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T H E M A     R Ü C K B L I C K
mike 61
Hauptthema:
Hallo bei mir ist die Ansaugbrücke schon wieder undicht hält nur immer 3 Jahre. Kann Mann sie wieder neu abdichten kostet immer 800 Euro. Ist das normal
Allgäuer
Hallo Mike,

welcher Motor? Wo ist die Undichtigkeit genau?
Kartell
Ein neuer Dichtsatz kostet ca.30€.
Würde zusätzlich noch mit bisschen Dichtmasse
arbeiten. Ich habe als Laie es selbst gemacht.
Bislang habe ich Ruhe.
mike 61
Motor ist ein 525d
piwination
Meinst du jeden der 6 Dichtringe zusätzlich mit Bond abdichten?😬 will da morgen nämlich auch bei, weil bei mir die Disa und KGE-Tausch ansteht..👍
Allgäuer
 

Motor ist ein 525d

(Zitat von: mike 61)


Beim 525d gab es zwei Varianten der Ansaugbrücke in Abhängigkeit vom Baujahr.. Mit oder ohne Drallklappen.

Grundsätzlich kann man die Ansaugbrücke wieder abdichten. Wie oben schon gesagt gibt es Dichtsätze für kleines Geld, die alle Dichtungen zum Motor und zum AGR enthält. Bei Brücken ohne Drallklappen ist die Undichtigkeit damit behoben.

Bei den Brücken mit Drallklappen kann die Lagerung der Klappe undicht werden. Dafür gibt es keine Ersatzteillösung. Entweder neue Brücke (die aber deutlich länger als drei Jahre halten muss) oder entfernen der Drallklappen und ersetzen mit Blindstopfen (führt aber zum Erlöschen der Betriebserlaubnis).

 
mike 61
Ok also ich hab die Brücke mit den Drallklappen und ja sie ist 3 Jahre drin und undicht. Liegt es vielleicht dran das mein ölabscheider noch nie glaube ich gewechselt wurde.
Allgäuer
Vielleicht kannst Du mal sagen wo die Ansaugbrücke undicht ist; oder ist der ganze Motor verölt?

Zum Thema KGE: Ich weiß jetzt aus dem Stand nicht genau welche KGE bei dir verbaut ist (ich glaube die ist wartungsfrei). Wenn die undicht ist wäre der Tausch der Ansaugbrücke ja völliger Quatsch gewesen. Leg' mal die KGE frei - ist ja nicht so der große Akt - und schau ob dort Ölaustritt ist.  
Rockford Fosgate E30
 

 

Motor ist ein 525d
(Zitat von: mike 61)


...oder entfernen der Drallklappen und ersetzen mit Blindstopfen (führt aber zum Erlöschen der Betriebserlaubnis).

 
(Zitat von: Allgäuer)


 

warum führt das entfernen der klappen zum erlöschen der betriebserlaubnis?
uli07
Weil ohne Klappen die Abgasnorm nicht erfüllt wird.
mike 61
Ok danke werde dann mal in eine Werkstatt fahren ich traue mich da nicht ran
Rockford Fosgate E30
 

Weil ohne Klappen die Abgasnorm nicht erfüllt wird.
(Zitat von: uli07)


 
hast du dazu ggf mal gemessene werte, als vor dem ausbau und danach auf denen man sieht wie sich die werte ändern bzw geändert haben?

denn ich möchte da aus meiner eigenen sicht sagen, dass dies nicht der fall ist. ein entfernen der drallklappen hat keinen spürbaren einfluss auf die abgasnorm welcher nachweisbar (etwa abgasuntersuchung beim tüv) wäre. damit wäre auch ein angenommenes erlöschen der betriebserlaubnis des fahrzeuges nicht gegeben.

der diesel arbeitet mit einem ordentlichen luftüberschuss, die werte liegen irgendwo zwischen 1,3 und 2,3.
die drallklappen verringern den luftstorm wenn sie in funktion sind. ein verengter querschnitt des ansaugkanals führt zu einer höheren strömungsgeschwindigkeit der angesaugten luft. eine höhere strömungsgeschwindigkeit begünstigt den füllgrad des zylinders um ein paar prozent positiv bei geringen drezhahlen bzw. kolbengeschwindigkeiten.
wenn man jetzt bedenkt, dass, um eine vernünftige verbrennung hinzubekommen ein hoher luftanteil vorhanden sein muss, welcher aber durch geringe drehzahlen des kolbens sowie auch des verbauten turbos nicht gewährleistet sein kann, es für das empfinden und die laufruhe des motors wichtig ist, einen hohen luftanteil im brennraum zu haben und man dies relativ einfach über einen unterdruckgesteuerte klappe im ansaugkanal realisieren kann, kommt man zu dem schluss, dass die drallklappen zum zwecke des sporadischen ansprechens des motors auf drehzahländerungswünsche des fahrers verbaut worden sind.
weiterhin gibt es zu beachten, dass verschiedene abgaswertuntersuchungen bei hohen bzw. höhren drehlzahlen vorgenommen werden. dies sind drehzahlen bei denen die drallklappen keine funktion mehr im ansaugstrom mehr haben, da sie da bereits vollständig geöffnet sind.

