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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Heckpropeller
Hauptthema:
Hallo allerseits,

ich habe im Oktober 2019 einen EU Neuwagen über Autohaus Knott bestellt und dies wurde vor drei Wochen vor meine Haustüre geliefert. Rechnungsbetrag inkl.MwSt. ist bereits bezahlt.Auto steht noch nicht zugelassen vor der Tür.

Nun haben wir eine schöne Immobilie gefunden und da braucht man bekanntlich jeden Euro.
Jetzt wollte ich den Wagen wieder verkaufen und habe auf der Rechnung gelesen:
"Die in der Rechnung benannte Person muss zwingend später auch im Fahrzeugschein eingetragen werden."
Ich natürlich bei Knott angerufen und nachgefragt. Der Berater gab an, dass dies
so wäre, da der Hersteller sonst die Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Wäre wohl schon einige Male vorgekommen.

Aber ist das überhaupt rechtens?
Ich habe die Rechnung inklusive Mehrwertsteuer beglichen, somit ist es doch gleich was ich mit dem Auto mache.
Oder sehe ich das falsch und es gibt jemanden der mich aufklären kann.

Viele Grüße
Tobi

Bearbeitet von: Heckpropeller am 15.02.2020 um 21:58:02
Old Men
Setze dich mal mit einem Anwalt zusammen, der sich mit Steuerrecht auskennt. Evtl. könnte dir auch ein Steuerberater weiterhelfen, denn ein Steuerberater ist billiger.
BmW-MoGuL
Spar dir den Anwalt und hol dir einen Termin bei deinem zuständigen Hauptzollamt. Dort die Kraftfahrzeugsteuerstelle. Das sind die Fachleuchte, die dir Auskunft geben können. Die sind rechtssicher.
Autofan Dieter
So weit mir bekannt ist, muss man die Steuer nur ein Mal bezahlen, sofern man nachweisen kann, dass die Steuer für das Auto bezahlt wurde, kann sie nicht noch mal erhoben werden und vom Autohersteller schon mal gar nicht. 

Es mag jedoch Sonderfälle geben, wo es unklar ist, wer, wo und wann welche Steuer an wen in welcher Höhe bezahlt hat.

Autofan Dieter
mb100
 

Spar dir den Anwalt und hol dir einen Termin bei deinem zuständigen Hauptzollamt. Dort die Kraftfahrzeugsteuerstelle. Das sind die Fachleuchte, die dir Auskunft geben können. Die sind rechtssicher.
(Zitat von: BmW-MoGuL)


 
Es geht vorliegend um die Umsatzsteuer, nicht um die KFZ-Steuer. Von daher ist die KFZ-Steuer-Stelle des HZA nicht der richtige Ansprechpartner. 
Ans HZA würd ich aber gehen, wenn es eine Drittlandbeteiligung gäbe. Z.B. das Auto wird aus den USA importiert. 

Auch in der EU gibt es ein paar umsatzsteuerrechtliche Fallstricke, ein paar Besonderheiten, die ich leider auch nicht alle kenne. Ich halte es, gerade auch weil ich im Steuerrecht schon alles mögliche und vor allem auch viel unmögliches erlebt habe, für durchaus möglich, dass es bei EU-(Re)Importen eine Besonderheit gibt, die besagt, dass der EU-Importwagen vom Importeur nicht an einen KFZ-Händler weiterverkauft werden darf. Bzw. dass im Falle eines Weiterverkaufs noch einmal eine Art Strafsteuer anfällt. Aber ob es tatsächlich sowas gibt: keine Ahnung. 

Lange Rede, kein Sinn: geh mal zum / zu Deinem Steuerberater. Nicht weil der billiger ist als der Rechtsanwalt (ich hab schon Steuerberater gesehen, die höhere Stundensätze hatten als Otto-Normal-Anwalt), sondern weil die meisten Rechtsanwälte das Steuerrecht noch mehr meiden wie der Teufel das Weihwasser. Bzw. eine elegante, wenngleich auch teuere Lösung wäre ein Rechtsanwalt, der auch Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater ist - mit Schwerpunkt auf internationales Steuerrecht. Dessen Stundensatz will ich aber (nicht) wissen. 
stefanh
Hat das Autohaus den Wagen vermittelt? Oder war das Autohaus Eigentümer und hat ihn dir verkauft?
Autofan Dieter
 

Hat das Autohaus den Wagen vermittelt? Oder war das Autohaus Eigentümer und hat ihn dir verkauft?
(Zitat von: stefanh)


  Ist das nicht egal, wenn der Käufer die Rechnung des Händlers einschließlich Mehrwertsteuer bezahlt hat? 

