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Wr4ath
Hauptthema:
Hallo liebe Community,

ich habe mir bei der AP Cashbackaktion das AP Gewindefahrwerk für den e46 gekauft. Meine Werkstatt hat gesagt, sie kann es nur abnehmen, wenn ich originale Felgen und Lenkrad habe. Leider habe ich andere Felgen 17 Zoll 45ET, in dessen ABE steht, dass sie nur gefahren werden dürfen, wenn keine weiteren Änderungen am Auto vorgenommen wurden.

Jetzt ist meine Frage: Ich muss dann ja zum Tüv, wegen der Kombination aus Felgen und Gewindefahrwerk.

Wie läuft das da genau ab? Fahr ich dahin und die schrauben das GW FW so weit runter, bis sie sagen, dass ist die tiefste eintragbare Stellung? Oder muss ich das Fahrwerk vorher selber auf eine Höhe einstellen und dann hoffen, dass der TÜV es abnimmt?

Bin auf eure Antworten gespannt, ist für mich das erste Mal, dass ich durch den Umbau in Kontakt zu solchen Fragen komme ;D
jochen78
Hi

Im Gutachten des Fahrwerks steht im Normalfall das tiefste das du fahren darfst.

Mit einer Einzelabnahme geht es normalerweise auch etwas tiefer.

War zumindest bei meinem Fahrwerk von FK der Fall...

Im Zweifelsfall immer vorher beim TÜV abklären.

Gruß
Jochen

Bearbeitet von: jochen78 am 05.08.2020 um 00:29:44
Lars3112
Hey,
Fahr erstmal zwei wochen oder so ohne rum das sich das Fahrwerk noch setzt dann auf passendes Maß schrauben achsvermessung machen lassen und dann zur Abnahme und eintragen lassen. Achsvermessungsprotokoll mitnehmen sowie alle Gutachten. Wenn du fragen hast ruf beim TÜV an die geben normalerweise gerne Auskunft darüber. Bei manchen Tieferlegungen brauchst du noch kleine Distanzscheiben das sagt dir aber der Tüvler oder steht sogar im Gutachten von AP. Im Zweifelsfall einfach AP anrufen normalerweise geben die Hersteller sowas auch an.
Gruß Lars