 

Bearbeitet von: Rockford Fosgate E30 am 10.05.2020 um 20:27:48
uli07
Ich habe darüber keinerlei Werte. Es ist so das durch die Klappen eine Schadstoffklasse eingetragen ist die ohne Klappen nicht eingetragen wird.
Ob das Abgasrelvant ist ist völlig egal. Es erlischt die Betriebserlaubnis.
Allgäuer
 



...denn ich möchte da aus meiner eigenen sicht sagen, dass dies nicht der fall ist. ein entfernen der drallklappen hat keinen spürbaren einfluss auf die abgasnorm welcher nachweisbar (etwa abgasuntersuchung beim tüv) wäre. damit wäre auch ein angenommenes erlöschen der betriebserlaubnis des fahrzeuges nicht gegeben....


 

(Zitat von: Rockford Fosgate E30)


 

Die AU wird auch von Fahrzeugen mit AGR/DPF off bestanden. Nach Deiner Einschätzung führt dann diese Manipulation auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis?

Noch ein Punkt: die Ausstattung des Fahrzeuges mit Drallklappen+Steuerung etc kostet BMW sagen wir mal 100€/Fahrzeug; macht bei 1 Mio Fahrzeugen schon 100 Mio die BMW auch als zusätzlichen Gewinn hätte. Warum sollten sie darauf verzichten?
Rockford Fosgate E30
 

Ich habe darüber keinerlei Werte. Es ist so das durch die Klappen eine Schadstoffklasse eingetragen ist die ohne Klappen nicht eingetragen wird.
Ob das Abgasrelvant ist ist völlig egal. Es erlischt die Betriebserlaubnis.
(Zitat von: uli07)


  sorry, dem kann ich so nicht folgen.

folgende gründe führe ich dazu an:

Die EU-Abgasnorm

Die EU-Abgasnorm wird auch als Euro-Abgasnorm oder Euronorm bezeichnet. Dort ist festgelegt, welches Auto in welche Schadstoffklasse gehört. Außerdem ist darin geregelt, wie viele Schadstoffe ein Auto höchstens an Kohlenstoffmonoxiden (CO), Stickstoffoxiden (NO x), Kohlenwasserstoffen (HC), Nichtmethankohlenwasserstoffe (NMHC), Feinstaub und Partikeln ausstoßen darf. Hier sind also auch die Emissionsgrenzwerte für die verschiedenen Schadstoffe festgelegt.

1970 wurde die erste Abgasnorm in Europa eingeführt. Seitdem wurde der Emissionsgrenzwert für Autos und andere Fahrzeuge immer wieder verschärft. Das bedeutet: Autos dürfen immer weniger Schadstoffe ausstoßen, damit sie überhaupt fahren dürfen.

Seit September 2015 gilt in Deutschland und der EU die Abgasnorm Euro 6. Es gibt aktuell sechs verschiedene Schadstoffklassen für schadstoffarme Autos. Es gibt auch Autos ohne eine Schadstoffklasse (Euro 00).

Zum 1. September 2017 wurde diese Regelung noch einmal angepasst (Euro-6c/6d-Norm): Seitdem werden neue Messverfahren angewandt, um die Emissionswerte im Abgas zu ermitteln. Es gelten insgesamt schärfere Kriterien für die Abgasmessung. Die Grenzwerte sind aber seit 2015 gleichgeblieben.


Darin steht, dass die Einordnung in die entsprechende Schadstoffklasse abhängig von den gemessenen werten des entsprechenden Testmotors ist.
Daraus folgt, dass sofern es keine negative änderung der messbaren Schadstoffwerte erfolgt, es somit auch keine Änderung der Schadstoffklasse zum negativen hin besteht, was widerum dazu führt, dass ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des Motors (noch nicht einmal des fahrzeuges) nicht erfolgen kann.


Folgendes führt zum Erlöschen der erteilten Betriebserlaubnis:

Negative Veränderung von Abgas- und/oder Geräuschverhalten

Eine negative Veränderung von Abgas- und/oder Geräuschverhalten liegt dann vor, wenn aufgrund einer baulichen Veränderung die in der Betriebserlaubnis festgelegten Emissionen nicht mehr eingehalten werden.

Das Geräuschverhalten wird z.B. durch Manipulationen an der Abgasanlage oder dem Tausch der Anlage oder deren Teile verschlechtert. Das Abgasverhalten wird z.B. durch den Einbau von Renn-Kats oder Änderungen an der Motorsteuerung verschlechtert.

Laut einem Beschluss vom AG Viechtach ist hierzu nicht immer eine entsprechende Messung erforderlich. Im Sinne einer aussagekräftigen Beweisführung ist z.B. eine Standgeräuschmessung immer von Vorteil und daher empfehlenswert.


Hier findest du den Passus '...Änderungen an der Motorsteuerung verschlechtert'. Da ein Ausbau der Drallklappen keine Änderung der Motorsteuerung im eigentlichen Sinne ist, entfallen entsprechend ebenfalls alle Vorraussetzungen zum Erlöschen der erteilten Betriebserlaubnis.