Meiner Meinung nach ist ein Kaufgegenstand, den ich legal bei einem Händler in Deutschland erwerbe, nach Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages rechtlich mein Eigentum. Vorausgesetzt, der verkaufende Händler hat sich ebenfalls an Recht und Gesetz gehalten. 

Dabei ist es doch egal, ob dieser Kaufgegenstand ein aus einem anderen EU-Land reimportiertes Auto ist oder nicht, es ist bezahlt, die Mehrwertsteuer ist beglichen und ich kann damit machen, was ich will, ich kann das Auto auf meinen Namen anmelden oder es verschenken oder verkaufen, wieso sollte hier der Autohersteller ins Spiel kommen? Mit dem habe ich als Kunde eines Händlers überhaupt keine Geschäftsbeziehung und wer sollte den Hersteller darüber informieren, dass hier ein Käufer das gekaufte Auto nicht auf seinen Namen zugelassen, sondern gleich weiterverkauft hat? 

Es sei denn, der Fall ist doch irgendwie anders, als uns der Fragesteller das hier geschildert hat, eventuell gab es Nachlässe vom Hersteller, wenn dieses Auto innerhalb von so und so vielen Tagen von diesem an den Hersteller gemeldeten Käufer zugelassen wurde? Aber was hat das denn dann mit der Mehrwertsteuer zu tun? 

Merkwürdig.


Autofan Dieter
KTMschnee
ob das rechtens ist? in österreich ja. keine ahnung wie das in dtl ist aber du hast unterschrieben... lebensumstände ändern sich immer.

das thema in ÖSTERREICH dazu bei PRIVATverkauf: (könnte mir gut vorstellen dass dies in dtl ähnlich ist)
ich habe ein kfz welches ich abmelde und verkaufe. der käufer geht mit kaufvertrag, coc, usw. zur zulassungsstelle und meldet an. zulassungsstelle prüft ob der verkäufer der letzte war auf den das fahrzeug angemeldet war.
wenn ja geht das prozedere seinen weiteren weg.
wenn nein kann nicht zugelassen werden und es wird mal hinterfragt ob da ein nicht angemeldetes gewerbe hast...

kann man umgehen indem man das dem käufer erklärt und im kaufvertrag statt dem verkäufer den vorbesitzer reinschreibt. wenn du einen käufer erwischt der blöd genug ist das zu akzeptieren ist alles cool.
 
du müßtest jetzt in dem fall die rechnung fälschen, oder mit knott klären das deine rechnung storniert wird und knott eine rechnung an deinen käufer ausstellt.

Bearbeitet von: KTMschnee am 18.02.2020 um 07:58:13
Autofan Dieter
 

ob das rechtens ist? in österreich ja. keine ahnung wie das in dtl ist aber du hast unterschrieben... lebensumstände ändern sich immer.

das thema in ÖSTERREICH dazu bei PRIVATverkauf: (könnte mir gut vorstellen dass dies in dtl ähnlich ist)
ich habe ein kfz welches ich abmelde und verkaufe. der käufer geht mit kaufvertrag, coc, usw. zur zulassungsstelle und meldet an. zulassungsstelle prüft ob der verkäufer der letzte war auf den das fahrzeug angemeldet war.
wenn ja geht das prozedere seinen weiteren weg.
wenn nein kann nicht zugelassen werden und es wird mal hinterfragt ob da ein nicht angemeldetes gewerbe hast...

kann man umgehen indem man das dem käufer erklärt und im kaufvertrag statt dem verkäufer den vorbesitzer reinschreibt. wenn du einen käufer erwischt der blöd genug ist das zu akzeptieren ist alles cool.
 
du müßtest jetzt in dem fall die rechnung fälschen, oder mit knott klären das deine rechnung storniert wird und knott eine rechnung an deinen käufer ausstellt.

Bearbeitet von: KTMschnee am 18.02.2020 um 07:58:13
(Zitat von: KTMschnee)


  Hier ist wohl etwas durcheinander gekommen, dieses Fahrzeug ist doch ein Neuwagen, zwar ein Reimport, aber doch ein noch nie irgendwo angemeldeter Neuwagen, wie kann es denn da einen im Brief eingetragenen Vorbesitzer geben? 

