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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Blickwinkelakrobat
Hauptthema:
Guten Morgen.

Bei einem von mir unverschuldeten Unfall, zum Glück ohne Personenschaden, wurde meine alte Lady wohl so stark beschädigt, dass es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinausläuft. Bilder wurden gemacht, die Versicherungen stehen im Kontakt, das Gutachten ist in Arbeit und ein MW
wurde mir von der gegnerischen Versicherung schon über EC zugesagt.

Nun habe ich einige Fragen, welche ich mir zum Teil schon a.G. der Logik selber beantworten kann, jedoch wie sieht es in der Realität aus *smile*

Daten zu der Lady
  • E46
  • HSN/TSN: 005 624
  • 320d
  • 136PS
  • EZ 2001
  • Schaltgetriebe
  • KM Stand: ca. 279 000
  • Ausstattung: 5 Sitzer, Klima, Nebel SSW, Xenon, Skisack, ZV, 4x EL FH, EL Aussenspiegel, Lordosenstütze, Regensensor, abnehmbare AHK, Innespiegel blendet automatisch ab, Bordcomputer, ABS, Armlehne, 17` LM Felgen inkl. WR, ASC, Scheinwerferreinigung, Raucherpaket

  • Bschädigungen (Ersteinschätzung)
    • Motor von Aufhängung runter/ab
    • Motorhaube, Stoßstange kaputt
    • re.Scheinwerfer geht nicht mehr
    • li. Blinker defekt
    • im Bereich des Kühler wirkt er etwas schief

    Nun meine Fragen ...
    1. wirtschaftlicher Totalschaden? - ich selber tendiere zu ja
    2. Kosten des Mietwagen werden diesevom ZW bzw. WB Wert abgezgen?
    3. Wiederbeschaffungswert - jetzt seid ihr und eure Erfahrungen gefragt weil, ich habe dieses Modell mit der Ausstattung nirgends in den bekannten Portalen gefunden. Wie ist in solch einem Fall das Vorgehen der Versicherung?



Bearbeitet von: Blickwinkelakrobat am 24.11.2019 um 07:24:23
Lennox-89
Wenn mich nicht alles täuscht werden alle drei Fragen mit dem Gutachten beantwortet.

Wenn du nach meiner persönlichen Meinung fragst: 

1. Mehr als wahrscheinlich.
2. Keine Ahnung ob es einfach nur zu früh ist, aber obwohl ich erst kürzlich selbst einen Unfall hatte und damit gewissermaßen in der Materie drin sein sollte, bin ich mir mit deinen Abkürzungen absolut unsicher (MW, EC, ZW?!?!?!). Mit "WB Wert" kann ja im Prinzip nur der Wiederbeschaffungswert gemeint sein. Der steht logischerweise nicht mit Mietkosten im Zusammenhang. Auch zu etwaigen Kosten für einen Mietwagen werden im Gutachten Angaben gemacht. 
3. Den Wiederbeschaffungswert bestimmt ebenfalls der Gutachter.

Von daher würde ich jetzt mal die Beine flach halten und das Gutachten abwarten.
Blickwinkelakrobat
MW - Mietwagen
EC - Europcar
WBW - Wiederbeschaffungswert

Abwarten muss ich, dessen bin ich mir bewusst.

Zumeiner Situation, für ein etwaiges Verständniss.

Der Unfall ist in Thüringen passiert, ich wohne und arbeite in Mecklenburg Vorpommern (ca. 550km Unterschied). Ab Dienstag wurde mir von EC ein Mietwagen für max. 14 Tage zugesagt, ohne Mehrkosten für mich hoffe ich. Was mich nun recherchieren lässt ist, wie oben schon genannt, dass es diesen
Wagen, mit dem ganzen Ausstattungsmerkmalen nirgends gibt und ich nun grübel, wie die Vers. damit umgeht, was ein "Vergleichbares KfZ" bedeutet usw.

Bearbeitet von: Blickwinkelakrobat am 24.11.2019 um 09:18:30
Lennox-89
Achso, es geht also um den Vergleich deines Fahrzeugs mit dem Mietwagen?

Da geht es rein um die Klasse.
Sprich, du hattest einen 3er, dir werden also keine Kosten für einen 5er oder höherwertiger erstattet.
Anderer 3er BMW ist in Ordnung, Audi A4, Mercedes C-Klasse...

