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T H E M A     R Ü C K B L I C K
mc52
Hauptthema:
hallo, ich würde gerne wissen wie lange ich Zeit habe das Geld bei meinem Anwalt bzw. Bei der Anwaltskanzlei zu lassen. Gelten da die allgemeinen Verjährungsfristen?

Die Sache ist folgende undzwar wurde nach einem Parkschaden von der gegnerischen Versicherung nach einem Gutachten vorerst der fiktive Betrag an den Anwalt überwiesen. Da mein Fahrzeug jedoch noch über die BMW Bank finanziert ist und das Kfz auch sicherheitsübereignet ist kann der Anwalt das Geld nicht an mich auszahlen.

Das Fahrzeug ist 6 Jahre alt und hat schon gebrauchsspuren und der Parkschaden, was an sich nur ein Kratzer ist kann ich auch privat beseitigen.

Der Vertrag mit der BMW Bank endet in gut 6 Monaten. Kann ich die Sache bis dahin ruhen lassen ?
Old Men
Frage doch deinen Anwalt, der kennt sich mit solchen Sachen aus !
samy01
Wenn man schon einen Anwalt hat, dann sollte der das doch am besten wissen.

Bearbeitet von: samy01 am 17.06.2020 um 23:17:12
KW-Muffel
Hi , das wird auch so ein " Anwalt " sein, die nur Rotlicht und dergleichen bearbeiten kann, mehr aber auch nicht !

Hatte auch mal mit so einem Anwalt zutun, das passiert mir nie wieder, der Rechtschutz hatte damals einem Wechsel nicht zugestimmt, das End von "Lied" war, der Beklagte ging Pleite, verstarb danach, durch das Testament kam raus das er Insolvenzverschleppung begangen hatte, und das Ganze zog sich noch weitere 2 Jahre hin bis zur Beendigung . Da der Rechtschutz für Gerichtskosten in Vorlage treten musste, mussten die natürlich auch auf ihr Geld warten .
Ich habe aus der Geschichte gelernt, immer einen Fachanwalt nehmen !

In deinem Fall würde ich mal mit der BMW - Bank sprechen ob es da nicht eine Lösung gibt, das du das Geld bekommst, schließlich dient das doch der Rep. und somit der Werterhaltung des Fahrzeuges .

Gruß Peter

 
mb100
 


Der Vertrag mit der BMW Bank endet in gut 6 Monaten. Kann ich die Sache bis dahin ruhen lassen ?
(Zitat von: mc52)


 
Was passiert mit dem Auto nach den sechs Monaten? Und wenn Du das Auto behältst: bekommt dann die BMW Bank noch Geld von Dir - oder ist das Darlehen dann vollständig getilgt?

Ich überspitze jetzt mal ein bisschen bis ordentlich: 
Eigentlich bist ja nicht Du der Geschädigte. Sondern die BMW Bank. Es ist deren Auto, deren Eigentum, die Bank hat den Schaden, also steht ihr auch der Schadenersatz zu. 

Im vorliegenden Fall war die fiktive Abrechnung möglicherweise suboptimal. Und was ich an Deiner Stelle machen würd bzw. schon längst gemacht hätte ist, über den Anwalt Kontakt mit der BMW Bank aufzunehmen, das weitere Vorgehen (also insbesondere die Beseitigung des Schadens) zu klären - und eben auch die Bedingungen der Auszahlung. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das Geld freigegeben wird, wenn Du den Schaden beseitigt / beseitigen lassen hast und dies auch gegenüber der Bank nachgewiesen hast. Aber auch das würd ich mit der Bank klären. 

 
Owais
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Bearbeitet von: LatteBMW am 21.06.2020 um 12:54:40