Wenn der nun rechtmäßige Besitzer und Eigentümer des Fahrzeugs dieses an jemand anderen verkauft noch vor der Anmeldung/Zulassung auf ihn selbst, ist das doch seine Sache, er wird dem Käufer einen Kaufvertrag ausstellen und ihm die Rechnung des Händlers mitgeben, anhand derer dieser ja jederzeit die Bezahlung der Mehrwertsteuer nachweisen kann. 

Wieso wäre die Mehrwertsteuer in diesem Fall zwei Mal fällig? 

Der Tipp mit der "Rechnung fälschen" ist ein ganz schlechter Tipp, auch dass der Händler die Rechnung stornieren sollte, ist suboptimal, wieso sollte er das tun? Dazu müsste der Händler ja auch alle gezahlten Beträge wieder zurückerstatten und dann zusehen, dass er diese Summen vom anderen Käufer bekommt, das  wird der mit Sicherheit NICHT machen!. 

Autofan Dieter

 
KTMschnee
 

  Hier ist wohl etwas durcheinander gekommen, dieses Fahrzeug ist doch ein Neuwagen, zwar ein Reimport, aber doch ein noch nie irgendwo angemeldeter Neuwagen, wie kann es denn da einen im Brief eingetragenen Vorbesitzer geben? 
(Zitat von: Autofan Dieter)


mir kommt zwar gerade vor dir kommt was durcheinander aber wie auch immer.
ich gehe mal davon aus der wagen hatte im eu ausland eine tageszulassung, steht zumindest so auf der hp von der firma knoth dass jede karre eine kurzzeitzulassung hat, aber tut mal eh nichts zur sache...

Wenn der nun rechtmäßige Besitzer und Eigentümer des Fahrzeugs dieses an jemand anderen verkauft noch vor der Anmeldung/Zulassung auf ihn selbst, ist das doch seine Sache, er wird dem Käufer einen Kaufvertrag ausstellen und ihm die Rechnung des Händlers mitgeben, anhand derer dieser ja jederzeit die Bezahlung der Mehrwertsteuer nachweisen kann. 

gilt für ÖSTERREICH, wer will bitte prüfen ob dies in dtl auch so gehandhabt wird:
wenn eine privatperson ein kfz verkauft was nicht auf ihn zugelassen war geht man davon aus das der verkäufer händler ist.
ich habe es oben schon geschrieben: bei PRIVATVERKAUF (und das will der te machen) MUSS der vorbesitzer der typ mit name und anschrift im kaufvertrags sein.

wenn du bei einem händler einen neuwagen (oder tageszulassung, oder gebrauchtwagen) kaufst und selbst nicht anmeldest kannst du den (in österreich) nicht mit einem privaten kaufvertrag an einen österreicher der privat ist und in österreich anmelden will verkaufen.
der karren gehört dir und du kannst trotzdem nicht machen was du willst. ist halt so.

funktioniert auch nicht mit dem mitgeben der original rechnung und kaufvertrag.

Wieso wäre die Mehrwertsteuer in diesem Fall zwei Mal fällig?

das würde ich bei knott nochmal hinterfragen, vielleicht in der abteilung buchhaltung, rechnungslegung bzw. gf und nicht beim berater...

Der Tipp mit der "Rechnung fälschen" ist ein ganz schlechter Tipp, auch dass der Händler die Rechnung stornieren sollte, ist suboptimal, wieso sollte er das tun? Dazu müsste der Händler ja auch alle gezahlten Beträge wieder zurückerstatten und dann zusehen, dass er diese Summen vom anderen Käufer bekommt, das  wird der mit Sicherheit NICHT machen!. 

aber du weißt auch nicht ob der händler knott das machen würde oder? bevor ich bei solchen themen auf ein forum vertraue bzw. geld in rechtsanwälte/steuerberater schicke gehe ich mal lieber den einfachsten weg zurück und erkläre dem händler das thema. vielleicht kommt er ja entgegen in welcher form auch immer

wenn nicht kann ich immer noch zum hauptzollamt, steuerberater, rechtsanwalt laufen...
ja das mit dem rechnung fälschen war eher sarkasmus, nächstes mal schreibe ich es dazu
-----

und nochmals. das gilt für österreich. bitte selber prüfen ob dies in dtl auch relevant ist.
Autofan Dieter
 

 

 

ich gehe mal davon aus der wagen hatte im eu ausland eine tageszulassung, steht zumindest so auf der hp von der firma knoth dass jede karre eine kurzzeitzulassung hat, aber tut mal eh nichts zur sache...

