Na du scheinst dich ja auszukennen 😄(Zitat von: Charley325)
Au Backe... Tut mir leid für dich. Aber ja, ich kenne mich da tatsächlich aus. Und du beweist hier abermals, dass du es nicht tust...
Wenn du andere reifengrößen fährst als die die im schein stehen darf der abrollumfang bis +3% oder bis -1% vom abrollumfang der Serienfertigung abweichen. (Zitat von: Charley325)
1. (als Wiederholung, da du es noch nicht kapiert hast): Auf Serienfelgen darfst du ganz pauschal schon mal NICHTS anderes fahren, als in den Papieren beschrieben!
2. (zu deiner steilen Behauptung, mit der du einmal mehr beweist, dass du keine Ahnung von der Materie hast): Das Ding mit dem Abrollumfang bezieht sich auf die Tachoanzeige. Was der Tacho anzeigen darf ist klar geregelt. Und zwar in § 57 StVZO i. V. m. der Richtlinie 75/443/EWG. Dort heißt es (entgegen deiner falschen Behauptung):
0 < V1 - V2 < V2 / 10 + 4 km/h
(V1 = angezeigte Geschwindigkeit; V2 = tatsächliche Geschwindigkeit)Für dich korrekt "übersetzt": Er darf nie weniger, und maximal 10 % + 4 km/h mehr anzeigen als wirklich gefahren wird.
Aber da du es ja scheinbar besser weißt bitte ich natürlich meinen Beitrag zu ignorieren🤫(Zitat von: Charley325)
Nochmal: DAS weiß ich eben besser. Und eben drum werden deine Falschaussagen in die Richtung von mir gewiss nicht ignoriert, sondern richtig gestellt.
Zum Thema betriebserlaubnis...übertrieben gesagt fahren hier 99% mit irgendwelchen selbst eingebauten led angeleyes, straightpips oder sonstigen Zeug rum...also so viel zum Thema betriebserlaubnis...(Zitat von: Charley325)
Klar, dass die anderen 99 % illegal unterwegs sind ist natürlich immer die Legitimation für einen selbst, genauso unterwegs zu sein. Bestes Argument ever. Aber anderes Thema...