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aletv01
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 16.09.2019 um 19:19:53 aus dem Forum "5er BMW - E60 / E61" in dieses Forum verschoben.

Moin Leute,

War am Freitag beim TÜV und bin durchgefallen weil der Prüfer meint das die tönungsfolie im oberen Bereich an der Frontscheibe nicht erlaubt ist.

Das ist nun der dritte TÜV Zyklus beim gleichen TÜV. Nie hat jemand was gesagt.






Kann man da irgendwas machen?

Sieht an sich gar nicht so schlecht aus finde ich. Hat mich auch nie behindert was das gucken durch die Scheibe angeht



Gruß Alex


Bearbeitet von: aletv01 am 15.09.2019 um 16:26:02

Bearbeitet von: aletv01 am 15.09.2019 um 16:27:47

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 16.09.2019 um 19:19:53
KW-Muffel
Hi Alex , ist die Tönung eingetragen ( bzw. die getönte Scheibe ) ?  ,  hast du dafür eine Bescheinigung ? 
dann wirst du sie wohl oder Übel entfernen müssen, nur weil der TÜV sie vorher mehrmals nicht bemängelt hat, ist sie noch lange nicht zugelassen - ja die Vorschriften und vor allem das genaue Hinsehen wird vermehrt schlimmer !

Gruß Peter
aletv01
Moin Peter,

Danke für deine Antwort!
Eine abe ist vorhanden. Die wollte er allerdings nicht sehen.

Im Bericht steht nun Frontscheibenfolie im Fernsichtfeld
KW-Muffel
Hi Alex , eine ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis ) oder allgemeiner  Montagehinweis ? 

Also bei einer ABE, wenn die für die Folie ist und diese ordnungsgemäß angebracht ist, dann sollte es auch abgenommen bzw. ohne Einschränkung akzeptiert werden . Leider gibt es auch beim TÜV Leute die eben wenig Ahnung haben - Leider - habe damals bei meinen geänderten Felgen und der  dazugehörigen Bereifung auch die Erfahrung machen müssen. Hatte alle Daten und Berechnungen beisammen, aber der CHEF dieser TÜV-Prüfstelle wollte oder konnte nichts damit anfangen. bin dann zu einer anderen Stelle gefahren und habe es dort machen lassen - der konnte es !
Bei dir ist es ein wenig anders, da du ja schon bezahlt hast, ich würde da noch mal vorstellig werden, evtl. bei Chef der Prüfstelle . Man muss sich nicht alles gefallen lassen und wenn man im Recht ist dann soll man es auch vertreten und darauf beharren .

Gruß Peter
uli07
Wenn die Folie nicht erlaubt ist hat der Tüvmensch recht. Ich würde zu einem anderen Tüv fahren.
Wenn du ne ABE hast und es ist alles so wie es sein soll bist du aber auch selber Schuld das du die ABE nicht gezeigt hast.
Ob du die Folie nun schön oder gelungen oder geil findest ist dem Tüvmensch wahrscheinlich recht egal. Den interessiert nur ob die erlaubt ist.
 
turbovxr
Hier sind die Bestimmungen zur Anbringung eines Sonnenschutzkeils an der Frontscheibe (kopiert aus MT von User HNV):
- Die Folie muss gekennzeichnet sein.
- Die Folie ist je nach Breite der Frontscheibe in der Höhe so zu kürzen, daß eine Gesamtfläche von max. 0,1 qm ensteht-z.B.: Breite der Folie in cm. 150 ergibt eine Höhe des Folienstreifens in mm 67.
- Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein.
- Unabhängig von der maximalen Fläche darf der untere Rand der Folie nicht tiefer angebracht sein, als eine waagrechte Ebene gemessen 700mm über der Mitte des unbelasteten Fahrersitzes im Abstand 130mm von der Rückenlehne entfernt.
- Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.
- Die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 geforderte freie Sicht muß gewährleistet sein


Heisst soviel wie, eine ABE für einen Sonnenschutzkeil jeglicher Größe wird dir nichts bringen wenn die Maße außerhalb der gesetzlichen Norm sind.

Also entweder alles feinsäuberlich ausrechnen und dementsprechend einkürzen (sollte das schon der Fall sein, den guten Herren darauf mal aufmerksam machen) oder den Keil entfernen.
 
Darksidee36
 

Wenn die Folie nicht erlaubt ist hat der Tüvmensch recht. Ich würde zu einem anderen Tüv fahren.
Wenn du ne ABE hast und es ist alles so wie es sein soll bist du aber auch selber Schuld das du die ABE nicht gezeigt hast.
Ob du die Folie nun schön oder gelungen oder geil findest ist dem Tüvmensch wahrscheinlich recht egal. Den interessiert nur ob die erlaubt ist.
 
(Zitat von: uli07)


  Er schreibt doch das er eine hat und der Prüfer die nicht sehen wollte.
uli07
Dann stellt sich die Frage warum er die nicht sehen wollte. Den Grund habe ich auch geschrieben. Das hast du sogar mit kopiert.
angry81
Andere Vermutung. Die Scheiben sind ab Werk zu x% getönt zwecks Sonnenschutz und erreichen somit ihren maximalen Grad der Tönung. Klebt man da noch was drüber übertrifft man die maximale Tönung.
turbovxr
Aber nicht die WSS...allerhöchsten die Seiten-/Heckscheiben, wobei ich auch Werkstönung hatte und nochmal ne 95%ige Folie hab drüber machen lassen und es hat niemanden gestört.
aletv01
Moin Leute,

Danke für eure antworten.
ABE hat er sich nicht angucken wollen. Hatte die ABE in der hand und habe ihn auch darauf hingewiesen.
War ihm egal. Er sagt das ist nicht erlaubt abe hin oder her.
Der Bereich den der Scheibenwischer erreicht ist angeblich das fernsichtfeld.
Der Wischer darf die Folie quasi beim wischen nicht überschreiten bzw. berühren

Ich weiß nicht. Wäre es der einzige Mangel gewesen hätte ich die Folie direkt abgerissen. Aber so versuche ich es einfach bei der Nachprüfung wieder mit Folie und nehme die dann zur Not vor Ort ab.

Gruß Alex



Bearbeitet von: aletv01 am 16.09.2019 um 19:26:18
Darksidee36
Fahr doch zu einer anderen Prüfstation.
angry81
 

Aber nicht die WSS...allerhöchsten die Seiten-/Heckscheiben, wobei ich auch Werkstönung hatte und nochmal ne 95%ige Folie hab drüber machen lassen und es hat niemanden gestört.
(Zitat von: turbovxr)


  Ok, wieso nicht die Windschutzscheibe? Hat die generell keine Tönung ab Werk? Seitenscheiben Fond und Heck ist völlig Brille, das ist klar. Aber die vorderen Seitenscheiben und WSS sind das nicht.
Pierre74736
Die Lösung steht doch schon oben. Der Keil ist zu breit oder hab ich das falsch verstanden ? Er hat fast 13cm. Damit ist doch je nach breite der Keil fast doppelt so groß von de Fläche her als das was erlaubt ist.