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julian-_e46
Hauptthema:
Hallo Zusammen,
da der Winter vor der Tür steht und ich in der Garage noch die M Paket Felgen mit 7,5 x 17 und 8,5 x 17 rumliegen habe würde ich dort gerne Winterreifen draufzugehen. Aktuell sind da hinten 245er reifen montiert will aber ungern diese Reifenbreite fahren auf meinem 320i. Da ich sonst im Internet nicht fündig geworden bin und ich das mit dem Abrollumfang etc. Nicht ganz kapiere, fährt die Felgen hier jemand mit Winterreifen und kann mir sagen was da geht und was nicht? Bin Solangsam bisschen am verzweifeln:D oder kennt sich jemand damit aus und kann mir das beantworten welche Kombination möglich ist die sich für den Winter eignen würde? Vielen Dank schonmal im Voraus.
Grüße
Julian
Lennox-89
Da sich das noch nie geändert hat ist es ganz einfach:
Zugelassen ist das, was in den Fahrzeugpapieren steht.

Originale Felgen sind typischerweise immer nur mit einer Reifengröße homologiert.
Sprich, sollten das in dem Fall 245er hinten sein (und das klingt sehr plausibel) ist das auch das einzige Maß, das du darauf fahren darfst.
Edit: Logischerweise auch nur mit der selben Flankenhöhe.

Bearbeitet von: Lennox-89 am 07.11.2020 um 08:28:08
cxm
Hi,

was sind bei Dir M-Paket Felgen - Styling 68?
Die hätten jedenfalls die Maße.

Ich stand vor der gleichen Entscheidung.
Im Winter wollte ich weder Mischbereifung fahren, noch gleiche Reifenbreiten auf unterschiedlichen Felgen.
Ich habe mir noch 2 Vorderräder besorgt, ringsrum 225/45 aufgezogen und die Hinterräder verkauft.

Ciao - Carsten
rick2601
Ich hab die COC vom e46 nur noch teilweise im Kopf...aber ich meine 225/45r17 rundherum steht da nur mit 8Zoll breiten Felgen drin und bei der Lösung meines Vorredners wären es ja rundherum 7,5 Zoll. Mag sein, dass ich mich irre

PS: Ich finde die Styling 68 ist gefälligste Felge für den e46

Bearbeitet von: rick2601 am 07.11.2020 um 09:30:23
julian-_e46
Ja genau die Styling 68 meine ich. Das mit den 7,5 Felgen rundum ist eine gute Idee passt das alles mit der ET usw. und hast du die Eingetragen?
Bjunior
Zum Eintragen brauchst du im Zweifelsfall eine Traglastbescheinigung für die Felgen (gibt's bei BMW) und ein Gutachten wo 7,5x17 rundum mit einer et von 47 oder geringer und deine gewünschte Bereifung aufgeführt ist (so bei meiner Prüfstelle)

Wenn die Traglast der 8,5"er höher ist als die der 7,5"er kann sich da ein Prüfer schon quer stellen.

Ob das den Aufwand wert ist sei mal dahingestellt.
cxm
Hi,

die Werte sind bei Styling M68 für beide Räder gleich.
7,5x17 ET41 (2229180) und 8,5x17 ET50 (2229135)

- Traglast 650 kg.
- Umlaufbiegemoment 4200 Nm
- max. statische Unwucht: 650 gcm

Ciao - Carsten
julian-_e46
Alles klar hab mir jetzt noch 2 vordere Felgen zugelegt, jetzt fehlen noch Winterreifen und dann schau ich mal beim guten Tüvler vorbei was der dazu sagt:D
Charley325
Du kannst vorne 205er und hinter 225er fahren ohne Probleme. Das sind jeweils die schmalsten breiten die für die jeweilige felgenbreite passen. Ich meine vorne sind es 205/50 r17 und hinten 225/45 r17
Fahre mit den maßen seit 8 Jahren ohne Probleme beim TÜV oder Kontrollen der Polizei
Lennox-89
 

Du kannst vorne 205er und hinter 225er fahren ohne Probleme. Das sind jeweils die schmalsten breiten die für die jeweilige felgenbreite passen. Ich meine vorne sind es 205/50 r17 und hinten 225/45 r17
Fahre mit den maßen seit 8 Jahren ohne Probleme beim TÜV oder Kontrollen der Polizei
(Zitat von: Charley325)


Man man man... Hört doch auf so einen Schmarn zu verbreiten...

Natürlich reden wir hier eh von einer Einzelabnahme. Änderungen zu den werkseitig freigegebenen Kombis seien also mal dahin gestellt.
Die Aussage hat dennoch keine Gemeingültigkeit, erst recht nicht bei original Felgen.
Und dass du bei TÜV und Polizeikontrollen immer Glück hattest muss nicht so weiter gehen, weder bei dir, noch bei anderen.

Homologiert wurden die Räder einzig und allein mit 225/45 R17 auf 7,5" und 245/40 R17 auf 8,5"!

Du bist -solltest du das nicht so eingetragen haben- also ohne Betriebserlaubnis unterwegs.
Statt also hier falsche "Tipps" weiterzugeben, solltest du dich lieber mal damit beschäftigen, was das für dich im Fall der Fälle bedeuten kann...

Bearbeitet von: Lennox-89 am 09.11.2020 um 10:36:29
Charley325
Na du scheinst dich ja auszukennen 😄
Wenn du andere reifengrößen fährst als die die im schein stehen darf der abrollumfang bis +3% oder bis -1% vom abrollumfang der Serienfertigung abweichen. Die von mir geschriebenen reifengrößen sind genau in der Toleranz...
Aber da du es ja scheinbar besser weißt bitte ich natürlich meinen Beitrag zu ignorieren🤫
Zum Thema betriebserlaubnis...übertrieben gesagt fahren hier 99% mit irgendwelchen selbst eingebauten led angeleyes, straightpips oder sonstigen Zeug rum...also so viel zum Thema betriebserlaubnis...
KW-Muffel
Hi Charley , generell galten vor 8Jahren oder länger ganz andere Bestimmungen wie heute, deshalb Bestandsschutz !