 

wenn eine privatperson ein kfz verkauft was nicht auf ihn zugelassen war geht man davon aus das der verkäufer händler ist.

(Zitat von: KTMschnee)


  Wenn das Auto bereits im Ausland zugelassen war, ist zu klären, ob irgendwer die dort eventuell fällige Mehrwertsteuer bezahlt hatte oder nicht. 

Dann wird die Sache noch verworrener, da dann noch geklärt werden muss, ob bei Ausfuhr aus dem Land eben diese gezahlte Steuer wieder zurückerstattet wurde oder nicht. Wurde sie nicht zurückerstattet, muss kein zweites Mal in einem EU-Land diese Steuer bezahlt werden. Da der Käufer aber eine Rechnung des Händlers hat, in der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, gehe ich nicht davon aus. 

Und wieso "geht man davon aus, dass ein Verkäufer eines Autos, das hier noch nicht zugelassen war, automatisch ein Händler sein muss?"

Und wieso immer diese Verweise auf Österreich? Ist der Fragesteller ein Österreicher, der dort lebt? 

Also ist in Österreich sofort jeder verdächtig, ein professioneller Händler zu sein, der ein Auto so verkauft, ohne dass das auf seinen Namen zugelassen war?
Was ist denn, wenn jemand wegen Todesfall ein oder mehrere Autos geerbt hat, er dieses Auto/diese Autos gleich verkaufen will, der gilt dann als Händler und der Staat zwackt ihm die Mehrwertsteuer ab?  Oder er meldet dieses Auto/diese Autos auf sich an und verkauft sie dann, ohne sie gefahren zu haben? Wunderbar, dann steht gleich noch jemand als Besitzer in den Unterlagen, das macht das Auto ja noch wertvoller. 

Wahrscheinlich sind alle Österreicher gewerbsmäßige Händler und folglich vom Staat abzuzocken, hier ist das nicht so, bevor man vom Finanzamt als gewerbsmäßiger Händler eingestuft wird, muss hier schon einiges passieren, die staatlichen Behörden müssen das NACHWEISEN.

Und ein einmaliger Handel gilt nie als gewerbsmäßig, wenn der Verkäufer davon nicht seinen Lebensunterhalt bestreitet und er dafür einen ganz anderen Beruf ausübt. 

Da ist es wurscht, ob man das zu verkaufende Auto auf seinen Namen angemeldet hat oder nicht, die Hauptsache ist der Eigentumsnachweis und den kann der Verkäufer ja leicht erbringen, er hat ja die Rechnung des Händlers samt Quittung in Händen.


Autofan Dieter

 
KTMschnee
 


Und wieso immer diese Verweise auf Österreich? Ist der Fragesteller ein Österreicher, der dort lebt? 

Also ist in Österreich sofort jeder verdächtig, ein professioneller Händler zu sein, der ein Auto so verkauft, ohne dass das auf seinen Namen zugelassen war?
Was ist denn, wenn jemand wegen Todesfall ein oder mehrere Autos geerbt hat, er dieses Auto/diese Autos gleich verkaufen will, der gilt dann als Händler und der Staat zwackt ihm die Mehrwertsteuer ab?  Oder er meldet dieses Auto/diese Autos auf sich an und verkauft sie dann, ohne sie gefahren zu haben? Wunderbar, dann steht gleich noch jemand als Besitzer in den Unterlagen, das macht das Auto ja noch wertvoller. 

Wahrscheinlich sind alle Österreicher gewerbsmäßige Händler und folglich vom Staat abzuzocken, hier ist das nicht so, bevor man vom Finanzamt als gewerbsmäßiger Händler eingestuft wird, muss hier schon einiges passieren, die staatlichen Behörden müssen das NACHWEISEN.

Und ein einmaliger Handel gilt nie als gewerbsmäßig, wenn der Verkäufer davon nicht seinen Lebensunterhalt bestreitet und er dafür einen ganz anderen Beruf ausübt. 

Da ist es wurscht, ob man das zu verkaufende Auto auf seinen Namen angemeldet hat oder nicht, die Hauptsache ist der Eigentumsnachweis und den kann der Verkäufer ja leicht erbringen, er hat ja die Rechnung des Händlers samt Quittung in Händen.