Wobei das auch so eine Sache ist. Es gibt Rechtsanwälte, die beharren darauf, dass dir die selbe Klasse zusteht, andere raten zur Sicherheit zu einer Klasse niedriger (falls man selbst die Wahl hat) bzw. sehen einen gestellten Wagen eine Klasse niedriger als legitim an.
Blickwinkelakrobat
 

Achso, es geht also um den Vergleich deines Fahrzeugs mit dem Mietwagen?
(Zitat von: Lennox-89)


 
Nein, um den WBW für dieses Modell mit dieser Ausstattung um den Wert zu ermitteln.
Lennox-89
Na dann wie gehabt: Das macht der Gutachter.
cxm
 

... dass es diesen Wagen, mit dem ganzen Ausstattungsmerkmalen nirgends gibt ...
(Zitat von: Blickwinkelakrobat)


Hi,

da wird auch nicht mehr jede Sonderausstattung auf den Cent genau betrachtet.
320d mit 250-300tkm, Schaltgetriebe, Klima, AHK, der Rest ist Kleinkram.

Der Wagen hat neu mal so um die 50t€ gekostet.
Den Wiederbeschaffungswert schätze ich mal grob und großzügig mit 2-3 Mille.
Das wären also etwa 5% vom Neupreis.
Angenommen, ein Extra wie z.B. die Nebelscheinwerfer haben beim Neuwagen 200€ gekostet.
Jetzt nimm davon 5% - merkst Du was?
Da wird der WBW mit dem ganzen Kleinkram eben um 100€ nach oben korrigiert.

Du wirst ohne finanzielle Nachteile nicht aus der Nummer herauskommen.
Du wirst danach auch nicht für 0€ Zuzahlung ein identisches Fahrzeug auf dem Hof stehen haben.

Ciao - Carsten
Blickwinkelakrobat
Vielen Dank für diese Info. Sobald ich genaueres erfahre, geb ich Feedback. Angenehmen Restsonntag euch.
mb100
Aufgrund der Tatsache, dass der E46 nun schon ein paar Tage älter ist, wird Dir die gegnerische Versicherung als Mietwagen kaum einen (heutigen) Dreier (C / A4) ohne Murren zahlen. Bei der Konstellation würd ich durchaus eine Klasse weiter unten gucken. 
Was man nicht hinnehmen muss sind Abstriche beim Fahrkomfort. Das spricht für Klassengleichheit. Allerdings könnte die Versicherung eben einwenden, dass der Fahrkomfort eines E46 so ungefähr dem eines aktuellen 1ers entspricht.

Ich würd btw einen Anwalt aufsuchen...
Maik9
Richtig, am Besten einen Anwalt fragen, der viel Verkehrsrecht macht. Wenn die Haftungsfrage wirklich eindeutig ist, muss die gegn. Versicherung auch dessen Kosten ersetzen.
Ansonsten Mietwagen bei der Laufleistung eine Klasse tiefer, und mind. 2-3 Angebote einholen, kein Unfallersatztarif (teurer), sondern allg. Tarif.
Mann könnte auch mit dem Versicherer vorher absprechen, welche Mietwagenkosten unstreitig übernommen werden.
Wenn der Gutachter sagt, ein vergleichbares Fzg. sei von privat innerhalb einer Woche als Ersatz zu beschaffen, dann wirst Du Schwierigkeiten bekommen, den Mietwagen sehr viel länger bezahlt zu bekommen.
Spätestens wenn klar ist, dass es sich um einen Totalschaden handelt, läuft die Zeit für die Ersatzbeschaffung. Dann musst Du notfalls erstmal Geld in die Hand nehmen und vorfinanzieren oder ggfs. nachweisen, dass dafür die Ersparnisse nicht reichen und Du auch kein Darlehen bekommen würdest. Nur im letzteren Fall kann der Mietwagen solange bezahlt werden, bis Du Geld für den alten erhalten hast.
Autofan Dieter
 


Den Wiederbeschaffungswert schätze ich mal grob und großzügig mit 2-3 Mille.

(Zitat von: cxm)


  So viel? Immerhin ist das Auto von 2001, also heute 18, bald 19 Jahre alt, gibt es für so alte Autos überhaupt noch Preislisten/Wertlisten?

Meiner Meinung nach ist das Auto zur Zeit praktisch nichts mehr Wert, dennoch sollte es dafür eine bestimmte Summe X als Entschädigung geben, das ist klar, aber mehr als 2.000 Euro? Glaub ich nicht, der Fragesteller wird wahrscheinlich das Geld, das ihm die gegnerische Versicherung zahlen muss (und wird) mit dem Leihwagen bereits aufgebraucht haben, denn er hat sich wohl einfach so ohne Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung oder einem Anwalt einen Leihwagen genommen, wahrscheinlich einen adäquaten 3er BMW aktuellen Baujahres, hingegen wäre wahrscheinlich (laut der Versicherung) der billigste Kleinwagen  angebrachter gewesen, da dürfte sich die Versicherung quer stellen, wenn sie für den Leihwagen mehr bezahlen soll, als das verunfallte Auto noch Restwert hatte. 

Mein Rat:

SOFORT den Leihwagen zurückgeben, umgehend einen Anwalt aufsuchen, der wird alles weitere veranlassen. 


Autofan Dieter