Wenn Reifen nicht auf Felgen getestet / freigegeben  sind ( Impact - Test  ) bekommst du diese nicht eingetragen, wenn es mit korrekten Dingen zugeht .

Zu der Betriebserlaubnis sei dir gesagt: Dieser Scheinwerfer - Krimskrams  ist etwas ganz anderes wie Felgen / Reifen / Bremsen usw. wird auch anders bewertet.
Bei z B. Reifen und Felgen die nicht eingetragen sind, wird das anders bewertet , wie wenn sie eingetragen sind und nur die Laufflächenabdeckung nicht eingehalten ist, kommt es aber zu einer Beschlagnahmung weil  Unfall mit Todesfolge, dann hast du auch hier die a...Karte gezogen.

Früher ging viel , die Zeiten sind aber vorbei, heute ist es sehr viel aufwendiger wenn man die Änderungen korrekt ausführt .

Noch ein Tipp am Rande: nicht alles was eingetragen ist, ist auch Rechtens - auch wenn es  eingetragen ist und haften tut stets der Halter .

Gruß Peter



 
Lennox-89

Na du scheinst dich ja auszukennen 😄
(Zitat von: Charley325)


Au Backe... Tut mir leid für dich. Aber ja, ich kenne mich da tatsächlich aus. Und du beweist hier abermals, dass du es nicht tust...
 


Wenn du andere reifengrößen fährst als die die im schein stehen darf der abrollumfang bis +3% oder bis -1% vom abrollumfang der Serienfertigung abweichen. 
(Zitat von: Charley325)


1. (als Wiederholung, da du es noch nicht kapiert hast): Auf Serienfelgen darfst du ganz pauschal schon mal NICHTS anderes fahren, als in den Papieren beschrieben!
2. (zu deiner steilen Behauptung, mit der du einmal mehr beweist, dass du keine Ahnung von der Materie hast): Das Ding mit dem Abrollumfang bezieht sich auf die Tachoanzeige. Was der Tacho anzeigen darf ist klar geregelt. Und zwar in § 57 StVZO i. V. m. der Richtlinie 75/443/EWG. Dort heißt es (entgegen deiner falschen Behauptung): 
0 < V1 - V2 < V2 / 10 + 4 km/h (V1 = angezeigte Geschwindigkeit; V2 = tatsächliche Geschwindigkeit)
Für dich korrekt "übersetzt": Er darf nie weniger, und maximal 10 % + 4 km/h mehr anzeigen als wirklich gefahren wird.



Aber da du es ja scheinbar besser weißt bitte ich natürlich meinen Beitrag zu ignorieren🤫
(Zitat von: Charley325)


Nochmal: DAS weiß ich eben besser. Und eben drum werden deine Falschaussagen in die Richtung von mir gewiss nicht ignoriert, sondern richtig gestellt.



Zum Thema betriebserlaubnis...übertrieben gesagt fahren hier 99% mit irgendwelchen selbst eingebauten led angeleyes, straightpips oder sonstigen Zeug rum...also so viel zum Thema betriebserlaubnis...
(Zitat von: Charley325)


Klar, dass die anderen 99 % illegal unterwegs sind ist natürlich immer die Legitimation für einen selbst, genauso unterwegs zu sein. Bestes Argument ever. Aber anderes Thema...
rick2601
Zu der Abweichung des Geschindigkeitsmessers: Die hier gemachten Angaben kommen erst zum tragen, wenn Du bisher nicht eingetragene Rad-Reifen-Kombinationen einzeleintragen lassen willst. Dann schaut der Graukittel, ob es in die Toleranzen passt. Ansonsten muss eine Anpassung gemacht werden. So wie bei meinem. Da wurden dann sogar die Rad-Reifen-Kombinationen in der COC für ungültig erklärt. Aber das ist ein wenig am Thema vorbei.

Auch meines Wissens dürfen ohne Einzelabnahme auf den BMW-Felgen nur mit den ab Werk vorgesehenen Reifensbmessungen bestückt werden. Früher gab es noch mal eine Umrüstliste....aber das war früher.
Bjunior
..... und um es wieder etwas mehr ans Thema zu bringen:

Die Styling 68 gabs als 7,5" mit 225/45 rundum sogar, für den M3 als Winterräder, haben dann allerdings eine andere et und sind somit nicht für den AG e46 geeignet, was nicht heißt dass du sie nicht dennoch eingetragen bekommen kannst.

Die richtige Vorgehensweise ist bei sowas (gerade heute) IMMER:

1. Zum Tüv fahren und sagen was du vorhast und fragen was du dafür brauchst
2. Unterlagen besorgen und beim Tüv vorzeigen
3. Felgen kaufen

Da du bereits die vorderen Felgen hast - Ab zu einem BMW Dealer, von diesem bestätigen lassen dass es originale Felgen sind und das Traglastgutachten über ihn bei BMW München anfordern. Paar Tage später hast du das dann. Wenn das dann deinem Prüfer reicht kauf dir Felgen und werd glücklich.

Zubehörfelgen sind da wesentlich entspannter da ein Gutachten vorhanden ist. Auf meinem e36 hatte ich 2013 ohne murren Styling 159 vom e9x eingetragen bekommen, gleiche Felgen beim e46 und der gleiche Prüfer stellte sich quer.