Autofan Dieter

 
(Zitat von: Autofan Dieter)


Verweis auf österreich weil ich es aus österreich bin und das so schon durch habe, allerdings mit einem gebrauchten motorrad (enduro) welche ich nicht angemeldet hatte und nach 2 jahren benutzung auf abgesperrtem gelände privat weiter verkauft habe.

ja du bist in so einem fall verdächtig ein gewerbsmäßiger händler zu sein und ich mußte in folge der finanz erklären was da vorgegangen ist.
(finde ich auch gut so, gibt eh genug schwarze schafe die am hinterhof autos schachern und die gewährleistung so umgehen.)

thema erben kenne ich nur von österreich, also uninteressant für deutschland...



 
Autofan Dieter
 

 



Verweis auf österreich weil ich es aus österreich bin und das so schon durch habe, allerdings mit einem gebrauchten motorrad (enduro) welche ich nicht angemeldet hatte und nach 2 jahren benutzung auf abgesperrtem gelände privat weiter verkauft habe.

ja du bist in so einem fall verdächtig ein gewerbsmäßiger händler zu sein und ich mußte in folge der finanz erklären was da vorgegangen ist.
(finde ich auch gut so, gibt eh genug schwarze schafe die am hinterhof autos schachern und die gewährleistung so umgehen.)

thema erben kenne ich nur von österreich, also uninteressant für deutschland...



 
(Zitat von: KTMschnee)


  Ja gut, du kennst dich mit den österreichischen Regelungen aus, hier geht es jedoch um Deutschland, insofern sind deine Erfahrungen mit Österreich hier wenig hilfreich, wenn auch interessant.

Übrigens: Musstest du in deinem Fall die Mehrwertsteuer nachzahlen? Oder dein Käufer? Wurdest du als gewerbsmäßiger Händler eingestuft? Hast du eine entsprechende Gewerbesteuer-Nummer bekommen? Konntest du in dem Gefolge wenigstens deine Kosten absetzen, eben wie das ein gewerbsmäßiger Händler darf? Kannst du jetzt als gewerbsmäßiger Händler dafür mit den entsprechenden Nachlässen deine Ersatzteile und Werkzeuge im Großhandel zu den dortigen Händler-Einkaufspreisen kaufen? 

Autofan Dieter  



 
TECHNICSE30
Hallo, ich habe mir mal einen bmw in der Schweiz gekauft.
Habe von bmw in der Schweiz eine Bestätigung bekommen das es ein EU Fahrzeug ist.
Der BMW wurde als Neuwagen in der Schweiz zugelassen.
Ich habe ihn dann nach Deutschland überführt und musste dann Mehrwertsteuern und Zollgebühren zahlen.
Im Fahrzeugbrief stehe ich als erstbesitzer drin obwohl ich einen Vorbesitzer im nicht EU Staat hatte.
Die Mehrwertsteuer hat sich auf den damaligen Zustand bzw. Marktwert orientiert.
Autofan Dieter
 

Hallo, ich habe mir mal einen bmw in der Schweiz gekauft.
Habe von bmw in der Schweiz eine Bestätigung bekommen das es ein EU Fahrzeug ist.
Der BMW wurde als Neuwagen in der Schweiz zugelassen.
Ich habe ihn dann nach Deutschland überführt und musste dann Mehrwertsteuern und Zollgebühren zahlen.
Im Fahrzeugbrief stehe ich als erstbesitzer drin obwohl ich einen Vorbesitzer im nicht EU Staat hatte.
Die Mehrwertsteuer hat sich auf den damaligen Zustand bzw. Marktwert orientiert.
(Zitat von: TECHNICSE30)


  Ja, das war ein völlig korrekter, normale Vorgang, wenn man einen Gebrauchtwagen aus dem nicht-EU-Ausland erwirbt, wird vor der Zulassung in Deutschland die Mehrwertsteuer fällig, die nach dem Zeitwert des Autos bei Grenzübertritt berechnet wird, der Zoll hat dafür Tabellen, falls der Rechnungsbetrag, von dem ausgehend sonst die Steuer berechnet wird, zu niedrig angesetzt erscheint. 

Ich glaube, das ist auch so, bei Importen von Gebrauchtwagen aus anderen Ländern der EU, bin mir da aber nicht sicher. 

Hier geht es jedoch um einen Neuwagen, einen sogenannten "Reimport", da verhält sich das anders, es muss nur ein Mal die Steuer bezahlt werden.


Autofan Dieter