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Wini959
Hauptthema:
Hallo!

Mein BMW 320i (Erstzulassung 2002) hat den TÜV nicht bestanden, wegen zu tief eingestelltem Nebellicht rechts.
Von außen sehe ich bei der Frontschürze keine Einstellmöglichkeit oder Teil welches einfach beseitigt wird, um an die Höhenverstellung zu gelangen. Nach Entfernung der inneren Auskleidung des Radkasten, sehe ich von hinten auf die Nebelleuchte, kann aber kein Einstellelement entdecken.
(Im Forum hier wird diese Art nach NSW nicht behandelt, auch auf Google oder Youtube nicht)
Unterstützung wäre toll!
Fotos zum besseren Verständnis vorhanden aber wie anfügen?

 
rick2601
Wini959
Vielen Dank rick2601 für den Link in der Antwort, aber ich habe da meinen NSW-Einbau in die Facelift-Front nicht wiedergefunden.

So sieht mein Modell aus:

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:BMW_E46_front_20080822.jpg

Offensichtlich ist exakt bei 12 Uhr ein kleiner Durchgang vorhanden, um mit normalen Werkzeug Einstellungen vorzunehmen.
Für mich unverständlich, wieso der TÜV-Mensch nicht selbst die halbe Schraubendreherwendung für den Preis von 100 € vorgenommen hat...

Extra Danke für die schnelle Antwort!
uli07
 

Für mich unverständlich, wieso der TÜV-Mensch nicht selbst die halbe Schraubendreherwendung für den Preis von 100 € vorgenommen hat...

Extra Danke für die schnelle Antwort!
(Zitat von: Wini959)


  Weil er das nicht darf.
Wini959
Hallo uli07

??? Nachfrage: "Weil er das nicht darf" ???

Auf meinem Prüfprotokoll steht bei einem anderen Mangel, laut Liste ein "EM" (= erheblicher Mangel):  Mangelfeststellung 10 Uhr, Mangelbeseitigung 10:24
Welche Mängel dürfen vom Ingenieur beseitigt werden, welche nicht? Der NSW war ein GM (= geringfügiger Mangel), den hat er nicht beseitigt.
((Noch was: Was die Abkürzungen EM und GM bedeuten, wird nur im Internet erläutert, nicht auf dem Protokoll. Ich war so unerfahren, dass selbst ein GM die Verweigerung der Plakette bedeutet. Wo doch ein zu tief eingestellter Nebelscheinwerfer rechts niemanden gefährden kann))

 
uli07
Grundsätzlich darf der Tüvmensch nichts an deinem Auto rumschrauben. Wenn er so etwas tut liegt das in seinem Ermessen und er ist dafür verantwortlich.
Ergo sucht der sich das aus wo er weiß das nicht so schnell was kaputt geht. Und das ist nun mal bei Scheinwerferverstellungen nicht der Fall. Wenn du im Oktober 18 zum kostenlosen Lichttest gefahren wärst hättest du jetzt kein Problem. Tut mir leid das ich nicht in deinem Sinn antworte. 

Ach so, ein tiefstehender Nebelscheiwerfer gefährdet doch andere. Z.B. wenn Fußgänger bei Nebel spazieren gehen und du die durch den verstellten Scheinwerfer zu spät siehst und anfährst.

Bearbeitet von: uli07 am 04.05.2019 um 16:36:46
Wini959
Hab kein Problem damit, wenn das so mit mir kommuniziert wird, aber das könnte einfach besser laufen,wenn man EM und GM erst aus dem Internet verstehen lernt. Natürlich ist das für den TÜV alles vollständig klar, aber wenn man nur alle Jahre damit zu tun hat, fällt man eben aus allen Wolken.
Hätte ja fragen können: "Erlauben Sie mir einen Versuch, kann aber nicht garantieren dass es klappt, weil ich nichts kaputt machen will" 
Wini959
Antwort an rick2601

So, habe jetzt erst entdeckt wie das mit den Bildern hochladen bei BMW-Syndikat funktioniert, habe mich bei Abolad.de angemedlet, der Hinweis von Mitglied Lennox-89 war sehr wertvoll!


Im Link fand ich diese Situation nicht vor:
https://abload.de/img/_dsc0218fekym.jpg


 
uli07
 

Hätte ja fragen können: "Erlauben Sie mir einen Versuch, kann aber nicht garantieren dass es klappt, weil ich nichts kaputt machen will" 
(Zitat von: Wini959)


  Nee, anders herum wird nen Schuh draus. Du hättest ihn fragen sollen ob er gerade die Lampe justiert. Und du übernimmst die Verantwortung.
Wini959
Gutes Ende des NSW-"Dramas":
Um mit gut eingestelltem NSW beim TÜV zur Nachuntersuchung (hauptsächlich wegen Lambda-Sonde) vorzufahren habe ich einen Stopp beim BOSCH-Dienst gemacht. Ergebnis: NSW lässt sich nicht einstellen, müsste ein Neuteil einbauen.
Kurzerhand Reifen abmontiert und die Radauskleidung weggeschraubt und den NSW ausgebaut. Dachte ich könnt das Lampengehäuse öffnen, um an den Meachnismus zu kommen, was mir nicht gelang. Viel mit einem Inbusschlüssel rumgedreht und wieder alles eingabaut und siehe, im Verlgeich zu links schien es jetzt korrekt eingestellt zu sein.

Zum TÜV: Einstellung des NSW ließ noch zu wünschen übrig und diesmal hat der Prüfingenieur noch selbst korrigierend nachjustiert - ohne Frage ob ich die Verantwortung übernehme - und die Prüfplakette erteilt.
Danke an alle Beteiligte für ihr Engegement!