichen habe und das natürlich nicht abgeben will.
Der 5er ist Baujahr 82 und hat die seltene Radlaufverbreiterung die es damals extra zu bestellen gab also 8zoll breite sollten denke ich kein Problem sein momentan sind 16x
7,5zoll verbaut und eingetragen und es ist noch mächtig platz im Radkasten.
Was meint ihr so zu meinem Vorhaben?
Und hat irgendjemand schon mal diese Felgen eingetragen bekommen ?

Bearbeitet von: angry81 am 15.12.2020 um 09:25:59
Old Men
Die Eintragung dürfte bei vorhandenem Gutachten kein Problem sein. Ich sehe das Problem bei dem "H" Kennzeichen.
E_28muc
Hallo Danke für die schnelle Antwort ,
Wieso sollte das mit dem H Kennzeichen problematisch werden ?
Sie sehen ja zeitgemäß aus sind halt nach 10 Jahren von Produktionsjahr gerechnet rausgekommen oder gibt das vorm Tüv schwierigkeiten ?
Danke im voraus :)
Old Men
Setze dich doch mal mit einem TÜV Prüfer in Verbindung. Meines Wissens nach werden bei einem "H" Kennzeichen nur Teile eingetragen, die wärend der Bauzeit des Autos schon auf dem Markt waren.
uli07
Das mit den 10 Jahren ist schon richtig. Ich weiß nur nicht ob das ab Baujahr des Fahrzeugs zählt oder Produktionzeitraum des Typs.
Das kann man aber in den H-Vorraussetzungen nachlesen.

Bearbeitet von: uli07 am 15.12.2020 um 10:41:52
phil_e36
Es gibt kein Telegutachten für die Felgen, wieso auch, die Räder gab/gibt es original für die entsrechenden Fahrzeuge und waren/sind Teil der Zulassung. Es ist von BMW nicht vorgesehen, diese auf anderen Baureihen per Teilegutachten eintragen zu lassen. 

Es gibt aber Traglastgutachten der einzelnen Felgen mittels derer es möglich ist, diese auf einem E28 er Einzelabnahme eintragen zu lassen, da ich davon ausgehe, dass die Folgebaureihen schwerer waren. Die Traglastgutachten rückt BMW neuerdings aber nicht mehr raus, bzw. nur noch mit entsprechenden Kaufbelegen, da es einfach überhand genommen hat.

Ein nicht unerheblicher Faktor dafür, welchen Platz ein Rad im Radhaus einnimmt, bzw. wie es positioniert wird, macht die Einpresstiefe aus, diese bitte niemals außer acht lassen.

Der Ermessensspielraum beim TÜV-Prüfer ist nicht unerheblich, laut H-Zulassung gilt es als zeitgenössisch, wenn die Anbauteile innerhalb der ersten 10 Jahre nach Zulassung verfügbar waren.

Dazu solltest du folgendes wissen, die BBS RC090 sind 8x17ET20 und stammen aus der Baureihe des E39, diese Felgen haben den für damalige Verhältnisse untypischen Nabendurchmesser von 74,1mm und können mittels Zentrierringen auf 72,6mm gebracht werden. Die Version des E34 ist von den Maßen (8x17ET20) genau die selbe, nennt sich aber RC035 und hat den E34 Nabendurchmesser von 72,6.

Kurzum, wenn du einen Ars**loch-Prüfer erwischt, trägt er dir nur die E34 Version (RC035) ein, da nur diese die 10-Jahresregel erfüllt, diese ist leider deutlich teurer und seltener als die RC090 Variante und dafür brauchst du auch keine Zentrierringe.
E_28muc
Hallo vielen Dank schonmal für die sauber detailierte Antwort :) dann schaue ich mich lieber nach einem Sauberen Satz RC035 um das ist die sinnvollere Variante Danke !!
uli07
Ich habe gerade mal geschaut.

Voraussetzung für H-Kennzeichen: der Originalzustand
Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig. Größere Umbauten müssen mindestens 30 Jahre zurückliegen.
H-Kennzeichen bei Oldtimern: Voraussetzungen und Vorteile ...www.hdi.de › ... › Oldtimerversicherung


Das hieße für deinen -82iger das Felgen, wie phil_e36 schon schrieb, vom E34 eingetragen würden, vom E39 nicht. 

 
Splatter666
Moin!

Da muss man aber noch differenzieren, die Prüfer haben da doch mehr "freie Hand", als immer behauptet wird...
Beispiel Gewindefahrwerk: da kann der Prüfer auch ein Fahrwerk auf H eintragen, dass in der Form noch nicht 10 Jahre nach Erstzulassung existent war, entscheidend ist, dass es technisch (!) schon 10 Jahre nach EZ erhältlich war. Es ist also, je nachdem, wie fit und verständnisvoll der TÜVer ist, sogar möglich, ein TA technix Gewinde eintragen zu lassen, da die Technik so damals schon erhältlich war.
Beispiel Felgen: es ist sogar möglich, Lenso BSX (Nachbauten der BBS RC) auf H eintragen zu lassen, da das Design schon uralt ist.
Das Schlupfloch ist in beiden Fällen wohl, dass das Fahrzeug optisch einen guten, zeitgenössischen Zustand für die H-Zulassung benötigt und technisch fit sein muss...
Ebenso läuft es z.B. auch mit Autogasanlagen in Oldtimern, das geht prinzipiell auch, wenn die Gasanlage in der verbauten Form damals schon erhältlich war...
Es ist in jedem Fall allerdings zwingend zu empfehlen, das alles vorher (!) mit seinem TÜVer durchzusprechen!

Ciao, Splat
uli07
Solche Sachen fallen unter das Kriterium altes Fahrwerk gibt es nicht mehr, das ist das Nachfolgemodell. Ist ja bei Auspuffanlagen etc. auch so.
Auf jeden Fall sollte man die Tüver vorher fragen ob und wie die das sehen.
Das nächste Problem ist das was der Tüver einträgt muß die Versicherung nicht als H-Konform ansehen. Da könnte es unter Umständen zu Problemen kommen.
 
cxm
Hi,

die Aktenlage ist reichlich unklar, viel liegt im Ermessensspielraum der Prüfer.
Nur so viel ist klar: die Felgen müssen ein zeitgenössisches Design haben oder max. 10 Jahre nach Produktionseinstellung des Fahrzeugs verfügbar und freigegeben gewesen sein.

Den E28 gab's bis Ende '87.
Die Styling 5 Felgen gab es für den E34, sollten daher alt genug sein.

Dann dürfen Felgen und Reifengrößen bei einem H-Gutachten max. eine Nummer größer sein als die Serienbereifung.
Den E28 M5 gab's serienmäßig mit 7,5x16 ET20 und 225er Reifen.
Wenn der Prüfer mitspielt, könnte man 17" Felgen verargumentieren.
Breitere Reifen wird man eh nicht unters Auto bekommen...

Ciao - Carsten