Die AU wird auch von Fahrzeugen mit AGR/DPF off bestanden. Nach Deiner Einschätzung führt dann diese Manipulation auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis?

Noch ein Punkt: die Ausstattung des Fahrzeuges mit Drallklappen+Steuerung etc kostet BMW sagen wir mal 100€/Fahrzeug; macht bei 1 Mio Fahrzeugen schon 100 Mio die BMW auch als zusätzlichen Gewinn hätte. Warum sollten sie darauf verzichten?

                                                                                                                                                         (Zitat von: Allgäuer)

Ein AGR/ DPF Bestandteil der Abgasnachbehandlung und des entsprechenden Abgasreinigungssystems und führt somit, sofern aktives Handeln vorliegt, also AGR/ DPF aktiv off geschalten, zu einer Verschlechterung des Abgasverhaltens, was entsprechend über Diagniosesoftware beim Abgastest nachgewiesen werden kann.
Meine Ausführung über die entsprechenden Werte bei der Abgasmessung bezogen sich auf am Endtopf messbare Werte, nicht auf Softwareseitig nachweisbare.
Regelsysteme welche entscheidend für die Verbennung und Abgasnachbehandlung sind, sind mehrfach innerhalb der Steuergeräte und Informationskreise vernetzt und abgefragt. Deswegen geht einem der E60 auch reichlich mit dem vollen DPF auf die Nerven und bringt immer mal wieder Informationen darüber.
Die Drallklappen verfügen über keinerlei derartige Diagnosemöglichkeiten.

Dein Punkt mit der Ausstattung von Fahrzeugen mit Drallklappen und dem entsprechenden Gewinn von BMW ist ebenso nur bedingt nachvollziehbar.
Das ganze Gerassel muss erst einmal entwickelt werden, über die Konstruktion bis hin zur Serienreife dauert es sehr lang und kostet entsprechend. Weiterhin muss die Beschaffung gesichert sein was ebenfalls Kostenintensiv ist. Darüberhinaus fallen Transport, Lager- und Montagekosten an die ebenfalls negativ zu Buche schlagen.
Wenn ein Hersteller an einem gesamten Fahrzeug Margen von wenigen Tausend Euro pro Fahrzeug hat ist das viel. Das großteil des Geschäftes wird nicht über den Verkauf der Fahrzeuge sondern über Ersatzteile erwirtschaftet.
Teilweise fahren die Hersteller Gewinne am Fahrzeugverkauf auf Null um wenigstens danach an den Ersatzteilen zu erwirtschaften.

 

Bearbeitet von: Rockford Fosgate E30 am 12.05.2020 um 17:14:04
uli07
Wann die erste und die letzte Abgasnorm kam sehe ich nicht als Grund. Der 525D hatte keine Drallklappen, der 3Liter schon. Die Drallklappen sind reingekommen um ein gewisses Abgasverhalten zu bekommen. Auf Grund dieses Abgasverhalten hat BMW eine Zulassung bekommen. Soweit, so gut.  
Baust du jetzt die Drallklappen heraus hast du dieses Abgasverhalten nicht mehr. Somit erlischt die Zulassung und somit die Betriebserlaubnis. Des weiteren würdest du dich sogar der Steuerhinterziehung schuldig machen.
Rockford Fosgate E30
 

Wann die erste und die letzte Abgasnorm kam sehe ich nicht als Grund. Der 525D hatte keine Drallklappen, der 3Liter schon. Die Drallklappen sind reingekommen um ein gewisses Abgasverhalten zu bekommen. Auf Grund dieses Abgasverhalten hat BMW eine Zulassung bekommen. Soweit, so gut.  
Baust du jetzt die Drallklappen heraus hast du dieses Abgasverhalten nicht mehr. Somit erlischt die Zulassung und somit die Betriebserlaubnis. Des weiteren würdest du dich sogar der Steuerhinterziehung schuldig machen.
(Zitat von: uli07)


 
du müsstest den inhalt des textes dann aber auch lesen und auf die vorhandene diskussionsgrundlage anwenden.
soll heißen, dass es nicht darum ging wann welche abgsasnorm eingeführt wurde sorndern worauf die entsprechenden abgsanormen aufgabut sind und welche werte dazu hinterlegt sein müssen.

weiterhin erlischt nicht zuerst die zulassung und dann die betriebserlaubnis sondern ist die betriebserlaubnis des fahrzeuges vorraussetzung zur zulassung des ebensolchen.

darüberhinaus hat der 525d drallklappen in seiner ansaugbrücke verbaut, das kann ich dir sogar ziemlich sicher behaupten, denn ich fahre ein solches fahrzeug.

mfg
Allgäuer
Laut StVZO erlischt die Betriebserlaubnis z.B. bei
  - Veränderungen, die die EG-Typgenehmigung betreffen
  - Veränderung im Abgas- und/oder Geräuschverhalten.

Der E60 525d hat als VFL Klappen und als LCI keine
uli07
Ich wollte da jetzt nicht mehr näher drauf eingehen. Danke das du meine Meinung unterstreichst.